Frage Neuling frägt nach...
- nepali
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ich hab mir so einiges durchgelesen. Hätte aber als "Neuling" doch noch sicherheitshalber einige Fragen.
Die Absetzkabine gilt ja als Zuladung, muss also nicht extra angemeldet oder versichert werden.
D.h. falls ich mit der überstehenden Kabine (nicht mit dem Pickup) einen Schaden verursache dann ist das über die Kfz Versicherung ohne Probleme abgesichert?
Tüv, Eintragung der Kabine in die Kfz Papiere wird nur gemacht um eine günstigere Versicherung als Wohnmobil zu bekommen
und damit die Kabine auch im abgestellten Zustand versichert ist.
D.h. die Kabine ist im montierten Zustand (z.B. Vollkasko) mitversichert?
Sorry für die Fragen (wurden sicher schon tausend mal gestellt)
Gruß
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- holger4x4
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ja, im Prinzip alles richtig.
Es gibt auch Versicherungen, z.B über die Agentur Schwarz, die einen PU mit Kabine als Womo auch so zu versichern, ohne dass die Zulassung aus so gemacht wird. Dann ist auch die Kabine solo versichert. Bei reiner LKW Versicherung und Ladung dann nicht, nur als Hausrat.
Gruß, Holger
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- holger4x4
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Ich weiss nicht was passiert, falls du dabei Gesetze überschreitest, wie in der Schweiz wo die Ladung seitlich nicht überstehen darf. Das hab ich nicht probiert
Gruß, Holger
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- stein1101
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Holger4x4 schrieb: Ich weiss nicht was passiert, falls du dabei Gesetze überschreitest, wie in der Schweiz wo die Ladung seitlich nicht überstehen darf.
Gilt übrigens auch in Österreich
nun: Bremach T-Rex mit Maltec-Kabine
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stein1101 schrieb:
Holger4x4 schrieb: Ich weiss nicht was passiert, falls du dabei Gesetze überschreitest, wie in der Schweiz wo die Ladung seitlich nicht überstehen darf.
Gilt übrigens auch in Österreich
Hallo,
wer weis denn ob das die Breite über alles in den Papieren nicht überschreiten darf oder die Breite über Spiegel was ja in der Regel breiter ist aber kein Fahrzeughersteller angibt
Gruss BaG
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504 Dangel Pickup Bj. 1986 Diesel
504 Dangel Pickup Bj. 1980 Diesel ......und ein paar andere Fahrzeuge
Die Geschichte zum Pickup:
www.wohnkabinen-forum.de/index.php/forum...inem-pickup-kam-1998
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- Volker1959
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Ich denke und glaube das im Zweifel von den Angaben in den Papieren ausgegangen wirdBaG schrieb:
stein1101 schrieb:
Holger4x4 schrieb: Ich weiss nicht was passiert, falls du dabei Gesetze überschreitest, wie in der Schweiz wo die Ladung seitlich nicht überstehen darf.
Gilt übrigens auch in Österreich
Hallo,
wer weis denn ob das die Breite über alles in den Papieren nicht überschreiten darf oder die Breite über Spiegel was ja in der Regel breiter ist aber kein Fahrzeughersteller angibt
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- nepali
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Heißt das jetzt, wenn ich in der Schweiz und Österreich legal fahren will, dass ich das nicht mit "Zuladung" machen kann (bei Überstand über die zulässige Breite) , sondern muss als Wohnmobil anmelden (mit Eintragung in die Papiere)?
Dann tut sich bei mir die nächste Frage auf. Wenn man eine Anmeldung als Wohnmobil hat (für günstigere Versicherung). Darf man dann auch ohne Kabine, nur PU fahren oder nur noch in Kombination?
Ich hoffe ich werde euch mit meinen Fragen nicht zu lästig
Gruß
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- holger4x4
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Gruß, Holger
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