Frage Vollkasko Versicherung für Wohnkabine
- Volker1959
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Ich würde doch immer meine Wohnkabine mit Vollkasko versichern! Grad dann, wenn ich mir im Falle eines Unfall keinen Ersatz beschaffen kann weil mir die finanziellen Möglichkeiten fehlen!
Selbst wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist kann ich dann die Kabine trotzdem reparieren lassen und zunächst über die Vollkasko abrechnen!
Man sieht ja grad an Michaels Beispiel das auch bei ältern Kabine recht hohe Reparatursummen rauskommen können!
Die Versicherung kostet ja, jedenfalls in meinem Fall fast nichts!
Auf der niedrigsten Prozentzahl zahle ich grad mal 388,- im Jahr für die ganze Kombi!
Dafür würde ich die Vollkasko niemals abmelden, selbst wenn die Kombi 20 Jahre alt wäre!
Das rechnet sich doch immer, oder sehe ich das falsch?
Bin mal auf eure Sichtweisen gespannt!
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- 2vgsrainer
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Rainer
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- QuestMan
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dass die Kabine im Falle eines Totalschadens erstattet wird?
Zu welchen Konditionen?
Um nach so lange Zeit noch eine vernünftigen Betrag im Falle eines Totalschadens zu erhalten,
wird man wahrscheinlich ein Gutachten benötigen.
Denn der reguläre "Restwert" einer 20 Jahre alten Kabine, dürfte sich recht weit vom Wiederbeschaffungswert entfernt haben.
Ist ja bei Autos nicht anders.
Grüße
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- Michael aus Erfurt
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Die Versicherung fragt beim Hersteller an (wie bei mir geschehen) und schon ist nichts mehr von dem relativ hohem ideellen Wert übrig. Wäre die Kabine noch 4 Jahre älter, wäre sie schon Oldtimer und da steigt sie schon wieder im Wert...
Theoretisch kommt der Unfall 5 Jahre zu früh...
Praktisch aber 25 Jahre zu früh... (Ich hätte es gerne nicht erlebt...)
Gruß Michael
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- Lance a lot
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Inwiefern sich der im Versicherungsfall der Wertansatz der Versicherung von diesem Wert unterscheidet, weiß ich tatsächlich nicht... Man kennt ja das Kleingedruckte: "Bei Eintritt des Schadensfalls ist der Versicherer von der Pflicht zur Leitung befreit." Oder so ähnlich.
Hoffen wir, dass ich das nie so richtig rausfinden muß,
Viele Grüße
Jörg
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- Volker1959
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Auf jeden Fall muss der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden!QuestMan schrieb: Frage, bei dem genannten Versicherungsbetrag steht im Vertrag ausdrücklich drin,
dass die Kabine im Falle eines Totalschadens erstattet wird?
Zu welchen Konditionen?
Um nach so lange Zeit noch eine vernünftigen Betrag im Falle eines Totalschadens zu erhalten,
wird man wahrscheinlich ein Gutachten benötigen.
Denn der reguläre "Restwert" einer 20 Jahre alten Kabine, dürfte sich recht weit vom Wiederbeschaffungswert entfernt haben.
Ist ja bei Autos nicht anders.
Der Restwert bezieht sich ja auf die verunfallte Kabine!
Ist sie jetzt Totalschaden, muß die Versicherung den "ortsnahen" Wiederbeschaffungswert zahlen und zieht aber den Restwert der Kabine ab! Und ich behaupte mal für unter 3000 Euro gibt es kaum eine bewohnbare Kabine in ordentlichem Allgemeinzustand!
Besteht der Kunde auch beim Totalschaden auf eine Reparatur, (wie im Michaels Fall) zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert plus bis zu 20% Aufschlag, falls die nachgewiesene Reparatur teurer als der Wiederbeschaffungswert wird!
