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Frage Schutzbrief Pick Up defekt Kabine auf Campingplatz abgestellt rücktransport PiUp
- Lehmann
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Angenommen Kabine steht abgesattelt auf Campingplatz, und der Pick Up bleibt liegen in einer Stadt, ohne Kabine, in Kroatien. Ersatzteile lassen sich nicht schnell beschaffen.
Pick Up ist eingetragen als LKW offener Kasten, mit wechselweise Zulassung wohnkabine,mit den Maßen 6,2m, 2,25m, und 3,2m höhe, bei einem Gewicht von 4,5t.
Welcher Schutzbrief deckt den Transport des Pick Up zu meiner heimatwerkstatt in Deutschland ab. Grüsse aus dem schwâbischen von stefan
Dodge Ram 2500 mit kleinem Dieselchen, und Kabinchen der Fa. Tischer, 290CS, einem "Tanzsaal" wie manchesmal gesagt wird.
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- holger4x4
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- KlausT
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Wenn der Rücktransport zügig läuft und die Heimatwerkstatt fix arbeitet, kann man vermutlich mit dem PU nach zwei Wochen wieder am CP ankommen. Oder besser: man macht weiter Urlaub in der Kabine und lässt sich den hergerichteten PU von Kindern oder Freunden zuführen
Vielleicht kann man auch mit dem ADAC verhandeln, weil der sich ja den Leihwagen für die Heimfahrt spart. Währen der Urlaubssaison fahren doch sicher viele Transporter leer von Deutschland in die Ferienregionen zurück. Da kann doch vielleicht einer für kleines Geld den PU wieder nach Kroatien mitnehmen…
VG
klaus
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- holger4x4
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- Lasyx
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- Stefan
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Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Tagen vor Ort repariert werden kann, geht das Fahrzeug per Sammeltransport in die Werkstatt zuhause.
Ist beim ADAC ganz klar geregelt.
Einen Leihwagen gibt es auch.
Gruß Stefan
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- Lehmann
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- holger4x4
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Das aber nicht jedes Dodge Problem im Ausland innerhalb von 3 Tagen beseitigt werden kann, das glaube ich schon.
Gruß, Holger
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- Stefan
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+ reicht für Kroatien...
Gruß Stefan
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- Hartwig
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Ich hatte schon öfters Kundschaft mit ähnlichem Problem.
PU kommt mit dem Abschlepper, Kabine auf nem Anhänger.
....und bei dem Begriff Sammeltransport gehen bei mir alle Alarmglocken an...
2006 Ford F350 6.0 PowerStroke Dually mit Eigenbaukabine
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- Höhni
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Nur der PU sollte kein Problem sein.
Gruß Marco
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- Stefan
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Also nicht einfach unterschreiben, sondern auch lesen.
Dann klappt es auch mit dem ach so tollem ADAC!
Bisher sind alle liegengebliebenen Fahrzeuge von meinen Freunden aus dem Ausland rücktransportiert worden. Vom ADAC.
Gruß Stefan
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- Höhni
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@Lehmann
der PickUp alleine zählt natürlich nicht als Wohnkabine und sollte problemlos durch jeden Schutzbrief mit Rückholversicherung abgedeckt sein.
Beim ADAC Plus sowieso.
Aber wenn du ganz sicher sein willst, frag direkt beim Schutzbriefanbieter an und verlass dich nicht auf halbgares Forumsfachwissen.
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RAM 1500 Laramie mit Tischer 200 BOX
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- BiMobil
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Lest mal die Bedingungen vom ADAC Punkt 3 e
Versichert sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohnmobile bis 7,5 t und 3,2 m Höhe .
Da es seit Jahrzehnten keine Doppelzulassung mehr gibt zählt einzig und allein die Zulassung als LKW wie bei 99 % der PU.
Wenn jetzt unter Bemerkungen steht , mit Wohnkabine xy oder ähnlich sollte jeder vorab mit dem ADAC usw. die Sache schriftlich abklären .
Ich hatte den Fall mit einer leeren Batterie , brauchte nur Starthilfe .
Wurde tel. bei der Meldung abgelehnt da LKW nicht versichert sind .
Ein anschließender Brief an den ACE klärte die Sache auf .
Nach Einzelfallentscheidung ist der PU inkl. Wohnkabine versichert .
Beim PU Wechsel von L 200 auf DMax war eine neue Einzelfallentscheidung notwendig .
Noch problematischer wird es wenn die Kabine am CP steht und die Panne einige km entfernt passiert .
Man könnte das evtl. mit einem Wohnanhänger vergleichen .
Unter 3c steht : Ein Leistungsanspruch besteht nur einmal ( Kfz mit mitgeführten Anhänger )
Ich kann nur jeden raten die Sachlage mit ADAC usw zu klären und sich das schriftlich bestätigen zu lassen.
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
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- Stefan
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Bei mir kam der ADAC auch mal beim als LKW zugelassen Pickup. Ganz ohne Nachfrage oder Stress.
Es gibt ja noch mehr Vereine.
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