Frage Kabine in Alu-Rahmenbauweise selbst bauen
- Jens Heidrich
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lt. des anerkannten Sachkundigen, der bei uns im Hause die Gasprüfungen an Wohnwagen und Wohnkabinen durchführt, hat sich an der Aktualität nichts geändert. Hier der komplette Link zu der Verordnung:
www.mobiler-camping-service.de/DVGW/dvgw.HTM">www.mobiler-camping-service.de/DVGW/dvgw.HTM
Ich hoffe, dass du mit den Infos weiter gekommen bist.
Grüsse Charly
"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)
Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.
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- Krabbe
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habe den Thread erst jetzt gelesen.
Also 50 mBar ist bei Neuanlagen definitiv nicht mehr zulässig.
Die vonm wohnkabinencenter verlinkte "Verordnung" ist nicht mehr aktuell. Da ist noch der Stand des DVGW-Arbeitsblattes G607 vom Stand 1997..Aktuell und verbindlich ist das mit Stand 1.5.2005. Und diese bezieht sich Hinsichtlich der Frage der Installationsvorschriften direkt auf die DIN EN 1949.
Die Vorschriften habe ich mal zusammen geschrieben und sind in der Wissensbasis vom Womobox-Forum zu finden.
Jedem Sachkundigen, der was anderes behauptet empfehle ich dringend sich mal die neuen Vorschriften anzusehen. Ein Blick auf die Rückseite der _aktuellen_ Prüfbücher hilft auch.
@ Torsten, wenn Du mir nicht glaubst, dann komm nach Friedberg, dann kannst Du Dir die DIN EN 1949 und das DVGW-Arbeitsblatt G607 jeweils in der aktuellen und kompletten Version ansehen.
MfG, Krabbe
Wohnraum statt Spoiler
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- Jens Heidrich
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danke für den Hinweis auf veraltete Vorschriften, hast Recht!
Differenziert betrachtet besagt die DIN EN 1949, dass neu zugelassene Fahrzeuge nur eine Betriebserlaubnis erhalten können, wenn die Anlage mit 30 mbar ausgelegt ist, lediglich ältere Anlagen können entweder mit 30 oder 50 mbar betrieben werden.
Gruß Charly
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- don-canallie
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doch, doch, natürlich glaube ich dir, ist aber jetzt zu spät. Da nun bereits alles in 50mb installiert ist werde ich nun versuchen bei den „unwissenden“ mein Ding durchzuziehen. Mir bleibt ja jetzt auch nix anderes übrig
Die Frage die sich mir aufdrängt ist die (ohne das DVGW-Arbeitsblatt durchgelesen zu haben), geht es hier um „neu zugelassene Fahrzeuge“ oder um "neue Anlagen" oder gibt es da überhaupt einen Unterschied, was ist, wenn ich z.B. ein gebrauchtes Fahrzeug zum Womi umbaue und dieses nur eintragen lasse (ähnlich meiner Konstellation)??? (wäre meine letzte Rettung )
@all:
Ich weis, das dieser Thread vom eigentlichen Thema langsam abgleitet (denn das Thema passt wohl besser in eine andere Rubrik), muß aber trotzdem noch einige Gedanken loswerden (bin grad so gut drauf )
Erschreckend finde ich, dass selbst die „Experten“ (Krabbe ausdrücklich davon ausgenommen, hier meine ich die anderen „offiziellen“ Stellen) sich in Ihren Aussagen nicht einig sind. Ich finde es unglaublich, was selbst in diesen Kreisen für „Scheisshausparolen“ rausgehen. Jeder weis es besser wie der andere und keiner weis nix
Wenn dann einer wie Krabbe kommt und mir genau sagt: „Schau in die oder jene Verordnung, da steht’s!“, ist das für mich eindeutig und nachvollziehbar. Alle anderen (z.B. auch Leute vom ach so genauen und allwissenden TÜV) sind die Gebühren definitiv nicht wert die man dort bezahlen muss
Von daher werde ich den Gedanken einfach nicht los, dass diese Prüfungen mehr dem Reibach als dem Sicherheitsgedanken dienen. Es ist ja nicht so, dass ich mich nicht vorher über diese Sache bei „entsprechenden Stellen“ informiert habe und an die Sache unbedarft rangegangen bin.
