Frage Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?
- pigab
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Ich hab grad mit AXA telefoniert und wurde darauf hingewiesen, dass deren Kennzeichen nur in D gültig sind, für den Holländischen Teil der Fahrt müßte ich mir dort eins besorgen. Ist das so?
Hab dann mal geguhgelt und heraus gefunden, dass die Kennzeichen "in den meisten EU-Ländern toliert werden". Wie sieht´s denn da im Land der schönen Windmühlen und feinsten Gräser <img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt="" title="Wink" /> aus?
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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Tischer Trail 275 Eigenausbau auf 1500er DODGE RAM 4x4 LPG-Powered
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- flaxi
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Selbst die US-Importfahrzeuge werden vom holländischen Hafen aus mit diesem Kennzeichen nach D geholt !!
Wechsel die Versicherung !!
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- pigab
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Strittig ist wohl nicht das Kennzeichen, sondern der "rote Fahrzeugschein"
Das was du beschreibst, Flaxi, klingt mir auch eher nach einer Duldung.
Hier mal ein Auszug aus der ADAC-Seite:
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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- Volker1959
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Ist das Auto denn schon da??
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- flaxi
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hilft dieses ?:
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=9904">www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=9904
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- pigab
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Nee, noch nich Aber bis dahin hab ich ja noch ein paar Dinge zu klären, wie eben dies hier. Nen Hänger mieten wäre ne Alternative, finde in Hamburg bloß keinen, der 2,5t-Zul-Hänger hat.Ist das Auto denn schon da??
Da der Versicherungsfred keine wirklich guten Empfehlungen für mich gegeben hat, hab ich mich eben selbst auf die Suche gemacht und bin mal direkt bei der AXA gelandet, 653,- incl. TK. Signal wäre noch denkbar, Angebot steht noch aus.
Da die Lage aber irgendwie offen zu sein scheint, wäre ich ja risikobereit und würd mit den Blechles einfach mal losfahren. Die Frage ist, ob ich mit dem RAM überhaupt aus dem Hafen heraus käme.
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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- flaxi
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das interessiert die Zöllner einen feuchten Kehhricht- außer daß die Nummer notiert wird. Ich hab meinen ja auch dort geholt.Die Frage ist, ob ich mit dem RAM überhaupt aus dem Hafen heraus käme.
Versicherung: frag mal bei VHV oder der Basler. Letztere versichern auch "WoMo", wenn Entsprechendes im Schein steht !!!
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- Jens Heidrich
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Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befinden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!
"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)
Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.
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- pigab
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VHV = 674,- das ginge ja schon.frag mal bei VHV
Hab ich auch mehrfach gefunden, allerdings auch mit dem Zusatz, das sie von einigen Ländern u.a. auch Holland toleriert werden. Aber ist nix, worauf man sich im Streitfall berufen kann.um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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- flaxi
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Sicher gehört dieses Kennzeichen-Theater in die Krautwurstfabrik "EU", in der sich die Länder nicht mal über ein einheiltiches Kurzkennzeichen einigen können........
Also muß sich die Not selber die Wege bahnen, so wie das der ADAC hier beschreibt:
www.adac.de/auto_motorrad/Kauf_Verkauf/E...ault.asp#atcm:8-3892">www.adac.de/auto_motorrad/Kauf_V ... tcm:8-3892
Überführung nach Deutschland
Für die Überführung aus dem Kaufland nach Deutschland ist generell das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes geeignet. Dieses ist jedoch nur in einigen interessanten Kaufländern (Spanien, Dänemark) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Problemlos ist der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist. Aus den Niederlanden holen die meisten deutschen Käufer ihre Neufahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland, obwohl es genaugenommen den Bestimmungen nach nicht für die Benutzung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen, bei denen das Kennzeichen zu bekommen ist, handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen unterschiedlich. Bei Bedarf sollten Sie also direkt bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossen wird, ist auch dann gültig, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gefahren wird.
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- pigab
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Muss ich denn bei der Zulassungsstelle angeben, wo ich mit den Schildern hinfahre?
Werd mal anrufen...
Gruß aus Hamburch!
Bernd
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- Jens Heidrich
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Wenn du im Ausland mal unterwegs bist, sieht ja niemand mehr, in welchem Land du die Schilder drauf gepappt hast, kannst ja von Deutschland eingereist sein.
Ansonsten könnte es richtigen Aufstand geben: Deutschland maßt sich an, einen hoheitlichen Akt auf fremdem Staatsterriorium auszuüben - war schon Anlass zu kriegerischen Auseinandersetzungen
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- flaxi
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wohnkabinencenter schrieb: Nee, solltest du ganz bestimmt nicht !
Wenn du im Ausland mal unterwegs bist, sieht ja niemand mehr, in welchem Land du die Schilder drauf gepappt hast, kannst ja von Deutschland eingereist sein.
Ansonsten könnte es richtigen Aufstand geben: Deutschland maßt sich an, einen hoheitlichen Akt auf fremdem Staatsterriorium auszuüben - war schon Anlass zu kriegerischen Auseinandersetzungen
genau das wollt ich auch gerade so schreiben !
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- Volker1959
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Ich weiss wirklich nicht, wieviel mal ich zu Händlerzeiten schon in Holland mit 06er Händlernummern, aber auch mit Kurzzeitkennzeichen gefahren bin! Ist nie was gewesen!!
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alle sagen, ich soll nich. Die Gesetzeslage sei so:
Ich muss in Holland ein Ausfuhrkennzeichen besorgen, damit darf ich bis zur Grenze fahn, dann muss ich rasch die deutschen Blechle montieren und ab nach Hause!
Ich glaub, ich nehm nen Hänger.
Darf ich das überhaupt ziehen?
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Bernd
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- flaxi
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Wie kriegst Du als Deutscher (!) ein NL-Ausfuhrkennzeichen ????? Da ist ja nicht mal ein holländischer Händler dazwischen, der das beorgen könnte..
Vergiß es, hol Dir nen Kennzeichen und ab geht die Post, so wie Volker schon schrieb !
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- pigab
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Bernd
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Nein, dem nicht, aber DU kommst garantiert ins ZUCHTHAUS !!!!!!!pigab schrieb: Nachher tun die mein RAM was an!
Und da kommst Du nicht so gut weg wie unser Zumwinkel !
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- Volker1959
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Keiner tut deinem Ram was!pigab schrieb: Nachher tun die mein RAM was an!
Zollkennzeichen kannst Du vergessen, weil kein Händler dazwischen ist!
Im Hafen ist es das normale Bild mit den gelben Kennzeichen!
Mit einem Anhänger darfst Du den Ram nicht ziehen! Das wird teuer!!!!!
Der Anhänger wiegt ca. 700 kg!!
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- pigab
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Mein Ex-Scheff dreht ja grad so richtich auf, die Gerichte werden sich vielleicht sogar noch bei ihm entschuldigen.
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Bernd
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