Frage Fachinformation zum Umschreiben auf BE
- caddytischer
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viel Erfolg die es prpbieren wollen.
caddytischer
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Gruß Beate und Friedhelm
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- BiMobil
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Zur Vervollständigung hier der Auszug zu BA Rüstzustand XY , wo eben BE nicht möglich ist .
Betroffen sind diejenigen die auf den Rahmen aufbauen .
Wenn jetzt einige Bimobilisten sagen ich hab BE , dann bitte Ruhe , keine schlafenden Hunde wecken .
Über Sinn des ganzen zu diskudieren bringt nichts .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- caddytischer
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Ja nach alltäglicher Problemlage tun wir alle dieses übrigens auch, fordern das ein, was schwarz auf weiß geschrieben steht.
Passt mir auch nicht immer.
caddytischer
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- BiMobil
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caddytischer schrieb: Ohne Ladewanne ist es kein Pick Up.
Wie kommst du da drauf ??
Rüstzustand offener Kasten ist die serienmäßige Ladewanne .
Und jetzt greift meine Logik nicht .
Sag mir den Unterschied der zur Besteuerung nach Hubraum relevant sein soll ??
Meine DoKa mit serienmäßiger Ladefläche entspricht BE (Gutachten vorhanden )
Meine DoKa mit Plattform geht nur mit LKW ( ich kenn keinen PKW mit Plattform ,
da kein fester Rahmen und technisch nicht machbar )
Meine DoKa mit Kabine ist vergleichbar mit eueren BE umgeschlüßelten Fahrzeugen
Meiner Meinung nach bin ich mit den Wechselaufbauten näher am LKW wie alle BE Fahrzeuge .
LOGIK ???
Variante : wenn ich an meine Plattform abnehmbare Bordwände dran bau , bekomm ich BE .
Kann dann auch mit FlatBed rumfahren ,schaut nicht viel anders aus wie meine Plattform .
Die Kabine dann als Ladung eintragen lassen .
LOGIK ???
Hab aber z.Z keine Lust wieder umzubauen
Die bis jetzt noch € 200 Unterschied bringen mich nicht um .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- BiMobil
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versuch ich mal etwas Klarheit reinzubringen .
Bitte Zulassung und Kfz Steuer nicht vermischen .
Zulassung LKW / PKW
Ein PU wird vom KBA immer als LKW geprüft und auch so zugelassen .
Ab vermutlich 2015 sind die meisten neuen PU ( zumindestens die DoKa )
als LKW N1G BE Pickup zugelassen .
Für die älteren PU gibt’s vom Hersteller entweder ein Gutachten zur Umschlüsselung
oder der TÜV /DEKRA schlüsselt um ( was er ohne Gutachten nicht muß )
Kfz Steuer
Genaugenommen ist der Zoll zur Besteuerung an die Zulassung der Fahrzeuge gebunden .
Es wurde irgendwann um 2011 ein zusätzlicher Passus mit aufgenommen , der § 18
Dieser § 18 besagt das LKW mit mehr als 3 Sitze geprüft werden .
Die Kriterien mit Verhältnis der Ladefläche/ Fahrgastraum , Bauart ,Höchstgeschwindigkeit
usw sind ja bekannt.
Zu diesem Zeitpunkt gab es die Zulassung N1G BE Pickup noch nicht .
Von damals existieren die Tips ein oder zwei Sitzplätze austragen , Gurte ausbauen und die
Gurtschrauben zu verschweißen um wieder die Gewichtsbesteuerung zu erhalten .
Seit , wie schon geschrieben , ca. 2015 gibt es BE.
BE ist im § 18 nicht erwähnt , daher auch nicht anwendbar .
Was nicht heißen soll das BE ein für alle mal das Problem löst .
So eine Ergänzung ist schnell im § 18 geschrieben .
Es gibt immer noch die Möglichkeit das der TÜV /DEKRA die Zulassung BE verweigert .
Dann bleibt nur noch die Austragung der Sitzplätze , wenn sie nicht benötigt werden .
