Topic-icon Frage Versicherungsbedingungen Kabine

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7 Jahre 10 Monate her #1 von dieterwe
Versicherungsbedingungen Kabine wurde erstellt von dieterwe
Ich dachte, ich mache nochmal einen eigenen Thread zu diesem Thema auf -
es soll dabei nicht um Prämien gehen, sondern um die Bedingungen, ob und wann und wann nicht
eine Kabine mit dem Trägerfahrzeug zusammen versichert ist und um die Erfahrungen mit den
jeweiligen Bedingungen auch im Schadensfall.
Konkret nenne ich mal die Stichworte "nicht im abgesetzten Zustand", "nur wenn umfriedet", "nicht
beim auf- und absatteln", überhaupt nicht im Vesicherungsschein erwähnt usw.

Ich mache mal den Anfang:
Schließe demnächst eine Versicherung ab, Angebot von JuP sieht preislich gut aus aber:

"wie gestern bereits telefonisch zugesagt, bestätigen wir Ihnen dass die Wohnkabine auch im abgestellten Zustand in dem von Ihnen gewählten Umfang versichert ist. Im Versicherungsschein wird dies nicht gesondert erwähnt, da für unser Sonderkonzept keine speziellen Versicherungsscheine erstellt werden"

Super Aussage, um einen speziellen Versicherungsschein geht es doch gar nicht, sondern nur um eine Zeile freien Text im Versicherungsschein, wie sonst z.B. für km-Limit, Einschränkung Fahrzeugführer, Alter Fahrzeugführer etc.

Trotzdem interessiert mich natürlich, ob sich jemand auf sowas eingelassen hat und vielleicht auch schon mal eine Schaden hatte.

Bin auf Eure Meinungen und Erfahrungen gespannt...

Gruß, Dieter

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7 Jahre 10 Monate her #2 von Friedrich
Friedrich antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine
Hab' mich darauf eingelassen und unsere Bimobil Husky 270 auf einem Amarok über JuP bei der Nürnberger versichert.
In der Tat findet man da weder im Versicherungsschein oder dem Kleingedruckten etwas zur abgesetzten Kabine.
Deshalb hab ich da eben noch einmal angerufen. Es wurde mir bestätigt, dass die abgesetzte Kabine unter allen Umständen mitversichert ist. Muss nicht eingezäunt sein, kein CP oder sonst etwas.

O-Ton: Für die wenigen Pickups, die über uns bei der Nürnberger versichert sind, kann da nichts im Versicherungsschein drinstehen. Auf Wunsch gibt es aber eine Bestätigung von JuP, dass das so ist.
Die habe ich jetzt mal angefordert, weil das doch beruhigt.

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7 Jahre 10 Monate her #3 von Nobbi
Nobbi antwortete auf Re:Versicherungsbedingungen Kabine
Bei mir ebenso. Bei JuP über die Nürnberger versichert. Die besagte Bestätigung habe ich schriftlich bekommen. Glücklicherweise habe ich noch keinen Schaden gehabt und habe daher noch keine positive / negative Erfahrungen machen müssen.

Gruß Norbert
Amarok SC mit husky 270

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7 Jahre 10 Monate her #4 von Friedrich
Friedrich antwortete auf Re:Versicherungsbedingungen Kabine
Hi
Antwort kam eben. Bestätigung für Voll- und Teilkasko. Wg Haftpflicht hake ich nochmal nach.

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7 Jahre 10 Monate her #5 von Friedrich
Friedrich antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine
Die abgesetzte Kabine ist abgesetzt auch Haftpflicht versichert.

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7 Jahre 10 Monate her #6 von dieterwe
dieterwe antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine
Danke für Eure Antworten - ich denke, ich mache das dann auch.
Habe ich das richig verstanden, dass die Zusagen von JuP einfach per eMail kamen?
Gruß, Dieter

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7 Jahre 10 Monate her #7 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine

dieterwe schrieb: Danke für Eure Antworten - ich denke, ich mache das dann auch.
Habe ich das richig verstanden, dass die Zusagen von JuP einfach per eMail kamen?
Gruß, Dieter


Bei mir war das auf Nachfrage so. Hab die Mail ausgedruckt und zu den Versicherungsunterlagen geheftet.

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7 Jahre 10 Monate her #8 von Friedrich
Friedrich antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine
Ja, so wie Uli hab ich das auch gemacht!

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7 Jahre 10 Monate her #9 von dauercamper
dauercamper antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine
Habe da etwas pingeliger drauf geachtet, und dort abgeschlossen, wo es die besten und eindeutigen Bedingungen gab. Achtet drauf, wieviel bei Hagel gekürzt wird und auf wieviel Glas begrenzt ist, die Unterschiede sind beachtlich !

Meine Bedingungen (kein loses e-mail !) enthalten für PicksUps mit Wohnkabine die Regelung, daß Haftpflicht und Vollkasko getrennt voneinander für beide Teile gelten, auch wenn sie an unterschiedlichen Stellen stehen. Keine weiteren Ausschlüsse oder Einschränkungen. Abgeschlossen bei Helvetia über Horbach.

Gruß Christian

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7 Jahre 10 Monate her #10 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine

dauercamper schrieb: Habe da etwas pingeliger drauf geachtet, und dort abgeschlossen, wo es die besten und eindeutigen Bedingungen gab. Achtet drauf, wieviel bei Hagel gekürzt wird und auf wieviel Glas begrenzt ist, die Unterschiede sind beachtlich !

