Topic-icon Frage Unfallschaden

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10 Jahre 7 Monate her #1 von Christian77
Unfallschaden wurde erstellt von Christian77
Hallo!

Gestern sind wir von unserem Afrikaurlaub zurueckgekommen. Im Postkasten finde ich ein Schreiben ueber eine Schadensmeldung an unserem Nissan King Cab. Als ich das Fahrzeug anschaue, sehe ich einen Schaden an Kotluegel und Stosstange. Auch die Lampe hat einen Kratzer. das Fahrzeug steht auf unserem Privatgrundstueck, allerdings vor der Garage mit Wendehammer(Sackgasse).

Der Verursacher hat beim Wenden das Fahrzeug gestreift.

Wie ist jetzt das richtige Vorgehen? Soll ich zum Nissanhaendler Fahren um einen Kostenvoranschlag zu machen?

Besten Gruss
Christian

Afrika im Dachzelt(Landcruiser) , sonst mit Kabine(NavaraD40)

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10 Jahre 7 Monate her #2 von Erisch
Erisch antwortete auf Unfallschaden
Ich würde zuerst einmal Kontakt mit dem Verursacher aufnehmen. Da er sich offenbar gemeldet hat, ist das ganze ja vielleicht auch gütlich zu regeln. Ist der Schaden über 1000,- € wird die Verursacher (oder ev. deine Vollkasko) sowieso einen Gutachter beauftragen. Wenn Du selbst, einfach so, einen GA beauftragst, kannst du womöglich sogar auf den Kosten sitzenbleiben.

Gruß aus der Eifel

Eri(s)ch, oder auch scout

2007er 'Lux extra cab/sol mit GEOCAMPER "SCOUT" verkauft.
2.8 Gen. 8 DoKa LUX mit normaler GEOCAMPER Kabine in Vorbereitung
Neuer Wohnort ab Mai Stavropol Nordkaukasus

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10 Jahre 7 Monate her #3 von Carlossos67
Carlossos67 antwortete auf Unfallschaden
"Die Rechtsprechung verlangt, dass die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist", bei Bagatellschäden unter ca. 750,00 € kann man davon ausgehen, dass die Zweckmäßigkeit nicht gegeben ist. Ansonsten hast du freie Gutachter- und Werkstattwahl.
Die Frage ist aber auch, ob du den Schaden reparieren lassen willst oder nicht. Bei Reparaturwunsch ist es am einfachsten, alles der Werkstatt deines Vertrauens zu überlassen, die regeln den gesamten Vorgang. Ggf. schlägt dir die gegnerische Versicherung auch eine Werkstatt vor, musst du aber nicht annehmen. Solltest du dir die Schadenssumme auszahlen lassen wollen (dann fällt die MwSt. weg), brauchst du einen KV (den sich die Werkstatt auch bezahlen lässt) oder ein Gutachten.
Da du ja bereits ein Schreiben der Versicherung hast, ist der Unfall gemeldet und brauchst den Verursacher nicht mehr zu kontaktieren. Wenn dieser den Schaden selber begleichen will, um eine Hochstufung zu vermeiden, kann er dies später mikt der Versicherung regeln.

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10 Jahre 7 Monate her #4 von Christian77
Christian77 antwortete auf Unfallschaden
Hallo!

Danke fuer Eure Antworten. Versicherung wurde nicht angegeben, es handelt sich um ein Fahrzeug von Remondis(Holen die gelben Saecke ab)

Werden nachher dort anrufen.

Gruss

Christian

Afrika im Dachzelt(Landcruiser) , sonst mit Kabine(NavaraD40)

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10 Jahre 7 Monate her - 10 Jahre 7 Monate her #5 von lio
lio antwortete auf Unfallschaden
Pass bei dem Gutachter auf.
Wir hatten damals Pech. Wir mussten damals noch um vieles Kämpfen das wir es mit ersetzt .
Obwohl euer Fahrzeug ist ja noch reparabel und ich denke da kann der Gutachter nicht viel falsch machen.

Liebe Grüße
Lioba

Nissan Navara D40
Tischer 200 H
Letzte Änderung: 10 Jahre 7 Monate her von lio.

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10 Jahre 7 Monate her #6 von bb
bb antwortete auf Unfallschaden
Mir Remondis als Unfallgegner/Partner würde ich alles nur ganz offiziell abwickeln. Private Abfallentsorger kämpfen im Markt mit allen Tricks. Die werden auch bei Unfällen ihrer Fahrzeuge versuchen, ihre Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

Gruß, Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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10 Jahre 7 Monate her #7 von Christian77
Christian77 antwortete auf Unfallschaden
Hallo!

