Topic-icon Frage sonntagsfahrverbot

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18 Jahre 3 Monate her #1 von hudsonbay
sonntagsfahrverbot wurde erstellt von hudsonbay
ich hab für den wohnwagenbetrieb auch eine ausnahmegenehmigung für sonntags bekommen, da es ja um den gewerblichen verkehr geht und nicht um privatfahrten in den urlaub.
liegt aber am sachbearbeiter bzw. LRA, in dachau geht es nicht, in erding schon :x :oops:

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18 Jahre 3 Monate her #2 von romo1980
romo1980 antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Hi Chris.
womit habt Ihr denn den Antrag begründet :?: Man muß den SB´s ja schon nen Grund liefern.

Robert u. Moni
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18 Jahre 3 Monate her #3 von zobelix
zobelix antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
moin robert
wie chris schon geschrieben hat.
es geht um gewerblichen und nicht um privaten.
wird wohl auch der sb begreifen, das es wenig sinn macht dem chris ohne kabine zu verbieten am sonntag zu fahren, mit es aber zu erlauben?!?!
den womo eintarg könnte man ja ggf nachreichen.
immerhin sind nicht alle beamte schlafmützen

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18 Jahre 3 Monate her #4 von romo1980
romo1980 antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Wie? Gewerblich geht das problemlos.
Da heißt ich melde nen Gemüsehandel an und darf dann Sonntags mit dem Wohnwagen durch die Gegend fahren :?:

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18 Jahre 3 Monate her #5 von just for fun
just for fun antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Was hat diese Sondergenehmigung denn gekostet?

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

PU - Fahrer seit 1986
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18 Jahre 3 Monate her #6 von zobelix
zobelix antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
nein
pribvat geht problemlos
gewerblich kommt aufs landratsamt an.
kumpel von mir hat ne spedituion uns macht viel messebau.
hat nett mit denen geredet und 20 euro bezahlt.
fertig.
er darf sonntags schon losziehen.

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18 Jahre 2 Monate her #7 von hudsonbay
hudsonbay antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
meine kostet 120,-.€ im jahr, ist aber bei jedem LRA verschieden, können die selber bestimmen

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17 Jahre 6 Monate her #8 von Uwe
Uwe antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
:sensation: es ist vollbracht :sensation:

Der Uwe hat seine Sonntagsfahrerlaubnis mit Hänger. sogar an das Ferienfahrverbot muss ich mich nicht mehr halten. 75 Euron im Jahr.
Manchmal ist man doch sehr über die Mitarbeiter in den LRA überrascht. War in München kein Prob. Ging online und die Dame hat es im Vorfeld genau erklärt. :tuschel: Sagenhaft.

Gruß
Uwe

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17 Jahre 6 Monate her #9 von Zaphod
Zaphod antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Hmmm klärt mich mal auf? Sonntagsfahrverbot? Ich dachte das gilt nur über 7,5 Tonnen???? Hab ich da irgendwo gepennt?

Zaphod, wieder mal keinen Plan

Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!

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17 Jahre 6 Monate her #10 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot

nur über 7,5 Tonnen?


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17 Jahre 6 Monate her #11 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Zaphod,
Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.


Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag


Das Ferienfahrverbot für LKW
gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen

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17 Jahre 6 Monate her #12 von Zaphod
Zaphod antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Wieder schlauer geworden, danke. Was solls, wenn ich einen Anhänger transportieren will, dann schnall ich halt auch die Kabine drauf. Schwupps bin ich ein Wohnmobil und darf nen Hänger haben..... :roll:

Zaphod, immer eine Ausrede

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17 Jahre 6 Monate her #13 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot

Schwupps bin ich ein Wohnmobil und darf nen Hänger haben.....


Wenns in den Papiern steht...... wenn nicht wirds teuer, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :(

Grüße vom Hügel


Stefan,

der an Sonn und Feiertagen nicht mit Hänger erwischt werden darf....

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17 Jahre 6 Monate her #14 von hudsonbay
hudsonbay antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
so is es, muss als womo eingetragen sein

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17 Jahre 6 Monate her #15 von bakbeest
bakbeest antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
120 Euro pro Jahr? Wir bezahlen pro monat noch mehr!

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17 Jahre 6 Monate her #16 von Zaphod
Zaphod antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Na aber Hallo. Ich hab ja so was von Eintragungen... vesataile würde der Engländer sagen: LKW offener Kasten; LKW geschlosser Kasten UND so.KFZ Wohnmobil. OK, ich gebs ja zu, es ist noch die alte Kabine eingetragen, aber so genau wird der Herr von der Rennleitung ja nich Hingucken. Abgesehen davon, werde ich sie noch eintragen lassen, von wegen der Versicherung undso...

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17 Jahre 6 Monate her #17 von Uwe
Uwe antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot

Zaphod schrieb: Wieder schlauer geworden, danke. Was solls, wenn ich einen Anhänger transportieren will, dann schnall ich halt auch die Kabine drauf. Schwupps bin ich ein Wohnmobil und darf nen Hänger haben..... :roll:

Zaphod, immer eine Ausrede


träum weiter :P

ist leider nicht so. Außer in Deinen Papieren steht WoMo. Dann ja.

Sorry Deine Antwort zu spät gelesen. also nicht träumen.
Aber steht da wirklich WoMo oder Wechselsystem Wohnkabine? Dann nämlich nicht. fahren mein ich mit Anhänger und so.

Gruß
Uwe

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17 Jahre 6 Monate her #18 von Zaphod
Zaphod antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Original-Text "Ww.m.Tischer Huckepack-Wohnaufbau Typ 120; m.Zusatzheiz. S176, dann gilt J,4:SoKfz Wohnmobil 1605 00"

Noch Fragen?

Zaphod...

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17 Jahre 6 Monate her #19 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot
Nur mal am Rande. Auch hier wurde das Thema schon mal behandelt.

Aber trotzdem Glückwunsch an Uwe. Oder muß man sagen: Glück gehabt. ;-)
Das läßt mich mal vermuten, daß bei Dir die Kabine nicht eingetragen ist.
Ansonsten wäre es ja nicht notwendig gewesen.

Wie weit gilt denn diese "Sonntagsfahrerlaubnis"?
Bzw. was steht denn da genau drin?

Grüße

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17 Jahre 6 Monate her #20 von Uwe
Uwe antwortete auf Re: sonntagsfahrverbot

QuestMan schrieb: Aber trotzdem Glückwunsch an Uwe. Oder muß man sagen: Glück gehabt. ;-)
Das läßt mich mal vermuten, daß bei Dir die Kabine nicht eingetragen ist.
Ansonsten wäre es ja nicht notwendig gewesen.

Wie weit gilt denn diese "Sonntagsfahrerlaubnis"?
Bzw. was steht denn da genau drin?


Danke für die Blumen. Die Kabine ist als Wechselsystem Wohnkabine eingetragen. Und das gilt lt. örtlichen Polizei nicht als Freigabe. Deshalb die Bescheinigung. Fahren darf ich für die 75 € mit oder ohne Kabine 365 Tage mit Anhänger dann muss ich wieder nachzahlen. :(
Weiterhin darf auch an den Ferien WE fahren. Auch dafür braucht mann eine Sondergenemigung. Das war mir bis jetzt neu.
Den genauen Wortlaut stelle ich hier rein. Muß nur zum Auto den Wisch holen.

Gruß
Uwe

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