Frage Schaden am Pickup
- pigab
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Darauf nen Ouzo am 30sten!So sehe ich das auch!! Dann sind wir uns einig Bernd
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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Tischer Trail 275 Eigenausbau auf 1500er DODGE RAM 4x4 LPG-Powered
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- QuestMan
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Und ich glaube erst mal nicht an überschrittener HA-Last.
Aber Volker und Bernd, habt ihr euch mal durchgelesen was ich da verlinkt habe?
Es liegt hier ja kein Unfall vor. Somit ist die Versicherung aus dem Schneider.
Mal ehrlich. Würden die Versicherungen nicht s.g. Betriebsschäden ausschließen,Keine Unfälle nach dieser Definition sind solche Schäden, die allein auf Bedienungsfehler oder Abnutzung des Fahrzeuges zurückzuführen sind (Betriebsschäden). Damit sind z.B. die finanziellen Folgen bei einer Falschbetankung oder der im Fahrbetrieb abbrechende marode Auspuff nicht gedeckt. Insbesondere Schäden, die auf innere Krafteinwirkungen im Fahrzeugbetrieb entstehen können, sind nicht versichert.
müßten sie theoretisch auch alle möglichen Verschleißreparaturen bezahlen.
Solche "Abnutzungen" sind nun mal auch reine "Betriebsschäden".
Klar würde ich auch versuchen, evtl. mittels Anwalt gegen die ablehnende Haltung der Vers. vorzugehen.
Nur sollte man dem Fredersteller nicht allzu große Hoffnungen machen.
Grüße
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- BiMobil
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Ich muß dir leider , wie Ralf (Questman)schreibt, wenig Hoffnung machen .
Ich bin,wie du,ebenfalls bei der Basler.
Ich hatte 2008 hinten rechts einen Bruch aller 6 Radbolzen der Spurverbreiterung.
Defekt war also die Spurverbreiterung,die Alufelge,der Reifen,
und Teile der Aluabdeckung am Rahmen (Bimobil)
Diese Teile wurden als Betriebsschaden eingestuft und nicht bezahlt.
An der Kabine war der Seiten-Einstieg ,die untere Hälfte der Tür,der Unterboden (leicht)und die Aluwanne beschädigt.
Diese Teile wurden bezahlt.
Dann mußte ich noch die Selbstbeteiligung abziehen.
Vom Zeitwert war ,glaub ich, auch noch was abzuziehen.
Letztendlich war der Gesamt-Schaden üm die 4500 EURO, bekommen hab irgendwas üm die 1200 EURO
(genauere Zahlen müßte ich raussuchen)
Ich hab alles selbst repariert für ca. 400 €.
Mach dir also nicht all zu viel Hoffnung
Noch was : Selbst wenn die Gewichte eingehalten werden ist eine 240 er auf einer DoKa um 40 cm zu lang ( auch wenn dir die Hersteller was anderes erzählen.
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- Uwe
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Die Hersteller verkaufen dir alles!! Aber Sie sind nicht verantwortlich, wenn der Doka nicht genug eingetrage Achslast hat
Volker, manchmal schießt Du ein wenig über das Ziel hinaus. Ab und zu mal nichts schreiben wäre vielleicht besser. Allerdings würde dann Dein Zähler nicht auf aberwitzige 3226 Zähler anschwellen.
Gruß
Uwe
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- Volker1959
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Das war mir schon klar das Du auf den Satz reagierst!
Pech das es hier grad um eine Tischer geht, hätte auch genauso ein anderer Hersteller sein können!
Aber wenn Du ehrlich bist, ist es doch so!!
Die Hersteller bieten die Kabinen z.B. für Doka`s an!
Der Navara hat dann in der aufgelasteten Version 2.1t HA-Last und z.B. der Toyota eben viel weniger!!
Und jetzt erzähl mir bitte nicht, daß 90 cm Überhang bei Doka`s schon okay sind
Lass uns nicht streiten
Ich weiss auch, dass ich manchmal zu schnell schreibe
Manche Leute können mit meiner Art einfach nicht umgehen!
Ich hoffe natürlich, dass der Schaden von der Versicherung gezahlt wird!
Ich drück die Daumen!
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- Huegelcamper
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Volker1959 schrieb:
Die Hersteller verkaufen dir alles!! Aber Sie sind nicht verantwortlich, wenn der Doka nicht genug eingetrage Achslast hat
Volker, manchmal schießt Du ein wenig über das Ziel hinaus. Ab und zu mal nichts schreiben wäre vielleicht besser. Allerdings würde dann Dein Zähler nicht auf aberwitzige 3226 Zähler anschwellen.
Muß ich Volker recht geben! Genau das ist der Knackpunkt!!
VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69
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- Pickupfreunde
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Fakt ist als erstes; diese Kombi Doka+240er Kabine wird ganz normal von Tischer angeboten und der Tüv gibt sogar sein OKAY OHNE Luftfederung "Goldschmitt". Diese habe ich aber drin....nur mal nebenbei bemerkt.
Zweitens;ist von einer Überladung überhaupt nicht die Rede!!habe ich glaube auch schon erwähnt.
drittens; Hebelgesetze hin oder her...will mir hir einer sagen das unsere Pickup-Kombis
genauso viele extrem Situationen aushalten müssen oder können wie ein normales Fahrzeug???doch wohl nicht,oder hat schon einer von euch mit den Schneckenhaus nee Vollbremsung bei z.B.70 KMh vollzogen...also bitte!! worüber reden wir hier.
Diese Versicherungskombi aber so von der Basler akzeptiert und versichert wird.
Und zu guter letzt; wir sprechen von einer Vollkasko die eigen verursachte Schäden "Unfall" am Fahrzeug decken soll uns nicht irgendwelche Motorschäden o. sonstiges in dieser Art..
Nebenbei;hat das Portugalmodell einen anderen Fahrwerks-Rahmen?? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...
Aber ich bin trotzdem für weitere Info,s Dankbar ist schon Interessant wie die M :lol:einungen auseinander gehen...
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- QuestMan
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Dir geht es ja verständlicher Weise um die Begleichnung Deines Schadens durch den Versicherer.
Ich glaube jedoch, das der Versicherer im Gegensatz zu Dir hier nicht einen Unfallhergang sieht,
sondern den bereits erläuterten Fall des "Betriebsschadens".
Hier wird sicher nur ein Fachanwalt und ein evtl. notwendiger Rechtsstreit Klärung bringen,
den es geht hier ja nicht um einen Bagatell-Schaden.
Ansonsten gehen Meinungen natürlich immer auseinander.
Und was meine Anmerkung zu den Hebelgestzen betrifft,
eine Kabine ist nun mal der berühmte Unterschied,
wenn man das reine Gewicht betrachtet.
Die gleiche Situation, beladen mit Pflastersteinen wäre wahrscheinlich ohne Folgen für den Rahmen geblieben.
Grüße
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- Bodo
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- Bearded-Colliefan
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Nach gut 3 Jahren Prozess führen ( Amtsgericht,Landgericht ) haben wir endlich unser Geld bekommen! Die Baseler Versicherung hat sämtliche Register gezogen um den Schaden nicht zahlen zu müssen. Betriebsschaden war eigentlich schnell vom Tisch weil es da eine Menge neuer Urteile dagegen gibt! Danach wurde der Schaden generell angezweifelt und und und Frechheit!! Gut das wir im Rechtsschutz waren!
Zur Reparatur; Den Rahmen hatte ich dann bei einer Firma in Bielefeld Lasergenau wieder richten und gleichzeitig verstärken lassen. War für die Junges gar kein Thema. Die haben 20zig Tonnen pressen und machen jeden Tag Rahmenschäden an großen LKW,s.
Zuletzt an das Versicherungbüro das ich namentlich nicht extra nennen möchte, "Herzlichst" bedanken für die "0 Null" Unterstützung
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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- Rollixxxxxx
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- Volker1959
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Trotzdem würde mich deine tatsächliche Hinterachslast sehr interessieren
Vielleicht per PN?
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- Buraq4x4
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Auch von mir herzlichen Glückwunsch!
Es ging also um maximal 5.000 €, da ihr ja beim Amtsgericht angefangen hat und trotzdem stellt sich die Baseler so bockbeinig an. Also, ich werde bei der Versicherung auf keinen Fall einen Vertrag abschließen! Never ever!
Wer von beiden hatte denn in erster Instanz gewonnen?
Wenn nach dem Zusammenbruch des Hauptarguments plötzlich der Schaden generell angezweifelt wird, etc., liegt das meist nicht an der Versicherung, sondern an den von der Versicherung beauftragten Anwälten. Die Schadenssachbearbeiter lassen sie gewähren und kümmern sich kaum.
Da die Versicherungen für einzelne Regionen zumeist immer dieselben „Hausanwälte“ beauftragen, wird sowas schnell zum Selbstläufer. Die Anwälte wollen Folgeaufträge bekommen, wollen gut dastehen und ziehen alle Register. Sie wollen am Schluss sagen können: „Seht her, was ich für ein toller Anwalt bin! Die Sache stand schlecht, aber ich habe das Blatt mit extremen Bestreiten nochmal gewendet!“
Dann werden plötzlich Dinge „mit Nichtwissen“ bestritten, die die Versicherung bei einer normalen außergerichtlichen Schadensregulierung niemals bestreiten würde. Kenne ich aus eigener beruflicher Erfahrung. Da kann man fast froh sein, wenn nicht plötzlich bestritten wird, dass der Kläger überhaupt jemals geboren wurde.