Ich hoffe ich hab alles Wichtige geschrieben .
Sollte ich was vergessen haben dann raus damit .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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caddytischer schrieb: . . . habe ich das Infoschreiben vom TÜV mal eingefügt.
Schade, dass die TÜV-Fachleute da sachlich falsches rein geschrieben haben.
Es zählt nicht das Verhältnis der Laderaumlänge zu Kabineninnenraumlänge.
Maßgeblich ist das Verhältnis der LaderaumFLÄCHE zu KabinenbodenFLÄCHE.
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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- caddytischer
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das wichtigste an dem Schreiben vom TÜV, ist doch der Hinweis, das die Fahrzeuge wo die Ladewanne(offen) vom Fahrgastraum getrennt ist, umgeschrieben werden kann auf BE. Egal ob einzel Cab, 1,5 Cab, doppel Cap
Bimobil: Logik fragst du. Vielleicht begreifen wir die Logik der Verfasser nicht. Ich interpretiere dieListen auch nur, deshalb habe ich auch "locker" geschrieben: ohne Ladewanne ist es kein PU.
Du hast es selber geschrieben, offizieller Rüstzustand für PU ist mit derienmäßiger Ladewanne. Wenn diese abgenommen wird, dann ist es ersteinmal eine Veränderung am PU/LKW. Wenn er so zugelassen werden soll, dann muß er formal umgeschlüsselt werden.
du oder dein Händler baut jetzt für die Bimobilkabine eine Plaform, Rahmen auf. Damit ist er nicht wieder ein PU, sondern ein PU mit Wechselplatform.
Bei BE wird von Gepäckraum offen gesschrieben
Bei BA wird u.a.von Platform, offener Kasten, geschrieben.
Für mich steckt da folgende Frage drin die nur die Verfasser dieser Schreiben beantworten können: Wie wird offener Gepäckraum definiert, was unterscheidet den offenen Gepäckraum von einen offenen Kasten.
Auch hier hast du eine Lösung präsentiert die anscheinend dazu führt das du BE bekommst. Ladebordwände anbringen, egal ob sie abnehmbar sind. Du hast die Vorgabe für einen offenen Kasten damit erfüllt, so wie ein LKW mit Plane und Spriegel auch alles abnehmen kann und dann als Platform LKW rumfährt.
Wie ich schon in einen Beitrag geschrieben habe, nicht über die merkwürdige Logik schimpfen, sondern einfach nach der Logik der Verfasser umbauen. Egal wie seltsam du es findest. Der Weg ist das Ziel.
Das Bild von meinen Caddy im Avartar passt dazu. 2 Polizeikontrollen, eine HU. Alle habe es versucht zu bemängeln, aber ich habe kein Bußgeld bezahlt, habe meine HU bekommen, weil werkzeuglos abnehmbar und LKW Zulassung.
Meine Logik ist nicht dein Logik. Unsere Logik ist nicht die Logik des KBA´s
caddytischer
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Wie ich schon unten geschrieben hab.
Zulassung ist das Eine , da ist auch alles o.k.
das Andere ist die Besteuerung und da seh keine Logik
was ist der Unterschied von ein und dem selben Fahrzeug
der eine BA der andere BE .
Der Finanzbeamte hat lt. § 18 den Ermessensspielraum gleich zu entscheiden .
Nach welcher Logik entscheidet der ??
Bringt uns aber jetzt nicht weiter , also lassen wir´s
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- Kolbenfresser
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bei meinem D40 1,5 Cab steht folgender Schlüssel: J: M1G; 4: AA.
Wie ist diese Verschlüsselung zu interpretieren? Ich zahle bisher den niedrigen Steuersatz von € 210,00.
Nissan D40 KingCab mit Nordstar 6L
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www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/S...publicationFile&v=20
Seite 14 unter 2.2
Du hast deinen PU vermutlich irgendwann als PKW umgeschlüßelt --- und bezahlst 210 € ??
