Frage Zulassung Bimobil BJ 330 Wechselkabine 5 to gewerblich
- atlantistdi
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11 Jahre 7 Monate her #1
von atlantistdi
Zulassung Bimobil BJ 330 Wechselkabine 5 to gewerblich wurde erstellt von atlantistdi
Hallo Zusammen,
ich verfolge Euer Forum schon seit einigen Jahren als Leser und hatte bereits 5 Jahre ein gebrauchtes Bimobil VD 280 auf T4 Doka mit Wechselvorrichtung.
Im Juli bekomme ich ein neues Bimobil BJ 330 auf Sprinter Doka mit Wechselvorrichtung.
Der Sprinter Doka ist mein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung und die Zulassung erfolgt auch auf die GmbH, in der ich beschäftigt bin.
Heute wurde ich über folgenden Sachverhalt informiert:
bei gewerblicher Zulassung als LKW mit Wechselbauten / wahlweise Rüstzustand mit Wohnkabine besteht Fahrtenschreiberpflicht und Tempobegrenzer auf 90 km/h
bei privater Zulassung als LKW mit Wechselbauten / wahlweise Rüstzustand mit Wohnkabine besteht keine Fahrtenschreiberpflicht und es wird kein Tempobegrenzer auf 90 km/h benötigt
alternativ könnte man das Fahrzeug gewerblich als So.Kfz. Wohnmobil zulassen; hierbei entfällt die Fahrtenschreiberpflicht und es wird kein Tempobegrenzer auf 90 km/h benötigt; bei dieser Variante erfolgt die Zulassung nur mit verschraubter Kabine und ich bin mir nicht sicher ob ich das Fahrzeug dann noch ohne Wohnkabine benutzen darf
Frage #1: Hat jemand von Euch Erfahrung bei der gewerblichen Zulassung von Wohnkabinen mit Wechselkabinen bei mehr als 3.5 to Gewicht ?
Frage #2: Mein Ziel wäre eine gewerbliche Zulassung ohne Fahrtenschreibe und ohne Geschwindigkeitsbegrenzer.
Frage #3: Darf ich die Doka ohne Kabine als So. Kfz. wohnmobil fahren ?
Welche Tipps und Emfpehlungen könnt Ihr mir geben
Sepp
ich verfolge Euer Forum schon seit einigen Jahren als Leser und hatte bereits 5 Jahre ein gebrauchtes Bimobil VD 280 auf T4 Doka mit Wechselvorrichtung.
Im Juli bekomme ich ein neues Bimobil BJ 330 auf Sprinter Doka mit Wechselvorrichtung.
Der Sprinter Doka ist mein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung und die Zulassung erfolgt auch auf die GmbH, in der ich beschäftigt bin.
Heute wurde ich über folgenden Sachverhalt informiert:
bei gewerblicher Zulassung als LKW mit Wechselbauten / wahlweise Rüstzustand mit Wohnkabine besteht Fahrtenschreiberpflicht und Tempobegrenzer auf 90 km/h
bei privater Zulassung als LKW mit Wechselbauten / wahlweise Rüstzustand mit Wohnkabine besteht keine Fahrtenschreiberpflicht und es wird kein Tempobegrenzer auf 90 km/h benötigt
alternativ könnte man das Fahrzeug gewerblich als So.Kfz. Wohnmobil zulassen; hierbei entfällt die Fahrtenschreiberpflicht und es wird kein Tempobegrenzer auf 90 km/h benötigt; bei dieser Variante erfolgt die Zulassung nur mit verschraubter Kabine und ich bin mir nicht sicher ob ich das Fahrzeug dann noch ohne Wohnkabine benutzen darf
Frage #1: Hat jemand von Euch Erfahrung bei der gewerblichen Zulassung von Wohnkabinen mit Wechselkabinen bei mehr als 3.5 to Gewicht ?
Frage #2: Mein Ziel wäre eine gewerbliche Zulassung ohne Fahrtenschreibe und ohne Geschwindigkeitsbegrenzer.
Frage #3: Darf ich die Doka ohne Kabine als So. Kfz. wohnmobil fahren ?
Welche Tipps und Emfpehlungen könnt Ihr mir geben
Sepp
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- Uwe
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11 Jahre 7 Monate her #2
von Uwe
Gruß
Uwe
Händler für Tischer Wohnkabinen in Süddeutschland
THE TRICK ABOUT LIVE IS TO MAKE IT LOOK EASY
Uwe antwortete auf Zulassung Bimobil BJ 330 Wechselkabine 5 to gewerblich
Deine Fragen sind nicht ganz so einfach zu beantworten. :
Aber um mal anzufangen. Über 3,5 Tonnen darfst du eigentlich nur 80 fahren. Als Sonder KFZ Wohnmobil 100. (ist noch immer in der Probephase, kann also jederzeit geändert werden)
Fahrtenschreiber bei Wohnmobil nicht.
Anhänger darfst du an Wochenenden als gewerbliches Zugfahrzeug gar nicht ziehen. Aber ganz ehrlich, da sollte dir Bimobil ein wenig helfen können. Die verkaufen ja auch das Auto.
Aber um mal anzufangen. Über 3,5 Tonnen darfst du eigentlich nur 80 fahren. Als Sonder KFZ Wohnmobil 100. (ist noch immer in der Probephase, kann also jederzeit geändert werden)
Fahrtenschreiber bei Wohnmobil nicht.
Anhänger darfst du an Wochenenden als gewerbliches Zugfahrzeug gar nicht ziehen. Aber ganz ehrlich, da sollte dir Bimobil ein wenig helfen können. Die verkaufen ja auch das Auto.
Gruß
Uwe
Händler für Tischer Wohnkabinen in Süddeutschland
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- Volker1959
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11 Jahre 7 Monate her #3
von Volker1959
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern
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Volker1959 antwortete auf Zulassung Bimobil BJ 330 Wechselkabine 5 to gewerblich
wende dich mal an Klaus Spörl hier aus dem Forum! Der hat meines Wissens nach die Wohnmobileintragung für seine Absetzkabine und er nutzt das Teil auch gewerblich!
Einen Begrenzer musst Du ab Bj. 2006 haben! Aber da ist viel Theorie im Spiel
Mit der Wechseleintragung darfst Du ja 100 km/h fahren
Einen Begrenzer musst Du ab Bj. 2006 haben! Aber da ist viel Theorie im Spiel
Mit der Wechseleintragung darfst Du ja 100 km/h fahren
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