Topic-icon Frage Eintragung Wechselkabine

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11 Jahre 1 Monat her #1 von Mammut69
Eintragung Wechselkabine wurde erstellt von Mammut69
Hi, habe irgendwo im Forum gelesen, dass man einen Zusatzeintrag im Fahrzeugschein benötigt, wenn man durch die Schweiz fahren will und die Kabine breiter ist als der PU.

Weiß die genaue Formulierung leider nicht mehr, irgendwas wie Wechselaufbau oder so. Kann mir da jemand weiter helfen?

Ich nutze den PU hauptsächlich geschäftlich, deshalb darf er auf jeden Fall nicht zum WoMo werden, geht das dann mit dieser Eintragung.

Viele Grüße Stefan

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11 Jahre 1 Monat her #2 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Fahr einfach durch die CH und genieß die tolle Landschaft.

Ich hab noch keinen einzigen Fall gehört das der Fahrer Strafe zahlen mußte oder nicht mehr weiterfahren dürfte.
In D gilt die Kabine als Ladung, das wird auch in der CH bei Durchreise anerkannt.

Nur wenn ein Schweizer sein Fahrzeug mit Kabine zulassen will dann schauts anders aus.

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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11 Jahre 1 Monat her #3 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Ja, im Prinzip ist das schon so, aber mich (und auch andere) hat noch nie einer in der Schweiz angehalten und danach gefragt.
Ich fahre die Kabine auch nur als Ladung rum.

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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11 Jahre 1 Monat her #4 von Mammut69
Mammut69 antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Das hört sich gut an, dann lasse ich alles so wie es ist. Bekomme nächste Woche nämlich meinen neuen D40, dann hätte ich diese Eintragung nach Auflastung und Umbau bei Tischer gleich mit erledigen lassen.

Viele Grüße Stefan

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11 Jahre 1 Monat her #5 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Außer du brauchst diese Eintragung bei der Versicherung als SoKfz.
Dann macht es Sinn und die Eidgenossen sind auch zufrieden :)

Gruß Rudi
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11 Jahre 1 Monat her #6 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Eintragung Wechselkabine

Mammut69 schrieb: Das hört sich gut an, dann lasse ich alles so wie es ist. Bekomme nächste Woche nämlich meinen neuen D40, dann hätte ich diese Eintragung nach Auflastung und Umbau bei Tischer gleich mit erledigen lassen.

Wenn Du schon da bist, würde ich die Eitragung gleich mitmachen lassen :top:
Die Eintragung wird ja immer schwieriger!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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11 Jahre 1 Monat her - 11 Jahre 1 Monat her #7 von Lupus
Lupus antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Ich habe meine Nordstar Camp Flex letzte Woche eintragen lassen. Der Eintrag erfolgt zusätzlich, d.h. eine gewerbliche Nutzung ist weiterhin möglich. Der Eintrag erfolgte in meinem Fall nur, dass z.B. die Helvetia die Versicherung des Amarok und der Kabine übernimmt. Zusammen dann komplett ca. 474,- EUR. Kosten der Eintragung beim TÜV 240,- EUR, dann noch Zulassungsstelle. Eintrag erfolgte mit gleichzeitiger Auflastung. Hat alles sehr gut geklappt. Habe aber die Auflastung nicht auf 3500 Kg, sondern nur 3400Kg machen lassen, damit ich weiter die Reifen mit Traglastindex 111 fahren kann. War mir für die Winterreifen sehr wichtig. In deinem Fall würde ich das auch abhängig von der Versicherung machen. Bei Gewerbetreibenden ist das evtl. anders. GlG, Dirk

PS. Stimmt ja, BiMobil hat recht!!!!! :top:
Erst einmal DANKE!!!!!! für die vielen Informationen, Beiträge, Ratschläge etc. die ich als "stiller Leser" von Euch allen erhalten habe. Und danke denjenigen, die mir auf direkte Nachfrage weiter halfen!!! Ich versuche, durch sachliche Informationen etwas diesem hervorragendem Forum beizusteuern. ( und die 240,- inkl Auflastung ;-)
Letzte Änderung: 11 Jahre 1 Monat her von Lupus. Grund: Erweiterung
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11 Jahre 1 Monat her #8 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Eintragung Wechselkabine

Lupus schrieb: Kosten der Eintragung beim TÜV 240,- EUR,


Puhhh , heftig .
Mein Eintrag als Wechselaufbau hat " nur" 80.-- € beim TÜV gekostet.
(ist aber ein anderes Thema )

ach ja : :welcome:

Gruß Rudi
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11 Jahre 1 Monat her #9 von SH53
SH53 antwortete auf Eintragung Wechselkabine

Mammut69 schrieb: Das hört sich gut an, dann lasse ich alles so wie es ist. Bekomme nächste Woche nämlich meinen neuen D40, dann hätte ich diese Eintragung nach Auflastung und Umbau bei Tischer gleich mit erledigen lassen.


Bei Tischer bekommst du normalerweise keinen Eintrag sondern vom TÜV die kompletten Papiere, die du für einen Eintrag benötigst. Vielleicht reichen diese Papiere ja für deinen Zweck.

Gruß Norbert

von 1996 bis 2000 Nissan Kingcab und Tischer N 125, von 2013 bis 2017 Ford Ranger XLT Extracab und
Tischer 260S, inzwischen mit Eura Mobil 635 HS

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11 Jahre 1 Monat her - 11 Jahre 1 Monat her #10 von Loefflea
Loefflea antwortete auf Eintragung Wechselkabine

Mammut69 schrieb: Bekomme nächste Woche nämlich meinen neuen D40,


Hallo,

gibt es denn den D40 überhaupt noch?
Ab 2011 soll das Modell ja wohl D401 genannt werden, oder liege ich da falsch?

