Topic-icon Frage D-Max........quattro vs Finanzamt

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17 Jahre 1 Monat her #1 von quattro
D-Max........quattro vs Finanzamt wurde erstellt von quattro
Es ist kaum zu glauben und ich zweifle immer mehr an unserem Land.
Angeblich gibt es ja einen allgemeinen Steuereinnahmenüberschuß.
Aber wenn ich sehe wie sich deutsche Finanzbeamte beschäftigungsterapieren, schreiben, messen, schreiben, messen, schreiben.....
bundesweit mindestens in 5-stelliger Zahl,
wird mein Hals immer dicker.

Ich werde meinen Beitrag zum Bruttosozialprodukt drastisch einschränken!
Das ist kein Scherz, sondern die konkret aktuelle Konsequenz.

Heute kam mit der Post der übliche Sch.... von wegen LKW mit 4 Sitzplätzen und PKW....
Ich habe eigentlich keine Bedenken, Klarheit über den LKW-Status herzustellen, aber es kann doch nicht war sein,
dass jeder 1,5 Kabinerbesitzer in Bananenland zum Finanzamt muß.
Trommeln die da noch, oder haben die EDV?

Allein das CO2, dass ich auf der Fahrt dorthin raushaue, aber sorry, darum geht`s ja nicht.
Wer zahlt mir den Sprit und die Zeit (ca. 2 Std.)?
Kann mir mal jemand sagen was, oder wen ich im Frühjahr hier noch wählen soll?

Den einzigen Vorteil in dem Finanzamtsbesuch sehe ich in einem Angebot, dass ich den Beamten machen werde,
meinen Einspruch und die Klage über Rückgabe der 2.350 € Nachzahlung an meiner anderen Baustelle (Toyota HJ60) zurückzuziehen,
wenn sie nach Vorlage meiner Bilder meinen geliebten HJ als AF anerkennen.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Isuzu D-Max 3,0 Spacecab mit Carryboy-Hardtop

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17 Jahre 1 Monat her #2 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
wenns eng wird kannste meinen steuerbescheid haben....es geht beim messen um 0,2 m²...also genau messen lassen

Ford Ranger XLT Limited 2,2 Extracab

Nordstar Camp Compact (2002)

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17 Jahre 1 Monat her #3 von Fourwheelandy
Fourwheelandy antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
So nun trau ich mich mal einfach als Ausländer in eure Diskussion einzumischen. Als erstes habe ich eine Frage: Was ist die genaue Grundlage um ein Fahrzeug als LKW oder PW einlösen zu können? Da muss es doch rechtliche Grundlagen geben.
Dann aufgrund was wird danach die Steuer berechnet (Verbrauch, Gewicht, Hubraum)?
Nun als letze Frage, ist die Handhabe der Berechnung der Steuern in jedem Bundesland anders?

Ich hoffe, dass man mir mal über diese komplizierten deutschen Regelwerke etwas Auskunft geben kann. Ich lese die Beiträge mit grossem Interesse, :bahnhof: staune aber als Schweizer immer wieder über die Komplexität.

Gruss Fourwheelandy

Gruss Fourwheelandy


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17 Jahre 1 Monat her #4 von quattro
quattro antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
Da kann man auch nur noch staunen.

KFZ-Steuer ist eine Bundessteuer, aber die Landkeis-Finanzämter treiben sie ein.
Das Drama ist zu komplex um alles zu erklären, aber speziell bei uns geht es um das Verhältnis
der zum Personentransport geeigneten Bodenfläche zur Fläche für den Transport von Gütern.
Wenn Erstere kleiner ist als Zweite, dann LKW oder "anderes Fahrzeug" und Besteuerung nach Gewicht,
sonst PKW und Besteuerung nach Schadstoffklasse. (noch nicht CO2)

Der Witz ist aber, es gibt wohl keine Vorgaben für bestimmte Fahrzeuge, und jeder Finanzbeamte geht auf die Straße zum Nachmessen.
Ich weiß garnicht ob die mir als Architekten was vormessen können.
Je nach Gelenkigkeit des Beamten reine Willkür.
Vielleicht gibt`s ja ein Argument zur Begründung wie "Wegfall von Arbeitsplätzen" oder "Globalisierung", kenne ich aber noch nicht.

Wie gemessen werden soll ist auch unklar (Keine Vorschriften, Gerichtsprozess läuft noch).

Bis zum Gaspedal?
Nur ebene Bodenfläche, oder auch wenn er leicht schräg oder gewölbt ist)
Mitteltunnel abziegen, da ja nicht für Personentransport geeignet?
Fahrerfläche abziehen, da ja ohne Fahrer nichts transportiert werden kann (wird bei Ermittlung der Zuladung ja auch zum Leergewicht hinzugezählt)?
etc.
Da geht´s um mm!
Ladefläche unten, oder innerer oberer Rand der Bordwände?

