Frage Zulassung LKW-geschlossener Kasten
- Wolfgangchen
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Habe meinen VW-T5 nach Umbau mit aufgesetzter "leerer" Absetzkabine beim TÜV vorgestellt.
Habe dann den Eintrag: LKW-geschlossener Kasten, ww. Aufbauart LKW-Plattform in den Fahrzeugschein bekommen.
Nun ist die Kabine endlich ausgebaut und es stellt sich für mich die Frage ob das Auto weiterhin als LKW-geschlossener Kasten betrieben werden darf. Ich möchte es auf jeden Fall so belassen.
Gruß Wolfgang
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- Michael aus Erfurt
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Gruß Michael
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- Wolfgangchen
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sehr interessant.
Mir wurde gesagt, dass ein LKW-geschlossener Kasten nur dann ein LKW bleiben kann, wenn er nicht als Wohnmobil ausgebaut ist. Sprich: "Möbel müssen zumindest leicht ausbaubar sein und dürfen somit nicht fest installiert sein".
Er müsste also als Sonder KFZ-Wohnmobil zugelassen werden.
Was hältst Du von diesem Argument?
Gruß Wolfgang
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- QuestMan
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so ganz verstehe ich Dein Ansinnen nicht. Müssen tust Du gar nichts.
Aber:
1.) Hast Du keinen LKW-geschlossener Kasten mehr!
2.) Fährst Du jetzt Deine Wohnkabine auf der Aufbauart LKW-Plattform als Ladung spazieren.
Worauf willst Du denn jetzt hinaus? Oder wo ist das Problem?
Grüße
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- Wolfgangchen
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Nur habe ich dann ein größeres Problem wenn ich in die Schweiz oder nach Italien fahren will (Sind ja doch recht beliebte Länder). Das Problem ist der seitliche Überhang.
Ich habe über die breiteste Fahrerhauskontur hinaus auf jeder Seite etwa 10 cm ragen. Ungefähr die Breite der Eckverbindungen.
Der geschlossene Kasten ist halt in den Papieren mit der Kabinenbreite eingetragen und gibt daher keine Probleme.
Deshalb mein Wunsch als geschlossener Kasten zu fahren.
Außerdem ist die Kabine mit vier Durchsteckschrauben und Muttern befestigt. Darf man die Kabine denn dann als Ladung mitnehmen, wie Du vorgeschlagen hast?
Gruß Wolfgang
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- Krabbe
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Hä? Du kast doch den Eintrag mit wahlweise Wechselaufbau Wohnkabine und nicht ww. LKW-Koffer?
@ Wolfgangchen
Ladung ist nur dann Ladung, wenn sie mit Bordwerkzeug gelöst werden kann. Bordwerkzeug ist dabei leider nicht das, was Du in Deinem Werkzeugkoffer dabei hast, sondern nur das, was der Hersteller serienmäßig mitgeliefert hat.
Also i. d. R. 10/13er Schlüssel, Umsteckschraubendreher und der Radmutternschlüsel.
MfG, Krabbe
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- Silberpfeil
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wo genau ist das Problem mit dem seitlichen Überhang? Haben nicht fast alle z.B. Alkovenwohnmobile einen ähnlichen seitlichen Überhang? Und die LKW?!
Warum unbedingt LKW geschl. Kasten? Wo soll da der Vorteil liegen?
Meine T4 Doka ist übrigens als LKW versteuert und als Wohnmobil versichert, auch dann inclusive Kabine, wenn der Elchstall daneben steht!
Gruß
Silberpfeil
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- Wolfgangchen
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Dann fahre ich ja absolut kriminell durch die Gegend.
weil:
1. Der geschlossene Kasten keiner mehr ist, weil er innen als Wohnmobil ausgebaut ist.
2. Es auch keine Ladung ist, weil die Kabine mit vier Durchsteckschrauben und Muttern befestigt ist. (Mit 17er Schlüsseln leicht zu lösen)
Ist meine Schlußfolgerung richtig?
Gruß Wolfgang
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- Huegelcamper
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1. Der geschlossene Kasten keiner mehr ist, weil er innen als Wohnmobil ausgebaut ist.
2. Es auch keine Ladung ist, weil die Kabine mit vier Durchsteckschrauben und Muttern befestigt ist. (Mit 17er Schlüsseln leicht zu lösen)
Meine Meinung:
Zu 1. Wer sagt denn was anderes? der Kasten ist geschlossen! oder?
