Frage Alles nach draußen ...
- Zausel
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Zu dieser werden umlaufende Zurrschienen angeboten, an denen man allen möglichen Kram außen befestigen kann (Sandbleche, Kanister, Schaufel etc.)
Da die Kiste als Ladegut angesehen wird, ist das ja kein Problem.
Nun überlegen wir aber, die Kombination als Wohnmobil zuzulassen. Ist dann der Transport von Außenlasten überhaupt noch zulässig?
Wobei mir einfällt, dass eine ganz gewöhnliche Markise, obwohl mit dem Fahrzeug fest verbunden, ja eigentlich auch nichts anderes als eine Außenlast ist, und es gibt kaum ein Wohnmobil, das sowas nicht spazierenfährt.
Es wäre schön, wenn uns jemand hier über die Zulässigkeit dieser Transportmöglichkeit bei der WoMo-Zulassung aufklären könnte.
Grüße
Der Zausel
Die Moral und der gute Geschmack sind ein altes Ehepaar,
ihre Kinder heißen Dummheit und Langeweile.
(Francis Picabia)
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- flaxi
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- Erisch
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Für die WoMo Zulassung muss Deine Kabine eingetragen werden. Das heißt im Einzelnen:
- Die Kabinenbefestigung muss nicht mehr den Ladungssicherungsvorschriften entsprechen, sie muss eingetragen werden.
- Die Kabine muss TÜV abgenommen werden und eingetragen
- Die Gasanlage muss vorhanden sein (Eine Kochstelle), muss abgenommen und eingetragen werden und sie muss natürlich vor jedem TÜV Termin kostenpflichtig geprüft werden
Bei den Außenhängenden Dingen, wie Markise, seitliche Airline- Schienen, ev. mit Sandblechhaltern, Kanistern, Lampen verhält sich das ähnlich. Im Falle der eingetragenen WoKa könnte der TÜV sich dafür interessieren (wenn nicht ohne Werkzeug entfernbar), wegen gefährlicher FZ Teile - hier ist die Ladungssicherheit garantiert auch milder.
Gruß aus der Eifel
Eri(s)ch, oder auch scout
2007er 'Lux extra cab/sol mit GEOCAMPER "SCOUT" verkauft.
2.8 Gen. 8 DoKa LUX mit normaler GEOCAMPER Kabine in Vorbereitung
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- bb
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In der Schweiz gibt es enge Grenzen, was die seitliche über das Fahrzeug hinaus gehende Ladung angeht.
In Italien und Spanien müssen am Ende der Ladung diagonal rot-weiß gestreifte Warnschilder montiert sein.
Die Spiegel müssen eventuell verbreitert werden, um das vorgeschriebene Sichtfeld zu haben.
Wie ein Richter nach einem Unfall die seitlich überstehende Ladung beurteilt, ob er möglicherweise bei der Schuldzuweisung deinen Anteil erhöht, weil von den Kisten, Kanistern, Sandbrettern und sonstigen angehängten Teilen eine zusätzliche Gefährdung ausgeht, bleibt dem Einzelfall überlassen.
Ich persönlich würde, zumindest auf europäischen öffentlichen Straßen, außen aufgehängte Kanister mit Treibstoff vermeiden. 20l Diesel im Boden können ganz erhebliche Entsorgungskosten verursachen. Ein Diebstahl wäre auch ärgerlich.
Alles aufs Dach zu packen, ist auch problematisch, da dann die Fahreigenschaften stark beeinträchtigt werden, das Dach schwieriger zu öffnen ist, die Außenhöhe auf das Niveau von Kabinen mit festem Dach wächst. Ich finde es optimal, wenn aller Kram ins Auto passt und an der Seite ausser der Markise nichts über den Rand hängt und hinten auch nicht mehr als maximal ein Wasserkanister.
Ergänzung:
Was die von Erisch angesprochenen seitlichen Schienen angeht:
Bei meinem HZJ verlangte der TÜV, dass die Schienen vorne und hinten mit abgeschrägten Gummipuffern entschärft werden. Die Gummis gingen leider immer mal wieder verloren, wenn es nicht zu vermeiden war, auf zugewachsenen Wegen am Gebüsch lang zu schrappen.
Die Gasprüfung läßt sich vermeiden, wenn keine Gasgeräte fest eingebaut werden. Bei der Abnahme besteht aber der TÜV Prüfer möglicherweise auf einer festen Feuerstelle und einem montierten Tisch. Da wäre dann ein Dieselkocher oder ein Spiritus Kocher denkbar.
Bernhard
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
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- Markes
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Ich bin direkt neben den Polizei mit Sandblechen und Kanistern gestanden... 2 Wochen damit hier rumgefahren). Die haben nix gesagt.
Grüße
Markes
Ich versuche es mal auf meine Art... ok ging auch nicht. Jetzt ist es kaputt
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- Jupp!
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Die Polizei sagt höchstens was wenn durch überstehende Teile was passiert, der TÜV nörgelt da schon eher!
