Topic-icon Frage Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?

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17 Jahre 5 Monate her #1 von Klaus1
Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo? wurde erstellt von Klaus1
Zahle Jetzt für meinen Navara 210 Euro Steuer als LKW, ohne DPF mit Euro4.
Durch die Umschreibung auf eine WOMO Zulassung kann die Steuer glaube ich auf 170 Euro gesenkt werden.

a ist dies richtig so?
b was gibt es sonst für Nachteile
c kostet es bald mehr da keine DPF aber Euro 4


Gruß Klaus

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17 Jahre 5 Monate her #2 von romo1980
Wenn er als LKW bleibt, laß es.
Womo werden in den nächsten Jahren schrittweise teurer.

Robert u. Moni
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17 Jahre 5 Monate her #3 von Krabbe
Womos werden jetzt schon teurer. Die Finanzämter sind gerade wie wild neue Bescheide am verschicken.
Abgesehen davon geht eine Wohnmobilzulassung bei einer Absetzkabine eh nicht. Wenn, dann eintragung der Wohnkabine als Wechselaufbau mit sich ändernder Fahrzeugart.
Vorteil der eingetragenen Kabine: Ggf. Wohnmobilversicherung möglich, kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger bei aufgesetzter Kabine, keine Probleme in der Schweiz wegen Ladung, die breiter als das Fahrzeug ist.

MfG, Krabbe



Wohnraum statt Spoiler

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17 Jahre 5 Monate her #4 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?
Hallo Klaus
Wenn dein Navara jetzt 210,- kostet, ist es sicher ein 3,5 tonner!
Der normale mit 2,8 to zGG kostet 172,-
Das hat nichts mit Womo oder LKW zutun!
Der Rest so, wie Krabbe schon geschrieben hat :wink:
Wenn Du aber den PU als Womo versicherst, weil die Kabine eingetragen ist, wird das deutlich günstiger als die LKW-Versicherung! Bei mir waren das statt 600,- € nur noch 400,- € im Jahr incl. VK!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
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17 Jahre 5 Monate her #5 von Mark

geht eine Wohnmobilzulassung bei einer Absetzkabine eh nicht

Doch geht. kommt immer auf den TÜV Prüfer an.

Aber als Wohnmobil zuzulassen macht trotzdem Sinn, da man mehr Versicherungsprämie sparen kann als man evtl. mehr Steuern zahlen muss.
Aber dafür reicht auch LKW ww. Wohnmobil.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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17 Jahre 5 Monate her #6 von Uwe

Krabbe schrieb: Vorteil der eingetragenen Kabine: Ggf. Wohnmobilversicherung möglich, kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger bei aufgesetzter Kabine, keine Probleme in der Schweiz wegen Ladung, die breiter als das Fahrzeug ist.


Das stimmt so nicht

Gruß
Uwe

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17 Jahre 5 Monate her #7 von hudsonbay

Uwe schrieb:

Krabbe schrieb: Vorteil der eingetragenen Kabine: Ggf. Wohnmobilversicherung möglich, kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger bei aufgesetzter Kabine, keine Probleme in der Schweiz wegen Ladung, die breiter als das Fahrzeug ist.


Das stimmt so nicht


sorry, doch, wenn man den eintrag hat: "ww mit kabine sonder-kfz womo über 2,8 t",
dann darf man mit kabine am sonntag einen anhänger ziehen.

ausschlaggebend ist der eintrag der fahrzeug-art: lkw, pkw oder womo

so die aussage von unserem "verkehrler"

Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835

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17 Jahre 5 Monate her #8 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?

Das stimmt so nicht

Richtig! Nur wenn PKW!!! im Schein drin drin steht!!!!!!

Grüße vom Hügel

Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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17 Jahre 5 Monate her #9 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?

Richtig! Nur wenn PKW!!!

Nun scheint das Caos wieder komplett!!!
Die Eintragung als PKW haben wohl die Wenigsten!!
Wenn die Kabine eingetragen ist, und da steht:zu 5) wahlweise mit Kabine So.-KFZ-Womo, da darf ich mit aufgesetzter Kabine Sonntags meinen Anhänger ziehen so lange ich will!

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17 Jahre 5 Monate her #10 von Zaphod

Volker1959 schrieb:

Richtig! Nur wenn PKW!!!

Nun scheint das Caos wieder komplett!!!
Die Eintragung als PKW haben wohl die Wenigsten!!
Wenn die Kabine eingetragen ist, und da steht:zu 5) wahlweise mit Kabine So.-KFZ-Womo, da darf ich mit aufgesetzter Kabine Sonntags meinen Anhänger ziehen so lange ich will!


