Frage Schutzbrief Pick Up defekt Kabine auf Campingplatz abgestellt rücktransport PiUp

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2 Wochen 6 Tage her #1 von Lehmann
Hallo an alle da draussen.
Angenommen Kabine steht abgesattelt auf Campingplatz, und der Pick Up bleibt liegen in einer Stadt, ohne Kabine, in Kroatien. Ersatzteile lassen sich nicht schnell beschaffen.
Pick Up ist eingetragen als LKW offener Kasten, mit wechselweise Zulassung wohnkabine,mit den Maßen 6,2m,   2,25m,   und 3,2m höhe, bei einem Gewicht von 4,5t. 

Welcher Schutzbrief deckt den Transport des Pick Up zu meiner heimatwerkstatt in Deutschland ab. Grüsse aus dem schwâbischen von stefan

Dodge Ram 2500 mit kleinem Dieselchen, und Kabinchen der Fa. Tischer, 290CS, einem "Tanzsaal" wie manchesmal gesagt wird.
Reisende sind meine Wenigkeit, das Frauchen, und unsere Hundis, einem Samojeden und einer Wolfsspitzin.

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2 Wochen 6 Tage her #2 von holger4x4
Versichert hin oder her, wie soll der ADAC Partner denn die Kabine vom Campingplatz holen? Wenn er nicht zufällig ein ähnliches Auto rumstehen hat, dann wird das nix.

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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2 Wochen 6 Tage her - 2 Wochen 6 Tage her #3 von KlausT
Es soll doch nur der PU nach Deutschland gebracht werden, Holger. Da hätte ich jetzt drauf getippt, dass der ADAC das problemlos macht.
Wenn der Rücktransport zügig läuft und die Heimatwerkstatt fix arbeitet, kann man vermutlich mit dem PU nach zwei Wochen wieder am CP ankommen. Oder besser: man macht weiter Urlaub in der Kabine und lässt sich den hergerichteten PU von Kindern oder Freunden zuführen :-)
Vielleicht kann man auch mit dem ADAC verhandeln, weil der sich ja den Leihwagen für die Heimfahrt spart. Währen der Urlaubssaison fahren doch sicher viele Transporter leer von Deutschland in die Ferienregionen zurück. Da kann doch vielleicht einer für kleines Geld den PU wieder nach Kroatien mitnehmen…

VG
klaus

VW Amarok XL mit Tischer Trail 260S
nach Ford Ranger mit Tischer Trail 230L
nach VW T4 California Coach
Letzte Änderung: 2 Wochen 6 Tage her von KlausT.

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2 Wochen 6 Tage her #4 von holger4x4
Der Pickup alleine ist sicher nocht das Problem. Wenn man dann 4 Wochen später nochmal 3000km fahren muss um die Kabien abzuholen, + die Campingplatzgebühren, dann ist das schon sehr ärgerlich und ggf auch teuer.

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
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2 Wochen 5 Tage her #6 von Lasyx
Wir haben auch einen doppelten Eintrag im KFZ Schein. Mit Kabine als Wohnmobil greift mein Schutzbrief vom ACV. Ohne Kabine, also als LKW nicht, darum habe ich noch einen zweiten Schutzbrief bei meiner KFZ Versicherung, der Kravag um solche Probleme vorzubeugen. Sinnvoll ist es natürlich den Pickup vor Ort reparieren zu lassen, sonst kann es wirklich stressig werden.



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Gruß, Lasyx
Nissan D40 Portugiese / Artica 230 SE
Mit Trailmaster statt LuFe.

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2 Wochen 5 Tage her #7 von Stefan
Moin. 

Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Tagen vor Ort repariert werden kann, geht das Fahrzeug per Sammeltransport in die Werkstatt zuhause.
Ist beim ADAC ganz klar geregelt.
Einen Leihwagen gibt es auch.

Gruß Stefan

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2 Wochen 5 Tage her #8 von Lehmann
Hallo, die Frage zielt dahin, ob der Pick Up allein als wohnkabine zählt. Dass die Kabine alleine auf dem Platz steht ist erstmal zweitrangig. Welche Schutzbriefe garantieren mir, dass mein Pick Up nach Hause gebracht wird. Aktuell habe ich den ADAC Plus. Benötige ich den ADAC Premium??? Zur Frage was denn im Ausland nicht repariert werden kann, innerhalb 3 Tagen....festgegangener Klimakompressor....beim Dodge...zum Beispiel...

Dodge Ram 2500 mit kleinem Dieselchen, und Kabinchen der Fa. Tischer, 290CS, einem "Tanzsaal" wie manchesmal gesagt wird.
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2 Wochen 5 Tage her #9 von holger4x4
Schlechtes Beispiel, damit bist du ja weiterhin reisefähig!
Das aber nicht jedes Dodge Problem im Ausland innerhalb von 3 Tagen beseitigt werden kann, das glaube ich schon.

Gruß, Holger
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2 Wochen 5 Tage her #10 von Stefan
Die Unterschiede ADAC+ und ADAC premium findet man schön auf deren Heimseite.
+ reicht für Kroatien...

