Topic-icon Frage Kabine als Ladung: Erfahrungen mit Reise in die Schweiz?

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17 Jahre 8 Monate her #1 von Stewa
Hallo,

habe mal drei Fragen:

1. Man entdeckt und lernt doch immer wieder neues:
bin z. b. auf dies hier gestoßen:

Achtung: Im Ausland kann es aufgrund der dortigen Regeln für Ladung zu Problemen kommen. So darf Ladung in der Schweiz seitlich nicht überstehen. Somit ist der Transport einer Wohnkabine, die breiter als das Basisfahrzeug ist, in der Schweiz als Ladung nicht zulässig.


Meine Kabine läuft als Ladung und steht seitlich über, hat jemand dazu schon mal Erfahrungen gemacht, wird das verfolgt, muß ich die Schweiz jetzt meiden?



2. Dann noch was interessantes:

Solch eine Eintragung einer absetzbaren Wohnkabine bietet als Gegenzug für die Eintragung natürlich auch ein paar Vorteile. So ist das Fahrzeug verkehrsrechtlich dann mit aufgesetzter Wohnkabine kein LKW mehr, sondern ein Wohnmobil. Sonntagsfahrverbote für LKW mit Anhänger oder für LKW über 7,5 t gelten nicht mehr.


Ist dann kein LKW mehr?
Das wäre prima, da ich ab und zu mit Kabine und Anhänger Sonntags fahren möchte, so fahren wir meistens noch Samstag zurück.



3. Kann ich die Kabine überhaupt eintragen lassen? Meine Kabine wird u. anderem mit zwei Schrauben durch die Ladefläche befestigt.
hat da jemand Erfahrungen?

Zum Nachlesen, gefunden hab' ich das alles hier:
[url:38w2ezlx]www.womobox.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2965[/url]

gruß, Stephan

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17 Jahre 8 Monate her #2 von Krabbe
Hi und schön, dass Du die Womobox-Wissensbasis gefunden hast.
1. Das ist so die rechtliche Lage in der Schweiz. Ich kenne zwar persönlich noch keinen, der damit Probleme hatte, ich weis aber, dass Pickups mit Kabine gerne mal auf die Waage geschickt werden. Von denen ich das weis hatten alle die Kabine eingetragen.
2. Wenn der Eintrag lautet: ...wahlweise mit Wechselaufbau Wohnkabine, dann Fz.-Art So.-KFZ Wohnmobil... oder so ähnlich, dann gilt das Fahrzeug dann als Wohnmobil und Du darfst Anhänger ziehen.
3. Ja klar kannst Du die Kabine eintragen lassen. wärest Du nicht der erste mit. Kann nur sein, dass Du mehrere TÜV-Stationen anfahren mußt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich sehr viele TÜV-Prüfer damit nicht auskennen und sich da nicht rantrauen. Aber Absetzkabinen sind in den TÜV-Richtlinien zur Wohnmobileintragung explizit mit aufgeführt. Mein TÜV-Prüfer hätte auch gerne eine Befestigung mit Schrauben durch die Ladefläche gehabt. Er wollte unbedingt eine Befestigung, die nur mit Werkzeug zu lösen sei, da es sich ja bei der Kabine sonst um Ladung handeln würde.

MfG, Krabbe



Wohnraum statt Spoiler

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17 Jahre 8 Monate her #3 von Volker1959

wahlweise mit Wechselaufbau Wohnkabine, dann Fz.-Art So.-KFZ Wohnmobil...

Genau mit der Eintragung fahre ich sehr oft am Sonntag mit Kabine und Anhänger 8) Das ist erlaubt!

Ich würde an deiner Stelle die Kabine eintragen lassen! Schon wegen der Versicherung!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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17 Jahre 8 Monate her #4 von bakbeest
Interresant!
Sind wir in Deutschland L.K.W.?Heisst das das wir am sontag nicht fahren möchten?Bei uns sind wir P.K.W.
Wir fahren immer auf Sontag durch Deutschland :oops:

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17 Jahre 8 Monate her #5 von Booner
Hei,

im Pickupforum wurde kürzlich ein Urteil diskutiert, wonach ein Pickupfahrer (ohne WoKa) aber mit Anhänger am Sonntag gefahren ist und Strafe zahlen mußte.
Laut dem Urteil zählt nicht, was im Fahrzeugschein steht, sondern wonach es für den Polizisten augenscheinlich aussieht.

Ich konnte es selbst nicht fassen, bis ich das Urteil gelesen habe...
(Leider hab ich das Aktenzeichen grad nicht bei der Hand. Steht aber glaub ich irgendwo im Pickupforum)

Das ist für mich ein Paukenschlag!!!

Was mich bei der Sache nur irritiert, dass dann auch ein Wohnwagen am Sonntag nicht gezogen werden darf. Denn der ist ja wohl augenscheinlich nicht für die Arbeit. (Okay Bauarbeiter und horiz. Gewerbe vielleicht mal ausgenommen) Allerdings ist eine Eintragung "ww. SonderKFZ Wohnmobil" wohl eindeutig ein Indiz, dass es nichts gewerbliches ist...
Aber ich kann die deute Gesetzgebung schon lange nicht mehr nachvollziehen...