(Hab zur Zeit Probleme mit dem TÜV betreffs Reifen- / Felgenfreigabe für D40, aber eben nicht für D401!)

der Schöfför

Gruß
Loefflea alias der "Schofför"

mit Hilux XC von Nestle und ExKab 5S FD auf Zwischenrahmen.
Letzte Änderung: 11 Jahre 1 Monat her von Loefflea.

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11 Jahre 1 Monat her #11 von FrightfulHaegar
FrightfulHaegar antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Bei Gewerbetreibende ist der zusätzliche Eintrag nur ein Problem, wenn der PU voll als LKW läuft ohne Privatnutzung.
Wenn aber z.B ein Fahrtenbuch oder eine 1 % Privatnutzung zutrifft, ist dem FA egal , was im Schein steht.

Da wir auch oft durch die Schweiz fahren, werd ich beide Einträge machen lassen. Zumal die Womo Versicherung ja auch deutlich billiger ist. Der Dodge kostet momentan als LKW halt doch € 750,-- VK / p.a.

Für die € 350 Differenz mach ich lieber bischen Urlaub :hurra: , wenn der Dodge ohnehin schon als LKW mit Nutzlast Besteuerung nicht mehr durchgeht..............

LG Ralf

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11 Jahre 1 Monat her #12 von bb
bb antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Meine Kabine fährt als Ladung, bei einem Eintrag als Wohnmobil müsste ein Unterfahrschutz montiert werden, wegen des hinteren Überhangs.
Bei einem Eintrag als Wechselkabine ist das Fahrzeug mit Kabine eventuell als Wohnmobil zu versteuern, ohne Kabine als LKW. Oder fährst du eine Doka, die als PKW versteuert wird? Dann wäre die Womo Versteuerung günstiger.
Die Schweiz als Transit- und Urlaubsland erkennt die Zulassungsregeln der Nachbarländer an. Und damit interessiert die Breite nicht. Und wenn die sich doch mal quer stellen wollen (weil unsere Regierung mal wieder eine Steuer CD kauft), ist ihnen völlig egal, ob nach deutschem Recht eingetragen oder nicht.

Gruß, Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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11 Jahre 1 Monat her #13 von Lasyx
Lasyx antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Mein Gespann ist als wahlweise LKW offener Kasten od Womo eingetragen.
Steuern zahle ich LKW und versichert als Womo.



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Gruß, Lasyx
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Mit Trailmaster statt LuFe.

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11 Jahre 1 Monat her #14 von bb
bb antwortete auf Eintragung Wechselkabine
Ich habe halt in Foren schon gelesen, dass die Eintragung der Womo-Option das örtliche Finanzamt an der LKW Eintragung und Nutzung zweifeln lässt.
Versichert ist meine Kombination auch als Wohnmobil, unabhängig ob ich mit oder ohne Kabine unterwegs bin.

Gruß, Bernhard

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11 Jahre 1 Monat her - 11 Jahre 1 Monat her #15 von FrightfulHaegar
FrightfulHaegar antwortete auf Eintragung Wechselkabine

bb schrieb: Ich habe halt in Foren schon gelesen, dass die Eintragung der Womo-Option das örtliche Finanzamt an der LKW Eintragung und Nutzung zweifeln lässt.
Versichert ist meine Kombination auch als Wohnmobil, unabhängig ob ich mit oder ohne Kabine unterwegs bin.

Gruß, Bernhard


Deshalb bei uns die 1 % Privatnutzung, sonst geht es nicht. Wobei ich das FA das Problem hat, eine 1% PN bei LKW ist nicht vorgesehen....mal schauen, wie wir uns arangieren.Fahrtenbuch wird im ersten Jahr zum Beweis der mehr als 50 % gewerbl. Nutzung auch noch geführt............Geld sparen kann ganz schön anstrengend sein. :mrgreen:

Angepeilt ist LKW Eintrag ( PKW versteuert ) mit WoMo Option für die günstigere Versicherung.

LG Ralf
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11 Jahre 1 Monat her #16 von Mr_Proper
Mr_Proper antwortete auf Re:Eintragung Wechselkabine
Ich hatte meinen Navara als Firmenwagen mit 1% laufen. Musste aber auch als PKW versteuern.

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11 Jahre 3 Wochen her #17 von Chevybabe
Chevybabe antwortete auf Re:Eintragung Wechselkabine
Muss ich zwingend mit der Wohnkabine beim TÜV vorfahren, um die Eintragung ww WoMo zu bekommen?

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11 Jahre 3 Wochen her #18 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re:Eintragung Wechselkabine
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Tüv das ohne Vorführung macht!

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11 Jahre 3 Wochen her #19 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re:Eintragung Wechselkabine
warum willst Du das machen :?:

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11 Jahre 2 Wochen her #20 von Chevybabe
Chevybabe antwortete auf Re:Eintragung Wechselkabine
Der PickUp als reiner LKW kostet bei SF 17 um die 1.500/1.700 Euro pro Jahr. Ist das bei Euch auch so teuer? Da ich noch keine Wohnkabine habe, kann ich ja beim TÜV nicht mit Kabine vorfahren.
Wenn ich mir jetzt eine Kabine für den TÜV-Termin ausleihe, damit er mir ww. Wohnmobil einträgt, dann würde die Versicherung nur knapp 400 Euro kosten. Sind die Versicherungen dann gebunden an die eine spezielle WoKa oder wie? Kann die dann nicht wieder runter und die nächste Zeit einfach nicht bei mir sein?
Wenn ich eine Kabine hätte und diese dann nach Jahren wieder verkaufe oder sie nur rumsteht, müsste ich dann das wieder austragen lassen?
Fragen über Fragen.....
Vielen Dank schon mal!

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