Zumindest war das vor 10 Jahren noch so
Ich musste bei meiner Versicherung den Neuwert der Kombi angeben und danach wurde der Beitrag ausgerechnet! Von da her bin ich mit meinem Beitrag sogar noch recht hoch!
Bei einer Kombi von weniger als 60000 € Neupreis müsste es noch günstiger sein!
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- knobbe
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Bei dem Wiederbeschaffungswert verhält sich das so.
Beim Schaden WBW minus Restwert das ist so richtig, Du kannst aber wenn Du die Kabine oder das
Fahrzeug weiter nutzen möchtest Reparieren lassen bis 130%, muß dann aber eine Reparaturrechnung
vorweisen und das Fahrzeug noch 6 Monate nach Rep. weiternutzen.
130% = 100% ist der Fahrzeugwert, die Rep.-kosten können diesen bis zu 30 % übersteigen.
Gruß aus dem Sauerland
Andreas
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- Volker1959
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Meine Kabine/PU ist Horbach versichert!
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- Volker1959
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Michael aus Erfurt schrieb: Ich habe Teilkasko.
Die Versicherung fragt beim Hersteller an (wie bei mir geschehen) und schon ist nichts mehr von dem relativ hohem ideellen Wert übrig.
Der Hersteller kann der Versicherung schreiben was er will!! Kann er dir auch eine vergleichbare Kabine für das wenige Geld verkaufen??? Nein!!! Dann ist es auch kein Wiederbeschaffungswert!!!
Deine Teilkaskoversicherung nutzt in dem Fall nichts! Die ist für Diebstahl und Glasbruch zuständig!
Die Versicherung kann sich auch nicht auf niedrigere Anschaffungspreise beispielsweise in Holland berufen, weil es Dir nicht zuzumuten ist so weit dafür zu fahren!
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- QuestMan
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Nach den ausführlichen Erklärungen worauf so eine Versicherungssumme basiert,
stellt sich mir die Frage, warum sich diese nicht auch mit sinkendem Zeitwert reduziert.
Denn klar, am Anfang hat so eine Kombi mal 60T€ gekostet.
Nach 20 Jahren ist sie vielleicht noch 8T€ wert.
Sinkt dann auch die Versicherungssumme in gleichem Verhältnis?
Grüße
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- Volker1959
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Wenn Du nur den PU als LKW versicherst bekommst Du das kaum für das Geld hin!
Und je höher der Neuwert war umso größer auch der Wert nach 20 Jahren
Und für 8000 Euro bekommst Du so`ne Kombi auch nach 20 Jahren nicht wenn sie okay ist!
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- QuestMan
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Versicherungen zu vergleichen ist ein denkbar schwieriges Sachgebiet.
Ist zumindest mein Eindruck, wenn sowas immer mal wieder in Foren zur Sprache kommt.
Wenn ich da in meiner "Versicherungsvergangenheit" nachschauen, habe ich in den letzten 20 Jahren
ettliche Fahrzeuge Vollkasko versichert gehabt und die Versicherung bis lang nie in Anspruch nehmen müssen.
Vielleicht zum Glück, oder Geld zum Fenster raus geschmissen?
Insofern ist das alles "relativ".
Grüße
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- Volker1959
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QuestMan schrieb: Vielleicht zum Glück, oder Geld zum Fenster raus geschmissen?
Wenns um PKW Vollkasko geht muß man schon ,je nach Alter des Farzeug ,abwägen ob VK oder nicht.
Macht ja einiges an Kohle aus.
Bei unseren PU mit Kabine ist es bei mir wie bei Volker.
Der Unterschied von TK z VK ist nicht so viel mehr , das leiste ich mir
Gruß Rudi
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- holger4x4
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Jetzt haben wir auch Vollkasko über Agentur Schwarz, kostet garnicht viel mehr als Teilkasko.
Wie jetzt ein Kabinenschaden bei einer Sebstbaukabine ausgerechnet wird will ich aber garnicht ausprobieren!!
Gruß, Holger
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