Topic-icon Frage Vollkasko Versicherung für Wohnkabine

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13 Jahre 8 Monate her #1 von Volker1959
Vollkasko Versicherung für Wohnkabine wurde erstellt von Volker1959
Aus aktuellem Anlass möchte ich mal kurz einen neuen Fred für die Versicherung der Kabine aufmachen!
Ich würde doch immer meine Wohnkabine mit Vollkasko versichern! Grad dann, wenn ich mir im Falle eines Unfall keinen Ersatz beschaffen kann weil mir die finanziellen Möglichkeiten fehlen!
Selbst wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist kann ich dann die Kabine trotzdem reparieren lassen und zunächst über die Vollkasko abrechnen!
Man sieht ja grad an Michaels Beispiel das auch bei ältern Kabine recht hohe Reparatursummen rauskommen können!
Die Versicherung kostet ja, jedenfalls in meinem Fall fast nichts!
Auf der niedrigsten Prozentzahl zahle ich grad mal 388,- im Jahr für die ganze Kombi!
Dafür würde ich die Vollkasko niemals abmelden, selbst wenn die Kombi 20 Jahre alt wäre!
Das rechnet sich doch immer, oder sehe ich das falsch?
Bin mal auf eure Sichtweisen gespannt! :wink:

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13 Jahre 8 Monate her #2 von 2vgsrainer
2vgsrainer antwortete auf Aw: Vollkasko Versicherung für Wohnkabine
Das sehe und handhabe ich genauso :!:

Allzeit Gutes Gelingen

Rainer
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( Fast fertig: T5 2,5 TDI 4motion mit Absetzkabine von Ormocar )

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13 Jahre 8 Monate her #3 von QuestMan
Frage, bei dem genannten Versicherungsbetrag steht im Vertrag ausdrücklich drin,
dass die Kabine im Falle eines Totalschadens erstattet wird?
Zu welchen Konditionen?

Um nach so lange Zeit noch eine vernünftigen Betrag im Falle eines Totalschadens zu erhalten,
wird man wahrscheinlich ein Gutachten benötigen.
Denn der reguläre "Restwert" einer 20 Jahre alten Kabine, dürfte sich recht weit vom Wiederbeschaffungswert entfernt haben. ;-)

Ist ja bei Autos nicht anders.

Grüße

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13 Jahre 8 Monate her #4 von Michael aus Erfurt
Michael aus Erfurt antwortete auf Aw: Vollkasko Versicherung für Wohnkabine
Ich habe Teilkasko.

Die Versicherung fragt beim Hersteller an (wie bei mir geschehen) und schon ist nichts mehr von dem relativ hohem ideellen Wert übrig. Wäre die Kabine noch 4 Jahre älter, wäre sie schon Oldtimer und da steigt sie schon wieder im Wert...
Theoretisch kommt der Unfall 5 Jahre zu früh...
Praktisch aber 25 Jahre zu früh... (Ich hätte es gerne nicht erlebt...)

Gruß Michael

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13 Jahre 8 Monate her #5 von Lance a lot
Lance a lot antwortete auf Re: Vollkasko Versicherung für Wohnkabine
Interessante Fragestellung. Ich musste bei der Versicherung einen Versicherungswert für die Kabine angeben. Der hat sicher bei der Berechnung der Prämie eine Rolle gespielt.

Inwiefern sich der im Versicherungsfall der Wertansatz der Versicherung von diesem Wert unterscheidet, weiß ich tatsächlich nicht... Man kennt ja das Kleingedruckte: "Bei Eintritt des Schadensfalls ist der Versicherer von der Pflicht zur Leitung befreit." Oder so ähnlich.

Hoffen wir, dass ich das nie so richtig rausfinden muß,

Viele Grüße
Jörg

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13 Jahre 8 Monate her #6 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Vollkasko Versicherung für Wohnkabine

QuestMan schrieb: Frage, bei dem genannten Versicherungsbetrag steht im Vertrag ausdrücklich drin,
dass die Kabine im Falle eines Totalschadens erstattet wird?
Zu welchen Konditionen?

Um nach so lange Zeit noch eine vernünftigen Betrag im Falle eines Totalschadens zu erhalten,
wird man wahrscheinlich ein Gutachten benötigen.
Denn der reguläre "Restwert" einer 20 Jahre alten Kabine, dürfte sich recht weit vom Wiederbeschaffungswert entfernt haben. ;-)

Ist ja bei Autos nicht anders.

Auf jeden Fall muss der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden!
Der Restwert bezieht sich ja auf die verunfallte Kabine!
Ist sie jetzt Totalschaden, muß die Versicherung den "ortsnahen" Wiederbeschaffungswert zahlen und zieht aber den Restwert der Kabine ab! Und ich behaupte mal für unter 3000 Euro gibt es kaum eine bewohnbare Kabine in ordentlichem Allgemeinzustand!
Besteht der Kunde auch beim Totalschaden auf eine Reparatur, (wie im Michaels Fall) zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert plus bis zu 20% Aufschlag, falls die nachgewiesene Reparatur teurer als der Wiederbeschaffungswert wird!
Zumindest war das vor 10 Jahren noch so :oops:

Ich musste bei meiner Versicherung den Neuwert der Kombi angeben und danach wurde der Beitrag ausgerechnet! Von da her bin ich mit meinem Beitrag sogar noch recht hoch!
Bei einer Kombi von weniger als 60000 € Neupreis müsste es noch günstiger sein!

