Topic-icon Frage "Riemen" gerissen

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18 Jahre 9 Monate her #21 von romo1980
romo1980 antwortete auf Re: "Riemen" gerissen
Das les ich je heute erst. Ne Lima für 730,00 €, KLasse.
So sind se die Japaner. Bei den Ersatzteilpreisen ziehen die einen so was von über den Tisch.
Hatten an unserem Chevy auch die LiMa vor ein paar wochen hinüber. Ausbauen 5 min. zu Morlock gefahren neue gekauft 185,00 €, einbauen 10 min. fertig.
Also glaube nicht das wir uns so schnell noch mal für nen Japaner erwärmen könnten.

Robert u. Moni
GMC Sierra 1500 SLE mit A*H*SE Wohnkabine
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18 Jahre 9 Monate her #22 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: "Riemen" gerissen

Ne Lima für 730,00 €, KLasse. So sind se die Japaner.


Ich würde da jetzt nicht gleich alle über einen Kamm scheren.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß es sich hier um die versuchte Abzocke meines "Ex"-Händlers handelt und das kein üblicher Preis ist.

Grüße

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18 Jahre 9 Monate her #23 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: "Riemen" gerissen
hi ralf....
ist das zufälligerweise der nissan-händler in heldenbergen??

da hatte ich letztes jahr genau den gleichen fall....
1) inspektion gemacht
2) 2000 km später riemen ab...auch ein stück gerettet...lauter risse drin
aaaabbbbeeer "den hammer abber geprüft,,,gcke se hier....."(serviceprotokoll)
3) ....da brauchen sie aber nicht nur die riemen, die lima ist fesgegangen, solln wir die gleich mit tauchen?.....(änlicher aufruf der euronen wie bei ralf)
4) daraufhin fragte ich nach, wie es sein kann, das die von mir vorher per hand gedrehte lima (im beisein des gesellen) auf wundersame weise festgefressen sen könnte, ohne auch nur 1 umdrehung gelaufen zu sein...???
5) ruhe am telefon..........äähhhh... die läd nicht mehr...
6) nix da die bleibt wo sie ist....


das teil läuft heute noch

das war das letzte mal, das mich dieser hinterfurzige halsabschneider gesehen hat. und ein neues auto (sofern ich irgendwannmal im lotto gewinne) wede ich ganz bestimmt nicht dort kaufen!

ich versteh die werkstätten nicht mehr. anstatt froh über jeden kunden zu sein, der sich bei deren gesalzenen stundenpreisen noch aufrecht in die werkstatt schleppt, froh zu sein, vergraulen sie die letzten auch noch durch faule tricks und linke geschäfte.
eigentlich sollte man doch so clever sein, das es sich bei einem gstandenen pu-fahrer nicht um eine technische niete handelt, dem man alles erzählen kann.

ich zahle nun übrigens in einr freien werkstatt für eine inspektion (ölwechsel mit luffi-filter und ölfilter runde 80 euro....das lass ich mir gefallen...und da geh ich auch wieder hin. da kriegt man auch limas , auspüffe, bremsscheiben, klötze,reifen und sonstiges allerlei recht günstig

wer die adresse und telefonnummer haben will pn-genügt
die werkstatt ist in frankfurt

Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab

Nordstar Camp Compact (2002)

Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...

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18 Jahre 9 Monate her #24 von Frank
Frank antwortete auf Nix als Ärger!??
Moinsen,

habe mal in meinen Ordner gesehen,- falls es interessiert. Lima für L 200 kostete eingebaut immerhin noch 385 Euro (aber 730,-!?). Für weniger Kohle hat mir mein Mitsubishi-Händler (und nicht der Schwarzschrauber von nebenan) die Kupplung gewechselt mit allem Zipp und Zapp, inkl. Ölen und Kleinkram. Da habt ihr echt Pech gehabt und Ausreißer gibts irgendwie immer. Ich brauchte da mal Teile für´n Audi 100,- puuuuuuuhhhh

Vielleicht wärs ganz informativ hier ´ne Liste üblicher Gebrauchtteile reinzuhängen. Dann braucht sich nicht jeder immer wieder durchs Internet zu klickern oder sich beschubsen lassen!?

