Frage Frage bezügl. Aufkleber zum toten Winkel

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3 Jahre 11 Monate her - 3 Jahre 11 Monate her #1 von Siegward
Frage bezügl. Aufkleber zum toten Winkel wurde erstellt von Siegward
Guten Abend,

wir wirden in ein paar Wochen durch Frankreich fahren. Wie ich nun erfahren habe, muss man seit Anfang dieses Jahres einen Hinweisaufkleber zum Toten-Winkel aufbringen. Auf bin mir allerdings unsicher, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gibt es da eine Norm, welcher diese entsprechen müssen, oder hat man da freie Wahl?

Lieber Gruß und danke schon einmal für die Hilfe
 
Letzte Änderung: 3 Jahre 11 Monate her von Siegward.
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3 Jahre 11 Monate her - 3 Jahre 11 Monate her #2 von campr
Hallo,

das gilt nur für Fahrzeuge über 3,5t. Ich glaube schon, dass die einheitlich sind. Oder gibt es unterschiedliche? Ich würde da mal im ADAC Shop nachfragen. 

Gruß Michael

Nissan Navara NP300 D231 mit Tischer Trail 230S
Letzte Änderung: 3 Jahre 11 Monate her von campr.

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3 Jahre 11 Monate her #3 von Jupp!
Hallo Siegward : Wenn in deinem Profil oder Avatar etwas über dein Fahrzeug stehen würde wäre die Antwort einfacher !

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/
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3 Jahre 11 Monate her #4 von Loefflea
Angles-Morts-Aufkleber
Pflicht für alle Fahrzeuge (auch Ausländische) über 3,5t,
3 Stück, vorne links und rechts, hinten rechts, da gibts dann genaue Maßangaben!
gilt offiziell nur für "Städtische Gebiete", (was  aber nicht genau definiert ist!)
Bußgelder sind heftig

Gruß
Loefflea alias der "Schofför"

mit Hilux XC von Nestle und ExKab 5S FD auf Zwischenrahmen.

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3 Jahre 11 Monate her #5 von davlin
Hab mich auch schon dasselbe gefragt.

Toter Winkel

Gruß Günter
Navara und Tischer 260S

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3 Jahre 11 Monate her #6 von Waverunner
Waverunner antwortete auf Frage bezügl. Aufkleber zum toten Winkel
Welchen praktischen Nutzen dieses (meiner Meinung nach sinnbefreite) Gesetz hat, lässt sich an folgendem Beispiel gut veranschaulichen:

Quelle ADAC:Kennzeichnung bei Gespannen nötig?"...Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt..."
 Ich kann also mit einem 3,5 Tonnen schweren Geländewagen oder Pickup einen 3,5t schweren Anhänger mit einer Gesamtlänge von 16 Metern durch französiche Stadtgebiete bewegen, habe dabei den toten Winkel des schrecklichen Verderbens und muss mein Fahrzeug nicht mit gelben Aufklebern verunstalten?!

 

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3 Jahre 11 Monate her #7 von Fangorn
Wer sagt denn das Deutschland das Monopol auf sinnfreie Gesetzgebung hat? 

Gruß Ulf

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RAM 1500 Laramie mit Tischer 200 BOX
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3 Jahre 11 Monate her #8 von holger4x4
Sinnfrei würde ich jetzt nicht sagen... bei großen LKW macht das schon Sinn. Vielleicht hätte man die Grenze bei 7,5to ziehen sollen.
Aber wie leider so oft in der Politik, gut gedacht - schlecht gemacht

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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3 Jahre 11 Monate her #9 von Discher81
Für mich stellt sich die Frage, ob es nicht andere Mittel gibt, Radfahrer*innen für diese Gefahr zu sensibilisieren. Sinnfrei ist für mich, sich als Radfahrer*in blind darauf zu verlassen, dass Fahrer*innen eines großen Fahrzeugs in der Lage sind, beim Abbiegen die Vorfahrt des Radverkehrs in allen Situationen zu beachten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt, umsichtig die Umgebung im Auge zu behalten.

Über sinnfreie Gesetzgebung zu ätzen hilft jedenfalls nicht.

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Neben Reisen in fast alle Länder von West-, Süd-, und Ost-Europa, Reisen nach Island, Türkei, Indien, Nepal, Thailand, Malaysia, Dubai, Ägypten, Tunesien, Marokko, Äthiopien, Südafrika, Lesotho, Swasiland, Mosambik, Senegal, USA, Kanada, Mexiko.
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