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Frage Haftung bei umgestürzter Kabine?
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6 Jahre 1 Monat her #21
von MuD
Viele Grüße aus dem Sauerland
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MuD antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Das erinnert mich an den Reisebericht von Hartmut Michels
:guckhier:
ab Tag 11.06.2013 :shock:
Viele Grüße aus dem Sauerland
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6 Jahre 1 Monat her - 6 Jahre 1 Monat her #22
von caddytischer
caddytischer antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Um auf die Eingangsfrage von Peter M zurückzukommen.
Er haftet und hat die Beweipflicht. Wie schon geschrieben 6 Monate Verkäufer muss beweisen , danach muss der Käufer beweisen. Kabine ist 1 Jahr alt.
Im Extremfall artet das in einen Gutachterstreit aus. Es kommt nur darauf an, um welchen Wert es geht, ob Menschen verletzt wurden.
Im Gerichtsaal zählt nicht "sieht gut aus", "ein Schweißpunkt hält eine Tonne".
Aber, den Bildern nach zu urteilen "sieht gut aus" :roll:
caddytischer
Er haftet und hat die Beweipflicht. Wie schon geschrieben 6 Monate Verkäufer muss beweisen , danach muss der Käufer beweisen. Kabine ist 1 Jahr alt.
Im Extremfall artet das in einen Gutachterstreit aus. Es kommt nur darauf an, um welchen Wert es geht, ob Menschen verletzt wurden.
Im Gerichtsaal zählt nicht "sieht gut aus", "ein Schweißpunkt hält eine Tonne".
Aber, den Bildern nach zu urteilen "sieht gut aus" :roll:
caddytischer
Letzte Änderung: 6 Jahre 1 Monat her von caddytischer.
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