Mal so als Idee.....

Gruss Frank

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18 Jahre 9 Monate her #25 von Jean-Luc
Jean-Luc antwortete auf Re: "Riemen" gerissen
C'est la vie, oder: es geht auch anders:

Mein MD 22, Bj. 04/02 machte beim ersten Kaltstart nach frostiger Nacht drehzahlabhängige metallische Geräusche, die einen das Fürchten lehren konnten. Ein Kaltstart in der Werkstatt verlief ruhig, denn der Frost war weg und das Geräusch auch. Dieses Katz- und Maus Spiel wiederholte sich in den Garantiezeit-Wintern mehrfach. Einspritzdüsen und Glühanlage wurden mehrfach erfolglos geprüft. Die Garantiezeit ist um, der Winter lang, das Geräusch nach dem Kaltstart stärker denn je und die Nissan-Werkstatt (aus anderen Gründen) inzwischen eine andere. Meinen besorgten Anruf in dieser Werkstatt nach der ersten Frostnacht beantwortete der Meister mit dem Hinweis, ich möge die Keilriemen mit Silikonspray einsprühen, mich am Morgen danach an einem ruhigen Kaltstart erfreuen oder - beim eher unwahrscheinlichen Gegenteil - dann vorbeikommen und man werde weitersehen. Bei der erst kürzlich durchgeführten Inspektion seien die Keilriemen jedenfalls in Ordnung gewesen und einige dieser PU's hätten dieses Problem vom ersten Tag an gehabt. Voilà, geprüht, gestartet, gehorcht, gefreut und gespart, denn der Tip war gut und hat nur 1,8 ct Telefongebühr und etwas Silikonspray gekostet. Da dieser kleine Betrieb diese Art der Kundenbindung auch sonst pflegt und sich bei allen anderen Fragen rund um PU's kompetent zeigt, habe ich dort den neuen MD 40 bestellt, obwohl der Betrieb weit von meinem Wohnort entfernt liegt.

Gruß Jean-Luc

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18 Jahre 9 Monate her #26 von DerEine
DerEine antwortete auf Re: "Riemen" gerissen
@Klaus 1

Laut Gesetzt muß man nicht zu einer Nissan- oder BMWwerkstatt fahren um die Nissan/BMW Garantie zu erhalten. Jeder zugelassene und anerlannte Werksatt darf die Inspektion machen, sie müssen halt Orginal Nisssan Teile verwenden. Der Garantieanspruch bleibt weiterhin erhalten. Es wird sicherlich versucht werden, im Ernstfall die Garantie abzulehen, aber dies ist per Gesetzt nicht zulässig.



Deine Ausführung betrifft aber nur die gesetzliche zweijährige Gewährleistung! Die dreijährige Nissan Garantie ist aber eine freiwillige Garantie die aber an die Garantiebedingungen von Nissan geknüpft ist!
Wenn Du also in den Genuss dieser "freiwilligen" Garantie kommen willst mußt Du Dich wohl oder übel an die Garantievorausetzungen des jeweiligen Herstellers halten ansonsten greift nur die gesetzliche Gewährleistung!


Informationen über das neue Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002

Hinweis: Die untenstehenden Ausführungen beziehen sich ausschliesslich den Verkauf von Händlern (d.h. Unternehmern i.S.d. BGB) an Verbraucher i.S.d. BGB


Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.


Und noch was zum Thema Garantie und Gewährleistung! Man beachte besonders den letzten Satz!

Gewährleistung u. Garantie
Neue Gewährleistungsfristen - nach der Schuldrechtsreform vermischen sich die Begriffe Gewährleistung und Garantie.