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13 Jahre 8 Monate her #7 von knobbe
Hallo Volker wo hast Du denn Deine Kabine für den kurs Versichert ??

Bei dem Wiederbeschaffungswert verhält sich das so.

Beim Schaden WBW minus Restwert das ist so richtig, Du kannst aber wenn Du die Kabine oder das
Fahrzeug weiter nutzen möchtest Reparieren lassen bis 130%, muß dann aber eine Reparaturrechnung
vorweisen und das Fahrzeug noch 6 Monate nach Rep. weiternutzen.

130% = 100% ist der Fahrzeugwert, die Rep.-kosten können diesen bis zu 30 % übersteigen.

Gruß aus dem Sauerland
Andreas

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13 Jahre 8 Monate her #8 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Vollkasko Versicherung für Wohnkabine
130% !! Das ist ja noch besser!! 8)
Meine Kabine/PU ist Horbach versichert!

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13 Jahre 8 Monate her #9 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Vollkasko Versicherung für Wohnkabine

Michael aus Erfurt schrieb: Ich habe Teilkasko.

Die Versicherung fragt beim Hersteller an (wie bei mir geschehen) und schon ist nichts mehr von dem relativ hohem ideellen Wert übrig.


Der Hersteller kann der Versicherung schreiben was er will!! Kann er dir auch eine vergleichbare Kabine für das wenige Geld verkaufen??? Nein!!! Dann ist es auch kein Wiederbeschaffungswert!!!
Deine Teilkaskoversicherung nutzt in dem Fall nichts! Die ist für Diebstahl und Glasbruch zuständig!
Die Versicherung kann sich auch nicht auf niedrigere Anschaffungspreise beispielsweise in Holland berufen, weil es Dir nicht zuzumuten ist so weit dafür zu fahren!

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13 Jahre 8 Monate her - 13 Jahre 8 Monate her #10 von QuestMan
Ich habe fälschlicherweise "Restwert" geschrieben aber natürlich den "Zeitwert" gemeint. :oops:

Nach den ausführlichen Erklärungen worauf so eine Versicherungssumme basiert,
stellt sich mir die Frage, warum sich diese nicht auch mit sinkendem Zeitwert reduziert. :mrgreen:

Denn klar, am Anfang hat so eine Kombi mal 60T€ gekostet.
Nach 20 Jahren ist sie vielleicht noch 8T€ wert.

Sinkt dann auch die Versicherungssumme in gleichem Verhältnis? :gutidee:

Grüße
Letzte Änderung: 13 Jahre 8 Monate her von QuestMan.

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13 Jahre 8 Monate her #11 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Vollkasko Versicherung für Wohnkabine
Ich finde, für so ein hohes Risiko das mal was passiert sind die 388,- / Jahr doch ein Witz oder?
Wenn Du nur den PU als LKW versicherst bekommst Du das kaum für das Geld hin!
Und je höher der Neuwert war umso größer auch der Wert nach 20 Jahren :idea:
Und für 8000 Euro bekommst Du so`ne Kombi auch nach 20 Jahren nicht wenn sie okay ist!

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13 Jahre 8 Monate her #12 von QuestMan
Na wie dem auch sei.
Versicherungen zu vergleichen ist ein denkbar schwieriges Sachgebiet.
Ist zumindest mein Eindruck, wenn sowas immer mal wieder in Foren zur Sprache kommt. ;-)

Wenn ich da in meiner "Versicherungsvergangenheit" nachschauen, habe ich in den letzten 20 Jahren
ettliche Fahrzeuge Vollkasko versichert gehabt und die Versicherung bis lang nie in Anspruch nehmen müssen.
Vielleicht zum Glück, oder Geld zum Fenster raus geschmissen?
Insofern ist das alles "relativ". :Meinung:

Grüße

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13 Jahre 8 Monate her #13 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Vollkasko Versicherung für Wohnkabine
Melde mal deine VK ab, dann passiert gleich was.....Murphy`s Gesetz.....:oops:

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13 Jahre 8 Monate her #14 von BiMobil

QuestMan schrieb: Vielleicht zum Glück, oder Geld zum Fenster raus geschmissen?


Wenns um PKW Vollkasko geht muß man schon ,je nach Alter des Farzeug ,abwägen ob VK oder nicht.
Macht ja einiges an Kohle aus.

Bei unseren PU mit Kabine ist es bei mir wie bei Volker.
Der Unterschied von TK z VK ist nicht so viel mehr , das leiste ich mir :Meinung:

Gruß Rudi
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13 Jahre 8 Monate her #15 von holger4x4
Die Vollkasko habe ich nur bei der roten Transe mal gebraucht. Da ist mir in Portugal in einer Kleinstadt ein 70-jähriger mit dicken Glasbausteinen auf mit mindesten 70km/h in die Karre gefahren, beim links-abbiegen. Linksabbiegen ist ein Eingriff in den Straßenverkehr, da hat man dann in P automatisch Mitschuld. Na toll! Ich war froh eine Vollkasko zu haben und keinem ist was passiert, auch nicht den 2 nicht angeschnallten Omas im Auto. Und er hat die Karre auf einer Granit-Gartenmauer geparkt, der Peugot 207 war nur noch schrott. Wir konnten noch auf eigener Achse heim fahren 8)

Jetzt haben wir auch Vollkasko über Agentur Schwarz, kostet garnicht viel mehr als Teilkasko.
Wie jetzt ein Kabinenschaden bei einer Sebstbaukabine ausgerechnet wird will ich aber garnicht ausprobieren!!

Gruß, Holger
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