Bei anderen Fahrzeugtypen wird`s noch komplizierter.
Gute Nacht Deutschland.

In diesem einen Fall kann man nur auf die EU-Regelung mit CO2-Steuer hoffen.
Wenn diese Wirrköpfe aber so denken, wie im Fall vom Äppelwoi (Apfelwein) der laut EU keiner mehr sein soll, weil keine Trauben drinnen sind,
sehe ich auch schwarz.
In der Schweiz habt ihr es in dieser Beziehung besser.

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17 Jahre 1 Monat her #5 von Hartmut Bös
Hartmut Bös antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
Hallo Zusammen,
@ syberbruno, das wird mit deinem Steuerbescheid nicht funktionieren, denn es hat jedes FA seine eigene Freiheit und legt selbstständig fest welcher 1,5 Kabiner LKW ist und welcher nicht - das ist deutsche Realität.
Siehe meine Beispiel, ich hab 's an anderen Stellen schon genannt, ich habe im Juni 2005 bei meinem FORD Ranger DoKa die RÜCKSTUFUNG auf Hubraum - Besteuerung bekommen und gleichzeitig hat eine Bekannter seinen L200 DoKa beim FA Bad Kissingen neu zugelassen und bekam und bekommt auch heute noch die Gewichtsbesteuerung 173,- €.
Alles beim selben FA und Bad Kissingen ist jetzt nicht soo groß.
Laut RA ist das aber egal - die können und machen was Sie wollen.

Gruß
Hartmut

Bad Brückenau -7 Heilquellen - 3 Thermen & Bäder - 3 Stellplätze
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17 Jahre 1 Monat her #6 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
@quattro
...wenn die machen können was sie wollen, dann frag doch mal, ob du nicht mal ein mofa werden könntest....


kleines nummernschild 23 €steuern und alles wird gut....müsste doch eigenlich nach der auffassung des fa möglich sein??!!

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17 Jahre 1 Monat her #7 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
Ihr habt mein Mitgefühl. Ich wüßte nicht was ich mache wenn es mir mal so geht. :twisted:

Ich weiß gar nicht ob die mir als Architekten was vormessen können.


Hi Quattro,

denk an meinen anderswo gemachten Vorschlag und akzeptiere keine Messung ohne Nachweis über das "amtlich geeichte Messwerkzeug" des FA-Beamten, sowie dessen Nachweis über die Befähigung solche Messungen vorzunehmen.

Ich meine das wirklich nicht als Witz.
Sollte es mir mal so gehen, werden mir die Brüder nicht ohne davon kommen. Gleiches gilt für die Methodik ihrer Messung.

Grüße

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17 Jahre 1 Monat her #8 von quattro
quattro antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
@ Questman
werde ich machen.

@ syberbruno
ich werde versuchen die Beherschung nicht zu verlieren und sachlich zu bleiben.
Erst wenn ich das Gefühl habe, es könnte ungerechtfertigter Weise eng werden, fange ich gefühlvoll an auszupacken.
Da waltet die Vorsicht in der Pozellankiste..............

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17 Jahre 1 Monat her #9 von Uwe H.
Hallo Quattro,

es ist wohl tatsächlich so, dass unsere FAs machen können was sie wollen (was ich persönlich zum Ko..... finde). Hartmut hat es ja an seinem Beispiel bestens dargestellt. Abgesehen davon, dass auch ich meine, dass es so nicht weitergehen kann in einem Land wo (fast) alles geregelt ist, kann ich Dir anbieten, eine Kopie meines Steuerbescheides zuzuschicken. Unser BT50 hat eine um ein paar Zentimeter kürzere Ladefläche als Dein DMAX und ist (auch erst nach der Vorführung beim FA) wieder ein LKW.
Auf jeden Fall ist es hilfreich rein sachlich mit dem Finanzer zu reden und ihm ein paar Fakten um die Ohren zu hauen (bei meinen hat es scheinbar geholfen). So z.B. das die Messung von der Rückwand bis zum Gaspedal, und nicht bis zum durchgedrückten Pedal ausgeführt werden muss (Pedalerie ist Funktionsfläche, keine Personenbeförderungsfläche). Du findest bei proallrad.com dazu mehr und bessere Infos hierzu.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Alles gut geht.


Viele Grüsse aus dem Haunetal

Uwe

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17 Jahre 1 Monat her #10 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
hallo quattro....verinnerlich dir diese seite und druck sie aus . am besten mitnehmen....
[url:34v1e3mc]www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB|5|10[/url]

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17 Jahre 1 Monat her #11 von quattro
quattro antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
@syberbruno

Die Blätter hatte ich mir schon ausgedruckt und bereitgelegt.
Ich bin Mitglied bei Proallrad.

