Frage Schaden am Pickup
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wer hatte den schon mal einen Rahmenschaden
und die Versicherung wollte nicht bezahlen... bei Vollkasko
über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden..
Folgendes;
Navara D40 Tischer240,erster Urlaub-Unfall ...eine Sekunde nicht aufgepasst und über
über eine Verkehrsberuhigung ( ca.25-30cm hohe Aufpflasterung) mit normaler Geschwindigkeit ca.25-30 Kmh drübergefahren und unsanft gelandet.Tja.dumm gelaufen..aber da ist ja
ja die Vollkasko von Schwenger-Basler.....Denkste .Der Sachverständige der Basl
er sagt es wäre ein Betriebsschaden? und den müsste die Versicherung nicht bezahelne.
Jetzt habe ich natürlich rumgegoogled aber ich hoffe hier im Forum vieleicht einige brauchbare Info,s zu bekommen.
Natürlich werde ich meinen RA beauftragen den der Schaden ist schon recht teuer.
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- davlin
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Gruß Günter
Navara und Tischer 260S
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- Mickel
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Das ist hier schon der zweite Fall in dem ganz komischer Ärger durch die Basler provoziert wird.
Wenn das bei dir ein schlimmes Ende nehmen sollte...(ich hoffe aber nicht) werde ich über einen Wechsel nachdenken...
Mickel
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- holger4x4
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Betriebsschaden? Das habe ich auch noch nicht gehört? Soll das bedeuten, du hast vorsätzlich die Karre überladen und dadurch ist der Schaden entstanden?
Gruß, Holger
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- Hartmut Michel
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Toi, toi, toi, ich drücke Dir die Daumen.
Hartmut
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überladen waren wir nicht, da es für uns die Jungfernfahrt war und wir alles richtig machen wollten. Habe extra noch vor Antritt die Kombi auf die Waage gefahren.
Tja, Betriebsschaden ist schon eine tolle Klausel in den Versicherungsbedingungen...
schaut mal in eure AKB unter Paragraph 12 Vollkaskoausschluss Brems-u.
Betriebsschäden.
Aber noch besser ist die Definition im Netz...sehr sehr schwammig...
Deshalb hoffe ich auf Sachliche Info,s.....wäre echt klasse :
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- Pickupfreunde
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unkomplizierter weise einlenkt ( ohne RA und Gericht usw.)
Denn es betrifft "alle" Wohnmobilbesitzer und dieser Paragraph ist wie erwähnt
sehr schwammig, doch es gibt zumindest sehr gut vergleichbare Urteile die
Hoffnung aufkeimen lassen.
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- holger4x4
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Ich bin auch schon mal auf Romö mit 70 durch eine heftige Delle gebrettert, der Alkoven hat mal aufs Dach gehauen, aber sonst ist nichts passiert.
Gruß, Holger
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- Pickupfreunde
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der Rahmen ist genau zwischen Kabinenwand und Ladefläche ca.1,5cm abgesackt-
geknickt..Schaden ca.6000,-bis 8000,-Euro nicht gerade nee Kleinigkeit...
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- QuestMan
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Tja, das war dann die praktische Anwendung der Hebelgesetze.
Wenn Dein Vertrag im Kleingedruckten diese Klausel enthält, dürftes es mehr als schwierig werden.
§12 AKB
Grüße
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- Volker1959
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Geht es hier wirklich um eine Doka??Soso, ein Nissan Navara D40 Doka mit 240er Tischer Kabine.
Tja, das war dann die praktische Anwendung der Hebelgesetze. [/url]
240 cm Bodenlänge auf einem Nissan Doka ist "fahrlässig" und zumindest "Hinterachslastmäßig" deutlich überladen! Da würde ich auch nicht zahlen!
Ich denke das meinte die Versicherung!
Hat der Gutachter die Kombi auf die Waage gestellt?
Nach meinem Verständnis muß die Versicherung aber zahlen, wenn der PU wiedererwartend nicht überladen war weil es sich um einen Unfall handelt!
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- pigab
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Und warum beweisen, dass er nicht zu schnell war?
Hier gehts doch nicht um Garantie, sondern um einen selbst verschuldeten Unfall mit Vollkaskoanspruch.
Aber, dass die Basler nicht zahlen will, versteh ich, die müssen meine Summe erstmal wieder reinholen!
Lass dir nix gefallen, zerr die vor Gericht! Und wenn´s zum Vergleich kommt, so what, besser als nix.
Und dann wechseln....
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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- Volker1959
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240 cm Bodenlänge bei einer Ladeflächenlänge von knapp 150 cm ergibt einen Überhang von locker 90 cm! Und das geht mit der regulären Hinterachslast von 1800 kg nicht in Ordnung! Es sei denn, es ist eine LeerkabineWofür ist denn die 240er bitte sonst, wenn nicht für DoKa?
Wenn der Nissan aber eine Auflastung eingetragen hat, oder gar ein Portugal-Modell ist, dann muß die Versicherung zahlen!
Aber wenn sie Dir nachweisen, daß die Kiste überladen war und ich meine nicht nur das zGG!! Dann siehts nicht gut aus! Aber ein Anwalt wird das schon machen! Den brauchst Du auf jeden Fall!
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- pigab
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Und warum wird das dann so angepriesen? Trail 240pigab schrieb:
240 cm Bodenlänge bei einer Ladeflächenlänge von knapp 150 cm ergibt einen Überhang von locker 90 cm! Und das geht mit der regulären Hinterachslast von 1800 kg nicht in Ordnung! Es sei denn, es ist eine LeerkabineWofür ist denn die 240er bitte sonst, wenn nicht für DoKa?
Wenn der Nissan aber eine Auflastung eingetragen hat, oder gar ein Portugal-Modell ist, dann muß die Versicherung zahlen!
Aber wenn sie Dir nachweisen, daß die Kiste überladen war und ich meine nicht nur das zGG!! Dann siehts nicht gut aus! Aber ein Anwalt wird das schon machen! Den brauchst Du auf jeden Fall!
Will Tischer die DoKa-Fahrer alle ins Verderben locken?
Ich bin mit meinem Nissan und der 260er (die eine Bodenlänge von 270 hat) auch schon über so einen Schweller gerummst. Zum Glück, außer etwas Porzellanschaden, nix.
Klar ist das mein Verschulden und dann erwarte ich, dass die Vollkasko zahlt. Wenn nicht, fahr ich umgehend gegen den nächsten Baum, dann muss sie!
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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- Volker1959
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Aber wenn nicht, gehts hier nicht um einen Unfall, sondern um ein unsachgemäß behandeltes Fahrzeug!!
Die Versicherung zahlt auch nicht bei Motorschaden wenn Du den Motor überdreht hast
Die Hersteller verkaufen dir alles!! Aber Sie sind nicht verantwortlich, wenn der Doka nicht genug eingetrage Achslast hat
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- pigab
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Unzweifelhaft ist, dass die Momentbelastung größer gewesen sein muss, als zulässig.
Das war eben der Unfall.
Wenn das Auto jetzt beim Gutachter auf die Waage kommt und die Achslast stimmt, muss es Geld geben, wenn nicht, dann nicht.
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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