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12 Jahre 10 Monate her #21 von PB Camper
PB Camper antwortete auf Aw: TÜV
Na ja, solange man nicht ein "Bikini-Top" entsprechend vorführen muß...

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12 Jahre 10 Monate her #22 von Stefan
Stefan antwortete auf Aw: TÜV

111Dark schrieb:
Meine bescheidene Meinung: Die Kabine ist auch eingetragen nur Zubehörteil und hat bei TÜV eigentlich nix zu suchen.



Du meinst, wenn man zum TÜV fährt Kabine runter?
Das fehlte mir auch noch... Ich fahre damit 365 Tage im Jahr rum - die Mühe mache ich mir nicht.
Außerdem hat dem Inschenjör die Kabine (auch nur Ladung und: festgeschraubt!) nicht im geringsten gestört. Er fand sie nur "sehr passend" für das Auto...

Aber o.K., jeder so wie er mag oder meint.


Gruß Stefan

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12 Jahre 10 Monate her #23 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: TÜV
Hallo Stefan
Musst Du bei der TÜV Untersuchung eine Gasprüfung haben, oder hat das den Prüfer nicht interessiert?

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12 Jahre 10 Monate her #24 von Stefan
Stefan antwortete auf Aw: TÜV
Hallo Volker,

nein, die Kabine hat ihn überhaupt nicht interessiert (rein TÜV-mäßig), da nur laut Fahrzeugschein "LKW offener Kasten" zu prüfen war. Quasi die Hauptuntersuchung nach zwei Jahren.

Die Gasprüfung habe ich aber zur eigenen Sicherheit mal beim WoWa-Fuzzi machen lassen.

Gruß Stefan

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12 Jahre 10 Monate her #25 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: TÜV
Okay, danke!
Ja, ich mache die Gasprüfung auch alle paar Jahre!

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12 Jahre 10 Monate her #26 von Lasyx
Lasyx antwortete auf Aw: TÜV

Stefan schrieb:
nein, die Kabine hat ihn überhaupt nicht interessiert (rein TÜV-mäßigGruß Stefan


Dann dürfte es ja dem TÜV generell nicht interessieren.
Also doch nur PU ohne Kabine zum selbigen! :mrgreen:



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12 Jahre 10 Monate her #27 von Stefan
Stefan antwortete auf Aw: TÜV
Ja - dann aber die Arbeit machen, die Heckklappe rantüddeln, was bei Fredstarter ja gefordert wurde und mehr od. weniger unnötige Arbeit ist... :hmm:


GS

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12 Jahre 10 Monate her #28 von Lasyx
Lasyx antwortete auf Aw: TÜV

Stefan schrieb: Ja - dann aber die Arbeit machen, die Heckklappe rantüddeln, was bei Fredstarter ja gefordert wurde und mehr od. weniger unnötige Arbeit ist... :hmm:


GS



Mit der Arbeit sehe ich genau so.soll im Juni zum TÜV,werde berichten! :mrgreen:



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12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #29 von Tinker
Tinker antwortete auf Aw: TÜV
Vergleicht man eine Wohnkabine mit einer Wechselbrücke, wovon eine Spedition meist große Stückzahlen besitzt :hmm:

Und wenn eine Spedition alle ihre Wechselbrücken beim Tüv vorführen müsste, hätten die ne Menge Aufwand.



Falls einer nicht weis was eine Wechselbrücke ist :guckhier: www.google.de/search?q=Lkw+Wechselbr%C3%...=1344&bih=654&sout=0

Gruß Gerd

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12 Jahre 10 Monate her #30 von Lasyx
Lasyx antwortete auf Aw: TÜV
Das ist ein Argument... :wink:



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11 Jahre 8 Monate her #31 von bb
bb antwortete auf TÜV
Heute sollte die erste §29 Hauptuntersuchung bei meinem Ranger stattfinden. Ich wollte sie in einer Ford Werkstatt hier in Essen machen lassen, weil die einen sehr günstigen Preis als Angebot hatten. Vertragsfirma: GTÜ
Wäre ich mal gleich zum TÜV gefahren.

