Topic-icon Frage TÜV

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11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #41 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf TÜV
Rechtliche Grundlage?
Wo steht die entsprechende Verordnung bzw. die gesetzliche Regelung?

Mit meinem Gasgrill muss ich (soweit mir bekannt) auch nicht zur Prüfung, daher finde ich es schon interessant, wo es geschrieben steht. Bei einer Waffe reicht z.B. auch der einmalige amtliche Beschuss, weitere Prüfungen gibts nicht.
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Bobby268.

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11 Jahre 8 Monate her #42 von muk
muk antwortete auf TÜV
Das Mitfuehren von Druckflaschen oder gefaehrlichen Stoffen unterliegt gesetzlichen Regelungen.Ich weis nicht mehr den aktuellen Stand aber bei meiner letzten Sachkundepruefung bei Messer-Griesheim war das noch so.

muk

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11 Jahre 8 Monate her #43 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf TÜV
solche Korintenkacker gibt es und wird es immer geben :Teufel:
Wenn ich bei uns in Schleswig mit meinem Auto zum Tüv Nord fahren würde, bekäme ich im Leben keine Plakette!! Auch ohne Kabine nicht! Die würden das Auto garantiert stilllegen! Damit würde ich nichtmal mehr vom Hof fahren dürfen :mrgreen:
Schon allein wegen der Beleuchtung!
Deshalb fahre ich da nicht hin und gut ist :lol:
Die wollten mir mit dem Nissan mal keine Plakette geben weil der Verbandkasten abgelaufen war!! Ich musste bei denen einen neuen Verbandkasten kaufen :twisted:
Seit dem sehen die mich nie wieder!
Es ist halt immer von den Personen abhängig!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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11 Jahre 8 Monate her #44 von Uwe
Uwe antwortete auf TÜV

Bobby268 schrieb: Rechtliche Grundlage?
Wo steht die entsprechende Verordnung bzw. die gesetzliche Regelung?

Mit meinem Gasgrill muss ich (soweit mir bekannt) auch nicht zur Prüfung, daher finde ich es schon interessant, wo es geschrieben steht. Bei einer Waffe reicht z.B. auch der einmalige amtliche Beschuss, weitere Prüfungen gibts nicht.


einfach ab und zu mal die Suchfunktion unter Google oder Wiki nutzen und schon kommen die Ergebnisse. :?
Oder einfach den Leuten glauben die damit täglich zu tun haben. :mrgreen:


Zu den Tätigkeiten der KÜS-Prüfingenieure gehören im gesetzlich geregelten Bereich
Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas
Änderungsabnahmen
Sicherheitsprüfungen (SP) nach
Einstufungen von Fahrzeugen als Oldtimer
Untersuchungen nach der FZV
Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV)
Prüfungen von Fahrzeugen, die für den Transport gefährlicher Güter dienen (GGVS, ADR)
Untersuchungen nach §41 BOKraft (Taxi, Mietwagen, KOM)
Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Wiederkehrende Gasprüfung (GWP) für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
Überprüfung von Flüssiggasanlagen in privat und auch in gewerblich genutzten Fahrzeugen (z. B. Kochstellen in Campingfahrzeugen)

Gruß
Uwe

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11 Jahre 8 Monate her #45 von Uwe
Uwe antwortete auf TÜV
Um zur Eingangsfrage zurück zu kommen. :mrgreen:
Die Heckklappe muss bei der TÜV Prüfung nicht eingehängt sein, solange keine Beleuchtung (Bremslichter, Rückstrahler oder ähnliches an ihr montiert sind. 8)
Und nein ich werde diesmal nicht den Text bei Wiki raussuchen um die Ungläubigen zu überzeugen.
:ironie:

Gruß
Uwe

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11 Jahre 8 Monate her #46 von stein1101
stein1101 antwortete auf TÜV

Uwe schrieb: Überprüfung von Flüssiggasanlagen in privat und auch in gewerblich genutzten Fahrzeugen (z. B. Kochstellen in Campingfahrzeugen)


Genau das liegt aber meiner Ansicht nach nicht vor, wenn ich in meiner Ladung (nicht im Fahrzeug) eine Gasflasche bzw Gasanlage habe.
Sonst würde der Prüfer ja schon zuständig sein, wenn ich einen Campinggaskocher auf der Ladefläche transportiere.
In bin zwar nicht in D zuhause, kann mir das aber nicht vorstellen. Würde ich jedenfalls juristisch bekämpfen :!:

nun: Bremach T-Rex mit Maltec-Kabine

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11 Jahre 8 Monate her #47 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf TÜV
Ich habe nachgeguckt. Und alles was ich gefunden habe, gilt für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Oder Gasanlagen in/an Gebäuden. Die Kabine fährt nicht selbständig und ist -zumindest bei vielen- nicht eingetragen, so dass sie nicht darunter fällt, da Ladung.
Was darunter fällt, ist der Transport. Der ist auf 2x15kg Maximum begrenzt, es sei denn, das Fzg. fällt unter die ADR-Geschichte und ist entsprechend ausgerüstet.

