Frage HILUX 3,5t plus AZAR 4 Wohnkabine, Wohnmobil oder LKW

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4 Tage 18 Stunden her #1 von Janko
[object Object] Hallo,
das Thema ist mit Sicherheit nicht :
Ich wurde abgemahnt, da ich auf einem für Wohnmobile gesperrten Parkplatz parke (Anwohner mit gekaufter Genehmigung).
Die Verwarnung hatte ich abgelehnt, mit Begründung das Fahrzeug hat LKW-Zulassung.
Trotzdem PHM will die Abmahnung nicht zurückgeben.
Meine Frage an EUCH:
Gibt es bezüglich dessen Gerichtsurteile? Wenn ja, kennt jemand welche?

Da wir hier an der Grenze wohnen (Lindau) gibt es a Haufen junger Burschen aus der Polizeischule, die super wichtig sind und sie langweilen sich hier zum Tode.

Laut ADAC-Rechtsschutzversicherung sind Parkverstosse nicht versichert (warum auch immer), trotzdem bin bereit das gerichtlich zu klären.

Ich muss zumindest a Funkenhoffnung haben, dass es Sinn hat.

Eigentlich meide ich penibel, mich mit System-Angelegenheiten zu beschmutzen, in dem Fall aber ist mir das egal:

Als ich hier eingezogen bin, hatte ich einen Ford Nugget, wurde auch abgemahnt, wegen Womo-Zulassung (die Insel ist generell mit dem Verkehrszeichen für Womos gesperrt). Nachdem ich wegen anderen Ford Nuggets gefragt hatte, warum sie nicht abgemahnt werden, bekam ich Antwort: "Die anderen haben PKW-Zulassung", was ich auch gemacht hatte, seitdem war Ruhe.

Mit dem Hilux parke ich seit 3 JAhren und bis dato war kein Problem, jetzt aber die Maschinerie hat angefangen, zu rollen.
Entweder nicke ich ein und bekomme Magengeschwür (einen Wutausbruch hatte ich soeben) oder kläre das gerichtlich ab. Ich tendiere zu dem Zweiten.

Was würdet Ihr raten?
Kennt Ihr einen Anwalt, der Erfahrung in dieser Materie hat?

Danke im Voraus für Eure gute Ratschläge bzw. Infos.

Gruss vom Bodensee
Jachu

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4 Tage 15 Stunden her #2 von DickeDora
Servus, 
Weiß nicht ob es hilft.
Aber hier im Wohnort sind Parkplätze nur für Pkw gekennzeichnet und mit meinen Camper hatte ich Strafzettel trotz gültiger Parkscheibe.
Begründung war, das ist kein PKW, habe dann Auszug Fahrzeugschein vorgelegt, mit Ausbauplattform Fiat Ducato Pkw zur Personenbeförderung, und der Strafzettel wurde zurück gezogen.
Habe dann immer einen Auszug mit dem Bereich, laminiert auf Armaturenbrett gelegt, dann war Ruhe.

Lustiger Weise, bekommt der Pickup keine Strafzettel obwohl eindeutig Lkw, als Plattform in den Papieren steht.

Die Beurteilung ist willkürlich, und man geht nur nach optische Betrachtung, Pickup mit Kabine ist ein Camper, obwohl die Kabine Ladung ist....
Viel Erfolg 

Thokie 215 bestellt. Toyota Hilux 2,8l GR Sport
Umstieg von Kastenwagen auf Wohnkabine in Vorbereitung

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4 Tage 14 Stunden her #3 von BiMobil
Erstmal , Servus und Willkommen im Forum Dann , Ich glaub das niemand schreibt „ Du hast Recht , kannst klagen du bekommst Recht „
Eine gute Beschreibung findest du hier www.stvo2go.de/verkehrszeichen-parken-zusatzzeichen/  Wenn ich dich richtig verstehe parkst du in einer Zone wo die Anwohner einen Parkausweis kaufen .Bei der Einfahrt in diese Zone gibt’s ein Zusatzschild Schild nur PKW. Was sind unsere Pick up sUnter .1  (alter Kfz Schein )  bzw. .3 ( neuer Kfz Schein )      steht LKW    ----    nur das zählt .Auch wenn du die Kabine unter .22 eingetragen hast bist und bleibst du LKW . Jetzt werden einige wenige sagen bei mir steht mit Wohnkabine XY und Wohnmobil .Diese Eintragung dürfte es eigentlich gar nicht geben , eine Doppelzulassung ist seit Jahrzehnten nicht mehr zulässig . Meine Meinung : nach meinen obigen Link darf in dieser Zone weder ein Wohnmobil noch ein LKW bis 3,5 t parken .

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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3 Tage 17 Stunden her #4 von Janko
Moin, ach stimmt, ich lese Forum schon länger, geschrieben hatte ich bis dato wenig.

anbei sind die Bilder von den Verkehrszeichen, es handelt sich um einen öffentlichen Parkplatz, wo die Anwohner einen Zugang kaufen können.

Die Kabine ist nicht eingetragen, anbei Foto von dem Combo.

Ich ringe mit mir derzeit, ob ich einfach , bezahlen und , die Parkverstösse sind nicht

ein schönes und sonniges WE
Jachu


PS. sorry, habe nicht rausgefunden, wie man Fotos hochlädt,,,,
 

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3 Tage 16 Stunden her #5 von BiMobil
Servus 

Zitat """geschrieben hatte ich bis dato wenig.""
geschrieben hast du bisher gar nichts , das war dein erster Beitrag .

Bilder darfst du erst ab dem 5. Beitrag einstellen .

Also ist dein Hilux LKW .
Wenn der P nur für PKW ist dann hat ein LKW da nichts verloren ( meine Meinung ) 

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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3 Tage 13 Stunden her #6 von Janko
Das Einfahrtsverbot für LKWs gilt nicht für LKW-Fahrzeuge unter 3.5t (keine eigene Meinung, sondern Gesetz!)

Gruss
Jachu

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