Topic-icon Frage nochmal Sonn- u. Feiertags-Fahrverbot

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17 Jahre 4 Monate her #1 von hudsonbay
nochmal Sonn- u. Feiertags-Fahrverbot wurde erstellt von hudsonbay
laut unserem "Oberverkehrsfutzi" darf man mit dieser Eintragung (wenn die Kabine drauf ist) einen Anhänger ziehen. Nur nochmal erwähnt, weil da die Meinungen auseinander gehen.

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17 Jahre 4 Monate her #2 von PIRATE
danke ...

noch ne frage dazu:
... wenn ich am sonntag/feiertag KEINE kabine drauf hab, und einen anhänger mit GRÜNEM kennzeichen (sportanhänger) anhänge, dann darf ich den anhänger mit grünem kennzeichen aber auch ziehen ... ODER?

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17 Jahre 4 Monate her #3 von QuestMan
NEIN !

Grüße

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17 Jahre 4 Monate her #4 von PIRATE
ich dachte ich hätte so ne info im kopf ... evtl. mit ausnahmegenehmigung der jeweiligen landesregierung???

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17 Jahre 4 Monate her #5 von QuestMan
Sorry, aber Ausnahmen sind doch hier nicht das Thema.

Nach wie vor ist das alles eine "Grauzone" und ist zulassungstechnisch, sowie von der Handhabung der Polizei bei Kontrollen, nicht zu verallgemeinern.

Hinweise auf s.g. "Ausnahmegenehmigungen" sind zwar immer mal wieder das Thema,
aber was das eine Landratsamt macht, wird das andere ablehnen.

Abgesehen davon hatten wir das alles schon.

Grüße

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17 Jahre 4 Monate her #6 von PIRATE
@questman

sorry, das wir das thema schon hatten ....

paßte eben nochmal ganz gut!!!

außerdem ist diese info doch interessant. und ich bin der meinung: nicht nur für mich!

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17 Jahre 4 Monate her #7 von hudsonbay

PIRATE schrieb: danke ...

noch ne frage dazu:
... wenn ich am sonntag/feiertag KEINE kabine drauf hab, und einen anhänger mit GRÜNEM kennzeichen (sportanhänger) anhänge, dann darf ich den anhänger mit grünem kennzeichen aber auch ziehen ... ODER?


die farbe des kennzeichen tut nichts zur sache, ist nur steuertechnisch. jedoch bekommt man für "sportanhänger" leichter eine ausnahmegenehmigung.

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17 Jahre 4 Monate her #8 von PIRATE
nochmal danke ...

dacht ich mir doch das ich irgendwo noch was in erinnerung hatte ...

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