Topic-icon Frage Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt

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5 Jahre 8 Monate her #1 von caddytischer
Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt wurde erstellt von caddytischer
Aufgrund der Ladungssicherngsdiskussion möchte ich hier einige Tipps für Neulinge geben, die sich hier im Forum schlaulesen wollen, was sie eventuell bei einem Kauf einer Kabine alles berücksichtigen sollten.
Idealfall Kauf, Bestellung bei einem Hersteller:

Der Kaufvertrag sollte aus meiner Sicht u.a. folgende Punkte verbindlich beinhalten
1. Angabe zur Lage des Schwerpunkte der Kabine, x,y,z, Achse Maße.
2. Nach Fertigestellung ist das Kabienengewicht durch Verwiegung zu ermitteln.
3. Die Ladungssicherungsösen an der Kabine sind mit der maximalen Haltekraft zu versehen oder der Festigkeitswert steht in der Bedinungsanleitung der Kabine. (Bei Vergabe der Laschaugenmontage am PU würde ich empfehlen genauso vorzugehen)

zu1. wichtig für die Gesamtschwerpunktktsermittlung Kabine und Fahrzeug. Thema Achlasten ist hier oft genüg erörtert worden. Die Vorderachse ist die Achillesferse der PU´s. Das einhalten der Mindestachslast ist schwierig. Sollte sie nicht eingehalten werden können, dann ist das Fahrzeug nicht Betriebssicher.
zu2. Bei mir ist ein Verwiegeprotokoll angefertigt worden, der Handwerker hat protolliert was er einzeln an Bauteilen, und Gewicht verbaut hat. Da mein Fahrzuag mit und ohne Kabine verwogen wurde konnte ich feststellen, das eine Differenz von knapp 60kg vorlag und das meine Vorderachslast um 50kg unterschritten ist. Das Problem müßte sich bei den Doppel und Eineinhalber Kabinen verschärfen
zu3.Der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich, er ist gleichzeitig auch Verlader, und in der Regel Fahrzeughalter, somit muss die Angabe der maximalen Belastung des Ladungssicherungspunktes an der Kabine ihm bekannt gemacht werden.

Laschpunkte und Ladungssicherung kann der Kabinenhersteller recht einfach überprüfen. Das Fahrzeug mit Kabine wird einem Kipptest unterzogen, in Fahrtrichtung, in entgenegesetzter Fahrtrichtung, zur Seite.
Winkel 39 Gad entspricht einem Beschleunigungswert von 0,8g, 27 Grad 0,5g. Es ist allerdings nur ein statischer Test, aber nach dem CTU Code durchaus zulässig zur Überprüfung der Ladungssicherung
Für die Hersteller ist das, aus meiner Sicht, ein Verkaufsargument.
Warum schließen sie sich für so eine Aktion nicht zusammen?

Wenn euch weiteres einfällt, dann gerne ergänzen.

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5 Jahre 8 Monate her #2 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt

caddytischer schrieb: ...Für die Hersteller ist das, aus meiner Sicht, ein Verkaufsargument ...


Aus meiner Sicht benötigen Verkäufer bei über 12 Monaten Lieferzeit keine Verkaufsargumente.
Grundsätzlich halte ich deine Anmerkungen für einen Kaufvertrag für sinnvoll, ich fürchte aber, dass man mit diesen Wünschen keinen bekommen wird :oops:

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5 Jahre 8 Monate her #3 von manfred65
manfred65 antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
caddytischer schrieb:

Der Kaufvertrag sollte aus meiner Sicht u.a. folgende Punkte verbindlich beinhalten
1. Angabe zur Lage des Schwerpunkte der Kabine, x,y,z, Achse Maße.
2. Nach Fertigestellung ist das Kabienengewicht durch Verwiegung zu ermitteln.
3. Die Ladungssicherungsösen an der Kabine sind mit der maximalen Haltekraft zu versehen oder der Festigkeitswert steht in der Bedinungsanleitung der Kabine. (Bei Vergabe der Laschaugenmontage am PU würde ich empfehlen genauso vorzugehen)