Meine Bedingungen (kein loses e-mail !) enthalten für PicksUps mit Wohnkabine die Regelung, daß Haftpflicht und Vollkasko getrennt voneinander für beide Teile gelten, auch wenn sie an unterschiedlichen Stellen stehen. Keine weiteren Ausschlüsse oder Einschränkungen. Abgeschlossen bei Helvetia über Horbach.

Gruß Christian


Und das steht in deinem Versicherungsschein? Oder doch auch nur in einem Schreiben vom Horbach?

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7 Jahre 10 Monate her #11 von dauercamper
dauercamper antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine
Jau, im Versichherungsschein stehen die WoMo-Sonderbedingungen als Vertragsgrundlage, und die enthalten die Klausel. War mir wichtig für den Fall, daß der Makler mal zumacht. Dann muß mir die Versicherung die Klausel ausdrücklich rauskündigen, aber ich stehe nicht ohne Schutz da, ohne davon zu wissen. Mit nem e-mail vom Makler mach ich keinen haftbar, wenn der weg ist.......vielleicht übertrieben, aber für Wischiwaschi und Vertrauen ist mir das Zeug zu teuer !

Gruß Christian

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7 Jahre 1 Monat her - 7 Jahre 1 Monat her #12 von Tobi_p
Tobi_p antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine

dauercamper schrieb: Jau, im Versichherungsschein stehen die WoMo-Sonderbedingungen als Vertragsgrundlage, und die enthalten die Klausel. War mir wichtig für den Fall, daß der Makler mal zumacht. Dann muß mir die Versicherung die Klausel ausdrücklich rauskündigen, aber ich stehe nicht ohne Schutz da, ohne davon zu wissen. Mit nem e-mail vom Makler mach ich keinen haftbar, wenn der weg ist.......vielleicht übertrieben, aber für Wischiwaschi und Vertrauen ist mir das Zeug zu teuer !



nachdem ich momentan auch auf der Suche nach einer Versicherung bin, hake ich hier gerne mal ein / frage nach.

Habe mir soeben auf der Horbach HP ein Angebot berechnet, welches dann über die Halvetia als Versicherer läuft
Hierbei unter Punkt 6. das oben geschriebene:

"6. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine (Lkw-Pick-Up)
Fahrzeuge (Lkw) mit absetzbarer Wohnkabine sind in der
Kasko und Haftpflicht auch dann versichert, wenn das
Basisfahrzeug und die Wohnkabine getrennt
auf unterschiedlichen Stellen stehen. Wir versichern diese Fahrzeuge
nach unserem Wohnmobil-Tarif, sofern die alternative
Verwendung „Camping-Kfz“ bzw. eine ähnliche Formulierung,
an entsprechender Stelle im
Kfz-Brief eingetragen wurde
"

Wenn ich das richtig deute, muss ich also zu einer Prüfstelle fahren und der Sachverständiger muss mein Fahrzeug als Sonder-KFZ Wohnmobil umtragen!?

Bin ich da jetzt auf dem Holzweg oder gestaltet sich das in Echt als nahezu unmöglich?

Ergänzung:

Habe soeben mit Herr Ritze der Firma Horbach telefoniert, hier geht es nicht um die Umtragung des Typs an sich, sondern um einen Zusatzeintrag "Camping-KFZ" bzw. ähnliche Formolierungen wie "Pickup mit Wechselaufbau".

Eine Frage bleibt jedoch:

Wie sieht das bei anderen Versicherungen aus?

MFG Tobi
Letzte Änderung: 7 Jahre 1 Monat her von Tobi_p.

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7 Jahre 1 Monat her #13 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine
Hallo Tobi

Wurde ja schon x mal geschrieben

Bei Schwarz reicht ein Foto von der Kombi
Alle anderen verlangen den Zusatz ww. mit Wohnkabine oder so ähnlich
( keine Umschreibung auf Wohnmobil )

Bei den Aufsetzkabinen macht die Umschreibung bzw. den Zusatz ww....... nicht jeder TÜV
Bei den Wechselaufbauten a la Bimobil mußt du eh zum TÜV.

Da sich die Versicherungen und die Bedingungen manchmal ändern wär eine
Anfrage bei den Agenturen das beste.

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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6 Jahre 10 Monate her #14 von hast29
hast29 antwortete auf Versicherungsbedingungen Kabine
Hallo,

wir sind ja auch grad auf der Suche nach einer Versicherung.

Meine Ergebnis bisher:

ESV Schwenger, Kabine ist abgesetzt VK/TK versichert, aber keine Haftpflicht.
Bedeutet, die Kabine brennt, der Nachbar brennt deswegen auch mit ab, bekomme ich die Kabine ersetzt, aber den Schaden des Nachbarn muss ich tragen. Also muss ich jetzt bei der Privathaftpflicht klären ob die dann Folgeschäden übernehmen.


Jahn und Partner:
Benötigen ein Gutachten, Kabine ist nur kurzzeitig im abgesetzten Zustand versichert ( hier wurde von Stunden und nicht von Wochen gesprochen!) .Scheidet also aus.

Die anderen Versicherungen werde ich die kommende Woche Kontakten und hier gerne Ergänzen.

Beste Grüße

Thomas und Sabine

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