Topic-icon Frage Belgien: Maut für LKW über 3,5to ab 1.4.2016

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8 Jahre 10 Monate her #1 von holger4x4
Belgien: Maut für LKW über 3,5to ab 1.4.2016 wurde erstellt von holger4x4
Achtung, alle die es vielleicht noch nicht mitbekommen haben:

Ab 1.4.2016 müssen alle LKW ab 3,5to streckenbezogene Maut bezahlen. Abgerechnet wird Satelitengetützt, mann muss sich also eine art OBU einbauen. So wie ich es verstehe sind nur LKW betroffen, von Wohnmobil steht da nichts.
Es trifft also dann wohl nur unsere Amifahrer der 2500++ Klasse mit LKW Zulassung.

z.B. hier nachzulesen

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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8 Jahre 10 Monate her #2 von Nordcruiser
Hallo Holger,
mich triffts noch nicht.Ich habe die 3,5 to noch nicht überschritten.Aber was passiert,wenn ich einen
Wohnwagen dranhänge? Keiner weiss was..Wir haben bald einen Tandemachser-Caravan.Sobald ich was
dazu höre,kann ich das mal posten.Der Caravan wird jedoch zur Zeit nur am Haus genutzt.
Mal sehen,ob ich den überhaupt noch auf der Straße bewegen darf.Ich glaube,wir sind bald alle nur noch
Verbrecher.Die Knackis und die Pflegeheimer haben eins gemeinsam: sie fahren nicht Auto.
Langsam bewegen wir uns alle dahin.Wenigstens e i n Trost. :ironie:
Grüße
Joachim

Dodge Durango R/T -Keine Gewährleistung für Auskünfte-mein Dodge RAM2500 Diesel ist nach 12 Jahren verkauft !!

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8 Jahre 10 Monate her - 8 Jahre 10 Monate her #3 von Nordcruiser
Schon bin ich wieder da:
Nach Auskunft div.Internetquellen siehts so aus:
mein LKW 3,5to muss zwar keine OBU an Bord haben,wenn ich nur rein private Fahrten mache.
Wenn ich einen Anhänger anfüge,komme ich über die 3,5 to-Grenze und da zählt die Maut
pro Achse. Ich müsste mit meinem Tandem für 4 Achsen zahlen -wohlgemerkt in Belgien.
Eine OBU wird dann obligatorisch. Bloß: es zählt zum Glück nur das zzGGw des Zugfahrzeugs !
In Deutschland gilt n o c h die 7,5to-Grenze,unter der das
regionale Handwerk jetzt schon sehr stöhnt.Wie lange noch! Bei diesem erwarteten Haushaltsloch
wird der Staat bald nachlegen..Die gewerbliche Nutzung des LKW ist auch wichtig.Wer privat zum Vergnügen
LKW fährt,bleibt da offensichtlich ausserhalb der Erfassung.
Ich sags mal humorvoll: die Einschläge kommen trotzdem näher.Bald besteht Deutschland nur noch aus Marathonläufern.
Ein Nachbar ist an die 90.Er sagt,das Laufen hält fit-wenn nicht der ständige Hunger wäre :mrgreen:
(Bitte folgende Beiträge beachten,Volker hatte mich berichtigt)
Greetings Joachim

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Letzte Änderung: 8 Jahre 10 Monate her von Nordcruiser. Grund: Nachtrag,berichtigt

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8 Jahre 10 Monate her #4 von Volker1959
Es geht nur um das Auto (Zugfahrzeug)
Das zulässige GG von Auto ist entscheidend. Die Anhängelast hat damit nichts zutun!
Sonst dürftest Du z. B. in DE auch auf der Autobahn nicht überholen wo Überholverbot für LKW ist

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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8 Jahre 10 Monate her #5 von Nordcruiser
Danke Volker,
habe es auch gerade im Internet gefunden.Der Einbau einer OBU wird ausserdem
gar nicht so schlimm,weil das Gerät Eigentum der TOLLCOLLECT bleibt.In Deutschland
sowieso noch nicht so eilig für uns.Wer wenig fährt,hat ohnehin nicht viel zu befürchten.
Der Sinn der KFZ-Steuer erschließt sich mir bald nicht mehr.Abwarten heisst die Devise.
Mit Grüßen
Joachim

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8 Jahre 10 Monate her #6 von Bobby268

Volker1959 schrieb: Es geht nur um das Auto (Zugfahrzeug)
Das zulässige GG von Auto ist entscheidend. Die Anhängelast hat damit nichts zutun!
Sonst dürftest Du z. B. in DE auch auf der Autobahn nicht überholen wo Überholverbot für LKW ist


