Frage Nissan Navara mit 190 oder mit 231 PS?
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bb schrieb: .........
Wenn du eine Zulassung als PKW planst, solltest du einen mit Kurzzeitzulassung in 2014 kaufen. Denn seit 1.1.2015 gibt es meines Wissens keine Zulassung mehr für Euro 5 PKW.
das mit der Zulassung für Euro 6 gilt doch für die Typenzulassung nach dem 01.09.2014 oder? So versteh ist das.
Und der Nissan hat doch sicherlich vor 01.09.2014 eine Typenzulassung????
Sonst bitte ich um Aufklärung.
Gruß Martin
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- bb
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wie ich es verstanden habe, dürfen ab 1. Jan. 2015 KFZ nur noch als PKW zugelassen werden, wenn sie Euro 6 haben. Ein Reifendruckkontrollsystem ist schon seit 1. Oktober 2014 für PKW vorgeschrieben, das wäre noch einfach nachzurüsten. Aber Euro 6 bei einem Euro 5 Motor wird wohl nicht so einfach sein.
LKW mit Euro 5 sind noch bis Ende September 2015 zulassungsfähig.
Das ist imo unabhängig vom Datum der Typenzulassung, die übrigens für Euro 5 generell abgelaufen ist.
Möglichweise gilt auch noch eine Sonderregelung: "Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stellt den Fahrzeugherstellern auf Antrag eine „Ausnahmegenehmigung über auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge“ aus. Dabei handelt es sich um ein Kontingent, mit dem zeitlich befristet eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen auch noch nach Ablauf der Typengenehmigung zugelassen werden kann."
Aber darauf würde ich mich für eine Umschlüsselung eines PU zu PKW nicht verlassen, wenn es nicht schriftlich vom Händler zugesichert wird.
Siehe auch:
www.autohaus.de/nachrichten/neue-abgasno...-euro-6-1271754.html
Bernhard
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- Jens Heidrich
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SwissNavara schrieb: Es ist mir schleierhaft, wie all die Doppelkabiner mit den schweren Kabinen (Tischer, Nordstar) die Hinterachslast einhalten können. Wir haben einen Navara KC und kommen, voll beladen, hinten auf auf 2200 kg. Gemessen bereits mehrere Mal auf geeichten Waagen, einmal sogar am Zoll. Natürlich mit 2 Fahrrädern, Bergsportausrüstung, Wasser voll, Diesel voll und zwei Personen und allem was man für 2 Wochen so braucht. Da wären auch die 2033 kg des 3 L Navara überfordert. Und selbst die Auflastung auf 2250 kg (Hinterachse) , die beim KC also gerade reicht, wäre bei einem DC zweifellos zu wenig.
Der 190 PS Navara KC ist für uns das ideale Auto. Jederzeit genügend Leistung und bis jetzt total unter 11 L / 100 km (praktisch auschliesslich mit Kabine gefahren.)
Gruss, Jürg
@Jürgen: Dieser Kunde hatte leer (ohne Wasser und mit einer Gasflasche) genau 1.760kg auf der Hinterachse als er auf einer Saatgut-Waage war. Er saß dabei drin.
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Die Kabine ist eine 2013er Nordstar Camp 8 S mit Solaranlage. Ich habe einige Kandidaten, die kaum mit 2.300kg Hinterachslast auskommen, aber viele kommen auch sehr gut mit 2.100kg aus und haben sogar noch Luft. Kommt drauf an was man für zwei Wochen alles zu brauchen glaubt.
Ich komme mit 2.033kg gut aus, denn:
a) Fahre ich momentan nicht übermäßig lange weg
b) Bin ich bescheiden was mein Gepäck anbetrifft
c) Fahre ich meist mit kompakten Kabinen wie der Four-Wheel Wildcat
Lieben Gruß,
Jens
"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)
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- taxator
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nach meinen bisherigen Informationen gilt das nur für die Typenzulassung nach dem 01.09.2014 und Zulassung ab dem 01.09.2015.
Gruß Martin
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- Jens Heidrich
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Lieben Gruß,
Jens
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- bb
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Jens Heidrich schrieb: Zu meinem Navara V6 habe ich von Nissan eine Ausnahemgenehmigung bekommen, die die außerordentliche Zulassung des Pickups noch bis 09/2015 ermöglicht. So können die übrigen Lagerfahrzeuge auch nach Auslauf der ersten Frist zugelassen werden.
Jens
Hi Jens,
danke für die Info. Für Pickups (LKW bis 3,5t) war mir das bekannt.
Scheinbar gilt das auch noch für den Pathfinder, der noch als Neuwagen bestellbar ist, denn der ist ja wohl ganz eindeutig PKW und damit seit 1. 1. 15 nicht mehr zulassungsfähig, wie mir im Sommer ein Nissan Händler sagte. Erstaunlich, dass die grossen Hersteller es immer wieder hinbekommen, geltende Gesetze zu umgehen oder Sonderregeln geschenkt zu bekommen.
