Topic-icon Frage Neue Besteuerung von PU

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20 Jahre 6 Monate her #1 von 2vgsrainer
Neue Besteuerung von PU wurde erstellt von 2vgsrainer
Hallo

Matze hatte im alten Forum hierzu schon geschrieben das die neue Bescheurerung :hammer: :evil: :Teufel: beschlossen wäre und kommt.

Weis jemand schon was genauereres hierzu :?: :?:

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20 Jahre 6 Monate her #2 von zobelix
zobelix antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
muß im zuge der eu geschichte noch genau geprüft werden.
haben also noch zeit

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20 Jahre 6 Monate her #3 von romo1980
romo1980 antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
Wenn ich die Aasgeier und Wegelagerer richtig verstanden habe geht es "erst" mal nur um die sogen. Kombinationskraftfahrzeuge die nach Gewicht besteuert werden, und noch nicht um LKW´s. Aber wenn die neuen Steuermillionen erst mal fließen werden die sich schon wieder nach weiteren Quellen umsehen und auch auf die PU kommen.
Eine Möglichkeit wäre weiter Aufzulasten auf über 3,5 t. Aber das kriegen warscheinlich nur die Fullsizer hin.

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20 Jahre 6 Monate her #4 von 2vgsrainer
2vgsrainer antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU

romo1980 schrieb: Wenn ich die Aasgeier und Wegelagerer richtig verstanden habe geht es "erst" mal nur um die sogen. Kombinationskraftfahrzeuge die nach Gewicht besteuert werden, und noch nicht um LKW´s. Aber wenn die neuen Steuermillionen erst mal fließen werden die sich schon wieder nach weiteren Quellen umsehen und auch auf die PU kommen.
Eine Möglichkeit wäre weiter Aufzulasten auf über 3,5 t. Aber das kriegen warscheinlich nur die Fullsizer hin.


Danke für die schnelle Anwort !

Na das sieht ja dann im Moment zumindest nicht so schlecht aus auch wenn es wahrscheinlich so wird wie romo schreibt

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20 Jahre 6 Monate her #5 von 2vgsrainer
2vgsrainer antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
Hab eben nochmal zu dem Thema gegraben und folgenden Artikel gefunden:

Pressemitteilung des BMU Nr. 115/04 Berlin, 30.04.2004
Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen
Trittin begrüßt Beschluss der Länder-Finanzminister
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den gestrigen Beschluss der Länderfinanzminister gegen das Steuerprivileg für schwere Geländewagen begrüßt. "Aus Gründen eines glaubwürdigen Umweltschutzes halte ich es nach einem Jahr Diskussion für dringend notwendig, so schnell wie möglich eine Änderung herbeizuführen", sagteTrittin. Da die Kraftfahrzeugsteuer vollständig den Ländern zufließe und der Bund bei diesem Thema keine eigenen finanziellen Absichten verfolge, sei damit der Weg frei für eine rasche Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, so der Bundesumweltminister. Trittin hatte dies schon vor einem Jahr gefordert.Im steuerlich bislang privilegierten Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts ist die Kfz-Steuernicht nur bedeutend niedriger, sie erfolgt auch ohne Berücksichtigung des Emissionsverhaltens der Fahrzeuge."Damit werden nicht nur die Käufer hochmotorisierter schwerer Edel-Geländewagen bevorzugt. Ohne eine rasche Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung droht sich das bisherige Schlupfloch auch noch zu einerBresche für alte Stinker zu erweitern", warnte der Bundesumweltminister. Es entwickele sich derzeit eineregelrechte Szene, die den Besitzern älterer Fahrzeuge eine sogenannte "Auflastung" anbiete, um die erhöhte Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit schlechterem Abgasverhalten zu umgehen. Mit einem vergleichsweise billigenGutachten und ein wenig Zubehör dürfen dann auch größere Vans und ähnliche Fahrzeuge formal 2,8 Tonnentransportieren und werden nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert. "Das torpediert unser System der Schadstoffklassen und damit der steuerlichen Anreize für saubere Kraftfahrzeuge", sagte der Bundesumweltminister. Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung des Steuerschlupfloches sieht derBundesumweltminister nicht. Denn die Regeln zur Definition von Nutzfahrzeugen finden sich bereits heute in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. "Es fahren doch massenweise Pkw und Kleintransporter unterhalb der 2,8-Tonnen-Grenze auf unseren Straßen, die als Nutzfahrzeuge zugelassen sind und auch sinnvollerweise steuerlichbevorzugt werden", sagte Trittin. Auch Umrüstungen von Pkw für eine gewerbliche Nutzung seien heute gängige Praxis. Dafür müssen allerdings unter anderem die hintere Sitzbank und die dazugehörigen Sicherheitsgurtedauerhaft und irreversibel ausgebaut werden. "Damit kann auch ein VW-Touareg nach dem entsprechenden Umbau wieder wie ein Gemüsepritschenlaster zugelassen werden", sagte Trittin.
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Seine Kernaussage:
"Im steuerlich bislang privilegierten Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts ist die Kfz-Steuernicht nur bedeutend niedriger, sie erfolgt auch ohne Berücksichtigung des Emissionsverhaltens der Fahrzeuge."
Andersrum gesagt: Die Gewichtsbesteuerung für alle Nicht-LKW von 2,8 bis 3,5 Tonnen wird abgeschafft und stattdessen gilt dann auch Hubraum/Schadstoffklassenbesteuerung. Nur für LKW (Nutzfahrzeuge) gilt weiterhin die Gewichtsbesteuerung und bei denen ist es egal ob sie 500kg oder 3 Tonnen zul. GG haben.

