Frage Unterfahrschutz und andere Pritsche
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11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #1
von bb
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.
Unterfahrschutz und andere Pritsche wurde erstellt von bb
Ich überlege, mir eine andere Pritsche auf den Ranger zu bauen. Etwas breiter (ca 1,9m), etwas länger (ca 2m), mit klappbaren Seitenwänden. Bei der Länge stößt man jedoch schnell an Grenzen aufgrund der Vorschriften zum Unterfahrschutz. Da benötige ich etwas Interpretationshilfe. Hier mal der Text:
§ 32b Unterfahrschutz
(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h,
bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
(2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG .........jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
1. bis 4. ......
5. Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.
Meine Fragen dazu:
Ab welcher Stelle wird der letzte Meter des Fahrzeugs gemessen? Ist das hinter dem Hinterachsdiff, hinter dem letzten Bestandteil der Achse, das wäre dann die Blattfederaufhängung, vielleicht auch erst ab Ende des Fahrzeugrahmens oder ab AHK, denn beide haben weniger als 55cm Bodenabstand?
Dann gibt es den Punkt 5. Wenn ich mit einer verlängerten Pritsche im Gelände unterwegs bin, bleibe ich bei steileren Auffahrten mit dem Unterfahrschutz hängen. Ist das ein Befreiungsgrund von der Unterfahrschutzregelung, weil der dann mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs nicht mehr vereinbar wäre?
Viele Grüße, Bernhard
§ 32b Unterfahrschutz
(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h,
bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
(2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG .........jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
1. bis 4. ......
5. Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.
Meine Fragen dazu:
Ab welcher Stelle wird der letzte Meter des Fahrzeugs gemessen? Ist das hinter dem Hinterachsdiff, hinter dem letzten Bestandteil der Achse, das wäre dann die Blattfederaufhängung, vielleicht auch erst ab Ende des Fahrzeugrahmens oder ab AHK, denn beide haben weniger als 55cm Bodenabstand?
Dann gibt es den Punkt 5. Wenn ich mit einer verlängerten Pritsche im Gelände unterwegs bin, bleibe ich bei steileren Auffahrten mit dem Unterfahrschutz hängen. Ist das ein Befreiungsgrund von der Unterfahrschutzregelung, weil der dann mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs nicht mehr vereinbar wäre?
Viele Grüße, Bernhard
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Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Monate her von bb.
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- PB Camper
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11 Jahre 2 Monate her #2
von PB Camper
PB Camper antwortete auf Unterfahrschutz und andere Pritsche
Ich glaube in der StVZo wird immer von der Mitte der Achse ausgegangen.
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- Bobby268
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11 Jahre 2 Monate her #3
von Bobby268
Bobby268 antwortete auf Unterfahrschutz und andere Pritsche
Du kennst doch meine Pritsche? Bei mir war es ausreichend, die Lampen an einem stabilen U-Eisen anzubringen. Ich messe mal genau nach, ich meine aber, es sitzt ca. 30-35cm unter der Pritsche und auf alle Fälle oberhalb der AHK. War dem sehr pingeligen TÜV-Ing völlig ausreichend. Und die T5-Pritsche ist insgesamt 2,16m lang.
Zur Befreiung: Da nicht das Geländefahren im Vordergrund steht (Du übst z.B. keinen Beruf aus, der das zwingend erforderlich macht), gibts da vermutlich keinen Spielraum.
Zur Befreiung: Da nicht das Geländefahren im Vordergrund steht (Du übst z.B. keinen Beruf aus, der das zwingend erforderlich macht), gibts da vermutlich keinen Spielraum.
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- mingelopa
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11 Jahre 2 Monate her #4
von mingelopa
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
mingelopa antwortete auf Unterfahrschutz und andere Pritsche
Unterfahrschutz war für den TÜV bei meiner Plattform kein Thema. Allerdings enspricht diese den Maßen der Ladewanne.
Für Gelände kannst Du den Unterfahrschutz evtl. klappbar machen. Sieht man immer wieder auch an großen Lkw wie Betontransporter u.ä.
Für Gelände kannst Du den Unterfahrschutz evtl. klappbar machen. Sieht man immer wieder auch an großen Lkw wie Betontransporter u.ä.
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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- 815er
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11 Jahre 2 Monate her #5
von 815er
815er antwortete auf Unterfahrschutz und andere Pritsche
Hallo Bernhard,
eine Befreiung vom Unterfahrschutz schaffst Du nur, wenn Du einen Prüfer findest der Dir den Pickup als "So-Kfz Rallyebegleitfahrzeug" (Jonson hat das mal geschafft) einträgt. Selbst beim klappbaren Uschutz stellen sich viele der Jungs etwas komisch an.
eine Befreiung vom Unterfahrschutz schaffst Du nur, wenn Du einen Prüfer findest der Dir den Pickup als "So-Kfz Rallyebegleitfahrzeug" (Jonson hat das mal geschafft) einträgt. Selbst beim klappbaren Uschutz stellen sich viele der Jungs etwas komisch an.
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- Jens Heidrich
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11 Jahre 2 Monate her #6
von Jens Heidrich
"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)
Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.
Jens Heidrich antwortete auf Unterfahrschutz und andere Pritsche
@Armin: Jonson schafft alles.
Lieben Gruß,
Jens
Lieben Gruß,
Jens
"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)
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- 815er
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11 Jahre 2 Monate her #7
von 815er
Das stimmt allerdings
815er antwortete auf Unterfahrschutz und andere Pritsche
Jens Heidrich schrieb: @Armin: Jonson schafft alles.
Lieben Gruß,
Jens
Das stimmt allerdings
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- Stefan
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11 Jahre 2 Monate her #8
von Stefan
Stefan antwortete auf Unterfahrschutz und andere Pritsche
...ist da nicht eh der AHK Bock montiert? Dann ist doch alles schön
Gruß Stefan
Gruß Stefan
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- bb
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11 Jahre 2 Monate her #9
von bb
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bb antwortete auf Unterfahrschutz und andere Pritsche
Ich habe übernächste Woche einen Termin bei einer Firma in Essen, die ihr Geld mit Pritschen und Aufbauten für Nutzfahrzeuge verdient. Die haben zwar überwiegend größere Fahrzeuge auf dem Hof, aber geben sich auch mit Kleinwagen wie dem Ranger ab. Und sie kennen die Vorgaben des TÜV genau. Ich bin mal gespannt.
Gruß, Bernhard
Gruß, Bernhard
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