Topic-icon Frage Campingfahrzeug-Versicherung auch ohne Kabine gültig ?

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15 Jahre 2 Monate her #1 von heikeundpeter
Ist meine Campingfahrzeug-Versicherung auch wenn ich ohne Kabine fahre gültig ?

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15 Jahre 2 Monate her #2 von QuestMan
:roll: Hmm, meine Glaskugel kann weder die Police lesen noch das Fahrzeug erkennen. :P

Grüße

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15 Jahre 2 Monate her #3 von Huegelcamper
Und vorstellen könnte man(n) oder Frau sich auch........................

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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15 Jahre 2 Monate her #4 von heikeundpeter
Sorry, bin ganz neu hier und kenne mich mit den Gepflogenheiten hier leider noch nicht so aus. :oops:
Wir fahren einen Toyota Hilux BJ. 1996 und hatten vor einem Jahr einen Unfall mit einem baugleichen Fahrzeug. Nun sind wir mit der gegnerischen Versicherung vor Gericht und der bestellte Gutachter sagte uns: "Dass wir wenn das Fahrzeug als Campingfahrzeug versichert wäre nur mit der Absetzkabine fahren dürften". Wir sind leider bei der selben Versicherung (DEVK) wie der Gegner versichert. Nun wollen wir wissen, ob die Versicherung noch nachträglich Beiträge verlangen kann. Ich wäre für jede HIlfe dankbar. Da ich ständig wegen dieses Unfalls am rescherschieren bin.

Gruß Heike & Peter

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15 Jahre 2 Monate her #5 von BiMobil

wenn das Fahrzeug als Campingfahrzeug versichert wäre

nur mit der Absetzkabine fahren dürften


Wenn SoKfz Wohnmobil drin steht dann dürft ihr nur mit Kabine rumfahren.

Ich nehme an der HiLux ist als LKW vesichert.
Somit zählt die Kabine uberhaupt nicht,da sie als Ladung transportiert wird.

noch nachträglich Beiträge verlangen kann


keine Ahnung , aber die werden jeden Weg suchen um nicht zahlen zu müßen

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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15 Jahre 2 Monate her #6 von heikeundpeter
... wenn wo SoKfz Wohnmobil drinsteht ? ( der Pickup ist als Campingfahrzeug ohne Vermietung versichert)
Noch zur Erklärung: Bei unserem verunfallten Pickup stand in den Papieren ww Ausr. m. Wohnaufbau, Ziff.01: So.Kfz Wohnm. bis 2,8T.
In den Papieren des neuen Kfz ist die Kabine gar nicht eingetragen, da wir momentan keine Kabine haben.
Gruß Heike

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15 Jahre 2 Monate her #7 von BiMobil

ww Ausr. m. Wohnaufbau, Ziff.01: So.Kfz Wohnm. bis 2,8T.


steht ja schwarz auf weiß alles drin (um den alten HiLux gehts ja)

ww. = wahl.-bzw wechselweise mit Wohnaufbau.
Das heißt : wenn du mit Kabine unterwegs bist, dann bist du unter Ziff.1 nicht mehr LKW sondern SoKfz.
Wenn die Versicherung zu blöd zum lesen ist ( ww. überliest)
dann ist das wohl Ihr Problem.
Ist zumindest :Meinung:

Gruß Rudi
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15 Jahre 2 Monate her #8 von heikeundpeter
... danke erstmal. So denken wir auch. Aber der Gutachter laberte etwas von einem Paragraphen. Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden.

Weiss hier jemand zufällig wie wir wieder an die Eintragung der Kabine kommen auch ohne, dass wir momentan eine Kabinwe haben (Kreis LB, S, Pf) ?

Gruß Heike

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15 Jahre 2 Monate her #9 von bergaufbremser
Ist ne Sache für einen Anwalt !

Gruss Bernd

...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
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15 Jahre 2 Monate her #10 von heikeundpeter
... da sind wir direkt am Tag nach dem Unfall gewesen. Der kümmert sich auch darum aber kennt sich leider mit Pickup's nicht aus. Da die ja immer etwas aus der Reihe tanzen.

Gruß Heike

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15 Jahre 2 Monate her #11 von syberbruno
in meiner police steht ausdrücklich drin, das ich auch ohne kabine versicherungsschutz habe

Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab

Nordstar Camp Compact (2002)

Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...

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15 Jahre 2 Monate her #12 von BiMobil

in meiner police steht ausdrücklich drin, das ich auch ohne kabine versicherungsschutz habe



@ Andreas

Vermutlich bist du über eine Agentur wie Schwarz, Jahn u. Partner usw versichert.
Die haben ja mit einigen versicherungen den Sonderfall Pick up mit Kabine vereinbart .

Ob die DEVK auch solche Sonderkonditionen hat , keine Ahnung.
Für mich haben die nur SoKfz gelesen und entsprechend versichert.
Das --- ww. ---- haben die über,-oder nicht gelesen und wollen sich vom Zahlen drücken.
Für LKW kann man ja mehr kassieren als für SoKfz

Von einem Paragraphen ist mir michts bekannt.
Soll der Gutachter mal damit rausrücken.

Aber wie Bernd schreibt , Sache für den Anwalt

Gruß Rudi
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15 Jahre 2 Monate her #13 von syberbruno
nee, ich bin bei horbach bei der helvetia versicherung

aber wenn ww drinsteht, dann bist du eigenlich aus dem schneider (meine meinung)

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15 Jahre 2 Monate her #14 von bergaufbremser

Der kümmert sich auch darum aber kennt sich leider mit Pickup's nicht aus

Der Maurer macht auch keinen Heizungsbau, meistens wenigstens.
Fachanwalt, Ihr alleine gegen Versicherung, das wird nix.


Gruss Bernd

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15 Jahre 2 Monate her #15 von heikeundpeter
...wir sind unschuldig an dem Unfall der andere haftet zu 100 % ! Aber leider auch die DEVK !!!!

Es geht um unseren Schaden am Fahrzeug (zu geringer Wiederbeschaffungswert vom 1. Gutachter) und dem Personenschaden.

Gruß Heike

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15 Jahre 2 Monate her #16 von bergaufbremser
Sprecht doch mal mit www.esv-schwenger.de">www.esv-schwenger.de , vielleicht kann der in Anbetracht
"zukünftiger Kundschaft" ein paar Tips geben, was passenden Anwalt Gutachter angeht.
Ist auch in der Gegend.


Gruss Bernd

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15 Jahre 1 Monat her #17 von Mark
Der Aussage des Gutachtes würde ich keinen Wert beimessen. Die sollen/können den Schaden begutachten, mehr nicht. Entscheiden wird der Richter, wenn es soweit kommt. Aber bei ww im Brief ist die Sache eindeutig.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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14 Jahre 11 Monate her #18 von landymobil
Hallo,

meine Versicherung weist ausdrücklich auf das Fahren mit und ohne Kabine hin. Versicherungsschutz besteht für beide Fälle. Alles Andere wäre nicht nachvollziehbar.

Gruß

Peter

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14 Jahre 11 Monate her #19 von Huegelcamper

meine Versicherung weist ausdrücklich auf das Fahren mit und ohne Kabine hin. Versicherungsschutz besteht für beide Fälle

DITO

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