Topic-icon Wichtig Bußgeldkatalog für Überladung

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10 Jahre 4 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #21 von Sven_Adv
Sven_Adv antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung

Bearded-Colliefan schrieb:

Idealist schrieb: Die Strafe ist ja das eine, wenn man kontrolliert wird. Aber dann heißt es abladen, bis das GG oder die Achslasten wieder passen. Das wird dann echt spannend...

Gruß, René


:genau: das dürfte in Tat dann spannend werden... :haumichweg:




:hmm: Also ich habe eine ABSETZkabine...... :peace:


Also wenn vorher gewichtsmäßig nicht alles im grünen Bereich ist, danach ganz sicher. :haumichweg:

Gruss Sven

ehemals Chevy Silverado mit Nordstar 8L
und zur Zeit mit MB 1120 und FM2-Shelter
Letzte Änderung: 10 Jahre 4 Monate her von Sven_Adv.

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10 Jahre 4 Monate her #22 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
:D z :grin: tolle Diskussion :D :grin:
SORRY. :lol:

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
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10 Jahre 4 Monate her #23 von Bearded-Colliefan
Bearded-Colliefan antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
Was,n für nee Diskussion : :lol:
@ svenAdv das haben aber die wenigsten,eine Absetzkabine. :tuschel: Zumindest setzen die meisten ihre nicht ab. :mrgreen:

Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
& Wohnmobil Dethleffs Alpa

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10 Jahre 4 Monate her #24 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
Ich denke Sven wollte andeuten, seine Frau muß nicht aussteigen, da setzt er lieber die Kabine ab! :hurra:

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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10 Jahre 4 Monate her #25 von abertram
abertram antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
Mit dem Absetzen der Kabine auf öffentlichem Parkplatz habe ich so meine eigene Erfahrung gesammelt, mehr dazu aber erst wenn der Verwaltungsrechstreit mal irgendwann zu seinem Urteil gefunden hat ....

Jedenfalls wollte die betreffende Kommune in Baden neben einer Verwarnung (35EUR, danach mit ausgefüllter Anhörung als Bussgeldbescheid 70 EUR) auch eine Sondernutzungsgebühr (100 EUR für 2 Wochen zuzüglich 100 EUR Verwaltungsgebühr).

@Jupp: in den meisten Fällen wäre der Wiegemeister heute jemand in (früher grüner, heute ehr blauer) Uniform. Dem den Wein zu geben ist Bestechung!!!!

Zuerst MB308D-P (Eigenausbau ehemals Post- Kögelkoffer), jetzt Ford Ranger mit Nordstar Eco200

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10 Jahre 4 Monate her #26 von manfred65
manfred65 antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
Irgendwie geht die Diskussion so langsam an der Realität und am Ernst der Sache vorbei !

Bei 20 kg wird kein Sheriff das Ausladen verlangen! Frischwassertank ablassen ok, bei Abwasser oder Potti ausleeren wirds schon fragwürdig! Vor allem unter den Augen der Polizei!
Was wollt Ihr sonst ausladen das man auf der Strasse stehen lassen kann ohne eine Anzeige wegen Umweltverschmutzung zu bekommen oder horrende Transport- oder Einlagerungsgebühren zu entrichten ???
Kabine absetzen und erst das Gerümpel heimfahren ?? Was machst Ihr wenn Ihr auf dem Weg IN DEN URLAUB seid ??
Die Kid´s und das Schlauchboot vorausfahren und dann das Häuschen holen ? Wenn es dann noch da ist !

Ich kriege in den nächsten Tagen Bescheid was der TÜV´tler alles an meinem Dicken geändert haben will und ob er ihm noch ein paar KG mehr Gesamtgewicht gönnt. Wenn nicht, bin ich mit dem F-250 auch an der Illegalität bis ich eine kleine Auflastung durch habe.
Ich könnte vermutlich ruhigen Gewissens losfahren, denn bei dem Fahrzeug und einer zierlichen Popup-Kabine drauf vermuten sicher die wenigsten eine Überladung. Da wird allenfalls nachgeschaut ob er über 3,5to ist. ( von wegen Ösi-Maut zum Beispiel).
Hab aber keinen Bock auf schlechtes Gewissen und den ständigen Blick ob die Blaulichtbewehrten Autos sich für mich interessieren.

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

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1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper

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10 Jahre 4 Monate her #27 von manfred65
manfred65 antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
@ tannengrün:

was macht es für einen Sinn mit einer 350PS Fuhre 80 oder evtl. 100 Km/h max. zu fahren?



Ich habe die bei mir "nur 275 PS" nicht zum Schnellfahren sondern wegen des entspannten Fahrens das mit einem gewissen Leistungsüberschuss einhergeht !

