Frage Italien: Ab 15. Mai bestimmte Winterreifen nicht mehr erlaubt
- BiMobil
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da hast du Recht , mehr als verwirrend
also , Q sind generell nicht erlaubt ,auch wenn zB. der alte Hilux Bj. 87 nur 135 km/h schafft .
der Reifen muß mind. R bzw. den Speedindex haben wie im Schein steht.
Bei dir VMax 166 km/h reicht R
Warum bei dir T eingetragen ist das kann vermutlich niemand beantworten
Und was dann zählt , keine Ahnung , wenn die rein nach Papier gehen kanns blöd aus gehen.
.
Noch dazu ist die Auswahl an Reifen sehr dünn oberhalb von S ,die auch noch die Traglast schaffen..
Jetzt kommt aber noch was dazu .
Ich hab gestern in meiner ACE Zeitschrift nochmal gelesen.
Da steht als letzter Satz " ........ist auf vielen Reifen ein M&S Symbol zu erkennen, das ist auch verboten"
Dieses nichts sagende M&S Symbol haben doch fast alle Reifen drauf .
Ich hab die gestern mal angemailt und um Aufklärung gebeten ,hoffe das die nächsten 1-2 Tage Antwort kommt .
Also etwas Geduld
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- BiMobil
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Tangente schrieb: wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
so weit so gut ,
ein Mitsubishi L 200 Bj. 2002 mit 115 PS schafft 155 km/h also reicht Q
Und genau diese Q sind verboten, also passt die ÖAMTC Aussage nicht ganz.
Gruß Rudi
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- QuestMan
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Nobbi schrieb: ich will den Tread nochmal wieder vorkramen, da ich im Netz ein bißchen rumgestöbert habe. Erst dachte ich es betrifft mich nicht aber anscheinend doch und ich glaube viele von euch auch.
Genau deswegen habe ich das Thema aufgemacht.
Den meisten wird es wohl nicht bewusst sein.
Es sei denn sie fahren die originalen Schluffen mit denen sie ihren Pickup kürzlich gekauft haben.
Wie dem auch sei. Die Luftpumpe, die sich das ausgedacht hat, hat schlichtweg alle Geländewagen / Pickups oder sonstige derartige Fahrzeuge nicht bedacht.
Und warum sollte man das jetzt nocht ändern.
Hört man deswegen einen Aufschrei bei unseren Behörden / Verbänden / Vereinen?
Nö!
Haben eben keine Lobby.
Wenn es der geneigte Carabinieri erst mal geschnallt hat, dass er bei 10 deutschen Geländewagen ne Trefferquote von 75% hat,
wirds lustig.
Grüße
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- Nobbi
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Also etwas Geduld[/quote]
Danke Rudi !
Questman wrote : Wenn es der geneigte Carabinieri erst mal geschnallt hat, dass er bei 10 deutschen Geländewagen ne Trefferquote von 75% hat,
wirds lustig.
genau - und einen Geländewagen mit grobstolligen Profil erkennt man schon von weitem.
Gruß Norbert
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- Nobbi
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Tangente schrieb: Bei uns wurde in den Medien und vom ÖAMTC transportiert, dass es darum geht, keinen Reifen zu fahren, der "langsamer" ist als das Fahrzeug laut Typenschein. Nur in den Wintermonaten darf man solche Reifen mit Hinweiskleber am Lankrad fahren.
Zitat aus ÖAMTC:
Gut zu wissen: Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Diese Regelung gibt für alle Fahrzeuge und auch für österreichische Lenker. Es drohen Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeuges.
Grüße Tangente
Danke Tangente - dann würde das bedeuten, wenn man es genau nimmt, dass ich nicht fahren darf - ich hoffe das klärt sich noch irgendwie auf
Gruß Norbert
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- amarokker
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Hier die Links zu diebezüglich aktuellen Infos bei ADAC und ÖAMTC:
www.adac.de/reise_freizeit/stadt_region_...fuehrer.aspx?Land=69
www.oeamtc.at/portal/italien-ab-15-mai-f...rreifen+2500+1603481
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Italien ist immer noch gestrichen.
Grüße
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Letzten Sommer hat sich keiner für meine Reifen interessiert - obwohl das Reserverad bequem auf Augenhöhe hängt. In anderen Foren wurde das auch rauf und runter diskutiert - die Mehrheitsmeinung ist das wir Offroader gar nicht im Fokus des Gesetzes stehen, sondern es um die PKW_SParfüchse geht....
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Bernhard
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
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- mingelopa
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Im Winter dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden. Im Sommer darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex laut dem letzten Rundschreiben des Transportministeriums bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.
Untergrenze "Q": Dann dürfte ich im Winter mit meinen Originalrädern mit Eintrag im Schein "7.50R16C 108/106N" und Kennzeichnung M+S in Italien nicht fahren.
Aber im Sommer sehr wohl, weil im Schein Geschwindigkeitsindex "N" steht.
Im Winter wäre ich demnach nur Italien-fähig mit meinen LM-Felgen mit 265/75 R16 123/120Q.
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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- Mickel
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Soll heißen ich darf nach Italien....will aber gar nicht....Soo ungerecht ist die Welt....grins....
Berater für LED Beleuchtung im Ruhestand - Ex-Fa.Lichtbalance. Und jetzt auch noch Pensionär...wow.
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- Volker1959
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Ist aber im Moment nicht unsere Richtung
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- BiMobil
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du köööönntest dich aber mal verfahrenMickel schrieb: ...Soll heißen ich darf nach Italien....will aber gar nicht....
Gruß Rudi
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- Gmog
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Beispiel
Bauartgeschwindigkeit 170 km/h, eingetragener Geschwindigkeitsindex H (210 km/h). Zwischen 15. Mai und 15. Oktober müsste der Reifen (egal, ob Sommer- oder Winterreifen) mindestens "H" entsprechen. Im der restlichen Zeit (Winter) dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M+S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze „Q“ (inklusive) aufgezogen werden, keinesfalls weniger!
Gruß Jürgen
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