Topic-icon Frage "Geschwindigkeitsbegrenzer für LKW": wer weiß was

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19 Jahre 7 Monate her #1 von flaxi
nun taucht aus diesem deutsch/EU-elenden Zulassungsmorast das Gespenst eines Geschwindigkeitsbegrenzers für KFZ über 3,5to auf.............. Weiß jemand Genaueres darüber ???????? Die Bananenrepublik nebst europäischen Anhang macht ihrem Ruf alle Ehre..... :Teufel: :Teufel: :Teufel:

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19 Jahre 7 Monate her #2 von zobelix
habe nur gestern abend kurz was gehört, aber nix genaues.
soweit ich weis aber nur lkw nicht womos.

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19 Jahre 7 Monate her #3 von Reini

flaxi schrieb: ...Gespenst eines Geschwindigkeitsbegrenzers für KFZ über 3,5to auf...

Hey, Flaxi, mach Disch ma loggär!!! So 'n Teil haben die meisten (oder sogar alle?) Brummis auch drin, und trotzdem muss man richtig lange suchen, um mal 'n 40-Tonner mit weniger als 95 - 100 km/h anzutreffen. Meines Wissens nehmen die einfach nur 'ne Sicherung raus und fäddich... ;-)

Grüße aus 'm Wald,

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19 Jahre 7 Monate her #4 von romo1980
Wenn so was kommt dann ja wegen der rasenden Sprinter u. co. :twisted:
Aber ob man dann nachrüsten muß oder nur Neuzulassungen betroffen sind muß man abwarten. Vielleicht gibt es ja Bestandsschutz.

Robert u. Moni
GMC Sierra 1500 SLE mit A*H*SE Wohnkabine
Sparen für später? Bei uns ist später!

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19 Jahre 7 Monate her #5 von Reini

romo1980 schrieb: Vielleicht gibt es ja Bestandsschutz.

[size=200:2sbhk4tw]PRUUUUUST!!!![/size] :twisted:
Da könnte man ja glatt meinen, Du wärst gerade erst frisch in diese unsere "Bananenrepublik" eingewandert und hättest noch nichts davon mitgekriegt, wie sich unsere Politkomiker völlig ungeniert alles und jedes zurecht biegen, wie es ihnen gerade am besten in den Kram passt.

Grüße aus 'm Wald,

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19 Jahre 7 Monate her #6 von flaxi
...da gibts nix abzuwarten die Bestimmung (Bundesgesetzblatt) ist am äh 2.11.2004 rausgegangen: betrifft alle Karren, KFZ vor 1.1.2003 mit "Einzelverfahren". Aber man muß Jurist sein, um diesen Wisch entziffern zu können........(gez. von Stolpe und Tritt-in)..........
WoMos sind m.M. nicht als Ausnahmen erwähnt.
Also: Juristen an die Front !

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19 Jahre 7 Monate her #7 von Reini
Bei unserem Schlachter hängt ein sauguter Spruch an der Wand. Kriege ich leider nur sinngemäß zusammen, aber der letzte Satz ist orschinol:

[size=150:3b2s5akm]EU-Gesetzte werden...[/size]
- ...in Belgien gemacht.
- ...in den Niederlanden zur Kenntnis genommen.
- ...in Frankreich kritisiert.
- ...in Großbitannien diskutiert.
- ...in Italien ignoriert.
- ...in Spanien abgeheftet.
- ...in Deutschland peinlich genau befolgt.

:genau:

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Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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19 Jahre 7 Monate her #8 von Mark
Hi,

mein Schwiegervater hat ein WoMo über 3,5t und hat diese blöde Sperre eingebaut.

Gekauft hat er das Ding vor ca. 1,5 Jahren.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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19 Jahre 7 Monate her #9 von zobelix
ja wie???
er selber eingebaut???
ne oder?

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19 Jahre 7 Monate her #10 von Chevy Power
ab 7,5t ist vorgeschrieben,die sprinter habense auf dem kieker,die sollen auf 120km begrenzt werden.aber hasenzahn müßte da besser bescheid wissen,weil ich keine transportzeitung mehr habe. müßte aber auch die dekra wissen. :wink:

Heritage Camper Bj.1982 +Chevy 2500 Bj.95

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19 Jahre 7 Monate her #11 von flaxi
@chevypower: sorry:ohne wenn und aber für ALLE KFZ über 3,5to ...!! Wenn der TÜV ein Auge zudrückt, ist das eine andere Sache.
ABer wenn schon deutsches Reglement, dann richtig: warum eigentlich nicht 60km/h für alle LKW auf der Autobahn. Das würde doch Sprit sparen und das Unfallrisiko nochmal DEUTLICH absenken....., nicht wahr ?!?!
:Teufel:

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19 Jahre 7 Monate her #12 von Mark

zobelix schrieb: ja wie???
er selber eingebaut???
ne oder?


natürlich ab Werk. so bekloppt is der auch nu wierder nicht.. :wink:

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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19 Jahre 7 Monate her #13 von chevysurfer
Dieses Thema hat mich schon vor ein paar Wochen aufhören lassen.
Es gilt Zitat:
Nach der VO(EWG)3820/85 sind grundsätzlich bei innergemeinschaftlichen Beförderung im Straßenverkehr die EG-Sozialvorschriften anwendbar.Lenk und Ruhezeiten.,weiterhin müssen alle eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein.
Die gilt nicht für zB.
Fahrzeuge die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke eingesetzt werden.
Und noch einige Andere wie...
siehe www.verkehrsportal.de">www.verkehrsportal.de

Hang Loose Andre
ChevyPU C1500 jetzt wieder ohne A*H*SE Camper

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