Topic-icon Frage Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?

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15 Jahre 10 Monate her #1 von pigab
Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland? wurde erstellt von pigab
Hat von euch schonmal jemand ein Fahrzeug aus Holland mittels Kurzzeitkennzeichen nach D überführt?
Ich hab grad mit AXA telefoniert und wurde darauf hingewiesen, dass deren Kennzeichen nur in D gültig sind, für den Holländischen Teil der Fahrt müßte ich mir dort eins besorgen. Ist das so?

Hab dann mal geguhgelt und heraus gefunden, dass die Kennzeichen "in den meisten EU-Ländern toliert werden". Wie sieht´s denn da im Land der schönen Windmühlen und feinsten Gräser ;) <img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";)" title="Wink" />;) aus?

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 10 Monate her #2 von flaxi
hatte vor 2 Jahren unseren neuen Wohnwagen nach Spanien überführt. Da hatte ich mich bei der Versicherung erkundigt, welche sagte, daß das in EU statthaft wäre, da auch ein Kurzzeitkennzeichen ein "offizielles" ist und Versicherungsschutz bestünde.
Selbst die US-Importfahrzeuge werden vom holländischen Hafen aus mit diesem Kennzeichen nach D geholt !!
Wechsel die Versicherung !!

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15 Jahre 10 Monate her #3 von pigab
Ich will ja grad wechseln, die AXA Alternativ ist recht preiswert!

Strittig ist wohl nicht das Kennzeichen, sondern der "rote Fahrzeugschein"
Das was du beschreibst, Flaxi, klingt mir auch eher nach einer Duldung.
Hier mal ein Auszug aus der ADAC-Seite:


Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 10 Monate her #4 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?
Ist kein Problem! Habe ich schon gemacht! Nimm einfach eine andere Versicherung! Die Zulassungsstellen bzw. die Schildermacher haben auch meistens Doppelkarten für Kurzzeitkennzeichen! Sind aber mit ca. 80 Euro nicht ganz billig! Am günstigsten ist die Doppelkarte bei der Versicherung, bei der das Fahrzeug auch hinterher versichert wird! Die berechnen dann oft garnichts!
Ist das Auto denn schon da??

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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15 Jahre 10 Monate her #5 von flaxi

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15 Jahre 10 Monate her #6 von pigab

Ist das Auto denn schon da??

Nee, noch nich :cry: Aber bis dahin hab ich ja noch ein paar Dinge zu klären, wie eben dies hier. Nen Hänger mieten wäre ne Alternative, finde in Hamburg bloß keinen, der 2,5t-Zul-Hänger hat.
Da der Versicherungsfred keine wirklich guten Empfehlungen für mich gegeben hat, hab ich mich eben selbst auf die Suche gemacht und bin mal direkt bei der AXA gelandet, 653,- incl. TK. Signal wäre noch denkbar, Angebot steht noch aus.
Da die Lage aber irgendwie offen zu sein scheint, wäre ich ja risikobereit und würd mit den Blechles einfach mal losfahren. Die Frage ist, ob ich mit dem RAM überhaupt aus dem Hafen heraus käme.

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 10 Monate her #7 von flaxi

Die Frage ist, ob ich mit dem RAM überhaupt aus dem Hafen heraus käme.

das interessiert die Zöllner einen feuchten Kehhricht- außer daß die Nummer notiert wird. Ich hab meinen ja auch dort geholt.
Versicherung: frag mal bei VHV oder der Basler. Letztere versichern auch "WoMo", wenn Entsprechendes im Schein steht !!!

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15 Jahre 10 Monate her #8 von Jens Heidrich
Jens Heidrich antwortete auf Re: Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?
Ein weiterer Unsicherheitfaktor, wohl wenig bekannt, aber durchaus vorhanden:

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befinden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!

"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)


Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.

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15 Jahre 10 Monate her #9 von pigab

frag mal bei VHV

VHV = 674,- das ginge ja schon.

um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!

Hab ich auch mehrfach gefunden, allerdings auch mit dem Zusatz, das sie von einigen Ländern u.a. auch Holland toleriert werden. Aber ist nix, worauf man sich im Streitfall berufen kann.

Gruß aus Hamburch!
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15 Jahre 10 Monate her #10 von flaxi
Auto werden ja zu Tausenden von NL nach D geholt, schließlich sind dor die Häfen.
Sicher gehört dieses Kennzeichen-Theater in die Krautwurstfabrik "EU", in der sich die Länder nicht mal über ein einheiltiches Kurzkennzeichen einigen können........ :evil: :evil: :evil:
Also muß sich die Not selber die Wege bahnen, so wie das der ADAC hier beschreibt:
www.adac.de/auto_motorrad/Kauf_Verkauf/E...ault.asp#atcm:8-3892">www.adac.de/auto_motorrad/Kauf_V ... tcm:8-3892

Überführung nach Deutschland

Für die Überführung aus dem Kaufland nach Deutschland ist generell das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes geeignet. Dieses ist jedoch nur in einigen interessanten Kaufländern (Spanien, Dänemark) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Problemlos ist der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist. Aus den Niederlanden holen die meisten deutschen Käufer ihre Neufahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland, obwohl es genaugenommen den Bestimmungen nach nicht für die Benutzung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen, bei denen das Kennzeichen zu bekommen ist, handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen unterschiedlich. Bei Bedarf sollten Sie also direkt bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossen wird, ist auch dann gültig, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gefahren wird.