Der Versicherer ist die Allianz. Mein Nissanhaendler hat mir soeben einen Kostenvoranschlag gemacht.
Da der Kotfluegel doch nicht betroffen ist, liegt der Schaden "nur" bei 1270 Euronen. Habe mit der Versicherung gesprochen, Gutachter wir wohl nicht noetig sein. Scheint also alles in Ordnung zu gehen.

Gruss
Christian

Afrika im Dachzelt(Landcruiser) , sonst mit Kabine(NavaraD40)

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10 Jahre 7 Monate her #8 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Unfallschaden
Na geht doch :top:

und der Truck ?? hatte wohl Totalschaden :haumichweg:

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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10 Jahre 7 Monate her #9 von lio
lio antwortete auf Unfallschaden
Schön, wenn es bei euch so reibungslos abläuft. :top:

Liebe Grüße
Lioba

Nissan Navara D40
Tischer 200 H

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10 Jahre 7 Monate her #10 von Theo16
Theo16 antwortete auf Unfallschaden
Hallo,

ich kann, aus eigener schlechter Erfahrung, nur zu einem Anwalt raten. Ohne geht bei der Versicherung nichts bzw. dauert alles viel länger und Du bekommst nicht alles bezahlt. Die prüfen sich einen Wolf und drücken sich wo sie nur können. Du bekommst Nutzungsausfall für die Zeit wo Dein Fahrzeug in der Werkstatt zur Begutachtung steht und wenn Du es später reparieren läßt egal ob Du nach Gutachten abrechnest oder nicht. ich war erstaunt wie viel Geld ich bekommen habe. Da viele sich scheuen einen Anwalt einzuschalten, lohnt es sich für die Versicherungen trotzdem die anfallenden Anwaltskosten zu übernehmen und kommen damit immer besser weg. Denen ist es egal ob sie die 1000Euro mehr für Gutachten und Anwalt übernehmen müssen.
Erst als die Post vom Anwalt kam wurde die Sache bearbeitet, sonst hatte ich nur Ärger und unnötige Verzögerungen.
Gruss
Theo

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10 Jahre 7 Monate her #11 von manfred65
manfred65 antwortete auf Unfallschaden
...also ich würde sagen:

"Draufhauen kann man immer noch!"

Wenn die Abwicklung zugesagt ist lass es mal anlaufen. Ich kenne aus meiner Zeit in der Kfz-Branche die Allianz so, dass sie freie Gutachter aus Kostengründen ungern akzeptieren, jedoch "eigene" Schadenabwickler haben. Das sind meist Sachverständige die sich einen Schaden gemeinsam mit der Werkstatt ansehen, ggf. den Kostenvoranschlag durchgehen oder wenn die Reparatur bereits erfolgt ist auch gleich den Scheck dalassen. Insbesondere bei solch relativ geringen Schäden.

Im bayerischen Oberland haben wir damit nur gute Erfahrungen gemacht. Aber das ist sicher wie überall von der einzelnen Person abhängig.

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper

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10 Jahre 7 Monate her #12 von lio
lio antwortete auf Unfallschaden
Bei unsern Schaden hatte uns damals der vom Abschlepper geraten einen Anwalt zu nehmen. Aber bei uns war es ja auch ein Totalschaden. (Ich wäre damals nicht auf die Idee gekommen, da ich davon ausgegangen bin das ich keine Schuld habe und die Sachlage klar ist. Es war weit gefehlt. wie ich hier ja damals berichtet hatte. Aber ob ich bei so relativ kleinen Schaden einen Anwalt nehmen würde? Ich weiß nicht. Aber wieso nicht den muss meines Wissens auch die andere Seite bezahlen.

Liebe Grüße
Lioba

Nissan Navara D40
Tischer 200 H

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10 Jahre 7 Monate her #13 von mabaxc90
mabaxc90 antwortete auf Unfallschaden
Hallo,
hatte vor kurzem auch einen Schaden durch Auffahrunfall. Obwohl nicht viel dran war haben alle mir zum Anwalt geraten. Wollte ich auch zuerst nicht in Anspruch nehmen, da Schaden ja relativ gering und Schuldfrage klar. Den entscheidenden Hinweis hat der Gutachter gegeben. Der Anwalt wir ja nach dem Streitwert bezahlt. Geht man sofort hin, hat er sicher ein größeres Interesse sich zu kümmern, als später, wenn es nur um die nichtgezahlte Differenz der Versicherung geht.
Ich habe übrigens nach Gutachten abgerechnet und die Versicherung hat einen nicht unerheblichen Teil erst nach Klageandrohung bezahlt. Also alles richtig gemacht!

Gruß Markus

bis 2003 L200 mit Sunbird, seit 2013 Teilintegrierter TEC 546G Ducato 130PS mit Aufstelldach; klein, compact, wendig, Platz für 4, seit 2020 Kastenwagen Adria Twin Supreme 640

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