Die Hersteller der Fahrzeuge berufen sich wohl darauf, dass sie ihre Neuwagen nicht fristgerecht verkaufen konnten. Können sich Anbieter von Gutachten zur Umtypisierung von LKW zu PKW darauf berufen, dass sie noch stapelweise Gutachtenformulare herumliegen haben? I)ch weiß es nicht.
Bernhard
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Gibt es darüber ausführliche Informationen oder kann man das hier mit wenigen Worten erklären?
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Mit nem DoKa wirst du trotz LKW Zulassung als PKW besteuert. Beim Navara V6 sind das 565€.
Die KC's werden in den meisten Fällen als LKW's anerkannt und nach Gewicht besteuert. Sind glaub ich 120€.
Bei der Versicherung gibts ein paar Makler (EVM, Schwarz.....) die das gespann als WoMo versichern. Dann ist die Kabine auch in abgesetztem Zustand auf nicht öffentlichen Flächen versichert.
Hoffe das hilft dir erstmal
Gruss Ulf
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Aber bring etwas Zeit mit.......
Doka und LKW-Besteuerung kannst Du für Amarok, Navara und Co. knicken. Mit viel Glück und dem richtigen Beamten klappt es beim US-PU, aber auch nur beim Longbed (Fahrzeuggesamtlänge ab 660 cm ).
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obodulja schrieb: Die Themen Versicherung und Steuer findest Du hier zuhauf mit der Suchfunktion und im FAQ.
Aber bring etwas Zeit mit.......
Doka und LKW-Besteuerung kannst Du für Amarok, Navara und Co. knicken. Mit viel Glück und dem richtigen Beamten klappt es beim US-PU, aber auch nur beim Longbed (Fahrzeuggesamtlänge ab 660 cm ).
Wobei Manfred, mein Nachbar hat seinen neuen Amarok DC ohne Probleme als LKW besteuert bekommen !? Also scheint es immer noch am Beamten zu liegen !? Er hatte eigentlich schon mit PKW Steuer gerechnet und freut sich jetzt logischer Weise riesig...Und ich selber habe bei meinen alten Doka Navara 5 Jahre LKW Besteuerung gehabt. Den jetzigen V6 leider nicht mehr....also einen kleinen Tropfen Hoffnung gibt immer.
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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- bb
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wenn du das so schreibst:
"Dieser Kunde hatte leer (ohne Wasser und mit einer Gasflasche) genau 1.760kg auf der Hinterachse als er auf einer Saatgut-Waage war. Er saß dabei drin ."
vermute ich, dass die Verteilung der Achslasten dadurch wesentlich verändert wurde
Bernhard
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- manfred65
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Also wäre das doch korrekt ? Wenn ich meine Kombi auf die Waage fahre sitze ich auch drin und verfälsche gewaltig ( 75 kg + xx )
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- Michael aus Erfurt
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...das ist so. Beim Fahrstuhl (Aufzug) wird der Mensch auch mit 75kg berechnet...obodulja schrieb: @bb: sehe ich das jetzt falsch ?? Amtlich wird inkl. 75 kg Fahrergewicht gewogen ?!
Gruß Michael
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- bb
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bb schrieb: Ach waren das noch Zeiten, als wir die Norm erfüllen konnten Bernhard
heute wird aufgelastet .
nicht die Kabinen sind das Problem , die 75 kg Norm passt nicht mehr
Gruß Rudi
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- Bearded-Colliefan
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Ohh ....so eine schöne Norm ist doch klasse hab endlich mein Idealgewicht wiederBiMobil schrieb:
bb schrieb: Ach waren das noch Zeiten, als wir die Norm erfüllen konnten Bernhard
heute wird aufgelastet .
nicht die Kabinen sind das Problem , die 75 kg Norm passt nicht mehr
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- manfred65
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Beim Reisebus berechnet der Gestzgeber je Fahrgast 75 kg + 8 kg Gepäck.
Habt Ihr schon mal nen leeren Samsonite-Koffer gewogen ?
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das mit der Euro 6 Geschichte hat mir nun keine Ruhe gelassen, da ich mir ja nun einen neuen Ranger bestellt habe und diesen auf PKW umschlüsseln lassen will, wenn er da ist.
Hab heute mit meiner Zulassungsstelle telefoniert. Da kam als Antwort:
Das Fahrzeug ist auf jeden Fall bis zum 31.08.2015 mit Euro 5 zulassungsfähig - egal ob als LKW oder PKW (wobei meiner als Doka sowie als PKW besteuert wird)
Erst danach tritt die Änderungsvorschrift ein, wobei hier der Hersteller immer eine Ausnahmegenehmigung bei KBA beantragen kann.
Somit hat Wikipedia mal wieder Recht und ich bin beruhigt.
Gruß Martin
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- Fangorn
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Versichern wirst du das Gespann doch wahrscheinlich als WoMo weil sonst die Kabine im abgesetzten Zustand nicht versichert ist. Und Steuern bezahlst du eh als PKW. Wöfür noch Geld und Ärger für ne Umschlüsselung reinhängen?
Gruß Ulf
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