Verbraucher gehen durch die ständige Verwechslung der beiden Rechtsbegriffe Gewährleistung und Garantie davon aus, dass jede Kaufsache eine zweijährige Lebensdauer besitzen müsse. Dies ist ein Trugschluss.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist hat sich im Zuge der im Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform von 6 Monaten auf 2 Jahre erhöht. Oft wird jedoch immer noch von einer "Zwei-Jahres-Garantie" gesprochen, die der Gesetzgeber eingeführt habe. Die meisten Verbraucher gehen durch die ständige Verwechslung der beiden Rechtsbegriffe deshalb davon aus, dass jede Kaufsache eine zweijährige Lebensdauer besitzen müsse. Das ist ein Trugschluss, der oftmals zum Streit zwischen Händlern und Verbrauchern führt.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Ein Mangel muss zum Übergabezeitpunkt nicht erkennbar sein. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Ursache des Mangels zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein muss, auch wenn sich dieser erst Monate später auswirkt.

Die gesetzliche Gewähr-leistungsfrist bietet jedoch auch einen Gestaltungsspielraum. Wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher neue, bewegliche Sachen verkauft, ist die Zweijahresfrist unabdingbar. Im Verhältnis zwischen Unternehmern kann diese Frist jedoch durch Individualertrag auf ein Jahr reduziert werden.

Freiwillige Garantie
Eine Garantie erfolgt freiwillig und tritt neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Garantiegeber kann den Umfang selbst gestalten.



Dann noch dies hier (Seite 2 letzter Abschnitt)! :wink:

Wo wir dann schon mal dabei sind! Das neue Kaufrecht beim Autokauf!



Ich denke das sollte reichen um Dich von Deinem Irrglauben zu befreien Inspektionen machen zu können wo und von wem Du willst! :wink:

mfg Andreas

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18 Jahre 9 Monate her #27 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: "Riemen" gerissen
@Syberbruno,

nein war nicht dieser Händler, aber vielleicht sind die ja verwand oder verschwägert, beim "Gleichklang" der Geschichte. :wink:

Na, mal sehen. Morgen gebe ich dieser "Fachwerkstatt" eine letzte Chance, über ihre "Dienstleistung und die dazu gehörige Rechnung nach zu denken.
Sollte mein Gespräch nicht fruchten, werden weitere Schritte eingeleitet. :twisted:

Heute ist schon mal ein netter Brief an "Nissan" rausgegangen.
Bin mal gespannt.

Anfragen in anderer Angelegenheit wurden jedenfalls in der letzten Zeit binnen 24H von Nissan beantwortet.

Grüße

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18 Jahre 9 Monate her #28 von DerEine
DerEine antwortete auf Re: "Riemen" gerissen
@all

Ich möchte mich bei dem mir unbekannten aber hier mitlesenden BMW Schrauber bedanken, dem ich es zu verdanken habe das ich eine Gutschrift erhalten habe, die die Kosten der Jahresinspektion deutlich unter die 200 Euro Grenze hat ruschten lassen! :sensation: :top:

mfg Andreas

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18 Jahre 9 Monate her #29 von gelöscht..
gelöscht.. antwortete auf Re: "Riemen" gerissen

QuestMan schrieb: Wer hier in meiner Gegend wohnt und vielleicht gern die Adresse des sagenhaften Nissan-Händlers mit dem super Service möchte, kann sich gern per Mail an mich wenden. :wink:

Hi, Questman! Du meinst nicht zufällig den in Geislitz?! Ich hab´ mit denen nämlich eigentlich gute Erfahrungen gemacht - letzt durfte ich sogar Samstags bei denen eine Bühne benutzen um meinen T4 von einem monatelang unsagbar laut klappernden Krümmerwärmeleitblech zu befreien, das fand ich servicemäßig sehr gut. Außerdem haben wir unseren X-Trail da geleast... Naja, darüber können wir ja mal in Laubach quatschen.

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18 Jahre 9 Monate her #30 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: "Riemen" gerissen
Nein der war es nicht.

Mit dem besagten Händler habe ich micht "geeinigt".

Habe ne ordentlich Gutschrift auf die Rechnung bekommen.
Kann, oder habe das Thema und den Händler jetzt abgehakt.

Grüße

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