Zu 1.) Alles schön und gut, aber die Schwerpunktlage im praktischen Betrieb wird auch zu erheblichen Teilen durch die Beladung beeinflusst . It´s your part!
zu 2.) Was hift es wenn das im Kaufvertrag steht? Nur wenn das Gewicht eine zugesicherte Eigenschaft ist.
Mit den von Dir gewünschten Verstärkungen ist KEIN Kabinengewicht zu halten.
3.) Was hilft die maximale Haltekraft an den Ösen? Um mal auf deine anderen Threads zu verweisen...Liest Du auch was man Dir antwortet?

a.) Du müsstest für jede Fahrzeug / Kabinenkombi definierte Haltepunkte haben die einen Wert X aushalten!
Was ist bei einem Fahrzeug- oder Kabinenwechsel ? Das ist ja das Vorteilhafte an unseren Kombinationen! Wenn dies auf Grund Deiner Vorgaben wegfällt, fallen auch 30-40% aller Wohnkabinen weg. Aber billig einkaufen könnte man wenn die Gebrauchtpreise entsprechend sinken!
b.) glaubst Du wirklich das ein Hersteller je Haltepunkt, bzw. Basisfahrzeuglösung eine Kabine zerreisssen lassen wird nur um die Laschpunkte prüfen zu lassen ? TRÄUM WEITER !!
c.) auch wenn es sich Hersteller wie Tischer oder Bimobil noch leisten könnten solche Prüfungen zu machen, was machen die Kleinen ? Zusperren ?!?!

Und um auch hier meinen persönlichenSchlussstrich drunter zu ziehen:
Ich bin gerne im Westen der USA, im Land der TruckCamper unterwegs. Zugegeben ist es ein wenig lästig permanent im Slalom um zerfetzte, weil nicht nach VDI-Norm befestigte, Wohnkabinen und Pickup Slalom fahren zu müssen. Das ist alles so unsicher dass die Dinger reihenweise vom Pickup fliegen!

Diese nicht befestigten Halter sind so Schei**-Qualität dass man die Kombis daran aus dem Graben heben muss! Mach das mal mit VDI geprüften Teilen!

www.truckcamperadventure.com/2016/02/the...gun-roll-over-story/

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

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5 Jahre 8 Monate her #4 von caddytischer
caddytischer antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Zu 1.) Alles schön und gut, aber die Schwerpunktlage im praktischen Betrieb wird auch zu erheblichen Teilen durch die Beladung beeinflusst . It´s your part!
zu 2.) Was hift es wenn das im Kaufvertrag steht? Nur wenn das Gewicht eine zugesicherte Eigenschaft ist.
Mit den von Dir gewünschten Verstärkungen ist KEIN Kabinengewicht zu halten.
3.) Was hilft die maximale Haltekraft an den Ösen? Um mal auf deine anderen Threads zu verweisen...Liest Du auch was man Dir antwortet?