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- bb
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Meinen HZJ mit fest aufgebauter Kabine wollte das Finanzamt alternativ als PKW besteuern, damals (2007) war es mit Euro 0 als Womo deutlich günstiger, aber immer noch mehr als doppelt so teuer wie die Gewichtsbesteuerung für 3,5t.
Bernhard
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- QuestMan
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muß man damit doch nicht zum TÜV fahren.
Der Punkt sollte doch kein Problem darstellen.
Ist die Kabine eintragen,
können "feste Anbauten" wie eine Markise oder eine Heckleiter
in den Gesamtmaßen enthalten sein.
Damit ist das auch keine Ladung.
Den Begriff "Außenlast" finde ich im Zusammenhang mit Fahrzeugen eher ungewöhnlich.
Ich glaube "Ladung" mit allen dazugehörigen sicherheitsrelevanten Anforderungen spielt hier eher eine Rolle.
Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass davon die "Zulässigkeit dieser Transportmöglichkeit bei der WoMo-Zulassung" Beachtung findet um mal die Formulierung Deiner Frage zu beachten.
Airlineschienen an einer Wohnakbine vergrößern bestenfalls die Außenmaße.
Was sagt denn "ExKab" zu Deinen Fragen?
Ich glaube dort kann man am Besten Deine Fragen hinsichtlich Wohnmobileintragung der Kabinen beantworten.
Grüße
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- Ex-Forist
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Erisch schrieb: Für die WoMo Zulassung muss Deine Kabine eingetragen werden. Das heißt im Einzelnen:
- Die Kabinenbefestigung muss nicht mehr den Ladungssicherungsvorschriften entsprechen, sie muss eingetragen werden.
- Die Gasanlage muss vorhanden sein (Eine Kochstelle), muss abgenommen und eingetragen werden und sie muss natürlich vor jedem TÜV Termin kostenpflichtig geprüft werden.
Also bei der "Wechselweise Eintragung" wie bei Tischer ist weder eine Kabinenbefestigung noch eine Kochstelle eingetragen. Außerdem muss die Kabine auch nicht mit zum TÜV. Sollte es um eine komplette Umschreibung auf Wohnmobil gehen, dürfte man die Kabine meiner Meinung nach auch nicht mehr absetzen.
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- LandShark
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Mein Hilux mit Gazell ist als Womo zugelassen - so dass ich jetzt nach Gewicht und nicht als PKW besteuert werden (beim Doppelkabiner ist der Zoll das sehr eigen und will den als PKW versteuern - egal was in den Papieren steht).
Auch die Versicherung als Wohnmobil ist günstiger als eine LKW Versicherung (weil die wieder nach den Fahrzeugschein geht)
Ich denke dass ein Absetzen der Kabine deshalb ein STEUERLICHES Problem sein könnte - aber kein TÜV-technisches.
Zum Thema Ladung: Ich hab Airline-Schienen außen drauf und fahre da auch schon mal eine Klapptheke (äh Sandblech) spazieren - hat sich bisher keiner für interessiert (und hab ich vor Ostern durch halb Europa gekutscht) Beim TÜV war ich damit aber noch nicht.
Sprit würde ich aber auch nicht außen dran machen wollen - aus den oben genannten Gründen. In einigen Ländern sind Reservekanister explizit verboten, in anderen im Volumen beschränkt. Was Sinn machen könnte wäre ein Brauchwasserkanister der im Sommer dann auch eine angehme Temperatur zum Waschen hat. Aber das braucht es nur wenn es in die Pampa geht - die muss ich nicht imm Alltag spazieren fahren. Im Normalbetrieb mache ich ja auch nicht den Zusatztank voll und schleppe unnötiges Gewicht durch die Gegend...
Toyota Hilux 3.0 mit GaZell Wohnkabine
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- Zodiac
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Schön! Eine "deutschsprechende" GaZell
Gruss Zodiac
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Hab auch 'nen Klapptisch an der Seite und hinten noch eine Leiter und einen Kanister mit Wasser um mal schnell die Pfoten waschen zu können.
Bei der Abnahme waren die Sandblechhalter nicht dran, aber an der Kanisterhalterung haben sie wegen scharfer Kanten etwas gemeckert. Entweder ich muss einen Kantenschutz draufmachen oder eben den Kanister immer dabei haben. Damit wären die Kanten auch geschützt und der TÜV zufrieden.
Sprit brauche ich nicht aussen dranhängen, da grosser 140l Tank. Aber auch sonst würde ich besser die Kanister unauffällig im Innenraum deponieren.
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Wolfgang
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- OAL-DB
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Also bei der "Wechselweise Eintragung" wie bei Tischer ist weder eine Kabinenbefestigung noch eine Kochstelle eingetragen. Außerdem muss die Kabine auch nicht mit zum TÜV. Sollte es um eine komplette Umschreibung auf Wohnmobil gehen, dürfte man die Kabine meiner Meinung nach auch nicht mehr absetzen.
