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Frage Nissan Navara mit 190 oder mit 231 PS?
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www.pitopia.de/pictures/standard/c/creat.../creative_723114.jpg
Diese Schilder sehe ich immer öfter in Wohnstraßen, aber auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die Zulassungen der verdächtigen Fahrzeuge werden überprüft und Falschparker bringen Einnahmen für die Städte. Die Überprüfung geht ja mittlerweile problemlos im Online Verfahren.
Bernhard
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
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Gruß Oliver
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
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Und damit es völlig abgrdreht wird. Wenn ich die Kabine drauf hab fahre ich ein Sonder-KFZ und dann darf ich sogar Sonntags mit Hänger fahren. :screwy:
Ich glaube Volker hat das auch mal gepostet. Ohne Kabine darf er nur 80 mit 100Km/h fahren.
Gruß Ulf
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Es gilt immer noch bundesweit das Fahrverbot für LKW mit Anhänger an Sonntagen und an LKW-Fahrverbotstagen. Die meisten Innenminister haben sich aber auf eine Sonderregelung für Sport- und Freizeitanhänger eingelassen. Das ist nirgendwo gesetzlich festgelegt, sondern immer nur in dienstlichen Anweisungen. Das weiß auch nicht jeder Polizist.
Daher sollte man sich Kopien der Dienstanweisungen ausgedruckt ins Fahrzeug legen.
In einigen Bundesländern gibt es die Anweisung gar nicht.
Im Prinzip muss man vor jeder Tour, auf der man mit LKW und Anhänger an Sonntagen und an LKW-Fahrverbotstagen unterwegs ist, informieren, wie die zu durchfahrenden Länder es mit dem Fahrverbot gerade halten. Oder man muss sich die entsprechenden Sondergenehmigungen holen (und bezahlen)
Wer seinen Anhänger am PU (LKW) nicht für Sportzwecke nutzt und kontrolliert wird, muss abhängen und zahlen. Ein Umzug oder sonstiger privater Transport gilt nicht als Sport- oder Freizeitbeschäftigung.
Wie die Regelung angewendet wird, wenn das Fahrzeug mit Kabine als Womo angemeldet ist, weiß ich nicht.
Bernhard
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Fangorn schrieb: Wofür den die Umschlüsselung auf PKW? :hmm:
Versichern wirst du das Gespann doch wahrscheinlich als WoMo weil sonst die Kabine im abgesetzten Zustand nicht versichert ist. Und Steuern bezahlst du eh als PKW. Wöfür noch Geld und Ärger für ne Umschlüsselung reinhängen?
Gruß Ulf
Hallo Ulf,
erstens habe noch keine Woka

Erscheint mir momentan rel. unkompliziert, werde berichten, wenn es und wie es gelaufen ist. Bis dahin vergeht noch ein wenig Zeit. Das Baby muss noch geboren werden und soll Ende Mai das Licht der Welt erblicken. :hurra:
Gruß Martin
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Stimmt auch so :screwy:Fangorn schrieb: Ich glaube Volker hat das auch mal gepostet. Ohne Kabine darf er nur 80 mit 100Km/h fahren.
Gruß Ulf
@Bernhard
Bist Du dir mit dem Parkschild sicher? Die meisten LKW Verkehrszeichen gelten ja erst ab 3,5t aufwärts, wie z.B. Überholverbot für LKW........
Die Umschlüsselung als PKW geht soooo einfach denn auch nicht :idea:
Erstmal muß man eine feste Laderaumabdeckung haben! Manche Prüfer wollen eine zusätzliche Schalldämmung des Motorraums haben usw............
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Tja wir Kabinenfahrer sind einfach ein zu exotisches Völkchen

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Volker1959 schrieb: [
@Bernhard
Bist Du dir mit dem Parkschild sicher? Die meisten LKW Verkehrszeichen gelten ja erst ab 3,5t aufwärts, wie z.B. Überholverbot für LKW........
Ich musste selbst schon zahlen, weil ich mit dem Nissan auf dem Marktplatz bei uns in Essen-Rüttenscheid geparkt habe. Da habe ich das PKW-only Schild kennengelernt, das eigentlich kaum jemand kennt, außer er wird zur Kasse gebeten.
