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Frage Lohnt sich die Umschreibung auf WoMo?
- Klaus1
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Durch die Umschreibung auf eine WOMO Zulassung kann die Steuer glaube ich auf 170 Euro gesenkt werden.
a ist dies richtig so?
b was gibt es sonst für Nachteile
c kostet es bald mehr da keine DPF aber Euro 4
Gruß Klaus
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- romo1980
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Womo werden in den nächsten Jahren schrittweise teurer.
Robert u. Moni
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- Krabbe
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Abgesehen davon geht eine Wohnmobilzulassung bei einer Absetzkabine eh nicht. Wenn, dann eintragung der Wohnkabine als Wechselaufbau mit sich ändernder Fahrzeugart.
Vorteil der eingetragenen Kabine: Ggf. Wohnmobilversicherung möglich, kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger bei aufgesetzter Kabine, keine Probleme in der Schweiz wegen Ladung, die breiter als das Fahrzeug ist.
MfG, Krabbe
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- Volker1959
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Wenn dein Navara jetzt 210,- kostet, ist es sicher ein 3,5 tonner!
Der normale mit 2,8 to zGG kostet 172,-
Das hat nichts mit Womo oder LKW zutun!
Der Rest so, wie Krabbe schon geschrieben hat

Wenn Du aber den PU als Womo versicherst, weil die Kabine eingetragen ist, wird das deutlich günstiger als die LKW-Versicherung! Bei mir waren das statt 600,- € nur noch 400,- € im Jahr incl. VK!
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- Mark
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Doch geht. kommt immer auf den TÜV Prüfer an.geht eine Wohnmobilzulassung bei einer Absetzkabine eh nicht
Aber als Wohnmobil zuzulassen macht trotzdem Sinn, da man mehr Versicherungsprämie sparen kann als man evtl. mehr Steuern zahlen muss.
Aber dafür reicht auch LKW ww. Wohnmobil.
Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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- Uwe
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Krabbe schrieb: Vorteil der eingetragenen Kabine: Ggf. Wohnmobilversicherung möglich, kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger bei aufgesetzter Kabine, keine Probleme in der Schweiz wegen Ladung, die breiter als das Fahrzeug ist.
Das stimmt so nicht
Gruß
Uwe
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- hudsonbay
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Uwe schrieb:
Krabbe schrieb: Vorteil der eingetragenen Kabine: Ggf. Wohnmobilversicherung möglich, kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger bei aufgesetzter Kabine, keine Probleme in der Schweiz wegen Ladung, die breiter als das Fahrzeug ist.
Das stimmt so nicht
sorry, doch, wenn man den eintrag hat: "ww mit kabine sonder-kfz womo über 2,8 t",
dann darf man mit kabine am sonntag einen anhänger ziehen.
ausschlaggebend ist der eintrag der fahrzeug-art: lkw, pkw oder womo
so die aussage von unserem "verkehrler"
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- Huegelcamper
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Richtig! Nur wenn PKW!!! im Schein drin drin steht!!!!!!Das stimmt so nicht
Grüße vom Hügel
Stefan
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- Volker1959
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Nun scheint das Caos wieder komplett!!!Richtig! Nur wenn PKW!!!
Die Eintragung als PKW haben wohl die Wenigsten!!
Wenn die Kabine eingetragen ist, und da steht:zu 5) wahlweise mit Kabine So.-KFZ-Womo, da darf ich mit aufgesetzter Kabine Sonntags meinen Anhänger ziehen so lange ich will!
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- Zaphod
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Volker1959 schrieb:
Nun scheint das Caos wieder komplett!!!Richtig! Nur wenn PKW!!!
Die Eintragung als PKW haben wohl die Wenigsten!!
Wenn die Kabine eingetragen ist, und da steht:zu 5) wahlweise mit Kabine So.-KFZ-Womo, da darf ich mit aufgesetzter Kabine Sonntags meinen Anhänger ziehen so lange ich will!
Wenn die Achslast stimmt :roll: :twisted:
Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Fantasie (oder Alkohol) hervorgerufen wird!
Ich leide nicht unter Realitätsverlust
Ich genieße ihn
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- Huegelcamper
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:lol: Ja!!! Sorry Volker So.-KFZ-WOMO hab ich vergessen! Auch wenn das Zgg. über 2,8t liegt oder warens 3,5t ist ja egal wir hatten doch das Thema erst vor kurzemwahlweise mit Kabine So.-KFZ-Womo, da darf ich mit aufgesetzter Kabine Sonntags meinen Anhänger ziehen so lange ich will!
@Zaphod,
ne dann kannste auch drüber liegen oder meinste bezogen auf die Stützlast........Wenn die Achslast stimmt

Grüße vom Hügel
Stefan
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- Huegelcamper
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Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag
Das Ferienfahrverbot für LKW
gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen
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- QuestMan
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Grüße
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- Huegelcamper
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Sag ich doch.........oder wollte ichHuhu, dazu gabs schon einen langen Threat.

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- miggun
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Wenn denn alles so klappt, wie ich es mir vorstelle. Möchte ich aus meinem LKW einen LKW mit wahlweise Wohnkabine machen.
Ich habe das jetzt so verstanden, das ich Steuerlich ein LKW bleibe, oder ist das falsch?
Desweiteren ist die Frage, ob ich dann mit aufgesetzter Kabine im Straßenverkehr als LKW oder als Wohnmobil gelte. Also 80km/h oder 100Km/h. Und die nächste Frage, wie oft muss ich bei dieser Art der Eintragung zum TÜV? Jährlich oder alle 2 Jahre?
Das habe ich nämlich jetzt hier nicht so raus gefunden.
Viele Grüße
Michael
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- Volker1959
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Aber weil Du ja in jedem Fall, egal ob Womo oder LKW über 3,5 t zGG hast, gelten die 80 km/h und Du musst jedes Jahr zum Tüv und zur AU!
Alle diese Regeln für LKW über 3,5 t!
Da gibts ja für Womo,s die 100 km/h Grenze und nur alle 2 J. Tüv, aber das gibts nur die ersten 8 Jahre (meines Wissens nach)
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Womos über 3,5T und älter wie 7 Jahre müssen Jährlich zum Tüv.
Und die gebühren für HU und AU sind auch höher :twisted:
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- Reini
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- Irgendwas is ja immer...
[size=150:1v3hqo0o]Noch einer, der Pickups mit Kabine als Wohnmobil versichert! [/size]
Dort wird inzwischen keine Eintragung der Kabine mehr verlangt, sondern es reicht der Eigentumsnachweis. :idea:
Grüße aus 'm Wald,
Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)
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- miggun
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Ich habe das Thema ausgebudelt, wegne den 100 km/h obwohl mich die 80 nicht wirklich stören, aber was mich richtig stört ist der jährliche TÜV besuch. Aber wenn ich bei einem 7 Jahre alten wahlweise So.Kfz. WoMo auch jährlich zum TÜV muss, hat sich das ganze schon erledigt.
Danke für Eure Hilfe!
Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag.
Viele Grüße
Michael
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