Topic-icon Wichtig Neuer Appenzeller mit Nordstar Camp 6L auf Amarok

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11 Jahre 6 Monate her #21 von Volker1959
mach das Peter! Und fahr auf jeden Fall mal nur mit den hinteren Rädern auf die Waage!!!! Das ist fast wichtiger als das Gesamtgewicht :idea:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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11 Jahre 6 Monate her - 11 Jahre 6 Monate her #22 von hanshermann
Ich würde da auch Gewissheit haben wollen!
Die Schweden haben an ihren Strassen immer mehr Kontrollstationen mit festen Waagen. Hauptsächlich für LKW-Kontrollen eingerichtet, werden in der Urlaubszeit auch gerne Wohnmobile gewogen.
Schönen Urlaub
Hansi

Edith fragt, ob Du das mit dem Mischventil mal ausprobiert hast?

Pickup Nissan D23, vorher D40 bei beiden keine Rahmenverstärkung, keine Luftfeder, nur eine schnöde, billige Überarbeitung des Federpaketes, keine Auflastung.
Wohnkabine Nordstar Camp 8L, ohne überflüssigen Schnickschnack.
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11 Jahre 6 Monate her #23 von Bobby268
Peter, Du fährst die A5/A7 hoch, wenn Du nach Schweden fährst, oder? Hier in der Ecke ist sowohl die Rennleitung als auch BAG sehr fleissig. Von daher (und vor allem aus Sicherheitsgründen) flitz vorher auf die Waage.

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11 Jahre 6 Monate her #24 von Loefflea

Appenzeller schrieb: Ich hab nun ein anderes Problem. In der Duschkabine hat es einen extra Mischhahn fürs Warmwasser.
1. für die Brause und 2. fürs Lavabo. Leider kommt da nur leicht lauwarmes Wasser raus.
Ich hab das Ding ausgebaut und festgestellt, dass es auf Injektor Basis funktioniert und habe keine Verkalkungen oder sonstige Fehler festgestellt.
Peter


Salü Peter,

hatte das gleiche Problem bei unserer alten Camp 8l.
Ausgebaut, bei Alde angefragt, gibt's nicht mehr im Katalog, war aber auf ihrer Start-Seite zufällig noch abgebildet. Ok. wurde geliefert, eingebaut, und alles ok.

der "Schofför"

....das ausgebaute Teil wurde von einem Kollegen "überberarbeitet", müßte jetzt auch wieder funktionieren. Wenn Du willst, schick mir eine PM und ich schick Dir das Teil rüber, ausprobieren, wenn's passt isch gued,
wenn it, war's ä Versuech wert...

Grues vu ene am Rhy, us em große Kanton :D

Gruß
Loefflea alias der "Schofför"

mit Hilux XC von Nestle und ExKab 5S FD auf Zwischenrahmen.

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11 Jahre 6 Monate her #25 von Appenzeller
Hallo Schofför,
Danke für dein Angebot und die Mühe mir zu schreiben.
Also in 2 Wochen geht es für 1 Monat nach Schweden. Leider hab ich nun keine Zeit mehr davor an dem Ding rumzuwerkeln.
Es mues äbä jetz mit lauwarmem Wasser goh.
Aber noch äm Urlaub chum ii evt. gärn uf diis Aagebot zrugg

Herzlichi Grüäss us äm Appäzöllerländli

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11 Jahre 6 Monate her #26 von Appenzeller
Danke für dein Tip.
Als Neuling und nichtdeutscher verstehe ich nicht was die Rennleitung ist und das BAG
Ich fahre Vom Bodensee die A8 - A6 - A9 - A10 - A24 - A19 nach Rostock
Dann mit der Fähre rüber. Das mit der Waage werd ich noch durchziehen wenn die Zeit reicht.