Auch die Kleingewerbler wie Installateure mit ihren Sprinter- und VW Transporter-LKW werden gnadenlos verfolgt.
Erschwerend kommt dazu, dass in den Straßen rundum Anwohnerparkregelungen gelten. Besucher sollen gefälligst mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren, oder sich von den Anwohnern Besucherparkausweise geben lassen. Für Handwerker gibt es den Ruhrgebietshandwerkerausweis, aber wenn das Schild 'Nur für PKW' an einem Parkplatz steht, gilt der Besucherausweis oder Handwerkerausweis eben nur für PKW.
Bernhard
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taxator schrieb: Hallo Leute,
das mit der Euro 6 Geschichte hat mir nun keine Ruhe gelassen, da ich mir ja nun einen neuen Ranger bestellt habe und diesen auf PKW umschlüsseln lassen will, wenn er da ist. :help:
Dann hattest du dich hier bisschen unglücklich ausgedrückt.
Heißt das, dass du den Ranger direkt als PKW von deinem Händler bekommst? Dann hast du aber Glück gehabt. Bei meinem Navara war das letztes Jahr laut meinem Händler nicht möglich. Und was man so in den verschiedenen Foren liest, ist eine Umschlüsselung bei PickUp's ab Baujahr ca. 2010 fast unmöglich.
Und noch ein Tipp. Da du ja noch keine Kabine hast, frag deinen Versicherer ob er die Kabine mit versichert wenn es so weit ist. Ich musste mir letztes Jahr ne neue Versicherung suchen weil meine alte Versicherung die Kabine nicht mitversichern wollte.
Gruß Ulf
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Bearded-Colliefan schrieb: Mannoman die sind bei euch aber hinter der Kohle her wie der Deibel....
Wer sich vor ein paar Jahren zig Millionen Schweitzer Franken geliehen hat, weil die Zinsen so schön niedrig sind, muss halt seit dem Euro Absturz die Einwohner ausnehmen bis aufs Blut. Und wer dann noch seine kommunalen Einrichtungen an US Heuschrecken verkauft und anschließend zu für die Käufer garantierten Gewinnen zurückgemietet hat, verkauft auch noch das Blut der Einwohner.
Die Ruhrgebietsstädte sind sowas von Pleite, mehr geht kaum. Aber irgendwie schaffen sie es jedes Jahr, noch eins drauf zu setzen. Die NRW Landesregierung hilft kräftig mit.
Bernhard
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Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper
www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung
1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper
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ich hab mich nicht unglücklich ausgedrückt. Laut meiner Zulassungstelle ist der Ranger egal ob als Lkw oder Pkw bis zum 31.08.2015 zulassungsfähig. Das hat mit er Umschlüsselung nix zu tun. Denn der Doka wird ja grundsätzlich als Pkw besteuert. Ich bekomme den auch nicht von Ford als Pkw sondern als Lkw. Sonst bräuchte ich ihn ja nicht umschlüsseln lassen.
Und vom Anbieter Venta wird eine Geräuschdämmung für die Motorhaube mitgeliefert. Es muss nix noch vom Tüv geprüft werden. Da liegt ein Gutachten vor. Nur zur Zulassungsstelle und fertig ist es. So sagt der Anbieter.
Geht mal auf die Seite von Venta. Die Umschlüsselung gibt es auch für den Amarok. Für Nissan haben die nix. Da konnte mir die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle mitteilen, dass für die Nissan PU von Nissan direkt eine Ausnahmegenehmigung erfolgen muss.
Ich hab letzte Woche mit Venta Kontakt aufgenommen. Wenn das Baby da ist, schicke ich denen eine Kopie des Briefes und die senden mir die Umschlüsselung entsprechend zurück.
Ich krieg es ja zu sehen, wenn mein Baby da ist!
Gruß Martin
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bin gerade auf der Seite von pickuptrucks.de im Bereich Ford Ranger. Da wird geschrieben, dass es problemlos auch seit 01.01.2015 geht.
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