Zu 2. Ladungssicherung, es ist ja deine Sache wie du deine Ladung befestigst Hauptsache sicher!
Grüße vom Hügel
Stefan
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- Volker1959
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Also lass doch einfach deine Eintragung auf LKW offener Kasten ww. so.KFZ Womo. mit Längen und Breitenangabe + Höhenangabe ändern!!
So hat Nordstar das bei mir eintragen lassen!
Bei der Variante, die Du jetzt hast, bekommst Du die günstigere Wohnmobilversicherung nicht
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- Krabbe
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In meinen Augen (wenn man es genau betrachtet) 1) Ja und 2) Ja.
Ich würde die Kiste an Deiner Stelle auch als ww. Wohnmobil eintragen lassen.
@ Hügelcamper,
Ich würde Dir raten, Dich mit der gesamten Zulassungsthematik etwas näher auseinander zu setzen.
Zu 1) Wenn Du einen LKW-Koffer so weit umbaust, dass die Vorraussetzungen für einen LKW-Koffer nicht mehr gegeben sind bzw. er die Merkmale eines Wohnmobils aufweist, dann ist es eben (streng genommen) kein LKW-Koffer mehr.
Zu 2) Lies noch mal mein Posting oben zur Abgrenzung Ladung/Fahrzeugbestandteil. Es gibt sehr wohl Regelungen zur Ladungssicherung bzw. Definitionen, ob ein Teil fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (und dann per Definition keine Ladung sein kann), oder Ladung ist.
@ Silberfeil,
Es geht darum, ob die Ladung seitlich übersteht, oder nicht. Beim Alkovenwohnmobil, bei der eingetragenene Wohnkabine etc. sind seitlichen Abmaße eingetragen und damit steht da nichts über. Wenn Du jetzt eine Wohnkabine als Ladung transportierst, dann steht sie (meist) seitlich über (Und ist breiter, als das Basisfahrzeug in den Papieren eingetragen ist) und dann gibt es Probleme in der Schweiz und in Italien.
MfG, Krabbe
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- Volker1959
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Es geht darum, ob die Ladung seitlich übersteht, oder nicht. Beim Alkovenwohnmobil, bei der eingetragenene Wohnkabine etc. sind seitlichen Abmaße eingetragen und damit steht da nichts über. Wenn Du jetzt eine Wohnkabine als Ladung transportierst, dann steht sie (meist) seitlich über (Und ist breiter, als das Basisfahrzeug in den Papieren eingetragen ist) und dann gibt es Probleme in der Schweiz und in Italien.
Besser hätte ich es nicht schreiben können!
Also viiiel Schreiberei um Nichts! Ist doch sehr einfach zu lösen, dieses kleine Problem
Mit der Womo-Eitragung schläfst Du auch besser, und billiger wird die Versicherung auch noch
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- Huegelcamper
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Mach noch "zusätzlich" zwei Spanngurte hin und die Sache ist gegessen... und außerdem, muss der Koffer sollte er Bestandteil des Fahrzeuges sein nur mit erheblichem Aufwand vom Fahrzeug zu trennen sein und nicht
verstehe gar nicht wie der TÜV das so abgenommen und ein LKW geschlossener Kasten daraus gemacht hat, aber egal jeder TÜV ist anderst.Mit 17er Schlüsseln leicht zu lösen)
So viel zur Zulassungsthematik.
Zu 1. muss ich mein oberes Posting korregiern! Eintragung als LKW ww. Wohnmobil wg. VS ansonsten kanns ins Auge gehen.
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- Volker1959
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Huegelcamper, was denn sonst, es war ja noch kein Innenausbau drin! Dann isses doch nichts anderes als ne isolierte Kiste, oder?!verstehe gar nicht wie der TÜV das so abgenommen und ein LKW geschlossener Kasten daraus gemacht hat
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- Krabbe
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erheblicher Aufwand ist halt, wenn Du Werkzeug brauchst, was nicht mit dem Fahrzeug mitgeliefert wurde. Die Ladeflache (=Pritsche) bei der T4 Doka war auch nur mit 8? Schrauben am Rahmen befestigt. Also auch kein wirklich großer Aufwand.
MfG, Krabbe
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- Huegelcamper
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OKAlso auch kein wirklich großer Aufwand.
Volker es geht um die 4 Schrauben.... aber is ja egal, der TÜV hat seinen Segen gegeben und der Rest ist egalwas denn sonst, es war ja noch kein Innenausbau drin!
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Stefan
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