Grüsse aus dem Appenzellerland

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11 Jahre 6 Monate her - 11 Jahre 6 Monate her #27 von manfred65
Mit der Rennleitung meinen sie ganz allgemein unsere freundlichen Herren von der Autobahnpolizei
und die BAG ist das "Bundesamt für den Güterverkehr".
www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html

Die kümmern sich, wie der Name schon sagt, hauptsächlich um den Güterverkehr ( Ladung incl. Sicherung, Papiere, Lenk- und Ruhezeiten ) und dürfen auch den Omnibusverkehr bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten überprüfen.
Und wenn sie meinen es sei der Verkehrssicherheit zuträglich ziehen die auch mal einen Camper oder Wohnwagengespanne aus dem Verkehr um sie zu überprüfen, ggf. nachzuwiegen.
Mit der Aussage: " Ich bin aber privat und nicht gewerblich unterwegs!" kommt man da nicht weit, denn die treten gewöhnlich immer im Rudel mit der bereits genannten "Rennleitung" auf, da sie selbst nicht in den fliessenden Verkehr eingreifen dürfen ("rauswinken"). Bei Bedarf wird man halt dann "weitergereicht".

Als Berufsfahrer bin ich ganz froh dass es die Jungs gibt. Die Strassen werden sicherer und die Ausbeutung durch Nichteinhaltung von Sozialvorschriften durch div. Unternehmer wird auch gebremst. Aber jetzt wirds :offtopic:

Du solltest die Hinweise der Kollegen hier also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Und noch zu den Aussagen der diversen VW-Garagen, die Du nach den Reifendrücken gefragt hast.
- Müssen die in der Schweiz nicht nachweisen, dass sie wissen was sie da tun ???
- Frag mal einen guten Reifenhändler zu den Angaben auf Deinen Reifen und was er dazu meint.

Ich wünsche Dir eine gute, und schöne Schwedenreise ( ohne besondere Erfahrungen )

Gruss

Manfred

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper
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11 Jahre 6 Monate her #28 von Appenzeller
Hoi Sabine,
Danke für die Schützenhilfe.
Nein alles weiss ich als Neuling in diesem Club wirklich nicht.
Auch wenn ich mich wirklich sorgfältig informiert habe (auch auf eurem Forum)
ich kann natürlich nicht alle jemals geschriebenen Beiträge durchlesen.

Mir ist jedoch klar dass Gefärte dieser Art Exoten sind und eigentlich "nicht wirklich Strassentauglich".
Ausser man Verstärt das Fahrwerk, die Stossdämpfer, Die Federn.und macht noch Luftdruckpolster darunter.
Dies ist jedoch alles eine Kostenfrage und man muss sich immer bewusst sein mit was man durch die Gegend kutschiert.
"Autorennen" wie schon im Forum beschrieben, mit über 130-150 kmh liegen bestimmt nicht drinn.
Ich denke, dass die mittlere Reisegeschwindigkeit auf der Autobahn so zwischen 80 und 110 kmh liegt.
Ansonsten sind 70-80 kmh. genug.
ICh werde nun auf jedenfall erst mal vorsichtig auf einer längeren Reise Erfahrungen machen was es wirklich braucht an Fahrwerksinvestitionen.
Bei uns in der Schweiz kann man den Pikup nicht als LKW einlösen und die Kabine gilt als Ladung. Das heisst, wenn ich auf die Waage muss, sind 10% Übergewicht tolleriert. Das Auto muss und kann auch nicht mit der Kabine vorgeführt werden.
Also so wie ich es feststelle ist das Gewicht, das Fahrverhalten usw. immer ein Problem mit einer Kiste die mehr als 350-450 kg wiegt. Wenn ich also etwas Komfort WC / Dusche usw. will hab ich kleinere Probleme.
Nicht dass ich die Hinterachse überladen hab (ich denke das krieg ich sichen in Griff) wenn mann jedoch an das obere Gewichtslimit geht dann liegt das Fahrzeug wie ein Schwamm auf der Strasse. ISt bei jedem Auto so wenn man viel in den Kofferraum packt. Das sind meiner Meinung nach zum grössten Teil nicht die Federn und Stossdämpfer, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit vor allem der Luftdruck in den Pneus. Meine Gefährt ist mit 5-6 Bar Druck in den Pneus ausgezeichnet auf der Strasse zu fahren. Schon mit4 - 4,5 Bar schwimmt sie wieder.Wie viel jetzt die Pneus tatsächlich aushalten?????
Die Hersteller übernehmen auf jeden Fall keine Garantie wenn mann überfüllt.
Ich denke, dass da auf jeden Fall ein gewisser Sicherheitsfacktor noch eingebaut ist.
Nun das ist jetzt etwas dass ich nicht gewusst hab, dass der Luftdruck in den Pneus eine so entscheidende Rolle beim Fahrverhalten ist. Sonst hätte ich sicher andere Pneus und Felgen mit dem Auto erworben.
Das Ding ist nun 8-Fach mit neuen herkömmlichen Pneus bereift.
Also ausprobieren und den Mittelweg finden.???!!!!

