Topic-icon Frage Eingetragene Kabine: Rechte, Pflichten, Konsequenzen?

  • Cruisinado
  • Cruisinados Avatar Autor
  • Offline
  • Senior Boarder
  • Senior Boarder
Mehr
2 Jahre 3 Monate her #1 von Cruisinado
Hallo in die Runde,

uns beschäftigt derzeit die Frage, was es an Rechten, Pflichten und letztlich Konsequenzen mit sich bringt, sobald die Kabine im Fahrzeugbrief eingetragen wurde. Wir denken an sowas wie HU, Steuer und Versicherung, und auch an alles an das wir gerade nicht denken aber dennoch von Relevanz ist.

Danke für Eure Ideen!

Viele Grüße,
die Cruisinados

Chevrolet Silverado 2500 HD 6.0 V8 von 2001
Hardwall-Wohnkabine (Northstar Liberty)

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 3 Monate her #2 von lio
Vielleicht solltest du dich erst einmal erkundigen, ob du die Kabine in deinem Bundesland eintragen kannst. Wir konnten unsere Kabine in Schleswig-Holstein nicht eintragen lassen.

Liebe Grüße
Lioba

Nissan Navara D40
Tischer 200 H

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

  • Cruisinado
  • Cruisinados Avatar Autor
  • Offline
  • Senior Boarder
  • Senior Boarder
Mehr
2 Jahre 3 Monate her #3 von Cruisinado
Ergänzung: es geht um ein bereits existierendes Gespann.

Viele Grüße,
Cruisinado

Chevrolet Silverado 2500 HD 6.0 V8 von 2001
Hardwall-Wohnkabine (Northstar Liberty)

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 3 Monate her #4 von BiMobil
Mir fällt nichts ein .
HU alle 2 Jahre 
Steuer nach Gewicht 
Versicherung nach Wohnmobil -- bei einigen Vers. ist der Eintrag obligatorisch .

Bist du nicht über 3,5 t ?? 
Dann kommt vielleicht noch was dazu 

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

  • Cruisinado
  • Cruisinados Avatar Autor
  • Offline
  • Senior Boarder
  • Senior Boarder
Mehr
2 Jahre 3 Monate her - 2 Jahre 3 Monate her #5 von Cruisinado
Das kommt davon, wenn man Teile seines Textes wieder löscht und dabei die falsche Brille aufhat.
Die Jahre lehren Dich, wovon die Tage keine Ahnung haben.

Hier weitere Angaben, die einer Einschätzung "nicht im Wege stehen würden":
ZGG ca. 6 to
Bj PickUp 2013
Kraftstoff Gas / Benzin

Schönen Samstag noch,
Cruisinado

Chevrolet Silverado 2500 HD 6.0 V8 von 2001
Hardwall-Wohnkabine (Northstar Liberty)
Letzte Änderung: 2 Jahre 3 Monate her von Cruisinado.

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 3 Monate her #6 von Stefan
Versteuerung nach Gewicht und Schadstoffklasse.
 Keine Beschränkung für Sonntagsfahrverbot mit Anhänger. Ist zwar aufgeweicht, aber nicht in allen Bundesländern bei LKW-Zulassung.


Gruß Stefan 
 

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

  • Pick-up Camper unterwegs
  • Pick-up Camper unterwegss Avatar
  • Abwesend
  • Gold Boarder
  • Gold Boarder
Mehr
2 Jahre 3 Monate her #7 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Eingetragene Kabine: Rechte, Pflichten, Konsequenzen?
Bei Privatnutzung spielt das Sonntagsfahrverbot keine Rolle (mehr). Und da die StVO ein Gesetz auf Bundesebene ist, haben die Bundesländer da nichts zu sagen.

Aber hinsichtlich Eintragung sollte erstmal klar sein, ob es um eine "ww"-Eintragung in Feld 22 geht - was anderes ist bei Absetzkabinen auch nicht mehr möglich. Oder um eine Umschlüsselung als Wohnmobil - was nur bei Festaufbau geht.

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 3 Monate her - 2 Jahre 3 Monate her #8 von Stefan
...ich frage nur für einen Freund, warum musste der am Sonntag in Thüringen zahlen. LkW mit Anhänger..?
Letzte Änderung: 2 Jahre 3 Monate her von Stefan.

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

  • Pick-up Camper unterwegs
  • Pick-up Camper unterwegss Avatar
  • Abwesend
  • Gold Boarder
  • Gold Boarder
Mehr
2 Jahre 3 Monate her #9 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Eingetragene Kabine: Rechte, Pflichten, Konsequenzen?
StVO §30 (3) - www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

"An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für..."
 

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 3 Monate her #10 von Stefan
Danke. Dann ist das leidige Thema ja wohl vom Tisch. Länderübergreifend. ich gebe es weiter.


Gruß Stefan

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: holger4x4

Neueste Anzeigen aus dem Marktplatz

Ladezeit der Seite: 0.081 Sekunden
Powered by Kunena Forum