Topic-icon Frage Urteil zu gefälschten KM-Angaben !!

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17 Jahre 8 Monate her #1 von flaxi
Urteil zu gefälschten KM-Angaben !! wurde erstellt von flaxi
So stehts heute in der Zeitung (WP 16.4.):

Ein gewerblicher Autoverkäufer darf sich nicht auf die Kilometerangabe des Vorbesitzers eines zu veräußernden Autos verlassen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg weist der ADAC hin (AZ: 23 O 596/05). Diese Angabe sei wesentlicher Bestandteil bei der Kaufpreisbildung, stellten die Richter fest. Es liege ein Mangel vor, wenn der Motor eines Gebrauchtwagens erheblich mehr Kilometer gelaufen sei, als vom Händler im Kaufvertrag angegeben. Der Käufer könne dem Händler das Auto zurückgeben.

Siehe auch: www.justiz-coburg.de/prinf286.htm">www.justiz-coburg.de/prinf286.htm oder einfach googeln unter: 23 O 596/05

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17 Jahre 8 Monate her #2 von zobelix
na das nenne ich doch mal ein schlag...
nur kannst du es kaum mit den neuen kfz papieren nachprüfen, wer der vorbesitzer war

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17 Jahre 8 Monate her #3 von flaxi
ist egal, ob Vorbesitzer oder Carfax: wer Zweifel hat, holt einen Gutachter, der kann sofort aufgrund einer Menge Indizioen sagen, ob ein Wagen 50000 oder 150000 weg hat !!!!!!!!!

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