Liebe Grüsse aus dem Appenzellerland

Peter

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11 Jahre 6 Monate her #29 von QuestMan
Hallo Peter,

Bei uns in der Schweiz kann man den Pikup nicht als LKW einlösen und die Kabine gilt als Ladung. Das heisst, wenn ich auf die Waage muss, sind 10% Übergewicht tolleriert. Das Auto muss und kann auch nicht mit der Kabine vorgeführt werden.


Darf denn "Ladung" jetzt in der Schweiz über die Fahrzeugabmessung hinaus überstehen? :hmm:

Es heist doch immer das dies nicht erlaubt sei und daher eine WoKa eingetragen sein muß in der Schweiz,
mit den neuen Abmessungen der WoKa.

Hat sich das geändert?

Grüße

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11 Jahre 6 Monate her #30 von Zodiac
Hallo Wohnkabinengemeinde

da hat sich in der Schweiz diesbezüglich nichts geändert, da muss sich
Peter nocheinmal genau informieren.

Wird in der Schweiz eine Wohnkabine aufgesattelt, die breiter ist als
das Fahrzeug (ohne Rückspiegel) muss sie auf dem Strassenverkehrsamt
vorgeführt werden. Das Fahrzeug bekommt dann 2 Charakter. Einer mit
Wohnkabine, der andere ohne. So wird sichergestellt das z. B. die
Beleuchtun bezüglich Abstand vom äussersten punkt der Kabine den
Vorschriften entspricht oder das mit den Achsgewichten alles in Ordnung
ist. Die akzeptieren allerdings auch die grenzwertigen Geschichten, soweit
sie dem Gesetz entsprechen.

Ich bin jetzt schon über 4 Jahre regelmässig als Zuschauer in diesem Forum
am mitlesen. Ein Tolles Forum. Da wird viel gutes und richtiges geschrieben,
ich hatte noch nie den Drang etwas richtigzustellen. Während dieser Zeit war
ich beim "aktivsten" Expeditionsfahrzeugbauer in der Schweitz tätig und habe
mich dementsprechend ausführlich mit diesem Thema beschäftigt.

Das ruft jetzt nach einer Vorstellung in dieser Runde, dem will ich gerne in
der nächsten Zeit nach kommen, dann aber in einem eigenen Beitrag, mit ein paar
Bilder

So long

Zodiac
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11 Jahre 6 Monate her - 11 Jahre 6 Monate her #31 von Bobby268

Appenzeller schrieb: Das sind meiner Meinung nach zum grössten Teil nicht die Federn und Stossdämpfer, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit vor allem der Luftdruck in den Pneus. Meine Gefährt ist mit 5-6 Bar Druck in den Pneus ausgezeichnet auf der Strasse zu fahren. Schon mit4 - 4,5 Bar schwimmt sie wieder.Wie viel jetzt die Pneus tatsächlich aushalten?????


