Frage Italien: Ab 15. Mai bestimmte Winterreifen nicht mehr erlaubt
- QuestMan
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Warum sind das wohl "Ganzjahresreifen"?
Die meisten Offroader und selbst ettliche s.g. SUV´s fahren mit M+S Reifen rum.
Und nicht nur als MT´s sondern natürlich auch AT´s und selbst "normale Profile haben M+S drauf stehen.
D.H. mit andern Worten,
wenn wie bei mir die 265/70 R17 112R nur im GTÜ-Gutachten stehen, aber noch nicht eingetragen sind,
habe ich hier in D zwar kein Problem, kann aber nicht mehr nach Italien,
da ich ja noch die orig. Reifen-Größe mit Geschwindigkeitsindex "S" drin stehen habe.
Die BFG´s haben ja nur "R", was für die angegebe VMax. von 170 ja wohl ausreicht.
Und das ist ja kein Nissan-Typischer Fall sondern auch hier fahren ettliche Leute mit AT´s oder MT´s rum die lt. Auto-Hersteller oder COC Papier frei gegeben sind, mit niedrigerem Geschw.-Index aber evtl. so nicht im Schein stehen.
Scheix drauf, wird der Affenzirkus eben von der Länderliste potentieller Ziele gestrichen.
Ich bin immr wieder erstaunt, mit welcher Unverfrorenheit sich die Italiener neue Schikanen für Verkehrsteilnehmer einfallen lassen.
Grüße
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- BiMobil
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forum.buschtaxi.org/winterreifenverbot-italien-t45879.html
die scheinen ja noch mehr Probleme zu haben
Gruß Rudi
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- knobbe
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Italien meide ich schon länger,die ham da allgemein
einen am Helm.
Gruß aus dem Sauerland
Andreas
Ach ja, wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !
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- Volker1959
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Wenn auf deinen Reifen ein "R" (bis 170 Km/h) steht ist doch alles gut und Du darfst fahren
Du hast vielleicht das Wort "oder " übersehen!
Betroffen sind alle Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q oder darunter. In der warmen Jahreszeit hingegen zulässig sind alle Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex darüber liegt oder bei denen die im Zulassungsschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit identisch ist mit dem Geschwindigkeitsindex.
Aber es fahren sicher noch einige Leute mit alten " Q " AT`s oder MT`s durch die Gegend! Die müssen wohl mal umstellen!
Die Autos von heute sind auch deutlich schneller geworden als noch in den 80ern
Und in den neuen Zulassungsscheinen steht meines Wissens immer nur die kleinstmögliche Reifengröße drin!
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern
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- Idealist
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Volker1959 schrieb: Aber es fahren sicher noch einige Leute mit alten " Q " AT`s oder MT`s durch die Gegend! Die müssen wohl mal umstellen!
Ganz so einfach ist das gar nicht. In meiner Reifendimension habe ich einen Reifen gefunden der "S" hat.
Vom prinzip her ist es ja auch okay, nur hätte man die AT´s aber mindestens die MT´s dort ausgrenzen müssen, denn das sind bei alles aber keine Winterreifen...
Gruß, René
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- BiMobil
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Macht bei den neueren 4x4 die alle mehr als 160 km/h schaffen irgend wie auch Sinn.
Blöd dran sind die mit dem "Alteisen" die gerade mal mit Überdrehzahl 120-125 km/h schaffen.
Da reicht ein N Reifen der auch eingetragen ist , da aber nicht mal der Q erlaubt ist , was sollen die machen ??
Interessant wäre wie die Italiener das mit Ihren Forst und Bergwacht 4x4
(Defender und Toyos die ja nicht wenige in Italien rumfahren) handhaben
Gruß Rudi
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- Idealist
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- Pantin
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Also der Gesetzestext lautet wie folgt: "...es duerfen vom 15. Mai an keine Winterreifen mehr gefahren werden, die einen Geschwindigkeitsindex haben der unter dem liegt, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist."
oder anders herum: Es duerfen ab dem 15.05 nur Winterreifen gefahren werden, die einen Geschwindigkeitsindex haben der dem in den Fahrzeugpapieren entspricht oder darueber liegt"
Ich habe gerade auf General Grabber AT2 gewechselt. Die haben Q als Geschwindigkeitsindex. Ich habe mir den Reifen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, d.h. ich duerfte keine Probleme haben...
Da ich in Italien Lebe, habe ich keine Wahl und fahre gesetzeswiedrig...aber mir ist es egal
Ciao
Martin
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- hanshermann
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Pantin schrieb:
Da ich in Italien Lebe, habe ich keine Wahl und fahre gesetzeswiedrig...aber mir ist es egal
Du fährst ja wenigstens nur gesetzwidrig, andere exponierte Bewohner dieses schönen EU-Staates leisten sich da gaaaaaanz andere Dinge.
Aber wenn es dafür nur ein paar Sozialstunden abzugelten gilt, kann ein falscher Reifen ja höchstens 1,-€ kosten
Gruss
Hansi
Pickup Nissan D23, vorher D40 bei beiden keine Rahmenverstärkung, keine Luftfeder, nur eine schnöde, billige Überarbeitung des Federpaketes, keine Auflastung.
