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Frage Mit dem Pickup-Camper in die Schweiz.
- MAK Trek
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wir fahren einen Ford Ranger Pickup mit einer Tischer-Wohnkabine (260 S). Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen. In Deutschland zählt die Wohnkabine als Ladung, die in die Fahrzeugpapiere nicht eingetragen werden muss. Die Wohnkabine ist etwa 20 cm breiter als die in der Zulassungsbescheinigung des Autos eingetragene Gesamtbreite. In Deutschland ist das legal.
Wie sieht es aber aus, wenn ich mit dieser Fahrzeugkombination in die Schweiz fahre? Dort muss, soviel ich weiß, die komplette Fahrzeugbreite eingetragen sein?
Kann ich mit einem ausländischen Fahrzeug auf Duldung hoffen?
Wie sind eure Erfahrungen und welche Lösungsvorschläge habt ihr für uns?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Beste Grüße aus Garmisch-Partenkirchen,
Andy
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- BiMobil
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Mir ist kein Fall bekannt der wegen der Wohnkabine angehalten wurde und Strafe zahlen müsste .
Das heißt jetzt nicht das bei einer allgemeinen Kontrolle oder Unfall das nicht kontrolliert wird .
Die Strafen sind , glaub ich , pro cm .
Zu dem genauen Tarif kann vermutlich picco was dazu sagen .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- Mickel
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- Hasy
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Zur Zulassungsstelle und die Papiere ändern lassen.
Dann sind alle Maße (auch die bei aufgesetzter Kabine) in den Papieren eingetragen.
Damit ist Ruhe.
Auch in der Schweiz.
Ist mit unter einer der einzigen legalen Wege mit einer Überstehenden Kabine in die Schweiz zu fahren.
Alles andere ist halt nicht erlaubt und kann teuer werden.
Ansonsten eine nicht in der Breite überstehende Kabine kaufen.
Oder nicht in die Schweiz fahren.
Ist übrIgens auch bei dem genaueren Durchlesen der Stvo andere Länder sehr sinnvoll.
in Italien müssen sonst z.B. 2 Warnschilder hinten an der Kabine angebracht werden. Macht halt auch keiner, ist aber definitiv Vorschrift, auch bei Fahrradträgern die breiter sind als das Fahrzeug selbst.
Mehr ist halt nicht möglich.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf Sie behalten.
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- Lender
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asa.ch/wp-content/uploads/online-bibliot..._25_d_003/index.html
Auf Seite 9/10 wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei seitlichem Überstand eine Eintragung nötig ist.
Ansonsten es kann toleriert werden oder eine Busse/Anzeige geben, je nach dem ob es im Bussenkatalog drin ist oder nicht. Je nach Ermessen des Beamten muss man dann an Ort und Stelle nachbessern, sprich Kabine absatteln und abtransportieren lassen.
Lass die Kabine eintragen und du bist nicht nur in der Schweiz auf der sicheren Seite
Ladung kann den lokalen Gesetzen unterliegen, das Fahrzeug unterliegt jedoch den Bestimmungen des Zulassungslandes. Das kann dir im Zweifel Ärger ersparen. Bspw. wenn einer bezüglich Gas, Ladungssicherung, Markierungen etc. nachforschen will.
Gruess Leon
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- Loefflea
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Gibt es zB beim ADAC oder direkt an den größeren Grenzübergängen.
Seit vielen Jahren konstanter Preis!! 40 Franken, in Euro etwas mehr (50.)
Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
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Gruß, Holger
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- Loefflea
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Rausgewunken wirst du aber zunächst einmal unter Umständen trotzdem 😜
Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
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Ich will in die Schweiz und will natürlich keine Probleme haben.
Danke Herwig
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Leider kann ich zu den Tarifen nichts sagen. So wie ich aber unsere Polizei kenne wird eine Überbreite der Ladung dazu führen dass abgeladen und ohne die Ladung weitergefahren werden muss. Denn das Verbot der Überbreite einer Ladung bezieht sich auf die Verletzungsgefahr anderer Verkehrsteilnehmer. Und da versteht die Polizei zu Recht keinen Spass.Zu dem genauen Tarif kann vermutlich picco was dazu sagen .
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- BiMobil
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Die Ausführungen von Picco stimmen mit den Berichten in Facebook ( Tischer Händler in der CH ) ziemlich genau überein .
Also , Abladen und mit einem geeigneten Fahrzeug die Kabine holen plus eine Strafe die pro cm gerechnet wird .
Auch wenn jetzt einige sagen ich bin schon x mal durch die CH gefahren und hatten kein Problem .
Irgendwann bist du halt zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort .
Am besten Kabine eintragen lassen und gut ist es
Gruß Rudi
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Danke,
die Cruisinados
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Wie sieht die Eintragung denn aus? Bekanntlich ist ggf. einfacher für andere wenn derjenige mal bitte ein Bild von dem Eintrag in den Papieren hier oder per PN einstellt. Ich glaube das könnte mir helfen.
Grüße aus dem Norden.
Stephan
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Fahr einfach zum Prüfer deines Vertrauens (TÜV, Dekra, GTÜ….) oder ruf da an und frag ob sie dir die Kabine eintragen und was du dafür mitbringen musst.
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Genau, die Eintragung entschärft dann die überstehende Kabine! Toll!! Geändert hat sich nix, außer Papier. Aber so ist eben die RechtslageIrgendwann bist du halt zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort .
Am besten Kabine eintragen lassen und gut ist es
Gruß, Holger
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- Lender
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An Fahrzeuge und deren Bestandteile/Zubehör werden dann wieder andere Anforderungen gestellt. So müssten dann bspw. gewisse Mindestradien eingehalten werden und Materialien dürfen nicht splittern.
Ob das bei der Eintragung überprüft wird?
Gruess Leon
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- MAK Trek
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allerbesten Dank für eure Rückmeldungen.
Leider hat sich die Sachlage damit bestätigt und wir sind mit unserer nicht eingetragenen Wohnkabine in der Schweiz illegal. Inzwischen weiß ich auch, dass das Bußgeld mit 100 SF pro cm berechnet wird. Die paar cm der Markisenbreite schlagen dann also zusätzlich mit 1.000 SF zu Buche. Wie hat jemand von euch so schön geschrieben: "Da kann einem schlecht werden!". Und dann das Problem, wenn du nicht weiterfahren darfst...
Für mich steht also fest, dass ich die Kabine beim TÜV abnehmen lassen und bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere anpassen werde. Sicher ist sicher.
Mich hat dazu auch der Kommentar bewogen, dass das auch in anderen Ländern wichtig sein könnte.
Ich danke euch allen!
Beste Grüße,
Andy
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Gruß, Holger
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- Picco
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Klick mich und schau Dir auf Seite 7 Punkt 6.9 an.
Dieses Merkblatt ist von der Vereinigung der schweizer Strassenverkehrsämter, danach hat sich auch die Polizei zu richten.
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- holger4x4
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