Ich probiere so was nicht aus, weil zu gefährlich! Sicherheitsfaktor hin oder her, das ist grob fahrlässig :gelbekarte:

Der erhöhte Luftdruck in den Reifen übernimmt einen Teil der überlasteten Dämpfung bzw. Federung. Das zeigt mir die Tatsache, dass das Fzg. selbst mit überhöhtem Luftdruck schwimmt! Garantiert ist die HA überladen und auf der VA zuwenig Druck. Ist auch kein Wunder, da die 6L eine Bodenlänge von 2,25m und die Ladefläche beim Anorak Doka 1,55m hat. Macht einen Überstand von 70cm. Das bedeutet, die rund 650kg hebeln zu ca. 80% hinter der Achse. Da muss ein normales Fahrwerk schwimmen!

Ich fahre den Ranger mit max. 3 bar auf den Hinterreifen, wenn die Kabine aufgesattelt ist. Da schwimmt nix!

Edit: Das "Schwimmgefühl" kann auch daher kommen, dass die VA entlastet ist und damit die Nase vom Fzg hochkommt. Die Spur verändert sich dadurch in der Regel und das Gefühl des "Schwimmens" ist nicht nur subjektiv vorhanden. Durch den erhöhten Luftdruck hinten wird eingeschränkt das Heck etwas hochgebockt und dadurch das Gewicht wieder mehr nach vorne verlagert.
Letzte Änderung: 11 Jahre 6 Monate her von Bobby268.

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11 Jahre 6 Monate her #32 von manfred65
...ich habe in einem anderen Thread schon mal was dazu geschrieben wie sich sowas sogar bei grossen LKW auswirken kann.

Bei dem Reifendruck den Du benötigst um das "schwimmen" wegzubekommen könnte ein kleiner Test reichen:

Ich nehme jetzt mal an Ihr seid keine Klone von Schwarzenegger:

Bei aufgesetzter Kabine mal zu zweit vorne am Stoßfänger vorsichtig zu lupfen versuchen !
Du kannst da jetzt drüber lachen, ( ...aber das hat bei uns EIN MANN mit einem 11-Tonner geschafft der falsch beladen war !) aber wenn Ihr den vom Boden bekommt solltest Du Schweden in dieser Konfiguration streichen.
Voll beladen hat der glaube ich 1385 kg Vorderachslast. Wenn Ihr den hochbekommt, weist Du sicher warum er schwimmt!

Oder machs einfacher und genauer: Ab auf die Waage. Auch in der Schweiz gibt es doch an jeder Ecke Betriebe die Futtermittel und sonstiges für die Landwirtschaft verkaufen....oder an der nächsten Müllkippe/Schrotthandel. Waagen gibts genug, man kennt sie nur als Normalverbraucher kaum weil man sie nicht benötigt.

Ganz ehrlich, ich denke die meisten hier wollen nicht schlauer sein als Du, sondern machen sich ehrliche Sorgen um Eure Sicherheit!

Gruss
Manfred

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11 Jahre 6 Monate her #33 von Appenzeller
Hallo Zodiac,

ich Danke dir für diene Info. Ich hab meine Infos betreffend der Kabine als Ladung ohne dass sie beim Strassenverkehrsamt vorgeführt wird vom Vorbesitzer der Kabine. Der hat sie 13 Jahre lang als Ladung mitgeführt ohne das Gefährt vorgeführt zu haben mit der Kabine. (Kanton Schaffhausen und Zürich)
Ich bin nun zum wiederholten male in diesem Forum verunsichert worden und habe mich bezüglich deiner Meldung im Netz schlau gemacht.
Und folgendes gefunden auf www.antworten.admin.ch/main/de/fragen/de...me&fancybox=true