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17 Jahre 1 Monat her #12 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
habe heute mit flause gechattet....der hat den 3 ltr d-max doka und ist anstandslos als lkw eingestuft worden....so kanns auch gehen


ps...gib mal deine faxnummer wg steuerbescheid....mein scanner will nicht.....

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17 Jahre 1 Monat her #13 von quattro
quattro antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
Bin gerade mit meinem Isuzu D-max Spacecab (1,5-Kabiner) vom FA in Hessen zurück: Entwarnung, er bleibt LKW aber............es war nicht selbsverständlich.

Erst kam der gute Mann ohne Zollstock oder Bandmaß auf den Parkplatz, dann wurde das Bandmaß geholt und gemessen:
Vom Gaspedal schräg hoch zwischen den Sitzen über die Ablage bis Vorderkante Polster an der Rückwand =172 m
Dann Ladeklappe runter und gemessen von Ladebordwand vorn unten, Innenseite meiner Verkleidung bis ca. zum Ende der Karosserie = 1,82 m.
Damit war die Sache mehr oder weniger erledigt. (Keine Breite gemessen!)

Zur Entlastung der Beamten muß man sagen, dass die keinerlei Informationen von den Zulassungsstellen bekommen über Art und Abmessung der Fahrzeuge.
Er hatte nur die Info PU, offen, 4 Sitzplätze. Das war "verdächtig" genug.
Ebenso gibt es keinerlei Handlungsanweisungen zum Messen, also ist die "individuelle Freiheit" groß.

Er sagte, bei anderen Typen wäre es kritischer.
Ich sagte: Ja da müsse man auch die Breite messen, da es ja um "Fläche" gehe.
Daraufhin die Gesetzesexekutive: Dann müssen aber die Radkästen abgezogen werden!!!!!!
Ich konnte es kaum glauben und entgegnete: Aber man läd ja nicht nur bis Oberkante Radkasten! Und dann müsse die Funktionsfläche vorn auch abgezogen werden!
ES folgte Staunen !!!!!

Dann wechselte er in die 3. Dimension und meinte: Jaaa, dann müsste man die Sache durch Auffüllen mit Wasser oder Sand ermitteln.
Ich hatte den Eindruck er meinte es ernst, weil er von der Ladefläche sprach.
Von einer Begrenzung der Ladehöhe habe ich jetzt noch nichts gehört,
aber man lernt ja nie aus und ist von der Krativität der Beamten begeistert oder auch nicht.

Somit ist für mich dieses Kapittel für meinen PU abgeschlossen.
Danke für eure Unterstützung.

Zu meiner 2. Baustelle HJ60 legte ich ihm den Bescheid und Bilder vom Ausbau vor und bot an, meinen Widerspruch zurückzuziehen,
wenn er die AF Einstufung vornehmen würde, aber auch nach 20 Minuten Diskussion war er nicht zu begeistern.
Die Bezeichnung unechtes Wohnmobil kannte er aber schon, nur nicht die Konsequenz.
Also ist weiterhin durchhalten angesagt.

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17 Jahre 1 Monat her #14 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
ok...dann erstmal Glückwunsch....dann brauch ich ja den st-bescheid nicht mehr faxen.......


....aber die nummer kostet nur nerven.....gelle??!!

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17 Jahre 1 Monat her #15 von Fourwheelandy
Fourwheelandy antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
Ich schliesse mich den Glückwünschen von Syberbruno an. :sensation:

Da bin ich sicher, dass das mit der 2. Baustelle auch noch gut kommt. :genau:

Gruss aus dem Steuerparadies (noch)

Fourwheelandy

Gruss Fourwheelandy


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17 Jahre 1 Monat her #16 von Zaphod

quattro schrieb:
Somit ist für mich dieses Kapittel für meinen PU abgeschlossen.
Danke für eure Unterstützung.


....für dieses Jahr..... :evil: nächstes Jahr musste dann für 2006 UND 2007 nachzahlen.... :Teufel: :to: :(

Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!

Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn

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17 Jahre 1 Monat her #17 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt

.für dieses Jahr..... Evil or Very Mad nächstes Jahr musste dann für 2006 UND 2007 nachzahlen....

So haben Sie es bei mir gemacht.... aber das war mal und der rest liegt in Anwalts Händen!


Grüße vom Hügel


Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 1 Monat her #18 von quattro
quattro antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
Danke für eure Glückwünsche,

Die Nachzahlungen für 2007 und 2008 sehe ich nicht.
Die CO2-Steuer wird erst 2009 kommen
und somit wird das Thema grundsätzlich nie enden.

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17 Jahre 1 Monat her #19 von syberbruno
syberbruno antwortete auf Re: D-Max........quattro vs Finanzamt
wolln wir dich mal nicht so pessimistisch ins neue jahr schauen


----mal verliert man, mal gewinnen die anderen........

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