So, jetzt ist´s raus, und ich kann die blutdrucksenkenden Präparate wieder wegstellen. Ich versuch´s, wenns klappt gut, wenn nicht fahre ich ohne Eintragung in den Urlaub. Dicht ist es eh. So
Ach noch eins, die Kabine ist gelackt, habe bereits gestern die Fenster und Beleuchtung eingbaut, sieht so langsam schick aus das Ding
DC
Torsten
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...jeden Tag eine neue Welt
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- Huegelcamper
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Drücke dir die Daumen, daß es gut über die Bühne geht!!
Grüße vom Hügel
Stefan
VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69
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- Krabbe
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Es gilt das Installationsdatum der Gasanlage, nicht das (Erst-)Zulassungsdatum des Fahrzeugs.don-canallie schrieb: Die Frage die sich mir aufdrängt ist die (ohne das DVGW-Arbeitsblatt durchgelesen zu haben), geht es hier um „neu zugelassene Fahrzeuge“ oder um "neue Anlagen" oder gibt es da überhaupt einen Unterschied, was ist, wenn ich z.B. ein gebrauchtes Fahrzeug zum Womi umbaue und dieses nur eintragen lasse (ähnlich meiner Konstellation)??? (wäre meine letzte Rettung )
In den Vorschriften findet man dazu folgendes:
Das aktuelle Arbeitsblatt DVGW G 607 regelt seit 1.5.2005 genau genommen nur noch den Betrieb, die Prüfung und die Instandhaltung von Flüssiggasanlagen, die Installation ist inzwischen in der DIN EN 1949 geregelt. Bis 1.5.2005 wurde auch die Installation im DVGW-Arbeitsblatt G 607 geregelt.
Der Wortlaut der Vorschrift dazu (Zitate aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 607:2005-5):
Vorwort
...Nachdem im Rahmen der europäischen Harmonisation die Anforderungen an die Installation...in der DIN EN 1949 festgelegt wurden, war es erforderlich ... G 607 zu überarbeiten...
Änderungen
...
Anforderungen für Bau und Ausrüstung gestrichen.
...
Hinweise zur Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 1949 hinzu gefügt.
Anmerkung von mir: Es gilt hier also das Installationsdatum der Anlage.1 Anwendungsbereich
Diese Technische Regeln gelten für den Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen in ... die entsprechend DIN EN 1949 oder DVGW-Arbeitsblatt G 607:1996-3 und früher installiert sind...
...
Anmerkung
Für Anlagen, die nach DVGW-Arbeitsblatt G 607:1996-3 und früher installiert wurden, sind, soweit erforderlich, abweichende Bestimmungen besonders hervor gehoben.
2 Normative Verweisung
Die folgenden normativen Dokumente enthalten Festlegungen, die durch Verweisung...Bestandteil...des Regelwerkes sind. Aufgeführte Nomen können Bestandteil des DVGW-Regelwerkes sein.
...
DIN EN 1949...
5.1 Erstprüfung
...Flüssiggasanlagen ... sind ... auf Einhaltung dieses DVGW-Arbeitsblattes in Verbindung mit DIN EN 1949 zu prüfen. ...
Zum Thema 30 oder 50 mBar findet sich nun in der DIN EN 1949:
6.1 Druckregeleinrichtungen
6.1.1 ...
Druckregeleinrichtungen ... müssen einen festen Betriebsdruck von 30 mBar haben. ...
Im G 607 steht dazu folgendes:
4.3 Druckregeleinrichtungen
... Der Betriebsdruck (Nenndruck) der Anlage beträgt 30 mBar.