Versteh ich jetzt erstmal nicht
hast du nur 2 oder 3 eingetragene Sitzplätze ?
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- Kolbenfresser
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Wie ist das dann zu verstehen?
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verlang jetzt bitte nicht das ich das Ganze KBA Zeugs durcharbeite .
Bin schon froh das ich nach 20 Jahren Zirkus mit dem FA bzw. Zoll einigermaßen mit dem hier besprochenen klar komme.
Ich vermute das durch die 2 Sitze die Gewichtsbesteuerung greift --- Logik ??? --- bei PKW Zulassung .??
Vielleicht hat jemand anders Durchblick
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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Auch hier ist die Voraussetzung eine von der Fahrerkabine VOLLSTÄNDIG getrennte, offene Ladefläche.
Ich interpretiere den Begriffen vollständig getrennt jetzt auch mal als vollständig getrennt und nicht, wie bei Aufbauart BA möglich, eine Trennwand zwischen Fahrerhaus und Ladefläche wie z. B. beim Sprinter.
Deshalb wahrscheinlich die Besteuerung als Lieferwagen/LKW.
Gruß Ulf
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Ich befürchte nur das jetzt einige übereifrige Zulassungsangestellte vermehrt Eintragungen in Frage stellen.
Gruß Ulf
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Einspruch eingelegt, bei Us car Fachfirma Huss Customs in Waiblingen vom Tuev ein Gutachten machen lassen zur Umschreibung N1BE, damit zur Zulassungsstelle, und gewartet. am 20.11.2019 dsann die Bestaetigung, dass Gewichtsbesteuert wird.
Allzeit Gute Fahrt. Stefan
Ach ja, Dodge Ram Cummins, bj. 2004, mit Tischerchen 290CS.
Dodge Ram 2500 mit kleinem Dieselchen, und Kabinchen der Fa. Tischer, 290CS, einem "Tanzsaal" wie manchesmal gesagt wird.
Reisende sind meine Wenigkeit, das Frauchen, und unsere Hundis, einem Samojeden und einer Wolfsspitzin.
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Gruß Oliver
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
& Wohnmobil Dethleffs Alpa
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- fwl
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Am Sonntag, dem 22.03.2020 hatte ich eine Mail an das Hauptzollamt nach Saarbrücken gesendet. Ich bat meinen Pickup Doppelkabiner N1 BE, als LKW zu besteuern.
Am Montag bekam ich von einem freundlichen Zollbeamten einen Anruf, dass ich einen Einspruch machen soll.
Also habe ich die Woche über überlegt was ich wohl schreiben soll. Im Forum bin ich fündig geworden.
Am Sonntag, dem 29 .03.2020 sendete ich den Einspruch mit dem Hinweis, dass das Urteil des Finanzgerichtes von 2010 nur für N1 BA oder BB war und BE es damals noch nicht gab.
Am Dienstag darauf bekam ich wieder einen Anruf von dem freundlichen Zollbeamten. Ich kann nicht 2 mal einen Einspruch auf die gleiche Sache stellen. Mein Einspruch vom September 2019 wurde wegen Verspätung abgelehnt.
Sein Vorschlag ich sollte zu einer Vorführung mit dem Pickup kommen um das Fahrzeug neu zu bemessen. Das lehnte ich ab.
Ich soll mir einen Rechtsanwalt nehmen und das Hauptzollamt verklagen.
Am Mittwoch kam wieder ein Anruf von dem freundlichen Zollbeamten. Es hat ihm keine Ruhe gelassen und er hat in seinem Computersystem keine Möglichkeit gefunden mein Fahrzeug unterzubringen. Er will den Fall seinem Chef vorlegen und wird mich am Freitag anrufen.
Heute kam der Anruf. Ich bekomme in den Tagen einen geänderten Steuerbescheid und die Steuer wird rückwirkend bis zum 22.02.2019 zurückbezahlt.
Den Saarländer sei Dank.
Gruß Beate und Friedhelm
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