a.) Du müsstest für jede Fahrzeug / Kabinenkombi definierte Haltepunkte haben die einen Wert X aushalten!
Was ist bei einem Fahrzeug- oder Kabinenwechsel ? Das ist ja das Vorteilhafte an unseren Kombinationen! Wenn dies auf Grund Deiner Vorgaben wegfällt, fallen auch 30-40% aller Wohnkabinen weg. Aber billig einkaufen könnte man wenn die Gebrauchtpreise entsprechend sinken!
b.) glaubst Du wirklich das ein Hersteller je Haltepunkt, bzw. Basisfahrzeuglösung eine Kabine zerreisssen lassen wird nur um die Laschpunkte prüfen zu lassen ? TRÄUM WEITER !!
c.) auch wenn es sich Hersteller wie Tischer oder Bimobil noch leisten könnten solche Prüfungen zu machen, was machen die Kleinen ? Zusperren ?!?!
Hallo Manfred:
Ja, der Kabinenbesitzer beeinflußt auch die Lage des endgültigen Schwerpunktes, das mir und auch jedem andrem im Forum bewußt. Aber nach der Kabine suchst du dir den PU aus ,organisierst die Umbauten. Willst du mit einem nicht betriebssicherne Fahrzeug unterwegs sein? oder machst du es umgekehrt. Siehe Vordermindestachslast einhalten.
zu a. Deine Aussage mit den Kabinengewicht und Laschpunkten ist nicht richtig. Wenn du meine Berechnung für den Armarok anschaust, dann siehst du das 400daN langen, gerade wenn RH Matten, Laschwinkel Alpha und Beta richtig gewählt werden. SInd wir wieder beim Hersteller und beim Pickupumbauen. Die Laschaugen sind nicht das Problem, die Rahmenbedingungen sind es.
zu c.Manfred, Produkthaftung ist das Thema. Von einem Schlosser, der dir z.B. ein Balkongeländer anbaut, hast du bestimmte Erwartungen: Brüstungshöhe, Trallenabstand, Befestigung, das du beim Anlehnen nicht mit dem Geländer runterfällst. Der Wohnkabinenbauer muss auf vielen Handwerklichen Feldern fit sein. Holzbau, Wasserdichte Verleimungen, Elektrik, Gas, in der Konstruktionstechnik und und. Ein Teil der Kabinenbauer ist aber Quereinsteiger, hat ein Handwerk gelernt, die anderen handwerklichen Tätigkeiten kommen dazu. Stell dir mal vor du hast deine Kabine aufgenommen, deine Ladungssicherung ist richtg, du legst eine Vollbremsung (keine Gefahrenbemsung) bis zu Stillstand hin, danach stellst du fest das sich der Laschpunkt an der Kabine verformt hat. Nimmst du das hin?
So wie deine Kommentare geschrieben sind, habe ich die Vermutung, das du Kabinen vertreibst, verkaufst oder herstellst.
Und der Beitrag ist für die gedacht die eine neue Kabine eim Hersteller ordern. Es kann doch jeder entscheiden was er von den von mir genannten Punkten mit in den Kaufvertrag reinschreiben läßt. Du lässt eben nicht eintragen ausser das übliche.

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5 Jahre 8 Monate her #5 von manfred65
manfred65 antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
@caddytischer:
Ich habe ja schon mal geschrieben dass mir, ebenso wie Dir die Sicherheit das höchste Gut ist. Es ist auch OK auf all das hinzuweisen aber man sollte doch auf dem Boden bleiben! Lass die Hersteller ihren Job machen. Wenn es Dir nicht reicht was die produzieren.... mach’s besser! :

Zuerst bei der Sicherung und gezielten Verstärkung der Laschpunkte! Die wird auch Dir, wenn’s kracht, der nächste Gutachter um die Ohren schlagen weil der der Meinung sein könnte dass der Hersteller das doch wohl besser beurteilen kann als Du!
Zum zweiten: suche Dir einen Kabinenhersteller mit dem Du Deine Vorstellungen umsetzen und in Serie produzieren kannst! Ich bin gespannt wie Du das hin bekommst: in der konstruktiven und handwerklichen Ausführung, bei akzeptablem Gewicht, reeller Preispolitik und unter Mitarbeit der Pickup-Hersteller.
Reden und Rechnen ist eine Sache.....

Wie schon einmal geschrieben : dieser Prüfaufwand ist für die allermeisten, insbesondere kleinen Hersteller nicht drin. In meinem Fall, als Importeur müsste ich diese Prüfungen für jede Kabine und bei unterschiedlichen Positionen der Laschpunkte für jede denkbare PU/Kabinen Kombination prüfen lassen. Du schreibst: Kauf der Kabine und dann Auswahl des Pickup. Ich behaupte dass viele Einsteiger auf einen vorhandenen Pickup eine Kabine setzen. Nicht jeder kann sich ein komplette Kombi vom Hersteller a la Bimobil oder Tischer leisten! Und wie sieht es, wie von mir angesprochen, aus wenn man Fahrzeug ODER Kabine tauscht?? Fangen wir dann alle von Null an und müssen alles neu kaufen? Wohl dem der das Budget dafür
hat!

90% der Kabinenfahrer haben es nicht.

Zu Deinem Beispiel mit der Gefahrenbremsung bleibt mir nur ein Kommentar: Fehler des Fahrers/Verladers!
Kein Formschluss nach vorne! Dazu vielleicht noch etwas Nicknoment durch Alkoven (Längsschläfer?) und Schwerpunktlage. Das könnte die hinteren Befestigungspunkte evtl. an ihre Grenzen bringen. Bei formschlüssiger Ladung und einer Vollbremsung ist das kein Problem. Mit Antirutschnatten auch nicht bei Kurvenfahrt wenn sauber verzurrt wurde!