Hallo zusammen,
bei uns ist ja die Kabine mit W.W. mit Wohnkabine als Wohnmobil eingetragen, das ganze wurde nur eingetragen, wenn ich die Kabine nicht mit Bordeigenen Werkzeug wechseln kann, habe mich vorher beim TÜV erkundigt, danach habe ich die 4 Schrauben so verändert, das die zum L200 gehörigen Werkzeuge nicht passen, daraufhin bekam ich die Zulassung,
beim 2/3/ und vierten TÜV Termin fuhr ich ohne Kabine vor, keinen juckt's.
VG
Dieter
Mitsubishi L 200 mit Batari Fahrzeugbau 250 Kabine, davor VW LT DoKa mit BiMobil Husky 300, davor VW T3 mit BiMobil Husky 300,davor Renault Espace Reisemobil
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet!
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- Heinz1
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Das macht bei der Versicherung aber deutlich was aus , die hat mir das Ganze als Womo versichert.
Damit ist der Amarok ca. 300 € günstiger in der Versicherung und die Kabine ist gleich noch in der Vollkasko dabei.
Klar, die Kabine wurde vom TÜV als Wechselaufbau eingetragen, mitfahren brauche ich die daher eben nicht die ganze Zeit. War für die Versicherung auch kein Problem, im Schein musste nur irgendwo das Wort „Wohnkabine“ stehen.
War für mich die günstigste Variante.
Gute Maienausfahrt
Heinz
Gruß Heinz
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- manfred65
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Ich wollte auch "irgendwo" die WoMo-Nutzung drin stehen haben, aber:
Bei mir hat der TÜV rumgeeiert mit der Eintragung! "Geht nicht, darf nicht, will nicht, frisst die Zulassungsstelle nicht und mit dem US-Kochfeld schon gar nicht...!"
So bin ich halt bei Freizeit-Schwarz ( war ohnehin mein Favorit ) und der Tarif passt !
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Viola und Manfred
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1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper
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- Markes
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Es gibt also folgende Optionen:
PKW Steuer + PKW Versicherung (Ladegut muss mitversichert werden!) vermutlich teurer...
PKW Steuer + Wohnmobilversicherung (geht das?)
LKW Steuer + LKW Versicherung (Ladegut mitversichern ist sau teuer)
LKW Steuer + Wohnmobilversicherung (Freizeit Schwarz sehr günstig, es muss nix eingetragen werden)
Wohnmobilsteuer + Wohnmobilversicherung -> Kochstellen, Gasprüfung..... Fluchtwege, Fenster mit EC / ABE .... Pipapo
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- WolfgangK
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Ich hab einen Origo 3000, also kein Gas und keine Prüfung. Die Dachluke ist aus dem Bootsbau, EC/ABE hat keinen interessiert usw....
Also wenn das einmal eingetragen ist sehe ich hier keinerlei Nachteile.
Einige der von Markes aufgelisteten Optionen gehen zumindest bei einer DoKa als Basis nicht oder nur mit viel Aufwand ($$$), z.B. PKW Versicherung oder LKW Steuer. Üblicherweise bezahlt man LKW Versicherung und PKW Steuer, also jeweils den Höchstpreis.
Die Ummmeldung zum WoMo hat bei mir die Kosten mehr als halbiert.
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- manfred65
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Mit einem 1,5 Kabiner wie Deinem klappt es meist mit dem LKW ( nicht immer, siehe unser Mitglied bb). Doka ist ein echtes Problem:
1.) PKW-Steuer wird ggf. vom Zoll verordnet. Das interessiert die Versicherung wenig. Die kassiert trotzdem den teuren LKW-Tarif!
Die PKW- Versicherung gibts dann nur wenn der PKW auch in den Papieren steht! Das ist nicht immer ganz einfach weil da ggf. bestimmte bauliche Besonderheiten ( Aktuell: z.B. Reifendruckkontrolle bei Neu-Fz) wie auch Abgasvorschriften beachtet werden müssen.
2.) PKW-Steuer, amtlich verordnet, s.o. + WoMo-Versicherung über Freizeit-Schwarz ist gewöhnlich kein Problem ( in den Papieren steht ja der LKW )
3.) LKW-Steuer ( wenn es der Zoll zulässt ) + teure LKW-Versicherung. Wie das mit der Kabine als versicherte Ladung ist, bin ich jetzt überfragt....
....mit der Versicherung des Ladegutes stellt sich die Frage ob sich dies nicht auf "gewerbliche Güterbeförderung" bezieht ?
...das Weitere wie von Dir beschrieben. Die Steuer hängt halt immer am Zoll-Tropf mit den bekannten willkürlichen Ausblühungen.
Ausnahme WoMo-Steuer. ABer da hat man den Aufwand alles TÜV-konform hinzubekommen.
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- mingelopa
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Als Lkw-Versicherung ist die Ladung nicht mitversichert. Die Lkw-Versicherung war vorher teurer als jetzt als Wohnmobil (Vollkasko)
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
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