Frage ADAC Rücktransport der Kabine, wenn Fahrzeug defekt
- Robert369
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waren gerade beim ADAC und ich konnte dort etwas klären, was vielleicht auch andere interessieren könnte. daher das posting...
mein pu ist nicht mehr der jüngste und angesichts der bevorstehenden jungfernfahrt mit der tupperdose nach italien wollte ich wissen, ob bei einem (wirtschaftlich) totalen fahrzeugschaden der rücktransport der kabine (ist als zuladung und nicht als so. KFZ womo eingetragen) vom ADAC übernommen wird.
die antwort:
wenn das fahrzeug nicht in einem "mutwillig sehr schlechtem zustand" ist und dieser nicht die maßgebliche ursache für das problem ist, wird die kabine zurückgebracht.... (faustgroße rostlöcher usw...)
mit anderen worten: wenn die tour nicht dazu dient, lediglich seinen schrott ins ausland zu überführen, dann übernehmen die den rücktransport der kabine.
grüße
-robert (...hat jetzt kein gefährliches halbwissen mehr...)
... langsam gehen die Planungen für eine neue Kabine Los...
Hubdach? CFK-Monocoque? Wärmepumpe?
Basisfahrzeug???
--> und dann: Für 2+2 Personen !!!
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- Zaphod
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wenn die Kiste den Geist aufgibt, werde ich dir die Spiegel und Rücklichter abnehmen
Nee mal Spaß beiseite, viel vergnügen im Stiefel und schrottfreie Fahrt. Erhol dich gut und bring pics mit.
Zaphod, kein Urlaub in sicht
Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!
Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn
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- PIRATE
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danke dir robert369
und viel spaß im urlaub
grüße
pirate
Dodge Ram 2500, 5.9 Cummins, Long Bed, mit Lance Truck Camper 810
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- QuestMan
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Grüße
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Ist auch sichergestellt daß der ADAC auch LKW zurückholt :
Ich habe mal gehört, daß der Schutzbrief nur für PKW sei und schon mal ein gelber Engel unverrichteter Dinge von dannen zog.
Werner
Gruß
OffRoad-Ranger
1. 2477ccm díosal
2. 3959ccm gásailín
3. 2499ccm díosal
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- QuestMan
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- Robert369
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- kab geht als zuladung durch, und das wird tatsächlich so ähnlich behandelt wie gepäck.
- lkws sind nicht im schutzbrief drin. es gelten maximale abmessungen (siehe questman). höhe war -wenn ich mich recht ensinne- bis 3.30m??, usw...
- ich musste außerdem versichern, dass der wagen die 2,8t grenze nicht überschreitet! kann nicht sagen wo das lkw-limit genau liegt, aber es gibt scheinbar eins!!! wie beim adac eine lkw-definition ausgelegt wird, kann ich ebenfalls nicht sagen. meiner läuft auch als "lkw offener ksaten" und ist bei denen kein lkw
btw: es hat übrigend geschlagene 20 Minuten gedauert, bis die zentrale in münchen etwas mit "schlafboxen auf pritschenwagen" anfangen konnte!
haben sich aber sehr bemüht!!!
grüße
-robert (...will einfach nur noch wech...)
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- holger4x4
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Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- Reini
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Jau, wir sind doch die Härtesten unter der Sonne!Holger4x4 schrieb: ....hört sich so nach Wild-West an
Aber wehe, die Sonne geht irgendwann unter, und die Fußbodenheizung ist abgekackt, das Bier aus 'm Kühlschrank nicht kalt genug, der Sat-Empfang gestört, oder der Hotspot für's Notebook funzt nicht....
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- Kalle
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Gruß Kalle
ehemals Nissan Kingcab Navara D40 + Tischer Trail 260S,
dann Pössl Concord Compact, jetzt Bimobil LB 355
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- Huegelcamper
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Hallo Herr Popp,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Wir freuen uns ueber Ihr Interesse an unseren Leistungen und gehen gerne im Folgenden auf Ihr Anliegen ein.
Die ADAC-Mitgliedschaft schuetzt Sie beim Fuehren aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland nach Panne, Unfall und Diebstahl. Folgende fahrzeugbezogene Leistungen erhalten Sie in Deutschland:
Pannen- und Unfallhilfe bis 200,- Euro
Abschleppen bis 200,- Euro
Bergung in voller Hoehe
Beihilfe bei Tierkollision
Geschuetzt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplaetzen (einschliesslich Fahrerplatz), bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu 10 m Laenge, bis zu 3 m Hoehe und bis zu 3,5 t zulaessigem Gesamtgewicht. Alle angegebenen Masse gelten einschliesslich Ladung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.adac.de">www.adac.de .
Bei Fragen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Allzeit gute und sichere Fahrt.
Mit freundlichen Gruessen
Monika Reiser
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)
Mitgliederservice (MBE)
Tel.: 089 7676 5700
Fax: 089 7676 2332
Impressum www.adac.de/impressum">www.adac.de/impressum
VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69
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- mert
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der Sat-Empfang gestört,
na, da werd ich mal kein Problem haben - SAT und TV kommen mir nicht in die ohnehin kleine Kiste. Außerdem gibts ja auch noch andere Abendgestaltungen ...
Gruß, Merten
Nissan Navara 3,5t / bimobil Husky230
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- mert
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bis zu 3 m Hoehe
Geht ja knapp in die Norm (2,95 Höhe); nachdem der ÖAMTC ein Schwesternclub vom ADAC ist (tw. machen sie auch die Crash-Tests miteinander) wird's wohl ähnlich sein, werde mich aber auch sicherheitshalber vergewissern.
Gruß, Merten
Nissan Navara 3,5t / bimobil Husky230
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- Gogolo
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3. Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
* eine Gesamtbreite von 2,55 m,
* eine Gesamtlänge von 10 m,
* eine Höhe von 3 m sowie
* ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Der Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.
4. Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
* einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
* einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht: Bergung (§ 26), Fahrzeugtransport (§ 30), "Pick-up" Service (§ 31) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr.2).
Wenn also das Fahrzeug ein "Wohnmobil" ist, dann gelten 3,20m Höhe und 7,5 to GG.
Habe die Ehre
Gogolo
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- mert
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wie erwartet ist es in Österreich (ÖAMTC) genau wie beim ADAC
Anbei übermitteln wir Ihnen die gewünschten Informationen.
Durch den Schutzbrief können Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht vom 3,5t, einer max. Höhe vom 3 m, einer max. Länge von 7 m und meiner max. Breite von 2,5m geschützt werden.
D.h. Ihr Fahrzeug ist innerhalb der der Schutzbriefbestimmungen und ist somit in Ihrem Schutzbrief geschützt!
Über Leistungen unseres Clubs informieren wir Sie gerne rund um die Uhr.
Heute (Sonntag) um 12,39 Uhr angefragt und um 13,00 Uhr Antwort erhalten - nicht schlecht.
Gruß, Merten
Nissan Navara 3,5t / bimobil Husky230
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- syberbruno
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- Alles könnte einfach sein......
Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab
Nordstar Camp Compact (2002)
Bevor isch misch uffresch isses mier liwwer Egal...
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