Aber freut mich, dass ihr das glücklich überstanden habt. Und mit eurer neuen Rahmenverstärkung sollte es jetzt auch keine Hindernisse mehr geben.
Viele Grüße, Ralf
Toyota Hilux Xtra Cab D-4D mit Tischer Box 240
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- Tangente
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Wenn eine Sache einmal bei Gericht landen muss, wird es immer Sch............
Grüße Gerhard
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- Bearded-Colliefan
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Danke!Buraq4x4 schrieb: @Bearded Colliefan:
Auch von mir herzlichen Glückwunsch!
Es ging also um maximal 5.000 €, da ihr ja beim Amtsgericht angefangen hat und trotzdem stellt sich die Baseler so bockbeinig an. Also, ich werde bei der Versicherung auf keinen Fall einen Vertrag abschließen! Never ever!
Wer von beiden hatte denn in erster Instanz gewonnen?
Wenn nach dem Zusammenbruch des Hauptarguments plötzlich der Schaden generell angezweifelt wird, etc., liegt das meist nicht an der Versicherung, sondern an den von der Versicherung beauftragten Anwälten. Die Schadenssachbearbeiter lassen sie gewähren und kümmern sich kaum.
Da die Versicherungen für einzelne Regionen zumeist immer dieselben „Hausanwälte“ beauftragen, wird sowas schnell zum Selbstläufer. Die Anwälte wollen Folgeaufträge bekommen, wollen gut dastehen und ziehen alle Register. Sie wollen am Schluss sagen können: „Seht her, was ich für ein toller Anwalt bin! Die Sache stand schlecht, aber ich habe das Blatt mit extremen Bestreiten nochmal gewendet!“
Dann werden plötzlich Dinge „mit Nichtwissen“ bestritten, die die Versicherung bei einer normalen außergerichtlichen Schadensregulierung niemals bestreiten würde. Kenne ich aus eigener beruflicher Erfahrung. Da kann man fast froh sein, wenn nicht plötzlich bestritten wird, dass der Kläger überhaupt jemals geboren wurde.
Aber freut mich, dass ihr das glücklich überstanden habt. Und mit eurer neuen Rahmenverstärkung sollte es jetzt auch keine Hindernisse mehr geben.
Ja genau netto knapp unter 5000,- und in erster Instanz haben wir gewonnen. Dann Einspruch Baseler, und vom Landgericht wurde letztendlich das Urteil dann noch mal bestätigt.
Und das was du schreibst ist "Leider" auch die bittere Wahrheit....Ein Freund von mir ist Richter und der hatte mir schon im Vorfeld den üblichen Ablauf der Anwälte so ähnlich erzählt.
Das schäbbige an der Sache ist das es nee menge Geschädigte gibt die keine Rechtsschutz haben und somit auf der Strecke bleiben.
@ Volker immer im grünen Bereich
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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- Stefan
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Aus welchen Grund wählt man die Basler Versicherung?
Gibt es da Besonderheiten? Dass die nicht "gut" ist, hat man hier ja nun mehrfach gelesen.
Gruß Stefan
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- Lasyx
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Stefan schrieb:
Dass die nicht "gut" ist, hat man hier ja nun mehrfach gelesen.
Um so besser, dass alles gut gelaufen ist! Glückwunsch!
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Nissan D40 Portugiese / Artica 230 SE
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- Sessa03
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Mir hat mal ein Richter gesagt: Recht haben heißt nicht, automatisch auch Recht bekommen.
LG
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Wenn ich könnte, wie ich wollte würde ich in Schweden wohnen.
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- Otel
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Stefan schrieb: Moin.
Aus welchen Grund wählt man die Basler Versicherung?
Gibt es da Besonderheiten? Dass die nicht "gut" ist, hat man hier ja nun mehrfach gelesen.
Gruß Stefan
hallo Stefan,
wir hatten auch die Basler gewählt, weil sie eine der wenigen Versicherungen ist, die die WoKa auch im abgesetzten Zustand mitversichert hat. Hatten aber GottseiDank nie einen Schaden abzuwickeln und inzwischen hat sich das ja auch erledigt, da die Basler keine PU mit WoKa mehr versichert.
Liebe Grüße vom südlichsten Punkt des Maindreiecks
Robert
Mercedes 290GTD mit ExKab Spezial
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
- Antoine de Saint-Exupéry, Der kleine Prinz
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- Mr_Proper
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Sessa03 schrieb: Mir hat mal ein Richter gesagt: Recht haben heißt nicht, automatisch auch Recht bekommen.
Zwei Rechtsanwälte gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen." Der Angesprochene gibt ihm ohne große Diskussion 200€ für den Kauf einer neuen Hose. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der Kollege erstaunt: "Seit wann hast du denn einen Hund?" Der Rechtsanwalt antwortet: "Ich habe keinen Hund. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden."
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