Topic-icon Frage Zweites Heck-Kennzeichen

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18 Jahre 3 Wochen her #1 von chucky
Zweites Heck-Kennzeichen wurde erstellt von chucky
Hallo Gleichgesinnte!

Schön das ich euer Forum gefunden habe, da ich etwas faul bin, schreibe ich meine Frage nicht neu, sondern kopiere den Text aus einem anderem Forum hierher. Ihr könnt mir aber bestimmt besser helfen, da ihr ggf. selbst damit Erfahrung habt.


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Unser Dodge Ram hat auf der Ladefläche eine absetzbare Lance Kabine, diese verdeckt das Kennzeichen vom Dodge komplett.
Daher ist an der Kabine ebenfalls ein Kennzeichenhalter angebracht.
Ich habe 3 Kennzeichen, eines für vorne, und 2 für hinten. Von den hinteren ist jedoch nur eines gestempelt.
Bei Fahrradanhängern welche das Kennzeichen teilweise abdecken kommt das ungestempelte Kennzeichen ja hinten an den Anbau, wie ist das in meinem Fall? Bei mir besteht keine Möglichkeit das Kennzeichen am Dodge zu lesen wenn die Kabine drauf ist.
Muss das gestempekte Kennzeichen am Aufbau sein, oder am Fahrzeug selbst?
Und wie ist es wenn ich die Kabine absetze? Die Kabine ist bei unserer Versicherung auch dann versichert wenn sich beide Fahrzeugteile an unterschiedlichen Orten befinden.
Wenn ich die Kabine nun zu Hause vor der Tür auf den Parkstreifen stelle, und mit dem Dodge fahre, welches Teil bekommt dann welches Kennzeichen?
Entweder werde ich unterwegs mit dem Dodge angehalten, oder der Aufbau bekommt Besuch vom Ordnungsamt oder sonstwem.

Wie mache ich es korrekt?
Vielen Dank.

--

Eben mal ein bisschen gesucht:

"(5b) Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend."


Der Text sagt mir dass ich an der Kabine das ungestempelte Kennzeichen anbringen muss. Oder ist die Kabine nicht als Ladung anzusehen?
Achja.. eines noch: Die Kabine ist öfter auf- als abgesetzt.
Wenn ich es so handhabe brauch ich jedoch wahrscheinlich nicht lange auf eine Politesse warten die nur das Fahrzeug als ganzes sieht und mich aufschreibt.

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Vielen Dank

Grüße
Chucky

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18 Jahre 3 Wochen her #2 von DerEine
DerEine antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen
Moin Chucky
Gestempeltes Schild am Pickup ungestempeltes an die Kabine!
Ob man seine Kabine überhaupt solo auf dem Parkstreifen stehen lassen darf....gute Frage neue Frage! :oops: Vielleicht mal direkt mit eurem Ordnungsamt klären! Sollte sich eigentlich wie mit einem Stapel Brennholz oder Steine verhalten denn die Kabine ist ja auch nur eine Ladung!
Ob Deine Kabine im abgesattelten Zustand weiter bzw. noch mit versichert ist mußt Du mit Deiner Versicherung klären!

mfg Andreas

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18 Jahre 3 Wochen her #3 von chucky
chucky antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen
Versichert ist die Kabine immer, egal wo sich der PickUp aufhält. Ist extra so versichert.

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18 Jahre 3 Wochen her #4 von Mark
Mark antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen

chucky schrieb: Ist extra so versichert.


Dann sollte das doch gehen. Dann verhält es sich doch wie ein angemeldetes KfZ. Ich denke nur, dass Du das mit solchen rot-weissen Schildern absichern solltest, wie es bei wohnwagen Pflicht ist.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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18 Jahre 3 Wochen her #5 von Hartmut
Hartmut antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen
Och denke, dass die abgesattelte Kabine nicht auf der Straße stehen darf (ist ja kein Fahrzeug, sondern "nur" Ladung) - deshalb hat die Kabine ja auch kein eigenes Kennzeichen und man zahlt keine Steuer dafür.
Viele Grüße
Hartmut

Ranger + Husky 240

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18 Jahre 3 Wochen her #6 von DerEine
DerEine antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen
Ich denke auch das eine Kabine solo ohne Pickup drunter kein eigenständiges Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrszulassungverordnung ist! Die Versicherungsfrage ist bzw. steht dabei aber außen vor!
Ich würde es aber wie gesagt direkt mit dem zuständigen Ordnungsamt klären denn Städt und Gemeinden haben zum Teil sehr unterschiedliche Satzungen und was in der Gemeinde A erlaubt bzw. geduldet ist, wird in der Gemeinde XY direkt ohne wenn und aber zur Anzeige gebracht.
Bringt ja nix wenn wir uns hier einig sind was geht und was nicht, wenn die es wieder ganz anders sehen! :wink:

mfg Andreas

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18 Jahre 3 Wochen her #7 von Chevy Power
Chevy Power antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen
na,da gibt es bestimmt eine ausnahmereglung in der strordnung.
weil es gibt auch lkwbrücken ( ladepritschen mit einklappbeine) und absetzkübel,die so auf parkstreifen abgestellt werden.
natürlich sind dann an den ecken rot/weißeleuchtstreifen.

Heritage Camper Bj.1982 +Chevy 2500 Bj.95

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18 Jahre 3 Wochen her #8 von T5
T5 antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen
Also, ich habe das Nummernschild mit Flügelmuttern festgeschraubt und wechsel immer, da bei uns keinerlei Chance besteht, aufgesattelt auch nur einen Hauch vom Nummernschild zu sehen, d.h. Original mit Stempel ist immer hinten (Kabine steht allerdings solo nie auf öffentlichem Grund)

Gruß

Friedhelm

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18 Jahre 3 Wochen her #9 von helmut t4
helmut t4 antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen
Hallo,

die Stempel auf dem Schild müßen immer zu lesen sein, deshalb hab ich unser Kennzeichen links unter das Rücklicht umgesetzt. Hinten an der Kabine ist ein 2. ohne Stempel. Das ist so Ok.
Hatte gelegenheit mal nach zufragen bei den bunten Männern, wegen solo Kabine auf der Straße. Die Aussage war dann, kurzfristig, einen Tag lang oder so ist in Ordnung, nur länger nicht.

Gruß Helmut

Viele Grüße Helmut
aus der Waldsiedlung
unterwegs mit T4 Doka 2,5TDI,Bimobilabsetzkabine VD 280

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18 Jahre 3 Wochen her #10 von chucky
chucky antwortete auf Re: Zweites Heck-Kennzeichen
Ich habe bezüglich meinen Fragen unserem Ordungsamt eine eMail geschrieben in der alles genau erklärt wird. Mal sehen was mir geantwortet wird.
Vielen Dank für eure Infos schonmal

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