Frage Gedankenspiele Steuer
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Nach dem Beitrag von Flaxi <<< Muster von KFz Scheine gesucht >>> ist mir einiges durch den Kopf gegangen, was evtl. die Steuerlösung für die DoKas sein könnte..
Voraussetzung : Die Wohnmobile/SoKfz werden weiterhin nach Gewicht besteuert.
Wenn das so einfach gehen sollte dann könnte das die Lösung sein :
einen PU mit Camper zulassen als "So.KFZ Wohnmobil" in Ziffer 1, aber Sonstiges: "wahlweise Nutzung als LKW offener Kasten"
Schlagt mich nicht ,waren nur Gedankenspiele , oder sollte es möglich sein ????
Gruß Rudi
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- flaxi
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Spricht eigentlich nichts dagegen !!
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- zobelix
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räusper
rudi
so fahre ich seit jahren durch die gegend
und ich glaube ich bin da nicht alleine
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- Leofelix
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L 200(96)/Traveller X(95)
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- UweN
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und wenn sich die Obrigkeit doch noch entschliesst die Steuern zu verteuern (klingt irgendwie gut "Steuern zu verteuern", das hat was poetisches, oder?, auch wenn´s traurig wäre...), dann gibt´s zumindest für die 1 1/2 und echte Pritschen wie unseren ja die Möglichkeit das umgekehrt zu machen.
Dann zahlt man LKW-Steuer und Womo-Versicherung - sofern die Versicherung mitspielt.
Das hülfe natürlich den Dokas leider auch nicht.
Grüsse
Uwe
Bimobil Husky 240 Bj. 87 auf B2500 2,5 TD 2WD - schon so alt, aber immer noch undicht...
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- mindi
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ich habe in letzter Zeit den Eindruck, unsere Politiker verhalten wie Junkies 14 Tage nach dem letzten Druck, weil sie auf den Dealer warten und keine müde Mark (Mit dem T€uro klingt das nicht so gut) in der Tasche haben. So reißen sie dem nächsten Ahnungslosen völlig ohne Plan oder Konzept das Geld aus der Tasche, weil sie vermuten, der hat noch eines. Dabei war ich z.B. gestern beim Tanken!
Tut mir leid, liebe Politiker, das geht schon in der Gemeinde los, wo die Spielplätze als Baugrundstücke verkauft werden, um den Haushalt zu sanieren!
Nix für ungut
Mindi
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- Reini
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NIX für ungut!?!?!?Gerhard Minderlein schrieb: Nix für ungut
Ich finde hier 'ne ganze Menge "ungut"!!!
Bei seiner Amtseinführung wurde unser Oberfinanzkomiker noch als der große "Haushaltskonsolidierer" und Sparfuchs gefeiert und derart mit Vorschusslorbeeren überhäuft, dass er kaum noch stehen konnte. Heute, gerade mal 6 Jahre danach, stolpert er nur noch planlos von einem Milliardenloch zum nächsten.
Als er vor der letzten Wahl behaupt hatte, sein Haushalt sei in Ordnung, und sich das unmittelbar nach der Wahl als glatt gelogen erwies, hätte ich noch geschworen, dass das volle Absicht - eben ein klassisches Wahlversprechen - war. Inzwischen beschleicht mich allerdings das ungute Gefühl, dass der oberste Hüter unserer Kohle wirklich keinen Überblick hat und an chronischem Realitätsverlust leidet. Die eigentliche Sauerei ist aber, dass man mal wieder uns Autofahrer diese Suppe auslöffeln lassen will, weil wir uns dieser Abzockerei am wenigsten entziehen können.
Klar, ich könnte denen natürlich 'n Strich durch die Rechnung machen, indem ich den Wagen verkaufe und fortan nur noch unsere ach so famos ausgebauten und so überaus "preiswerten" öffentlichen Verkehrsmittel benutze. Aber wer möchte sich schon geschlagene 2,5 Stunden (einfache Strecke zu meinem Arbeitsplatz) in überfüllten Bussen und Bahnen rumschubsen und durchschütteln lassen, wenn die gleiche Strecke mit dem Auto gerade mal 25 Minuten dauert?
Ich jedenfalls nicht!!!
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- pema6
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habe meinen Dodge nun - hauptsache ich kann jetzt mal rumfahren - als Lkw mit 3,5 t zul. Ges.gew. eingetragen.
D. h. zunächst einmal mit Kabine überladen - aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Was ergibt sich aus der Doppeleintragung (wahlweise)? - Sind dann da zwei zul Ges.-gew. eingetragen?
Gibt es denn eine Möglichkeit das Fahrzeug für die normale Fahrerei als Lkw bis 3,5 t und nur eine temporäre Auflastung bei Fahrten mit der Kabine als WoMo einzutragen und beispielsweise mit Geschwindigkeitsaufkleber auf der Kabine
Sind ja nur mal alles Überlegungen - vielleicht gibts ja auch Antworten oder schon Erfahrungen dabei.
Grüße
Ralph
RAM 2500 (2005) / Adventure 810 WS (2004)
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- Reini
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Mahlzeit pema6,pema6 schrieb: Was ergibt sich aus der Doppeleintragung (wahlweise)? - Sind dann da zwei zul Ges.-gew. eingetragen?
mit einer wahlweisen Eintragung als Womo unter Ziffer 31 (Ziffer 1 bleibt dabei weiterhin "Lkw offener Kasten", geht aber auch umgekehrt, d.h. Ziffer 1 = Womo und Ziffer 31 = wahlweise Lkw) hast Du die Möglichkeit, Dich bei der Nürrnberger oder Helvetia wesentlich günstiger zum Womo-Tarif statt sonst zum sauteuren Lkw-Tarif versichern zu lassen. Die Eintragung von zwei verschiedenen Gesamtgewichten gibt es - zumindest offiziell - leider nicht mehr.
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- Klaus
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- flaxi
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- zobelix
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den mist wollte mir mein tüv fuzzi verkaufen.Laut meinen Finanzamt könte es auch Problem wegen Steuerhinterzug geben
ab 2,8 tonnen (und da liegen wir wohl alle drüber mit kabine)
wirst du als lkw versteuert, egal was als ziff 1 steht, lkw oder womo, gleicher steuersatz.
solltest du ziff 1 ein leichteres gewicht haben, lkw offner kasten und als ziff 31 womo über bspw 4t zggw, dann wird es sich um steuerhinterziehung hadeln.
das höhere gewicht muß vorne stehen, dann ist es keine steuerhinterziehung
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<<< klar??? ähm <<<
Könntest du den Beitrag von 14:26 Uhr noch mal verständlich erklären
Ich hab nix kapiert
Gruß Rudi
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- zobelix
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mach ich später
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- Klaus
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- zobelix
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gibt es eine absetzkabine mit fzg, das unter 2,8 t zggw hat?
somit werden sie egal was vorne steht als lkw versteuert.
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