Vereinbart als Termin war 8.30 Uhr mit 1 Std Wartezeit max.
Ich war um 8.15 da, habe die Papiere abgegeben, um 8.30 klingelt mein Mobiltelefon. Die Werkstatt will mir per Telefon mitteilen, dass der GTÜ Prüfer erst um 12 Uhr kommt. Ich winke der Telefonistin freundlich zu, bekomme von ihr noch einen Espresso, und fahre dann erst mal wieder.
Um kurz vor 12 bin ich wieder da, gebe den Ranger mit Kabine ab und warte. Gegen 12.45h kommt der Prüfer und sagt mir, dass es keine Plakette gibt. Grund: Da ist eine Kabine drauf! Die ist nicht eingetragen. Das sei sehr schlecht. Um die Befestigungen zu prüfen, müsste er Gutachten über alle Anschlagmittel und Anschlagpunkte und deren Belastbarkeit und Nutzbarkeit für diesen Zweck haben. Und dann ist am Kabinenheck eine Anhänger-Beleuchtung montiert. Auch dafür wollte er Gutachten zur Nutzung als zusätzliche Heckbeleuchtung. Dabei haben die Lampen sogar eine E-Nummer. Dann noch die Sache mit dem fehlenden Unterfahrschutz am Heck. Das ist für Ladung kurzzeitig ja erlaubt, aber für längere Transporte geht das ja wohl gar nicht! Und überhaupt, das sind ja allen Änderungen, die man begutachten und eintragen muss.
Ich habe erst etwas sanfter, dann nachdrücklicher versucht, ihm klarzumachen, dass ihn die Ladung meines LKW überhaupt nichts angeht, dass es für Ladung und Ladungssicherung bestimmte Regeln gibt, dass er bitte nur den Ranger zu begutachten habe und sonst gar nichts. Ich habe sogar noch angeboten, die Kabine in der Halle runter zu nehmen und dann wieder drauf zu stellen, gerne auch mit seiner Hilfe. Wollte er auch nicht, denn er wäre bei einem Unfall trotzdem verantwortlich, weil er ja meine mißbräuchliche Nutzung jetzt kennen würde.
Daher: Keine Chance, keine Plakette. Mein Fazit: Keine Ahnung, aber Gebühren abkassieren.

Als ich wieder zu hause war, habe ich beim TÜV angerufen, und gefragt, wie die das halten.
Antwort: Kein Problem! Ladung ist Ladung und KFZ ist KFZ. Wenn wir § 29 prüfen, dann nur das KFZ. Wir fragen dann sicher auch mal nach der Ladungssicherung, schauen vielleicht auf die Verkabelung der AHK-Steckdose, aber das ist es dann auch!

Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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11 Jahre 8 Monate her #32 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf TÜV
Hol Dir die Gebühren zurück! Für Blödheit und Unwissen des Prüfers brauchst Du nichts zahlen. Und Arbeitsausfall würde ich oben drauf packen (zumindest beim 1. Anschreiben :wink: ).

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11 Jahre 8 Monate her #33 von Uwe
Uwe antwortete auf TÜV
Ganz so ist es leider nicht. :cry: Sollte deine Kabine über eine Gasversorgung verfügen, darf und muss er diese prüfen wenn das noch nicht erfolgt ist.
Ich empfehle meinen Kunden immer ohne Kabine zum TÜV zufahren.
Auch wegen den Achslasten. Die darf er nämlich auch prüfen. Und da hilft dir nix wenn es nur Ladung ist. :hmm:
Ansonsten wirklich eine Frechheit.

Gruß
Uwe

Händler für Tischer Wohnkabinen in Süddeutschland

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11 Jahre 8 Monate her #34 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf TÜV
Wieso Gasprüfung der Ladung beim TÜV? Das ist interessant, vor allem auf welcher Grundlage? Nicht, dass ich aus Versehen zum TÜV düse und die Kabine dabei habe.