...
Abweichende Bestimmungen für Altanlagen
Der Betriebsdruck (Nenndruck) der Anlage beträgt 50 mBar oder 30 mBar.
...
Erschreckend finde ich, dass selbst die „Experten“ ...sich in Ihren Aussagen nicht einig sind. Ich finde es unglaublich, was selbst in diesen Kreisen für „Scheisshausparolen“ rausgehen. Jeder weis es besser wie der andere und keiner weis nix
... Alle anderen (z.B. auch Leute vom ach so genauen und allwissenden TÜV) sind die Gebühren definitiv nicht wert die man dort bezahlen muss
@ don-canallie,
Du sprichst mir aus der Seele. Mir ging es vor einiger Zeit auch so, dass ich von allen Seiten unterschiedliche Informationen zum Thema Gasanlage bekam. Als ich dann noch bei der Prüfung an eine „Gasprüfer“ geraten, dem man anmerkte, dass er keine wirkliche Ahnung von Campinggasanlagen hatte (Anm.: Gasinstallateur-Meister) war das zusammen mit den Erfahrungen mit früheren „Gasprüfern“ der Auslöser, dass ich mich schlau gemacht habe und den Entschluss gefasst hatte selber die Sachkundeprüfung zu machen.
Und seit dem ich in dem Thema etwas tiefer drin bin verstehe ich zwar einerseits, woher die Missstände kommen, dass man von verschiedenen „Sachkundigen“ verschiedene Meinungen hört und wie es zu teils abenteuerlichen Prüfungen kommt, andererseits schwillt mir der Kamm, denn bei der Tätigkeit als Sachkundiger geht es ja eben um die Sicherheit der Kunden und der Kunde hat meiner Meinung nach das Recht auf eine gründliche und gewissenhafte Prüfung. Auch wenn das Urteil dann vielleicht lautet, dass die Anlage nicht (mehr) zulässig ist. Die meisten Fehler oder Unzulänglichkeiten lassen sich oft kurzfristig beheben und bei vielen gefährlichen oder unzulässigen Bastellösung lässt sich der Kundenwunsch (bzw. der Zweck der Bastelei) auch auf legalem Weg erreichen, wenn man ein wenig nachdenkt.* Da hat der Kunde m. E. mehr von, als von einer „Gefälligkeitsprüfung“ die womöglich nur aus einer falsch durchgeführten Dichtheitsprüfung und dem abstempeln der Papiere besteht.
*Bei Dir jetzt leider nicht
Aber mal ein Versuch der Erklärung, woher das kommt, dass man von vielen „Experten“ auf dem Gebiet so viele unterschiedliche (und oft falsche) Aussagen bekommt:
Eine Erfahrung, die ich gemacht habe war die, dass es schon mal ein Unterschied ist, ob sich der Prüfer aus persönlichem Interesse mit dem Thema beschäftigt, oder ob er „nur“ irgend wo angestellt ist und vom Chef zur Sachkundeprüfung geschickt wird. Auf dem Lehrgang waren damals einige, die zum zweiten Mal da waren, weil sie die erste Prüfung versiebt hatten. Viele davon waren von Ihrem Chef hingeschickt worden, hatten kein echtes eigenes Interesse und waren dementsprechend ungenügend vorbereitet. Dementsprechend dürfte auch das Interesse sein sich bei den Vorschriften fit zu halten und sich zu informieren. Wenn dann noch nicht einmal Fachzeitschriften gelesen werden, wo man ggf. noch auf Änderungen und Neuerungen hingewiesen wird, dann sieht es Mau aus, mit dem aktuellen Wissen.
Und Eigeninitiative ist gefordert. Es gibt zwar wohl auch vom Verband angeordnete Fortbildungen, doch diese sind eher selten und nicht immer zeitnah zu Vorschriftsänderungen. Das liegt allein schon darin begründet, dass es ca. 13.000 Sachkundige gibt, die alle geschult werden müssten. Da die Schulungskapazitäten aber begrenzt sind gibt es immer noch viele Sachkundige, die nach der letzten Änderung des G 607 noch nicht zu einer Fortbildung eingeladen waren.