Was die Vorderachslast angeht: ich versuche bei meinen Kunden gezielt auf kurze Kabinen mit wenig Überhang hin zu arbeiten. Ist zwar manchmal geschäftsschädigend aber beruhigt mein Gewissen!

Und wie gesagt : Der Straßenrand ist gesäumt mit verlorenen Kabinen und Pickups!

LG aus Mittelschwaben
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5 Jahre 8 Monate her #6 von Mark
Mark antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
So einen Beitrag liest man nur in Deutschland. Aber ich lese gerne weiter mit ;-)

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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5 Jahre 8 Monate her #7 von manfred65
manfred65 antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Hi Mark,
Jetzt mal im Ernst : Mir fehlen gerade hier ernsthaft die Smilies....

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5 Jahre 8 Monate her #8 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
:roll: , gehen doch. :gutidee: :ontopic:

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5 Jahre 8 Monate her - 5 Jahre 8 Monate her #9 von manfred65
manfred65 antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Sorry für OffTopic...weder am Lap noch am Handy...
Mir fehlt die komplette Funktionsleiste. :-(

...die 3 Zeichen bringe ich noch auf die Reihe

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5 Jahre 8 Monate her #10 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Im Chrome gehts bei mir, im Firefox nicht :-(

Gruß, Holger
Iveco Daily / Nissan Navara SE
Meine Wohnkabinen sind verkauft. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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5 Jahre 8 Monate her #11 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Wir sind hier beim Kaufvertrag , hab grad einen bei Chrome gemacht , jetzt kann ich Bilder und Smielys !:hurra: :hurra: :hurra: :mrgreen:

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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5 Jahre 8 Monate her - 5 Jahre 8 Monate her #12 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Hallo Caddytischer

Irgendwie kann ich deine Beiträge nicht mehr für Ernst nehmen .

Du motzt über die Fa. Tischer als würden die nur Mist bauen .

Wenn ich das richtig verstanden hab kaufst du eine gebrauchte Kabine und setzt sie auf einen Amarok .

Warum kaufst du die Kabine wenn die Gasflaschen mit Spax verschraubt sind .
Warum kaufst du die Kabine wenn die Batterie mit Spax verschraubt ist .
Warum kaufst du die Kabine wenn der Abwassertank undicht ist und alles wackelt .
Warum kaufst du die Kabine wenn die Haltepunkte keine optimalen Winkel haben .
Warum kaufst du die Kabine wenn die nicht bündig vorne an der Ladefläche anliegt .
Warum kaufst du die Kabine wenn ………….usw.

Wurde die Kabine überhaupt für den Amarok gebaut .
Welche Kabine hast du überhaupt die die Mindest - Vorderachslast des Amarok um 80 kg entlastet .
welcher Amarok ?? Single oder DoKa

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
Letzte Änderung: 5 Jahre 8 Monate her von BiMobil.
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5 Jahre 8 Monate her #13 von Lance a lot
Lance a lot antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt

Welche Kabine hast du überhaupt die die Mindest - Vorderachslast des Amarok um 80 kg entlastet .
welcher Amarok ?? Single oder DoKa


guckst Du hier:
wohnkabinenforum.de/forum/ich-bin-ein-ne...hier-im-forum#254725

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5 Jahre 8 Monate her #14 von Lasyx