TÜV und Gasanlage, die nichts mit dem Fahrzeug zu tun hat, das interessiert mich :hmm:

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11 Jahre 8 Monate her #35 von Uwe
Uwe antwortete auf TÜV
Du brauchst für eine Gasanlage ein Prüfungszertifikat. Dies darfst du alle zwei Jahre durch einen Fachbetrieb erneuern lassen. Solltest du das nicht machen ist es eventuell bei einem Versicherungsfall schwierig sein Geld zu bekommen. Brandschaden und so. :mrgreen:
Aber sollte die Plakette nicht aktuell sein und der Prüfer sieht das, darf und muss er das prüfen.
Also Kabine daheim lassen. :top:

Gruß
Uwe

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11 Jahre 8 Monate her #36 von Jupp!
Jupp! antwortete auf TÜV
Mit einem TÜV Prüfer zu diskutieren ist das gleiche wie einem Zöllner in Norwegen 20 Flaschen Wein als Eigenbedarf zu erklären! :haumichweg:

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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11 Jahre 8 Monate her #37 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf TÜV
O.K., soweit verstanden. Aber wo genau steht, dass ich bei Ladung mit Gasanlage eine Prüfung brauche?

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11 Jahre 8 Monate her #38 von muk
muk antwortete auf TÜV
Mit dem norwegischen Tollmann ist das ganz einfach, du musst ihn nur einladen es mit dir gemeinsam am Abend zu testen. :haumichweg:

Mach ich immer so wenn ich Schokolade fuer ein halbes Jahr dabei habe. :mrgreen:

muk

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11 Jahre 8 Monate her #39 von bb
bb antwortete auf TÜV
Bis zum Thema Gasanlage sind wir gar nicht erst gekommen. In die Kabine reingeschaut hat er auch nicht. Daher hat er gar nicht gesehen, dass da eine Gasflasche drin ist. Wie denn, ohne Schlüssel? Popup Wohnkabinen waren ihm völlig unbekannt.
Der Ranger ist halt nicht so wie üblich und das machte ihm Angst.

Übrigens hat gerade vor ein paar Minuten die Chefin des Betriebs angerufen, sich den Sachverhalt schildern lassen, ich habe ihr auch den Unterschied von Ladung und eingetragener Wohnkabine erklärt. Sie will den Prüfer morgen noch mal befragen, sagte aber gleich, dass es völlig in seinem Ermessen steht, welche 'ungewöhnlichen' Abweichungen von der Norm er akzeptiert oder nicht.
Wenn ich sie richtig verstanden habe, haftet der GTÜ Prüfer persönlich für alles. Er ist ein selbstständiger KFZ Gutachter. Beim TÜV haftet dagegen die Organisation. Ein Fehler eines TÜV Prüfers hat für ihn keine existentielle Bedeutung, sondern wird im Gesamtsystem abgerechnet.

Bezahlt habe ich nichts. Das wäre ja noch schöner.

Die Achslasten hätte er gerne prüfen können. da habe ich kein Problem. Die Scheinwerfereinstellung wäre vielleicht kritisch, weil die auch durch die Luftfeder an der Hinterachse beeinflusst wird.

@Jupp
Wenn der norwegische Zöllner sieht, wie du schluckst, läßt er dich auch mit 30 Flaschen über die Grenze :sauf: Allerdings nicht als Fahrer :mrgreen:

Gruß, Bernhard

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11 Jahre 8 Monate her #40 von Uwe
Uwe antwortete auf TÜV

Bobby268 schrieb: O.K., soweit verstanden. Aber wo genau steht, dass ich bei Ladung mit Gasanlage eine Prüfung brauche?


...weil du in diesem Land für Gas immer ein Abnahme und Prüfung brauchst.

Gruß
Uwe

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