Wenn ein Sachkundiger dann aus Kostengründen (oder was auch immer) nicht jedes Jahr neue Prüfplaketten bestellt (und lieber keine oder irgend welchen eigenen klebt) und noch ausreichend alte Prüfbücher hat, dann bekommt er auch vom Verband nicht unbedingt eine Mitteilung über Änderungen. Denn entsprechende Informationen werden mit den Prüfplaketten verschickt bzw. die aktuellen Vorschrifeten stehen auszugsweise auf den Prüfbüchern. Dumm, wenn man noch zu viele alte Prüfbücher hat, und auch wenn man diese erhält muss man sie auch noch lesen.
Bei Prüfingenieuren (PI) und Sachverständigen (aaS) der Überwachungsorganisationen (ZÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, etc.) kommt noch mehr hinzu: Zum einen sind diese Personen nicht automatisch Sachkundige für Campinggasanlagen. In der normalen Sachverständigenausbildung oder Prüfer-Ausbildung ist diese nicht enthalten. Die „Gas-Sachkunde“ muss extra im Rahmen einer Fortbildung erworben werden. Aber für diesen Personenkreis sind die sonstigen Zulassungsvorschriften zur Sachkunde deutlich geringer, als für andere Personen. Als „Normalo“ muss man eine passende Berufsausbilung sowie praktische (Berufs)erfahrung mit Campinggasanlagen haben. Dies braucht ein PI oder aaS nicht vorzuweisen. Die werden in einem 2-Tages Kurs fit für die Prüfung gemacht, eine Gasanlage müssen die vorher nie gesehen haben. Und auch eine Werkstattbesichtigung durch den Verband, bei denen u. a. auch das vorhanden sein einer Prüfpumpe und des aktuellen Arbeitsblattes G 607 geprüft wird, und welche Vorraussetzung für die Zulassung einer Firma zur Gasprüfung ist, wird bei den Überwachungsorganisationen m. W. nicht gefordert.
Ich will hier jetzt nicht über den gesamten Personenkreis urteilen und es gibt auf jeden Fall auch PI und aaS, die sich sehr gut auskennen. Aber wenn hier der PI oder aaS nicht entsprechendes Eigeninteresse hat und selbst die Initiative ergreift kann sich jeder sicherlich ausmahlen wie weit es mit der Fachkenntnis reicht. Und das die Prüfer und Sachverständigen inzwischen auch „nach Leistung“ bezahlt werden bzw. bestimmte Zielvorgaben zu erreichen haben (sprich eine gewisse Anzahl von Prüfungen / Tag) und somit nicht frei von wirtschaftlichen Zwängen sind dürfte auch bekannt sein. Zumal Kundenzufriedenheit im Zuge des Konkurrenzkampfs immer wichtiger wird. Und wann ist der Kunde zufrieden? Wenn die Prüfung erfolgreich war und es schnell geht.
Wirtschaftliche Zwänge spielen leider auch bei einigen „Kollegen“ scheinbar eine große Rolle. Denn eine gewissenhaft durchgeführte Gasprüfung dauert m. M. nach min. ca. 25 Minuten, wenn alles in Ordnung ist. (Ich habe es mal irgend wo in einer Diskussion aufgeschlüsselt, eine den Vorschriften entsprechende Wiederholungsprüfung ist kaum unter 23 Minuten machbar.)
Das so etwas für 15 € nicht machbar ist sollte jedem klar sein.
Ich kenne inzwischen schon Campinghändler, die Gasprüfungen gar nicht mehr anbieten, weil es sich nicht mehr lohnt, oder zumindest nicht mehr dafür werben und versuchen durch „geschickte“ Terminvergaben die entsprechenden Kunden abzuwimmeln. Diese machen dann ihr Geld z. B. mit dem reinen Zubehörverkauf oder anderen Dingen.