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5 Jahre 8 Monate her #15 von caddytischer
caddytischer antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Bimobil: VW Armarok SC, Tischer 290SD. Kabine nach Vorbesitzervorstlleung ausgerüstet. Auto hat der Vorbesitzer neu gekauft und in Absprache mit Tischer bei Storkan umbauen lassen, Luftfederung, Laschpunkte.
Ich glaube das diese Vorgehen die "klassische" vorgehensweise ist. Kabine Hersteller, Auto Käufer der Kabine. In diesem Fall ist die Verantwortung klar, Kabine Tischer (Herstellergarantie), Auto Kabinenkäufer, Fahrzeughalter. Aus meiner Sicht hat der Kabinebauer in diesem Fall nichts mit dem Fahrzeug zu tun, Der Kabinenkäufer kauft das Fahrzeug und vergibt den Auftrag zum Umbauen. Der Kabinenbauer steht beratent, hilfreich zur Seite.
Ladungssicherung durch Fahrer, Ausrüstung Fahrzeug: Fahrzeughalter, Verladung Beladung Fahrzeug: Fahrer.
Kabinenzurrpunkte durch Kabinenbauer. Angaben Lage Schwerpunkt, Gewicht Kabinenbauer
Tischer hat die Fahrzeugkombi bei VW vorgeführt, die Unterlagen habe ich in Kopie zugeschickt bekommen. VW gibt keine Freigabe sondern sie haben eine Bericht angefertigt mit ein paar "weichen" Hinweisen z.B. Verweis auf die Aufbaurichtlinie für den Armarok, Schwerpunktlage x,y,z Achse, Freiraum zur Stirnwand. Achslasten sind einzuhalten, Fester Anschlag in Fahrtrichtung (Formschluss) empfohlen.
Bimobil: ich habe sie gekauft weil "passt" schon. Einteil fällt in doing auf, siehe Wasserschaden am Grauwassrtank. Ein Tel kann ich ändern: Batteriehalterung, Ladungssicherung.
Wer zukünftig eine neue Kabine kauft kann, muss aber nicht, aus den Beiträgen, das ein oder andere mitnehmen und genauer auf einige Sachen achten. Das ist mein Anliegen, es liegt mit fern Herstellerbashing (Dominique) zu betreiben. Ich kann nur über die Tischerkabine schreiben.
Diejenigen die im Forum als Hersteller, Vertreter unterwegs sind haben die Chance, das ein oder andere "sacken zu lassen" und ggf das ein oder andere ändern. Was spricht gegen ein Kabinenverwiegung, gegen Angaben zum Schwerpunkt, sich Ladungssicherungepunkt "zertifizieren" lassen. Für die Verbraucher, Kabinenbesitzer ist sinnvoll.

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5 Jahre 8 Monate her #16 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Hallo Caddytischer

Auch wenn ich deinen Unmut vertehen kann , aber immer und immer wieder
gegen den Kabinenhersteller ( in dem Fall Tischer ) zu motzen
geht m.M. nach in einem Forum zu weit .
Mach das bitte mit dem Hersteller selber aus .
Du hast deine Sichtweise dargestellt , lass es mal gut sein .

Interessant was VW dazu gesagt hat , also keine Freigabe für diese Kombination .
Vermutlich ist die unbedingt notwendige Auflastung durch VW auch nicht abgesegnet .
Die Aufbaurichtlinien interessieren in dem Fall nicht , da Ladung .
Was soll VW auch anderes sagen als die „weichen Hinweise“ ,
ist eben Ladung ,wer verantwortlich ist , ist ja bekannt.
Wär es ein Festaufbau dann hättest du keine Change auf eine Zulassung ,
zumindestens nicht nach VW - Aufbaurichtlinie .

Was mich wiederum an meiner Meinung bestärkt ,
das sich alle Kabinenbauer mal Gedanken machen sollten
ob die Kabinen nicht alle zu groß und zu schwer sind .
Vor allem wenn der Kunde noch einiges an Zubehör ordert.
Dieses Thema hatten wir schon x mal .

Gruß Rudi
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5 Jahre 8 Monate her #17 von caddytischer
caddytischer antwortete auf Neukauf, Kaufvertrag, Inhalt
Bimobil,
wenn Tischer Freigabe bekommen hätte, dann wäre VW mit "im Boot". VW fand es, glaube ich, ganz spannend. Nach dem Motto "was mann aus dem Armarok so alles machen kann. Beim Caddycamper war es damals genauso.
Aufbaurichtlinien: Lastverteilungsplan, daraus resultierende Achslasten, Hinweis auf eingeschränte ESP.
Genau das ist mein Ansinnen: Die Hersteller können das ein oder andere rauslesen, genauso wie Kabinenbesitzer. Wer denn möchte.
Deinen Hinweis mit dem Lass mal gut sein, Passt.

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