Gruß Stefan 


 

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2 Wochen 5 Tage her - 2 Wochen 5 Tage her #11 von Hartwig
Warum ist ein festgeganener Kompressor ein Grund nicht zu fahren? Ich habe für solche Fälle einen kürzeren Rippenriemen dabei (Kompressor geht zu 99% durch Wartungsmangel fest). Solange die Witterung es zulässt, kann man da durchaus nach Hause kommen.
Ich hatte schon öfters Kundschaft mit ähnlichem Problem.
PU kommt mit dem Abschlepper, Kabine auf nem Anhänger.

....und bei dem Begriff Sammeltransport gehen bei mir alle Alarmglocken an...

2006 Ford F350 6.0 PowerStroke Dually mit Eigenbaukabine

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2 Wochen 5 Tage her - 2 Wochen 5 Tage her #12 von Höhni
Nur mal kurz reingeworfen. Der ADAC schafft den PU incl. Kabine aus dem Ausland nur nach Hause, wenn die Kabine und somit die geänderten Abmessungen im Brief eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Hilfe verweigert. Der gesamte Vorfall ist dann nichtig. In dem Fall muss man den gesamten Transport (auch anfallende Hotelkostwn, Flüge oder Leihwagen) selbst finanzieren. Also vorsichtig beim ach so tollen ADAC.
Nur der PU sollte kein Problem sein. 
Gruß Marco
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2 Wochen 4 Tage her - 2 Wochen 4 Tage her #13 von Stefan
Man sollte schon wissen was man abschließt. 
Also nicht einfach unterschreiben, sondern auch lesen.
Dann klappt es auch mit dem ach so tollem ADAC!
Bisher sind alle liegengebliebenen Fahrzeuge von meinen Freunden aus dem Ausland rücktransportiert worden. Vom ADAC.

Gruß Stefan 
 
Letzte Änderung: 2 Wochen 4 Tage her von Stefan.

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2 Wochen 4 Tage her - 2 Wochen 4 Tage her #14 von Höhni
Das hat beim adac nichts mit unterschreiben zu tun. Ich bin seit 1985 Mitglied. Mit normalen PKWs - da stellen sich die Fragen nicht. Der adac verlangt bei Kabinen aber einen Eintrag in die fahrzeugpapiere. Das muss man wissen. Darum weise ich drauf hin. Der ACV handelt da anders. Von daher……….denkt einfach mal drüber nach. Sollte nur ein Tipp sein.
Letzte Änderung: 2 Wochen 4 Tage her von Höhni.
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2 Wochen 4 Tage her #15 von Fangorn
Lest ihr euch eigentlich auch durch worauf ihr Antwortet???

@Lehmann

der PickUp alleine zählt natürlich nicht als Wohnkabine und sollte problemlos durch jeden Schutzbrief mit Rückholversicherung abgedeckt sein. 

Beim ADAC Plus sowieso. 

Aber wenn du ganz sicher sein willst, frag direkt beim Schutzbriefanbieter an und verlass dich nicht auf halbgares Forumsfachwissen. 

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RAM 1500 Laramie mit Tischer 200 BOX
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2 Wochen 4 Tage her - 2 Wochen 4 Tage her #16 von BiMobil
Hallo zusammen 

Lest mal die Bedingungen vom ADAC Punkt 3 e

 Versichert sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohnmobile bis 7,5 t und 3,2 m Höhe .
Da es seit Jahrzehnten keine Doppelzulassung mehr gibt zählt einzig und allein die Zulassung als LKW wie bei 99 % der PU.
Wenn jetzt unter Bemerkungen steht , mit Wohnkabine xy oder ähnlich sollte jeder vorab mit dem ADAC  usw. die Sache schriftlich abklären . 

Ich hatte den Fall mit einer leeren Batterie , brauchte nur Starthilfe .
Wurde tel. bei der Meldung abgelehnt da LKW nicht versichert sind .
Ein anschließender Brief an den ACE klärte die Sache auf .
Nach Einzelfallentscheidung ist der PU inkl. Wohnkabine versichert .
Beim PU Wechsel von L 200 auf DMax war eine neue Einzelfallentscheidung notwendig . 

Noch problematischer wird es wenn die Kabine am CP steht und die Panne einige km entfernt passiert .
Man könnte das evtl. mit einem Wohnanhänger vergleichen .
Unter 3c steht :  Ein Leistungsanspruch besteht nur einmal ( Kfz mit mitgeführten Anhänger ) 

Ich kann nur jeden raten die Sachlage mit ADAC  usw zu klären und sich das schriftlich bestätigen zu lassen.

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
Letzte Änderung: 2 Wochen 4 Tage her von BiMobil.

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2 Wochen 4 Tage her #17 von Stefan
....aber der Pickup steht doch in der Stadt - ohne Kabine!
Bei mir kam der ADAC auch mal beim als LKW zugelassen Pickup. Ganz ohne Nachfrage oder Stress. 

Es gibt ja noch mehr Vereine. 

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