Volker, böser Irrtum! Sobald Du mit LKW-Zulassung und Anhänger über die 3,5t kommst, zählt das LKW-Überholverbot. Habe ich auch lernen müssen bei einer Kontrolle :oops:

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8 Jahre 10 Monate her #7 von Volker1959

Bobby268 schrieb:

Volker1959 schrieb: Es geht nur um das Auto (Zugfahrzeug)
Das zulässige GG von Auto ist entscheidend. Die Anhängelast hat damit nichts zutun!
Sonst dürftest Du z. B. in DE auch auf der Autobahn nicht überholen wo Überholverbot für LKW ist


Volker, böser Irrtum! Sobald Du mit LKW-Zulassung und Anhänger über die 3,5t kommst, zählt das LKW-Überholverbot. Habe ich auch lernen müssen bei einer Kontrolle :oops:


:shock: :shock: Ach du Sch......
Hab früher mit Nissan/Woka und Pferd hinten dran ständig LKW überholt :lol:
Wo steht das bitte??

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8 Jahre 10 Monate her #8 von Volker1959

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8 Jahre 10 Monate her #9 von Bobby268
Ich auch, bis ein so gar nicht netter Mensch von der Rennleitung mich auf die Erläuterung von VZ 277 hinwies: "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse." ZGG Zugfahrzeug und Hänger werden addiert. Wir waren mit dem kleinen abgelastetem Hänger 25kg drüber....

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8 Jahre 10 Monate her #10 von Nordcruiser
Bei diesem Teil von Volkers Aussage habe ich mich zurückgehalten,weil ich auch
Zweifel hatte.Ist mir aber jetzt auch klar. In der Handwerkerzeitung steht übrigens
Folgendes
www.deutsche-handwerks-zeitung.de/lkw-ma...ehnt/150/3097/256388

In Deutschland wird wohl im 3,5to-Fall irgendwann auch die OBU nötig.Ob das aber für reine Privatfahrten gilt,ist noch
die Frage,denn es gibt die Ausnahmebestimmung,dass es sich um gewerblichen Lastentransport handeln muß.
over

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8 Jahre 10 Monate her #11 von BiMobil
Hallo Leute

Mal eine allgemeine Frage zur Maut über 3,5 t

Lieg ich da richtig wenn ich mit einem >3,5 Tonner in Urlaub fahr dann muß ich an jeder Grenze
ein neues OBU ,Gobox oder wie das Zeug auch immer heißt besorgen .
Muß ich das vorher aufladen oder wird das dann abgebucht .

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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8 Jahre 10 Monate her - 8 Jahre 10 Monate her #12 von Jupp!
Rudi es wird wohl wie in Österreich sein und ist etwas ärgerlich aber doch nicht das Problem!
Zudem ist es nur über 3,5 t :peace: du findest alles unter GO Box , ist doch fast an allen Grenzen ausser an unserer noch nicht!

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/
Letzte Änderung: 8 Jahre 10 Monate her von Jupp!.

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8 Jahre 10 Monate her - 8 Jahre 10 Monate her #13 von BiMobil

JuppMacAntoni schrieb: etwas ärgerlich aber doch nicht das Problem! !


doch Günther ,das seh ich schon als Problem.

ich hab keine Ahnung wie die Maut in anderen Ländern >3,5 geregelt ist
es kann doch nicht sein das ich in A an der Grenze anhalten muß um mir die Gobox zu besorgen .
dann in der CH wieder Stopp um die Schwerlastabgabe zu entrichten .
keine Ahnung was mich in F , ES oder P erwartet .

egal in welcher Ecke man braucht immer irgendeine ( andere) Box
( auf alle Fälle wieder Stopp und Kümmern )

freies Europa , das ich nicht lache .
Das bezahlt werden muß seh ich ja noch ein , warum dann nicht eine Box die in ganz Europa gültig ist
und elektronisch den Betrag abbucht.

das wär auch unter 3,5 t machbar statt tausend Pickerl aufzukleben.

Gruß Rudi
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Letzte Änderung: 8 Jahre 10 Monate her von BiMobil.

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8 Jahre 10 Monate her #14 von QuestMan

BiMobil schrieb:

JuppMacAntoni schrieb: etwas ärgerlich aber doch nicht das Problem! !


doch Günther ,das seh ich schon als Problem.


Noch kannst Du zu uns nach Hessen kommen. Wir wollen noch keine Maut von Dir. :lloll:

Grüße

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8 Jahre 10 Monate her - 8 Jahre 10 Monate her #15 von Jupp!
Ich sags mal etwas zynisch "Rudi von was träumst du nachts" oder wie der Italiener sagt " isch abe gar keine 3,5 tonnen!
Rudi es gibt viel Gründe unter den 3,5 t zu bleiben!

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Letzte Änderung: 8 Jahre 10 Monate her von Jupp!.

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