Demzufolge hast du Recht
Danke und Gruss Peter
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Wohnkabine auf PickUp Strassen, Fahrzeuge 23.05.2013 0
Frage: Wir planen, einen VW Amarok PickUp mit Wohnkabine zu kaufen. Laut Hersteller, gilt die Wohnkabine als Ladung, wenn bestimmte Masse eingehalten werden. Die Ladefläche des Autos misst in der Länge 155cm, die Breite des Fahrzeugs (ohne Spiegel) ist 195cm. Die zu ladende Wohnkabine misst in der Breite 203cm und hat eine Aufstandslänge auf der Ladefläche von ebenfalls 203cm. Die Höhe der Kabine beträgt in fahrbereitem Zustand 150cm. Liegen diese Masse innerhalb der Toleranz, um als Ladung zu gelten? Bezüglich Gewicht, werden wir das Fahrzeug durch die Fa ariva auf 3.5t auflasten lassen.
Antwort:
Zur Einleitung teilen wir Ihnen mit, dass der Begriff "Ladung" nicht von bestimmten Massen abhängig ist. Als "Ladung" gelten Sachen, die im Innenraum, auf dem Dach oder auf der Ladefläche des Fahrzeuges transportiert werden und nicht Bestandteile des Fahrzeuges sind.


Laut der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV, SR 741.11, www.admin.ch/ch/d/sr/c741_11.html) darf die Ladung mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen (siehe Art. 73 Abs. 2 VRV, www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a73.html). Da die Breite der Wohnkabine (203 cm) die Breite des Lieferwagens (195 cm) überschreitet, wäre der VW Amarok PickUp nicht das geeignete Fahrzeug, um die Wohnkabine als "Ladung" zu transportieren.

Die Frage, die hier jedoch gestellt werden muss, ist eine andere; und zwar diejenige der Einteilung des Fahrzeuges (mit und ohne Wohnkabine). Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41, www.admin.ch/ch/d/sr/c741_41.html) gibt Ihnen Auskunft zu dieser Frage. Das Fahrzeug ohne Wohnkabine gilt als Lieferwagen (leichte Motorwagen zum Sachentransport [Klasse N1] einschliesslich solche mit wegklappbaren Sitzen im Laderaum zum gelegentlichen, nicht gewerbsmässigen Personentransport, wenn insgesamt höchstens 9 Sitzplätze einschliesslich Führer oder Führerin vorhanden sind) (siehe Art. 11 Abs. 2 Bst. e VTS, www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a11.html). Das selbe Fahrzeug mit der Wohnkabine kann jedoch auch als Wohnmotorwagen gelten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ein Wohnmotorwagen ist ein Motorwagen mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin), bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist. Wohnmotorwagen sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt (siehe Art. 11 Abs. 1 letzter Satz VTS).

Somit muss je nach Verwendungszweck (mit oder ohne Wohnkabine) das Fahrzeug entweder als Wohnmotorwagen oder als Lieferwagen eingelöst werden. Die Anforderungen für das Ausstellen mehrerer Fahrzeugausweise richten sich nach Art. 11 Abs. 3 VTS, der ausdrücklich vorsieht, dass für Fahrzeuge, die durch Austausch wesentlicher Teile ihre Art wechseln, für jede Art ein Fahrzeugausweis ausgestellt werden kann. Bedingung dafür, dass die Fahrzeugart gewechselt werden kann, ist, dass wesentliche Teile ausgetauscht werden. Natürlich müssen die Garantien für das höchste Gewicht vorhanden sein.

Ist die Lösung der beiden Fahrzeugausweise in Ihrem Kanton aus internen (verwaltungs- oder Informatikrelevante) Gründen nicht möglich, besteht die Möglichkeit, dass nur ein Fahrzeugausweis, versehen mit der Code 166 der asa-Richtlinie Nr. 6, ausgestellt wird. Voraussetzung ist, dass die Vorschriften für beide Fahrzeugarten erfüllt sind, das heisst es gelten die jeweils strengeren Vorschriften (z.B. Gesamtgewicht, Garantiegewicht).


Der Strassenverkehrsamt ihres Wohnortkantons gibt Ihnen darüber Auskunft (siehe Adresse unter www.asa.ch/de/adressen).

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