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15 Jahre 10 Monate her #11 von pigab
Ja, den Text haddich auch schon.
Muss ich denn bei der Zulassungsstelle angeben, wo ich mit den Schildern hinfahre?
Werd mal anrufen...

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Bernd

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15 Jahre 10 Monate her #12 von Jens Heidrich
Jens Heidrich antwortete auf Re: Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?
Nee, solltest du ganz bestimmt nicht !

Wenn du im Ausland mal unterwegs bist, sieht ja niemand mehr, in welchem Land du die Schilder drauf gepappt hast, kannst ja von Deutschland eingereist sein.

Ansonsten könnte es richtigen Aufstand geben: Deutschland maßt sich an, einen hoheitlichen Akt auf fremdem Staatsterriorium auszuüben - war schon Anlass zu kriegerischen Auseinandersetzungen :shock:

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15 Jahre 10 Monate her #13 von flaxi

wohnkabinencenter schrieb: Nee, solltest du ganz bestimmt nicht !
Wenn du im Ausland mal unterwegs bist, sieht ja niemand mehr, in welchem Land du die Schilder drauf gepappt hast, kannst ja von Deutschland eingereist sein.
Ansonsten könnte es richtigen Aufstand geben: Deutschland maßt sich an, einen hoheitlichen Akt auf fremdem Staatsterriorium auszuüben - war schon Anlass zu kriegerischen Auseinandersetzungen :shock:


genau das wollt ich auch gerade so schreiben ! :wink: :top:

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15 Jahre 10 Monate her #14 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?
Manchmal darf man nicht so viel fragen! Pigab, reinsetzen losfahren, unten rechts ist das passende Pedal! :lloll: Die Zollsachen musst Du natürlich vorher klären!!
Ich weiss wirklich nicht, wieviel mal ich zu Händlerzeiten schon in Holland mit 06er Händlernummern, aber auch mit Kurzzeitkennzeichen gefahren bin! Ist nie was gewesen!!

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15 Jahre 10 Monate her #15 von pigab
So, hab voll den Blumenkohl am Ohr!
Autoclub - Verkehrsamt - Niederl. Konsulat - Konsulat für Verkehr,
alle sagen, ich soll nich. Die Gesetzeslage sei so:
Ich muss in Holland ein Ausfuhrkennzeichen besorgen, damit darf ich bis zur Grenze fahn, dann muss ich rasch die deutschen Blechle montieren und ab nach Hause!
Ich glaub, ich nehm nen Hänger.
Darf ich das überhaupt ziehen? :shock:

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15 Jahre 10 Monate her #16 von flaxi
ich lach mir'n Ast ab...........sorry.
Wie kriegst Du als Deutscher (!) ein NL-Ausfuhrkennzeichen ????? :shock: Da ist ja nicht mal ein holländischer Händler dazwischen, der das beorgen könnte..
Vergiß es, hol Dir nen Kennzeichen und ab geht die Post, so wie Volker schon schrieb ! :idea:

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15 Jahre 10 Monate her #17 von pigab
Nachher tun die mein RAM was an! :help:

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15 Jahre 10 Monate her #18 von flaxi

pigab schrieb: Nachher tun die mein RAM was an! :help:

Nein, dem nicht, aber DU kommst garantiert ins ZUCHTHAUS !!!!!!! :twisted: :twisted: :twisted: :genau: :lloll:
Und da kommst Du nicht so gut weg wie unser Zumwinkel ! :evil:
:schande:

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15 Jahre 10 Monate her #19 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?

pigab schrieb: Nachher tun die mein RAM was an! :help:

Keiner tut deinem Ram was!
Zollkennzeichen kannst Du vergessen, weil kein Händler dazwischen ist!
Im Hafen ist es das normale Bild mit den gelben Kennzeichen!
Mit einem Anhänger darfst Du den Ram nicht ziehen! Das wird teuer!!!!!
Der Anhänger wiegt ca. 700 kg!!

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15 Jahre 10 Monate her #20 von pigab
Ich werd n bißchen Schmierkäse mitnehmen! ;-)

Mein Ex-Scheff dreht ja grad so richtich auf, die Gerichte werden sich vielleicht sogar noch bei ihm entschuldigen. :lol:

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