Wenn die Achslast stimmt :roll: :twisted:

Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!

Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn

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17 Jahre 5 Monate her #11 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?

wahlweise mit Kabine So.-KFZ-Womo, da darf ich mit aufgesetzter Kabine Sonntags meinen Anhänger ziehen so lange ich will!

:lol: Ja!!! Sorry Volker So.-KFZ-WOMO hab ich vergessen! Auch wenn das Zgg. über 2,8t liegt oder warens 3,5t ist ja egal wir hatten doch das Thema erst vor kurzem
@Zaphod,

Wenn die Achslast stimmt

ne dann kannste auch drüber liegen oder meinste bezogen auf die Stützlast........8)

Grüße vom Hügel


Stefan

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17 Jahre 5 Monate her #12 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?
[size=200:222bxaiw]Nochmals der Text zum Sonntagsfahrverbot:[/size]

Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.


Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag


Das Ferienfahrverbot für LKW
gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen

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17 Jahre 5 Monate her #13 von QuestMan
Huhu, dazu gabs schon einen langen Threat.

Grüße

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17 Jahre 5 Monate her #14 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?

Huhu, dazu gabs schon einen langen Threat.

Sag ich doch.........oder wollte ich 8)

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15 Jahre 5 Monate her #15 von miggun
Ich habe hier mal ein altes Thema ausgegraben, was mir die Suchfunktion auf den Tisch gebracht hat.
Wenn denn alles so klappt, wie ich es mir vorstelle. Möchte ich aus meinem LKW einen LKW mit wahlweise Wohnkabine machen.
Ich habe das jetzt so verstanden, das ich Steuerlich ein LKW bleibe, oder ist das falsch?
Desweiteren ist die Frage, ob ich dann mit aufgesetzter Kabine im Straßenverkehr als LKW oder als Wohnmobil gelte. Also 80km/h oder 100Km/h. Und die nächste Frage, wie oft muss ich bei dieser Art der Eintragung zum TÜV? Jährlich oder alle 2 Jahre?
Das habe ich nämlich jetzt hier nicht so raus gefunden.
Viele Grüße
Michael

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15 Jahre 5 Monate her #16 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?
Dein PU ist dann steuerlich wie im Moment ein LKW, und versicherungstechnisch kannst Du ihn dann als Womo versichern!
Aber weil Du ja in jedem Fall, egal ob Womo oder LKW über 3,5 t zGG hast, gelten die 80 km/h und Du musst jedes Jahr zum Tüv und zur AU!
Alle diese Regeln für LKW über 3,5 t!
Da gibts ja für Womo,s die 100 km/h Grenze und nur alle 2 J. Tüv, aber das gibts nur die ersten 8 Jahre (meines Wissens nach)

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15 Jahre 5 Monate her #17 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?
Womos über 3,5T dürfen 100 fahren.Aber nur in D ?
Womos über 3,5T und älter wie 7 Jahre müssen Jährlich zum Tüv.
Und die gebühren für HU und AU sind auch höher :twisted:

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15 Jahre 5 Monate her #18 von Reini
An dieser Stelle noch mal der Hinweis auf folgenden Fred:

[size=150:1v3hqo0o]Noch einer, der Pickups mit Kabine als Wohnmobil versichert! [/size]

Dort wird inzwischen keine Eintragung der Kabine mehr verlangt, sondern es reicht der Eigentumsnachweis. :idea:

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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15 Jahre 5 Monate her #19 von miggun
Danke noch mal für den Link! Das mit der Versicherung ist schon im Gange! :top: Ab dem 15.07. wenn alles klappt bin ich ordnungsgemäß beim Versicherer Eurer und jetzt auch meiner Wahl versichert!

Ich habe das Thema ausgebudelt, wegne den 100 km/h obwohl mich die 80 nicht wirklich stören, aber was mich richtig stört ist der jährliche TÜV besuch. Aber wenn ich bei einem 7 Jahre alten wahlweise So.Kfz. WoMo auch jährlich zum TÜV muss, hat sich das ganze schon erledigt.
Danke für Eure Hilfe!
Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag.
Viele Grüße
Michael

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15 Jahre 5 Monate her #20 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?
Da es anscheinend immernoch Bundesländer gibt, in denen man Sonntags nicht mit dem PU und Anhänger fahren darf, löhnt sich die Womo-Eintragung für die Leute immernoch! Denn mit Kabine drauf bist Du dann ein Womo, und darfst den Hänger ziehen!!

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