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20 Jahre 6 Monate her #6 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
Hi Rainer

Wenn das so durchgeht wie du geschrieben hast dann kann ich endlich wieder richtig ruhig schlafen.
Dann werden einige Pick up Besitzer ihre Trucks wieder von PKW auf LKW ummelden.
Zitat Trittin :
>>>> Damit kann auch ein VW-Touareg nach dem entsprechenden Umbau wieder wie ein Gemüsepritschenlaster zugelassen werden", sagte Trittin. <<<

Meinetwegen,wenn die Die Sitze u. Gurte ausbauen und die hinteren Scheiben mit Bleche verschweißen (welch ein Anblick beim Tuareg, Cheyenne & Co :D :D :D

Aber dann sind wir eigentlich wieder da, wo das FA ca. 1997 aufgehört hat.
Erbarmungslose Jagd auf die umgebauten (als LKW zugelassenen) Geländewagen.

Wir können nur hoffen das die Sache für uns positiv ausgeht

Gruß Rudi

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20 Jahre 6 Monate her #7 von zobelix
zobelix antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU

über 3,5 t. Aber das kriegen warscheinlich nur die Fullsizer hin

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20 Jahre 6 Monate her #8 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
...da kann man nur hoffen, das es die reichen säcke mit touareg /cayenne und m- und g-klasse trifft, die eh nur aus steuergründen ihren edeloffroader umklassifiziert haben. die jungs, die 100.000 € und mehr für ihre karre ausgeben, können auch die dafür fällige steuer zahlen. hoffen wir, das es nicht die als LKW zugelassenen pu's trifft.

...da die jungs in berlin aber sowiso derzeit etwas verwirrt sind, würde ich mich aber nicht unbedingt auf obige kernaussage trittin's verlassen. :evil:

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20 Jahre 6 Monate her #9 von Webcamper
Webcamper antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
Hallo LKW-Fahrer
Da ich bei den "verwirrten Jungs" hier auch in Berlin wohne,konnte ich nun in der Zeitung lesen das wohl Pick up`s nicht davon beroffen sind.Es geht wohl wirklich mehr um die 2. Wagen der Grossverdiener(SUV).
Warten wir ab wie sich das entwickelt.

Hey Cayenne
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20 Jahre 6 Monate her #10 von Matze
Also diese Misthunde da oben in Bärlin, die gehen mir so was auf den Sack...... Ich warne Tritt-Ihn und diese ganze Ganovenbande von raubenden Hirnathleten ausdrücklich davor jemals ins Allgäu zu kommen, denn da werden die aufs Bitterste gejagt. (Werde dann zum Ripper vom Oberallgäu....)
Ein Familienvater soll also nach Tritt-Ihns Vorstellung dann in Zukunft die Kinder im Anhänger transportieren, nur weil man die Hintersitze rausreissen muss. Kinderanhänger quasi - so mit Spielkiste und Windelfach. Oder aber fett Steuer zahlen und damit bestraft werden wenn man Kinder und damit zukünftige Steuersklaven produziert hat und die Hintersitze drin lassen will. Oder man soll auch noch extra bestraft werden wenn man im Allgäu wohnt, wo man ohne Geländewagen gar nicht auskommen kann.

