Frage Kabinenaussenbreite

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3 Jahre 11 Monate her #1 von Perkabine
Kabinenaussenbreite wurde erstellt von Perkabine
Liebe Kabinen Freunde, 

Ich weiß das würde mit Sicherheit schon 100 mal diskutiert, aber ich habe nach ausführlicher Suche nichts gefunden. 
Wie Breit darf eine Absetzkabine sein bei welchen Bedingungen. Wie Breit darf eine Kabine im Ausland sein? 

​​​​​​Ich weiß nur in der Schweiz ist anders. Aber nicht genau wie. 

Viele Grüße 
Peer 

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3 Jahre 11 Monate her #2 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Kabinenaussenbreite
Wenn deine Kabine in die Fahrzeugpapiere mit der neuen Breite eingetragen ist dann ist die CH kein Problem .

Bei keiner Eintragung darf die Kabine die eingetragene Breite des Fahrzeugs nicht überschreiten . (nicht die Breite mit Spiegel)
Die Strafen sollen nicht wenig sein , allerdings ist bisher noch kein Fall bekannt der kontrolliert wurde und zahlen mußte .

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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3 Jahre 11 Monate her #3 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Kabinenaussenbreite
Bei uns ist 2,5 Meter das Limit! 

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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3 Jahre 11 Monate her - 3 Jahre 11 Monate her #4 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Kabinenaussenbreite
Für Deutschland gilt StVO §22:
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.

Für die Schweiz wie Rudi schreibt. Entweder ist die Kabine inkl. der Maße eingetragen, oder die Kabine ist nicht breiter als die in der Zulassung stehende Fahrzeugbreite.

Ich habe mal was 100 Schweizer Franken Busse pro 1cm Überstand gehört.
Letzte Änderung: 3 Jahre 11 Monate her von Pick-up Camper unterwegs.
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3 Jahre 11 Monate her #5 von Perkabine
Perkabine antwortete auf Kabinenaussenbreite
Ok, kann man eine Absetzkabine eintragen lassen? Und muss die dann vom TüV abgenommen werden?
Da ich einen Eigenbau plane, werde ich die bestimmt nicht abnehmen lassen wollen.

 

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3 Jahre 11 Monate her #6 von Waverunner
Waverunner antwortete auf Kabinenaussenbreite

Ich habe mal was 100 Schweizer Franken Busse pro 1cm Überstand gehört.

Puh, da hab ich ja in der Vergangenheit echt Glück gehabt in der schönen Schweiz

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3 Jahre 11 Monate her #7 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Kabinenaussenbreite
Ja , kann man eintragen .

Aber nicht als SoKfz Wohnmobil (außer sie bleibt fest verschraubt drauf ) 
Zulassung wär dann " wechsel oder wahlweise mit Wohnkabine xy dann nicht Länge xy ,Breite xy , Höhe  xy und Gewicht xy "

Warum nicht eintragen ?  ,  auch einen Selbstbau 
Dann kann man sich evtl. einiges als Versicherung sparen ( muß man durchrechnen) 

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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3 Jahre 11 Monate her #8 von Stefan
Stefan antwortete auf Kabinenaussenbreite
...ein Festaufbau muss eingetragen werden, da Länge Breite Höhe Leergewicht offener Kasten etc.  verändert wurde und die Zulassung damit erlischt.


Gruß Stefan

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3 Jahre 11 Monate her - 3 Jahre 11 Monate her #9 von Lender
Lender antwortete auf Kabinenaussenbreite
Hier lässt sich der Schweizer Bussenkatalog einsehen:
fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.da...c-2019-93-de-doc.doc

Alles was da drin nicht aufgeführt ist, führt automatisch zu einer Anzeige/Verzeigung. Die überbreite Ladung habe ich darin nicht gefunden, sprich es würde wohl eine Verzeigung mit 500+ CHF geben.

Bezüglich überbreite gibt es ein paar wenige Ausnahmen, einsehbar unter Artikel 73
www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de

E.v. kann man die WoKa ja als Sportgerät deklarieren :D 

Ich würde die Kabine nicht breiter als das Fahrzeug bauen, so kann man die Rückspiegel auf noch gut nutzen. Dann wird der Querschläfer jedoch kaum noch realisierbar sein.

Gruess Leon
Letzte Änderung: 3 Jahre 11 Monate her von Lender.

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3 Jahre 11 Monate her - 3 Jahre 11 Monate her #10 von Perkabine
Perkabine antwortete auf Kabinenaussenbreite
Danke für die Antworten, hat mir weitergeholfen.

Nur eine Frage: die Kabinen der Profiausbauer, sind doch alle so an die 2m Aussenbreite, sind die immer eingetragen oder bekommt man beim Kauf den Hinweis, damit bitte nicht in die Schweiz?

Viele Grüße
Peer

PS: Wenn ich den irgendwann anfange, dann wird es auch um die zwei Meter breit, da sonst der Plan mit dem flachen Alkoven Popupkabine mit Festwänden.
PSS: Hoffentlich dieses Jahr, das meiste ist geplant.
Letzte Änderung: 3 Jahre 11 Monate her von Perkabine. Begründung: Editiert

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3 Jahre 11 Monate her #11 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Kabinenaussenbreite
Die gängigen Kabinen sind deutlich über 2m. Die meisten sind eher so bei 2,10m Außenbreite.
Ums Eintragen muss man sich selber kümmern. Und ein Hinweis um gesetzliche Regelungen im Ausland? :haumichweg:

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3 Jahre 11 Monate her #12 von manfred65
manfred65 antwortete auf Kabinenaussenbreite
Wir kommen mit den Geocampern eigentlich ganz gut hin. Bei 1-2cm Überstand je Seite muss der Sheriff schon sehr kleinlich sein. Anfang Mai bekomme ich eine Ausstellungskabine und kann mir das dann mal genau  prüfen.

Die kleine BundutecUSA Popup "BushBaby" lassen wir als "BunduSwiss" speziell für uns und vor allem unsere Schweizer Kunden in ca. 183 cm Breite bauen. Das Teil kommt aber auch hierzulande gut an.

Wir weisen unsere Kunden im Beratungsgespräch auch bei den "normal" breiten Kabinen auf die mögliche Problematik hin. Liegt vielleicht an der Nähe zur Schweiz....
Bei 205 cm für EU-Pickup und 213 cm für US-Fullsize-Pickup sind wir aber noch weit weg von den Maßen einiger Mitbewerber......aber faktisch natürlich in der "Schweizer Problemzone".

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper

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