Grüße,

Tom

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17 Jahre 8 Monate her #6 von QuestMan
Hallo Tom,

das halt ich für ein Gerücht. Es kann nur nach der Eintragung gehen.
Alles andere wäre Willkür. Entweder war der PU offensichtlich "nur" ein LKW.
Somit hat er mit Hänger am Sonntag ein Fahrverbot.

Oder, auch wenn er eine WoKa eingetragen hat, er jedoch ohne WoKa unterwegs ist und am Sonntag einen Hänger zieht, hat er Pech gehabt.
In dem Fall ist er nun mal" nur" PU, ergo LKW und kein "So.KFZ WoMo".

Das gilt natürlich nur mit aufgesetzter Kabine.

Btw:

Es hält sich immer noch hartnäckig der Irrglaube, das diese Fahrverbote nur für gewerbliche Fahrzeuge gelten.
Dem ist nicht so!

Auch ein ehemaliger "Post-Golf", diese Dinger gabs bei der Post mit LKW-Zulassung, und nem kleinen Anhänger hinten dran, hat ein Sonntagsfahrverbot.

Grundsätzlich haben alle LKW mit Anhänger Sonntagsfahrverbot.

Aber wir schweifen hier etwas vom Thema ab. ;-)
Was Deutschland betrifft, hatten wir das Thema "Sonntagsfahrverbot" hier schon ausgiebig gehabt.

Grüße

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17 Jahre 8 Monate her #7 von Booner

QuestMan schrieb: das halt ich für ein Gerücht. Es kann nur nach der Eintragung gehen.
Alles andere wäre Willkür.


Servus,,
tja, für ein Gerücht hielt ich es auch!
Aber jetzt hab ich mir doch die Mühe gemahct, es rauszusuchen:

OLG Jena, AZ: 1 Ss 208/04
Hier Nachzulesen.

Demnach hat die STVZO nichts mit der STVO zu tun und der Polizist kann tatsächlich willkürlich entscheiden!

Also ich finde das hammerhart.

Jeder sucht sich das raus, was ihm besser passt. Dem Finanzamt ist es ja auch wurscht, was in den Zlassungspapieren steht...

Hier findet sich der Thread im Pickupforum , wo auch ein Betroffener schreibt.

Ich hab auch noch ein BTW: hehe
Mit Wohnkabine und Anhänger dürfte ich theoretisch nur noch 60km/h fahren...
Aber das wurde in einem anderen Thread in diesem Forum ja shconmal besprochen.

So nun fettes Sorry fürs Abschweifen und allen mit PKW-Zulassung: Euch kriegen sie auch noch! MUhahahahaha :twisted:

Grüße,

Tom

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17 Jahre 8 Monate her #8 von QuestMan
Kann bei dem o.g. AZ (OLG Jena, AZ: 1 Ss 208/04 ) ehrlich gesagt nix finden was mit unserer Fahrzeuggattung zu tun hat.
Aber was mit nem Sprinter über 3,5to und Geschwindigkeitsbegrenzung:

Nachzulesen unter folgendem Link:

www.ra-karlbrenner.de/12-owiz%20-Dez%20%202004.pdf">www.ra-karlbrenner.de/12-owiz%20 ... 202004.pdf

Hier auf Seite 18.

Der Sachverhalt ist hier wie folgt. Lt. Papiere ist es ein PKW. Aber über 3,5to schwer (GG) .
Also ganz klar mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Der von Dir verlinkte Forumsbeitrag handelt dagegen von nem L200 Doka.
Klar was ihm passiert ist, ist ne Sache für einen guten Anwalt.

Nur wo bei den Sachen der Zusammenhang ist, kann ich nicht nachvollziehen. :?

EDIT:

OKOK, es geht Dir um die scheinbar "willkürliche" Entscheidung der Polizei.

Aber wie schon gesagt. Da kann nur noch ein guter Anwalr helfen.

Mit ist das Thema jedoch im Moment wurscht. Fahre seit über 6 Jahren mit PU und Anhänger. Bis jetzt ohne ........ . :lol:
Da haben sonntägliche Heimfahrten immer einen gewissen Reiz.

Grüße

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17 Jahre 8 Monate her #9 von helios
Moin,

diesbezüglich ging es im Schlauchbootforum auch schon mal *hoch* her. Der *Markus* hat sich als Highway-Sheriff geoutet und in die emotional überhitzte Debatte eingeschaltet - es geht hauptsächlich um gewerbliche Transporte und da dürfte es sehr wohl egal sein, ob ein SoKfz WoMo einen gewerblichen Transport durchführt oder ein PickUp. Dabei sei es auch egal ob der Unternehmer selber fährt, oder sein Arbeitnehmer. Lässt man den Chef am Sonntag *ziehen*, dann wird am nächsten Sonntag sein *Willi* malochen müssen und genau das soll verhindert werden.
Also Fahrzeuge deren Halter eine Firma ist, Fahrzeuge mit Werbung und Fahrzeuge die offensichtlich etwas nicht *normales* Transportieren sind auf der *Sunday-Trailer-Watschenliste*.

grüsse
Jürgen

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