Naja, Hundeanhänger gibts ja schon - warum nicht Kinderanhänger? Äääääh und Hundesteuer gibts ja auch schon, warum also nicht gleich auch noch ne Kindersteuer, hä??? !!!!!

Und was ist eigentlich mit der Schwiegermutter wenn man die hinteren Sitze raus hat???? Die kommt auf den Dachträger - oder auf so nen Kotflügelsitz wie früher bei Daktari. Ist bestimmt gut für die Frisur.


KOMM OMMA ----RAUF AUFN KOTFLÜGEL ---WIR FAHRN ZUM ALDI!!!!!

JAHAAAA; KOMM GLEICH
SUCH NUR NOCH SCHNELL DIE STURMHAUBE......

Aber jetzt mal im Ernscht:
Ich erwäge ohnehin bald meine Fahrzeuge in Österreich anzumelden. Eine Nummer, eine Steuer und ne unbegrenzte Anzahl von Autos und Motorrädern, Schleppern und Schützenpanzern können damit rumfahrn.

Je nach belieben. Einfach Nummer umstecken, basta.

Tritt-Ihn soll nur so weitermachen. Er gibt mir mit seinem Mittelscheitel bereits die Linie fürs Beil vor.

Einen sakrisch schönen Gruass
Matze
(Allgäuer Quadratfaultier)

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20 Jahre 6 Monate her #11 von Reini
Reini antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU

Hundesteuer gibts ja auch schon, warum also nicht gleich auch noch ne Kindersteuer, hä???

Also...ich fänd's nur fair! :mrgreen:

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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20 Jahre 6 Monate her #12 von romo1980
romo1980 antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
Wenn´s auch im Moment so aussieht als wären nur die SUV´s betroffen.
Ich trau den Drecksäcken keinen Augenblick über´n Weg.
Vor Jahren versuchten Sie schonmal auch den Pickups die LKW Zulassung abzuerkennen, jedenfalls steuerlich.
Wenn die die Kombis im Sack haben sind wir dran.
Wir müssen halt abwarten wie hoch das Gewicht für Gewichtsbesteuerrung gesetzt wird, und dann den Weg über Auflastung oder große Fullsizer suchen. Oder Weiß auch nicht????????

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20 Jahre 6 Monate her #13 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
...warten wir's malab, ob der krug an uns vorrübergeht, ansonsen begehen wir halt alle "Steuerflucht" nach österreich.
...da mieten wir uns dann alle einen briefkasten, in dem wir dann alle wohnen und unsern pu anmelden... :D

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20 Jahre 2 Monate her #14 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
Hallo zusammen

Hab grad mit meinem Finanzamt gesprochen wg. meinem Kfz-Steuer -Einspruch vor fast 5 Jahren.
Hab ihn auf die neue kommende Steuer angesprochen.

Offiziell darf er noch nichts sagen .
Aber wie´s z.Z. ausschaut werden dann alle jap. DoKa´s als PKW (nach Hubraum ) versteuert.
Grund : FA ist nicht an die Zulassungsform gebunden und kann nach ""Augenschein"" entscheiden.
Die Ladefläche muß auf alle Fälle größer sein als der Fahrgastraum.

Er meint : Bei SoKfz Zulassung (immer, nicht wechsel-oder wahlweise) wird als LKW versteuert, egal wieviel Sitzplätze.

Normal-Cab oder King,Xtra-Cab nach wie vor LKW Steuer

Wie schon gesagt --- Aussage eines Finanzbeamten der offiziell
den Mund halten müßte ---

Auf alle Fälle für mich und viele andere GRANDE SCH......

Abwarten und hoffen


Gruß Rudi

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20 Jahre 2 Monate her #15 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: Neue Besteuerung von PU
...würde mich auch mal interessieren....
Also rausmit der sprache, aber bitte nur hieb und stichfestes!!!!

Sch..hausparolen hab ich nämlich an jeder ecke..... :lol:

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