Topic-icon Frage sonntagsfahrverbot

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17 Jahre 6 Monate her #21 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Jetzt wirds interessant:

Die Kabine ist als Wechselsystem Wohnkabine eingetragen. Und das gilt lt. örtlichen Polizei nicht als Freigabe.


Die bislang übliche Eintragung "ww. SoKFZ.WoMo" wird jedoch von den meisten Leuten hier als Freifahrtschein für den sonntäglichen Hängerbetrieb mit aufgesattelter Kabine interpretiert.

Ich hatte erst kürzlich irgendwo von einem Fall gehört, wo die Polizei das auch anders gesehen hat.

Naja. Ist nun mal ne Grauzone.

Meine ist eh nicht eingetragen. Insofern sind solche Fahrten immer etwas "prickelnt." :oops:

In Deinem Fall, sind die Fahrten dann eingeschränkt auf eine bestimmte Region, oder gilt das bundesweit?

Grüße

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17 Jahre 6 Monate her #22 von Uwe
Uwe antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
So jetzt:

auf Grund des § 46 Abs. 1 STVO eine Ausnahegenehmigung von dem Verkehrsverbot nach § 30 Abs. 3 STVO zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit den nachfolgenden Bedingungen und Auflagen.

und

auf Grund des § 6 Abs 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. § 4 Abs. 3 und 4 der Ferienreiseverordnung eine Ausnahmegenehmigung von dem Verkehrsverbot nach § 1 der Ferienreiseverordnung mit den nachfolgenden Bedingungen und Auflagen.

jetzt kommts:

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Beförderung von Motorrädern auf Spezialanhänger innerhalb der BRD
Leerfahrten sind genehmigt.

Verstanden? :tuschel:
Ich nicht, aber egal ich darf fahren. :mrgreen:

Gruß
Uwe

Händler für Tischer Wohnkabinen in Süddeutschland

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17 Jahre 6 Monate her #23 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
:neidmodusein:

Da gibts nur eins zu sagen: :top:

:neidmodusaus:

:oops:

Muß wohl meinem LRA auch mal einen Besuch abstatten.

Btw: Wie groß war denn das Fresspaket? :lol:

Grüße

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17 Jahre 6 Monate her #24 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot

Verstanden? Tuschel
Ich nicht, aber egal ich darf fahren. Mr. Green


Jo.......... ganz einfach, du darfst innerhalb der BRD mit Anhänger ( wenn das Fahrverbot gilt ) fahren, die nur für den Transport von Motorräder zugelassen sind! Kannste ihn aber auch mitführen wenn kein Motorrad drauf ist.

Grüße vom Hügel


Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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