Angestellte Gasprüfer dürfen sich dann was anhören, wenn die Prüfung mal länger dauert, als vom Chef gewünscht, oder wenn sie ihre sonstige Arbeit wegen eines unangemeldeten Gasprüfungskunden nicht termingerecht schaffen.
Auf der anderen Seite gibt es leider auch die schwarzen Schafe, die die paar € scheinbar dringend nötig haben und denen die Sicherheit der Kunden egal ist bzw. die scheinbar nach der Deviese handeln „Es passiert doch eh so wenig, dann wird die Anlage hier auch noch zwei Jahre durchmachen“ und bei denen die Prüfung maximal aus einer Dichtheitsprüfung besteht, am Besten noch mit dem Schätzeisen durchgeführt, welches zufällig am Druckminderer befestigt ist.
Das so etwas in meinen Augen unverantwortbar ist dürfte klar sein.
Nicht umsonst fordere ich die Leute auch auf für eine nicht ordnungsgemäße Prüfung nichts zu zahlen. schließlich wurde die vereinbarte Leistung nicht erbracht. (Die Leistung ist schließlich die Prüfung, und nicht bloß der Stempel in den Papieren.)
MfG, Krabbe
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- don-canallie
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@ Huegelcamper:
Ich gebe dir ja vollkommen Recht, dafür kann man ein Forum hervorragend nutzen. Mein Problem war/ist, das ich bis vor ein paar Tagen gar kein Problem hatte Ich war mir meiner Sache sicher, da ich von zwei Fachleuten gleichlautende Informationen bekam die mir überhaupt keine Kopfschmerzen bereiteten. Jetzt hoffe ich einfach, dass einer dieser „Fachleute“ mir das Ding prüft und für gut befindet
@ Krabbe
Das sind Informationen wie ich weiter oben geschrieben habe: nachvollziehbar und eindeutig. Da gibt´s nix mehr zu rütteln.
Danke dafür… (auch wenn´s mir im Zweifel nur wenig nutzt ).
Zu deinen Ausführungen noch eine Anmerkung von mir:
Sicher lässt sich die ein oder andere Fehlaussage dieser „Fachleute“ erklären, jedoch ist damit nicht dem Kunden geholfen der dafür echtes Geld bezahlt und sich auf diese Leistung verlässt. Das wird auch zukünftig so bleiben, da nicht jeder Lust hat, sich so weit wie du in das Thema einzugraben (bei vielen wird es auch schlichtweg am Verständnis hapern… ) Wenn es solch ein Chaos auf diesem Gebiet gibt, dann stimmt etwas nicht am System Immerhin machen dieser Leute eine anerkannte Prüfung. Der Oberwitz an der Sache ist zudem noch der, dass wenn man vom Hof fährt und an der nächsten Kreuzung fliegt einem die Hütte um die Ohren sich der Prüfer achselzuckend dumm stellen kann und behauptet, dass zum Zeitpunkt der Prüfung alles o.K. war oder zumindest der Mangel war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht ersichtlich Und er ist raus aus der Kiste
Eine Anekdote hätte ich da noch in dem Zusammenhang:
In eines meiner Fahrzeuge ließ ich vor einiger Zeit eine LPG-Anlage eintragen. Dies darf bekanntlich nur der TÜV und hier nur wenige Prüfer (eben die mit `nem tollen Schein). Der Prüfer „überprüfte“ dann mit seinem Gasspürgerät alles auf Dichtigkeit. Kein „Piep“ war zu hören so weit gut, ich war bis hier auch zufrieden. Zu guter letzt steckte es das Teil stumpf in den Auspuff meines Fahrzeuges mit laufendem Motor… uuuuuuuuund…. NIX!!! Kein Piep, kein Alarm… einfach nix. Ich kam aus dem Staunen nicht mehr raus und sofort beantwortete mir der Gute meine nicht gestellte Frage: Alles o.K
Danke, das war´s 150 Euro auf den Tisch alles Tip-Top und der nächste bitte. Da ich selber im Vorfeld die Gasanlage mit baugleichem Gerät überprüft habe, wusste ich, sie war dicht. Aber das kann´s doch einfach nicht sein und der Groll sitzt auch lange Zeit danach bei mir immer noch sehr tief. Aber ich brauche nun mal diese Prüfung dieses „Fachidioten“, sonst bekomm ich ein Problem.