Damit ist die Frage nach den rechtlichen Grundlagen nach wie vor nicht beantwortet. :engel: Wiki ist keine seriöse Quelle.

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11 Jahre 8 Monate her #48 von Uwe
Uwe antwortete auf TÜV
Ganz einfach, macht was ihr wollt :peace: und ich bekomme keine Pustel am Hintern. :mrgreen:

Der TÜV Prüfer wird euch dann schon aufklären. :gelbekarte:

Für alle Anderen. Kabine bei TÜV Termin einfach daheim lassen.

Gruß
Uwe

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11 Jahre 8 Monate her #49 von muk
muk antwortete auf TÜV
Ladung ist Teil des Fahrzeuges. Hast du die Flaschen nur so mit ohne das sie angeschlossen sind sind sie ebenfalls Ladegut und dementsprechend zu sichern. Ist auch nur ein Schlauch in der Naehe der Flaschen sind sie Funktionsgut und dementsprechend auch auf Funktion zu pruefen(Druckpruefung m.m.).

Ich verstehe diese Diskusion nicht, weil ich mal denke das jeder mit einem sicherem Gefaehrt unterwegs sein moechte oder das von anderen hofft.Im Schadensfall wuerde man sicher in die Muehlen der Versicher geraten und die sparen sicher gerne mit solchen schlecht zu wiederlegenden Argumenten Geld.

muk

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11 Jahre 8 Monate her #50 von Tangente
Tangente antwortete auf TÜV

muk schrieb: Ich verstehe diese Diskusion nicht, weil ich mal denke das jeder mit einem sicherem Gefaehrt unterwegs sein moechte oder das von anderen hofft.Im Schadensfall wuerde man sicher in die Muehlen der Versicher geraten und die sparen sicher gerne mit solchen schlecht zu wiederlegenden Argumenten Geld.
muk


:genau:
Die Versicherung putzt sich in Sekunden ab!
Interessanter Kostenvergleich: Gasprüfung alle 2 Jahre gegen Versicherungsregress im Schadensfall :soops:
Grüße Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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11 Jahre 8 Monate her #51 von Jupp!
Jupp! antwortete auf TÜV
Ich seh`s wie Tangente,wir geben jede menge Geld aus da solls an den paar euro für die Gasprüfung
nicht klemmen.Das geht normal ohne Probleme,alle 10 Jahre ein neuer Schlauch und du hast ein besseres Gefühl.Wer achtet von uns schon darauf das deine Kochstellen auch zumachen wenn die Flamme mal ausgeht,wenns mal ne Verpuffung gibt fehlt dir halt der Bart!

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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11 Jahre 7 Monate her #52 von bb
bb antwortete auf TÜV
Wie ich schon beschrieben habe, war Anfang April mein erster Versuch, die TÜV Plakette zu bekommen, gescheitert, weil der Prüfer nicht verstehen wollte, dass ihn die aufgeladene Wohnkabine nichts angeht.
Ich habe das Thema dann etwas verdrängt, aber die 2 Monate Überziehungsfrist sind Ende Mai rum und Strafgebühren will ich auch nicht zahlen. Daher ein neuer Versuch, diesmal bei 'meiner' freien Werkstatt des Vertrauens. Der GTÜ Prüfer hat genau geschaut, ob die Kabinenbefestigungen stabil genug sind und ohne Werkzeug, nur mit den Händen lösbar sind, ob die Anschlagpunkte ausreichend belastbar sind. Ein Fahrzeug mit nicht ausreichend gesicherter Ladung dürfe er nicht abnehmen, da müsse vorher abgeladen werden. Das war alles ok, daher gab es keine Probleme und die neue Plakette. Da nicht mehr zurück datiert wird, habe ich wenigstens einen kleinen Ausgleich für den ersten Versuch.

Der Wohnbereich interessierte ihn überhaupt nicht, es gab auch keine Frage nach Gas oder Gasprüfung.

Als der Wagen auf der Bühne stand, waren aber deutlich die Spuren des letzten Winters zu erkennen. Dank Unterbodenschutz nichts Großflächiges, aber überall, wo mal Steine gegen geflogen sind, gibt es erste Flugrost Stellen. Ebenso an den Blattfedern (das ist normal, die brauchen auch ihr Fett), an den Muttern der nachgerüsteten AHK, ...... Da muss ich dringend was dran machen.

Gruß, Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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11 Jahre 7 Monate her #53 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf TÜV

bb schrieb: Da muss ich dringend was dran machen.

Gruß, Bernhard


Glückwunsch zum neuen Kleber!

Tja, das mit dem Rost, da schreibst Du was :x Ich glaube, ich muss die Pritsche mal komplett runternehmen und fleissigst den Rahmen bearbeiten.

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