Topic-icon Frage Womo Zulassung die Nächste

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16 Jahre 6 Monate her #21 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste

Oder geht es mehr um das Sonntagsfahrverbot mit Hänger?


Ist der einzige Grund warum man bei nem 1 1/2 Kabiner ne Wo-Kabine einträgt.
Ich wüßte sonst keinen.

Werde mir das jedoch auch schenken, da ich erstens befürchte mein FA könnte dann WoMo-Steuer aufrufen
und zweitens ist mir pesönl. das Risiko erwischt zu werden zu gering.
Fahre seit Jahren mit Hänger und habe also schon genug Geld für ein Ticket gespart. :-)

Grüße

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16 Jahre 6 Monate her #22 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste

Ist das denn mit Womo Eintrag noch billiger? Oder geht es mehr um das Sonntagsfahrverbot mit Hänger?


Die Sache steht hier im Forum schon lang und breit beschrieben, aber trotzdem nochmal!
Zum einen ist die Versicherung als Womo dann nochmal deutlich günstiger als deine! 8)
Wenn man eine wertvolle Kabine hinten drauf hat, sollte man diese doch Vollkasko versichern, und das geht nach meinem Wissen nur, wenn sie eingetragen ist!
In Ländern wie der Schweiz kann es bei einer nicht eingetragenen Kabine Probleme geben, weil die Kabine dann als "Ladung" gilt, und seitlich nicht überstehen darf!
Also ich würde, selbst wenn meine Kabine nur 3000,- € wert wäre, diese immer eintragen lassen, und auch Vollkasko versichern!!
Kostet ja nichts!! :lol: Nee, stimmt nicht! Sogar noch weniger! Ich zahle nämlich nur 410,-Euro im Jahr mit VK!
Die Sache mit den Anhängern hat sich ohnehin bald erledigt!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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16 Jahre 4 Monate her #23 von flamingo
flamingo antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste
Moin,
bin zwar spät,aber besser wie garnicht.
Zahle für meinem L200 DoKa mit Oxikat als PKW,
Steurern 431euro,
Versicherung 100%mit Schutzbrief ,150euro selbstbeteiligung --622euro
Kabine ist nicht versichert.
Gruß Torsten

Lebe Deine Träume.!!

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16 Jahre 4 Monate her #24 von knoepfles
knoepfles antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste
Hallo zusammen,
auf meinen Einspruch beim FA-Pforzheim habe ich eine Ablehnung erhalten. Die Begründung war, dass das Finanzgericht München mit einem Urteil aus 2004 die Mittelkonsole als personenbefördernde Fläche entschieden hat. Habe meinen Fall jetzt auch bei Anwalt Nehm.
Wegen der Versicherung, habe die Kabine als ww in Pforzheim eingetragen bekommen. Die VK Versicherung bei der Basler liegt bei €325,00- mit 500 SB.

Gruß
Christian

Ranger DoKa XLT mit Six-Pac 6.0 Mini
Nissan Navara mit Kodiak
Ford Ranger Limited mit Tischer 230
Ford Ranger Limited mit Tischer 240

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16 Jahre 4 Monate her #25 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste

dass das Finanzgericht München mit einem Urteil aus 2004 die Mittelkonsole als personenbefördernde Fläche entschieden hat. Habe meinen Fall jetzt auch bei Anwalt Nehm.

Das sind doch so Dr......säcke, aber du hast ja gleich den richtigen Anwalt! Nach einem neuen Grundsatzurteil aus Köln, darf diese Fläche und der Fahrersitz nicht zur Personbeförderndende Fläche hinzugezählt werden!


Grüße vom Hügel


Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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16 Jahre 4 Monate her #26 von Zaphod
Zaphod antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste
Hi Stefan,

hast du da einen Link dafür??? Oder ein Aktenzeichen. Hast ja mitbekommen, daß ich mich momentan auch mit dem FA rumärgere....

Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!

Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn

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16 Jahre 4 Monate her #27 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste
Hallo Peter, ne leider nicht mehr, ich hab mich ja damals mit meinem Mazda rumgeärgert und so die Gesetzestexte gelesen. Habe mich dann aber an www.proallrad.com">www.proallrad.com gewendet, da ich bei dem sturen beamten keine Chance hatte! Kostet 60.-€ im Jahr Mitgliedsbeitrag und er Anwalt nochmals so um die 70, rentiert sich aber! Lese mal die auf denn seiten das wird dir auch schon weiterhelfen!!


Grüße vom Hügel


Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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16 Jahre 4 Monate her #28 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste
edit

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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16 Jahre 4 Monate her #29 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste
Auszug aus PROALLRAD

Ermittlung der „zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche” gemäß
der Änderung im KraftStG vom 22.12.2006 für die sog. Pick Up.

Auszug aus dem Gesetz:
Artikel 1
(2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die in der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG ... entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
...
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges.


Hintergrund:
Mit dieser Neuregelung im KrafStG beschreibt der Gesetzgeber das jetzt als „insbesondere” ausschlaggebende Kriterium, wann ein Fahrzeug steuerlich immer als „PKW” (Hubraumbesteuerung) gilt.
Dabei ist festzustellen, dass das Gesetz mit dieser eindeutigen „insbesondere” Formulierung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) abweicht, der in den letzten Jahren immer wieder auf die Gesamtwürdigung des von ihm entwickelten Kriterienkataloges* abgestellt und dabei immer wieder betont hat, dass eben kein Kriterium allein entscheidend sei.
*(die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers)
Im Gesetzestext wird jedoch eine vom BFH ebenfalls abweichende, ganz neue Beschreibung zur Flächenbewertung aufgenommen, die „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche”.
Während der BFH noch in seinem letzen Urteil vom 28.11.06 (VII R 11/06) die Größe der „Ladefläche/des Laderaums zur Lastenbeförderung” ins Verhältnis zur gesamten Nutzfläche gestellt hat, stellt der Gesetzgeber jetzt „die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche” ins Verhältnis zur „gesamten Nutzfläche”.
Um nun zu wissen, ob generell ein „PKW” oder eventuell doch ein „anderes Fahrzeug” getreu des Gesetzestextes vorliegt, bedarf es also der Ermittlung der genannten zwei Faktoren:
1. Ermittlung der „gesamten Nutzfläche”
2. Ermittlung der „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche”


VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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16 Jahre 4 Monate her #30 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Re: Womo Zulassung die Nächste
Zum Thema PU und LKW Zulassung: Ich hatte bei meinem alten PU einen Schadensfall am Fahrzeug und der Kabine bei einem Unfall. Die HUK hat beides bezahlt, obwohl die Kabine "nur" Ladung war.

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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