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- mingelopa
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Cheers Michael
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Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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- BiMobil
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file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/AR/Eigene%20Dateien/Downloads/2014-28-Italien-Verbot-der-Verwendung-best-Winterreifen-im-Sommer.pdf
Die Aussage "dann wird halt Italien von der Urlaubsliste gestrichen "
Alles Recht und schön , dann sind aber die Anfahrten zu den Fährhäfen Richtung
Korsika ,Tunesien, Marokko, Sardinien, Sizilien, Griechenland , Albanien auch nicht mehr zu machen.
Gruß Rudi
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- mingelopa
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In meiner Zulassung steht 7.50R16C 108/106N. Wenn die Polizei in Italien da was beanstanden will, muß sie sich erst durch Zusatzseiten kämpfen, in der verschiedene weitere Räder und Reifenkombinationen und vieles anderes aufgeführt ist. Ich denke, das wäre schon mal interessant.
Cheers Michael
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- QuestMan
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mingelopa schrieb: Ja, dann ist das halt so. Wem macht es schon Spass den ganzen italienischen Klamauk mitzumachen, von wegen Warntafel etc. Wäre mal ein lohnendes Betätigungsfeld für Brüssel, diese Sonderlocken abzustellen.
Welcher Raubritter hat sich jemals in seine Spielregeln reinreden lassen?
Da nutzt auch der Ruf nach Brüssel nichts.
Im Gegenteil. Immer wenn die sich einem Thema annehmen, guckst Du hinterher noch mehr in die Röhre.
Grüße
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- Buraq4x4
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Da mein Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex S auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, sollte es also klappen.
Italien ist ein tolles Land und hat viel zu bieten, dafür nehme ich den Warnwesten-, Warntafel- und Winterreifen-Humbug dann eben grummelnd in Kauf.
Komisch eigentlich, da die Italiener selbst doch eigentlich sehr locker drauf sind. Es muss an den italienischen Verwaltungsbeamten liegen, die wohl eine ganz besondere (fast deutsche!) Eigenart zu besitzen scheinen, wenn sie in der Lage sind, solche bürokratischen Absurditäten zu ersinnen und dann auch noch im Parlament durch zu bringen.
Viele Grüße, Ralf
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- Discher81
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Oder dein VW-Bus wird vorm Supermarkt bei Neapel gleich komplett geklaut. Der ADAC bringt dich nach Hause, dein Bus wird ein Tag später komplett ausgeräumt gefunden. Die italienische Staatsanwaltschaft gibt das Fahrzeug mehr als 2 Monate nicht frei und weil im Winter kaum ADAC-Transporte stattfinden, hast Du den Bus erst nach maehr als 3 Monaten wieder.
Ein herrliches Land.
Ich wurde in Barcelona und Lissabon auch aufgebrochen und beklaut. Dort war die Polizei ausgesprochen hilfsbereit und korrekt.
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- Buraq4x4
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Discher81 schrieb: Die italienische Staatsanwaltschaft gibt das Fahrzeug mehr als 2 Monate nicht frei und weil im Winter kaum ADAC-Transporte stattfinden, hast Du den Bus erst nach mehr als 3 Monaten wieder.
.
Das kann ich verstehen.
Wenn mir so etwas passiert wäre, würde mich Italien die nächsten 20 Jahre auch nicht wiedersehen.
Das ist ja der reinste Horror.
Da fällt mir ein:
weiß jemand, wie das in Italien (und in Österreich) mit Dashboard-Kameras gehandhabt wird? Sind die dort erlaubt, oder muss ich meine abmontieren?
Viele Grüße, Ralf
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- Nobbi
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Eingetragen sind bei mir im Schein T Reifen (bis 190 km/h) obwohl die Höchstgeschwindigkeit lt. Schein nur 166 km/h beträgt.
Montiert habe ich die BF Goodrich AT 255/70 R16 S (also bis 180 km/h - in D kein Problem da unterhalb der im KFZ Schein eingetragenen Höchtgeschwindigkeit liegt.) Diese Reifen sind beim Auflastungssatz von bimobil beim Amarok dabei.
Nur werde ich aus der Italien Regelung nicht schlau. Was ist denn nun Ausschlaggebend ? die Höchstgeschwindigkeit oder die eingetragene Traglast ???
Weil mal ist die Rede davon dass Reifen oberhalb von Q nicht unterhalb der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegen dürfen und mal wiederum dass sie nicht unterhalb der eingetragen Reifentraglast liegen dürfen. Verwirrung pur.
Gruß Norbert
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- Tangente
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Zitat aus ÖAMTC:
Gut zu wissen: Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Diese Regelung gibt für alle Fahrzeuge und auch für österreichische Lenker. Es drohen Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeuges.
Grüße Tangente
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- mabaxc90
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schau mal hier:
Italien Winterreifenpflicht
Da gibts ne Menge Infos, die auch auf die Pickups übertragbar sind.
Gruß Markus
bis 2003 L200 mit Sunbird, seit 2013 Teilintegrierter TEC 546G Ducato 130PS mit Aufstelldach; klein, compact, wendig, Platz für 4, seit 2020 Kastenwagen Adria Twin Supreme 640
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