Jeder der mal Fahrzeuge von mehr als 7,5 to beruflich und über einen längeren Zeitraum bewegt hat kann das sicher nachvollziehen. Der Entspannungs- und sogar Erholungsfaktor eines gut motorisierten Fahrzeuges ist gewaltig. Insbesondere wenns bergig wird. Früher bin ich den Zirler Berg vom Inntal Richtung Mittenwald mit dem Reisebus im ersten von sechs Gängen raufgekrabbelt wodurch viele PKW Fahrer sehr risikobehaftet und verbotenerweise überholt haben. Heute macht man das mit 200 PS mehr im 3.-4. von sechs Gängen oder bei 12 Ganggetrieben im 7. Dabei verbläst man dann auch noch 30% Diesel weniger und es geht entspannt den Berg rauf. Früher musste man befürchten nach einem Stop nicht mehr wegzukommen weil einem die Kupplung abraucht!

Man sollte aber als Fahrer auch mit dem Plus an Power umgehen können und nicht übermütig werden.

Ich bin mal vor 3 Jahren mit dem Bus diesen Berg rauf hinter einem qualmenden VW-LT mit Karmann Wohnaufbau hergekrochen. Meine Viola saß neben mir. Der Blick sowie der Ton in der Stimme waren eindeutig als sie sagte:

"SOWAS TUST DU MIR NICHT AM !!!?"

Sorry : :offtopic: zurück zum Thema

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

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10 Jahre 4 Monate her #28 von Discher81
Discher81 antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bußgeldkatalog für Überladung einen der Forums-Mitglieder irgendwie tangiert. Alle fahren doch bestimmt deutlich unter dem max Gewicht :ironie:

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Neben Reisen in fast alle Länder von West-, Süd-, und Ost-Europa, Reisen nach Island, Türkei, Indien, Nepal, Thailand, Malaysia, Dubai, Ägypten, Tunesien, Marokko, Äthiopien, Südafrika, Lesotho, Swasiland, Mosambik, Senegal, USA, Kanada, Mexiko.

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10 Jahre 4 Monate her #29 von OAL-DB
OAL-DB antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung

Discher81 schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bußgeldkatalog für Überladung einen der Forums-Mitglieder irgendwie tangiert. Alle fahren doch bestimmt deutlich unter dem max Gewicht :ironie:



außerdem fehlt die Ruprik Sonder Kfz.Wohnmobil :haumichweg:

VG

Dieter

Mitsubishi L 200 mit Batari Fahrzeugbau 250 Kabine, davor VW LT DoKa mit BiMobil Husky 300, davor VW T3 mit BiMobil Husky 300,davor Renault Espace Reisemobil
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet!

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10 Jahre 4 Monate her #30 von WolfgangK
WolfgangK antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
Ein auf 3.5to zugelassenes Fahrzeg zu überladen kann aber richtig teuer werden.

Je nachdem, wann der Führerschein gemacht wurde, kann das nicht nur einen Strafzettel wegen der Überladung geben, sondern ist dann ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Da sind die paar Euro wegen der Überladung Peanuts.

Ich glaube die Franzosen kontrollieren da ganz gezielt Wohnmobile....

Wolfgang

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10 Jahre 4 Monate her #31 von Tangente
Tangente antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung

WolfgangK schrieb: Ich glaube die Franzosen kontrollieren da ganz gezielt Wohnmobile....

Wolfgang

Habe nicht oft, aber alle paar Jahre immer wieder Wohnmobile in verschiedenen Ländern auf der Waage gesehen.

Und ein Wohnmobilfahrer ist uns einmal begegnet, der ein großes Mobil (ca 4,5 t) nur mit PKW-Schein gefahren ist. Und das seit Jahren. Mein Hinweis, dass sich die Versicherung im Schadensfall freundlich an ihn wenden wird, hat ihn nicht sehr beeindruckt :shock: :shock: :shock:

Grüße Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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10 Jahre 4 Monate her #32 von WolfgangK
WolfgangK antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung
'... Und ein Wohnmobilfahrer ist uns einmal begegnet, der ein großes Mobil (ca 4,5 t) nur mit PKW-Schein gefahren ist. Und das seit Jahren....'

Das mit den 3.5 Tonnen gilt ja auch nur für die jüngeren Semester, mein etwas älterer PKW Führerschein geht noch bis 7.5 Tonnen :genau:

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10 Jahre 4 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #33 von Tangente
Tangente antwortete auf Bußgeldkatalog für Überladung

WolfgangK schrieb: '... Und ein Wohnmobilfahrer ist uns einmal begegnet, der ein großes Mobil (ca 4,5 t) nur mit PKW-Schein gefahren ist. Und das seit Jahren....'

Das mit den 3.5 Tonnen gilt ja auch nur für die jüngeren Semester, mein etwas älterer PKW Führerschein geht noch bis 7.5 Tonnen :genau:


:schande: :schande: :schande: war Österreicher und bei uns galt der PKW-Schein immer nur bis 3,5t (auch mein Schein aus 1964, den ich für den großen C und E jetzt schon alle 2 oder 3 Jahre mit Untersuchung verlängern muß)
Grüße Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
Letzte Änderung: 10 Jahre 4 Monate her von Tangente.

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