Noch mal herzlichen Dank an Krabbe für die ausführlichen Infos
Sei´s wie´s ist, es gibt auch noch was Gutes zu berichten:
Habe heute die Kabine aufgesetzt eine laaaange Probefahrt gemacht und dabei gelächelt
Alles wird gut, es geht voran…
P.S. die Rückleuchten mir den Dreieckrückstrahlern sind natürlich nur provisorisch
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...jeden Tag eine neue Welt
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- 2vgsrainer
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Meine allergrößte Hochachtung
Das sieht echt toll aus.
Ich hoffe das wir uns auf irgendeinem Treffen mal über den Weg laufen, damit ich mir die Kabine mal live ansehen kann.
P.S. as mit der Gasanlage wirst du schon in den Griff bekommen
Allzeit Gutes Gelingen
Rainer
_____________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
( Fast fertig: T5 2,5 TDI 4motion mit Absetzkabine von Ormocar )
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- hunter
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is echt ein schönes Teil geworden.
Hab eben bei ebay was ähnliches gefunden, ich dachte gleich das ich das Konzept schon mal irgendwo gesehen habe
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170224703096">cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0224703096
Grüsse aus dem Westerwald
Stefan
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2019 RAM 2500 Power Wagon
6.4Liter Hemi mit Polar Absetzkabine
Fehler dienen der allgemeinen Belustigung
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- romo1980
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da ist der Seltenheitswert mal fix
Robert u. Moni
GMC Sierra 1500 SLE mit A*H*SE Wohnkabine
Sparen für später? Bei uns ist später!
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- Tangente
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Tangente
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- cone5
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Sieht super aus was du da gemacht hast!!!
Was micht noch interessieren würde ist, wie du den oberen ,beweglichen Teil,gegenüber dem unteren abdichtest.(wenn du dann soweit bist ) .
Viele schöne Ferien wünsche ich !!!
Gruss Küsu
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- don-canallie
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@all: Vielen Dank für die Blumen
Leider eine Woche zu spät, wollte euch das Ding ja eigentlich auf dem Treffen vorstellen. Aber lieber spät wie nie
@ cone5:
Das mit dem Abdichten ist eigentlich ganz einfach:
• Im geschlossenen Zustand wird es über eine Leiste abgedichtet, wie, das hat im Prinzip Reini weiter oben bereits mal freundlicherweise eingezeichnet.
• Im offenen Zustand werden hinten zwei Dichtplatten eingehängt um den Überstand des Oberteils zum Unterteil abzudichten. Dies hat auch den Vorteil, dass ich überm Eingang immer ein kleines Vordach (ca. 20cm) habe. Die Seiten werden durch einlegen eines Dichtkeders verschlossen.
Alles in allem ist vom Dachanheben bis zum „Einzug“ ein Zeitaufwand von ca. 2-3 Minuten notwendig.
Beste Grüße
DC-Torsten
...jeden Tag eine neue Welt
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- don-canallie
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- ...jeden Tag eine neue Welt :-)
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mit erschrecken habe ich festgestellt, dass ich den Thread noch gar nicht richtig abgeschlossen habe . Dies will ich nun gerne nachholen und mich nochmals konkret bei allen bedanken, die mich hier aus dem Forum mit Rat & Tat unterstützt haben.
