Topic-icon Frage Nissan Navara KC MD22/D40 + Stema Hubdachkabine

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17 Jahre 8 Monate her #21 von QuestMan
Hallo Werner,

kann Dir jetzt nicht so ganz folgen.

Schätze mal Du meinst meinen Kommentar zum 3ten Bild in diesem Beitrag . :?:
Habe die Leuchten immer noch rumliegen und bislang nicht montiert.

Wenn man das Heck mit dem Kleinüberhang so betrachtet, sind da eigentlich die 45° nach innen realisiert oder ist das´n Wunsch geblieben ..?


Sorry, bevor ich da jetzt was reininterpretiere, mußt Du etwas genauer erläutern auf was Du raus willst. :?

Grüße

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17 Jahre 8 Monate her #22 von &soweiter
War nix besonders fieses, meine Frage. :wink:

Ich meinte dieses Bild das mir aufgefallen ist, weil ich gerade was in dieser Richtung prüfe:

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Du hattest selbst mal darauf hingewiesen, dass ein Winkel von 45° nach innen vorgeschrieben ist (die EU Richtlinie mit der xten Änderung gem. STVZVo hab ich gerade auch gefunden).

Und von so einer Situation aus gesehen stellt sich mir die Frage: Reicht das noch? Oder sind die 45° nicht erreicht? Wenn du von den Rückleuchten ausgehst nach innen ist der Winkel doch kleiner, oder?

Ich frag mich eben, ob man mit ner ähnlichen Kombination ggf. Ärger kriegen kann, wenn dann keine zusätzlichen Leuchten hinten dran sind.

Gruß Werner

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17 Jahre 8 Monate her #23 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Tja, doch noch ne Leiche im Keller. ;-)
Ehrlich gesagt habe ich auch die Befürchtung, daß ich damit mal Ärger kriegen kann.

Daher damals auch der Hinweis auf die Lampen, die ich praktischerweise in die eckigen Öffnung setzen wollte.
Ich habe mich in der Vergangenheit auch immer gewundert, wie scheinbar problemlos mancher Kabinenhersteller seine Kabinen auf die diversen PU's eingetragen bekommt und dabei eigentlich das gleiche Problem hat.
Davon ist keiner der mir bekannten Hersteller ausgenommen. Aber hier zeigt sichs mal wieder:
"Gut wenn man den TÜV-Prüfer seines Vertrauens gut kennt". :sauf:

Und hier wirds dann für den Halter gefährlich. Denn selbst wenn die Fa. XY die Kabine hat eingetragen bekommen, ist es immer noch nicht legal, mit durch die Kabine verdeckten Lampen rum zu fahren.

Ob eingetragen oder nicht. In dem Moment ist das wie ne Ladung die die Rücklichter verdeckt. Uuuund?
Was muß dann ran?

Röchtisch! Ne Beleuchtungsleiste, oder Rücklichter an die Kabine.

Hatte auch mal ein Dokument dazu. Wenn ich es noch finde hänge ich es hier dran.

Grüße

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17 Jahre 8 Monate her #24 von Iso
Hallo, QuestMan! Bei mir steht es in den Papieren: Rückleuchten zusätzlich (sind aber durch seitlichen Überhang wirklich nicht zu sehen und Kennzeichen in Wiederholung, weil nur so wie bei Dir zu sehen. Auf alle Fälle brauchst Du keine Angst zu haben, wenn Du von hinten geblitzt wirst. LG... Udo

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17 Jahre 8 Monate her #25 von Tangente

Iso schrieb: Auf alle Fälle brauchst Du keine Angst zu haben, wenn Du von hinten geblitzt wirst. LG... Udo


Wird nicht viel helfen - die Kamera im Kasten am Straßenrand steht tiefer... :cry: :x :shock:
Grüße Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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