Topic-icon Frage Wie und was sollte der TÜV Prüfer eintragen ??

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8 Jahre 6 Monate her #1 von AndreasM
Hallo Leuts,

ich möchte die Wohnkabine in die Fahrzeugpapiere meines Dodge RAM 2500 eintragen lassen und zwar aus folgenden Gründen:

1. Entfall des Sonntagsfahrverbot mit Anhänger
2. Höhere Geschwindigkeit auf der AB - 100km/h statt 80 km/h
3. Mautsparen in Ö weil bei LKW Zulassung (>3,5to) die Achsen des Anhängers mitgezählt werden und bei Zulassung als WoMo nicht

Was sollte eingetragen werden und wie das es unstrittig ist das der Pickup mit aufgesattelter Kabine als WoMo gilt. Welche Einträge habt Ihr in den Papieren stehen.

Könnt Ihr mir da eventuell weiterhelfen.
Danke schon mal vorab.

Beste Grüße
Andreas

Dodge RAM 2500 mit Palomino Maverick 8801

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8 Jahre 6 Monate her - 8 Jahre 6 Monate her #2 von Fangorn
Guckst du mal Hier

Da ist ne Kopie von meinem Fahrzeugschein.

Ob die Österreicher dir deshalb die Maut erlassen :ka:

Oben im Schein steht immer noch ganz klar LKW und unten Sonder KFZ. Nix von WoMo.

Hoffe das hilft erstmal

Gruß Ulf

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Letzte Änderung: 8 Jahre 6 Monate her von Fangorn.
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8 Jahre 6 Monate her - 8 Jahre 6 Monate her #3 von Tommy Walker
Hallo Andreas,

ich will Dir ja nicht den Wind aus den Segeln nehmen, aber Womo-Eintrag ist nicht mehr so einfach. Vor ein paar Wochen war ich zur HU mit meinem Ranger, und weil bei uns der Zoll immer wieder mit der Lkw-Steuer rumzickt, hab ich mal vorsorglich nachgefragt, unter welchen Bedienungen ich meine Fuhre als Womo eingetragen bekomme. Mit Hinweis auf meine Zurrösen winkte der gute Mann gleich ab und meinte hier hätte sich einiges geändert und sie würden nur festverbaute Kabinen eintragen, also mit Spanngurten oder Spannschlössern hat man keine Change mehr. Klär das mit Deinem TÜV ab, hier lohnt es sich auch, bei anderen TÜV-Stellen, oder gar Bundesländern nachzufragen.

Viel Erfolg, Gruß Tommy :top:

Ford Ranger Bj. 2010 Nordstar Camp 8L Bj. 2003
Letzte Änderung: 8 Jahre 6 Monate her von Tommy Walker.
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8 Jahre 6 Monate her - 8 Jahre 6 Monate her #4 von Ex-Forist
Bei mir schaut das so aus:

Anhang wurde nicht gefunden.



Um einen alleinigen Eintrag WoMo zu bekommen, muss die Kabine mit dem Fahrzeug eine Einheit bilden, also nichts mehr mit absetzen.
Letzte Änderung: 8 Jahre 6 Monate her von Ex-Forist.
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8 Jahre 6 Monate her #5 von AndreasM
Danke schon mal allen Schreibern,

ich hoffe und glaube dass das So-Fahrverbot mit Anhänger schon nicht mehr so hart geahndet wird wenn so etwas wie "Rüstsatz Campingkabine" oder so ähnlich in den Papieren steht - vorausgesetzt die Kabine befindet sich auf dem Fahrzeug :)

Mit vorgenanntem Eintrag dürfte das Thema 100 bzw. 90 km/h auch keine Rolle mehr spielen

Und letztes Problem mit der Österreich Maut habe ich nach studieren der Mautordnung für Österreich, Version 44, Gültig vom 01.04.2016 selber gelöst :sensation:
Da steht auf Seite 34, Teil B, Maut für Kfz >3,5 to das von diesen Autos gezogene Anhänger, wenn diese die 3,5 to nicht überschreiten -nicht bemautet werden.

Also Wohnkabinenfahrer mit mehr als 3,5to und Anhänger hinten drann ohne Wohnmobilzulassung müssen demnach keine 4 Achsen wie schwere LKW´s bezahlen.

Danke für Eure Ratschläge

Bis denne
Andreas

Dodge RAM 2500 mit Palomino Maverick 8801

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