Erst mal das fertige Ergebnis (im Einsatz in Island 2009):
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"Summasumarum" hat sich das Ganze bewährt, die von uns gestellten Anforderungen werden erfüllt. Jedoch hat sich die Kabine als etwas zu "groß" herausgestellt, aber wohl eher ein Luxusproblem.
Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung und bis dieses Jahr in Laubach (freuen uns schon )
...jeden Tag eine neue Welt
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- SAM
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es zeigt mir, was alles möglich ist als Eigenbau...
Wieso "zu groß", welche Maße hat denn die Kabine.
Grüsse Stefan
Defender 130 und Ortec Integralkabine
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- Tinker
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Da hat wohl einer ne weile auf´m Waschplatz zutun
Gruß Gerd
no risk , no fun
Dodge - RAM 2500 HD + Northstar - Laredo SC
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- &soweiter
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Jedoch hat sich die Kabine als etwas zu "groß" herausgestellt
Hallo Don,
die Frage oben von Sam Stefan stellt sich wirklich.
Was ist an dem Teil "zu groß"?
Sieht doch wirklich handlich und angemessen aus für die Gegend.
Wie hat sich das Teil im Hochland bewährt?
Hast du ein paar mehr Bilder von unterwegs?
Gruß Werner
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- davlin
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Überhang ? Breite? oder was?
Ansonsten nicht schlecht würde ich gerne mal im Orginal sehen.
Gruß Günter
Navara und Tischer 260S
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- don-canallie
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- ...jeden Tag eine neue Welt :-)
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gerne hab ich noch ein paar Bilder für euch
bewegte :
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und unbewegte :
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hier etwas zweckendfremdet als WoWa, wenn´s mal nicht off-road sein muss (da hat man auf einem "normalen" Campingplatz allerhand Fragen zu beantworten )
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Ja, Geländetauglich ist sie, das konnten wir ausgiebig testen. Sie hat keine unangenehmen "Nebenwirkungen" o.ä.. Von daher klappt wirklich alles wie gedacht. Das Pneumatiksystem (für die Dachanhebung) hat sich bewährt, nur eine "Notöffnung" mußte ich nachrüsten, für den Fall, dass die Kabinenbatterie einmal Ihren Geist aufgibt und keinen Strom mehr für den Kompressor liefert (das Problem konnten wir aber einmalig durch 4 Mann mit dichen Backen lösen, die das Dach auch ohne Luftunterstützung hochgehoben haben )
Zum Thema "zu groß" noch ein Satz zur Erklärung:
"Zu groß" ist die Kabine natürlich nicht. Sie hat keinerlei Überstände zum Auto, keinen einschränkenden Hecküberstand und von der Höhe zum fahren optimal und mit einer Gesamthöhe von genau 2m (ohne Dachbox) auch "Fährentauglich" (außer Island/ab 1,90=Überhöhe).
Zu groß bezieht sich eher auf das Innenvolumen. Im ersten Urlaub in den Süden hatten wir das Ding vollgeknallt mit allem nötigen und unmöglichem und natürlich nach dem Urlaub die Hälfte wieder ungebraucht ausgeräumt . Daraus haben wir gelernt und uns für den letzjährigen Islandurlaub etwas "diszipliniert". Das Ergebnis: viele freie, ungenutze Stauräume und "sinnlos" viel Platz. Und das bei einer Belegung von 3 Personen . Das hat uns selber überrascht. Aber wie schon geschrieben, eher ein Luxusproblem .
Im Nachgang und mit dem Wissen, dass wir bald nur noch zu zweit fahren werden (ach ja, die lieben Kinder werden ja sooo schnell groß ) hätte ich wahrscheinlich auf den Hecküberstand verzichtet, und das Ganze damit um 50cm kürzer gestaltet. Hätte auch gereicht .
Aber wie heißt es so schön: Was man hat, hat man... und hinterher ist man immer klüger...
...jeden Tag eine neue Welt
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- Huegelcamper
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